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MockendlMt für Pulsnitz, Königsbrück, Ra-rbrrg, Radeburg, Moritzburg und UmgcgtM Erscheint: Mittwoch« und Sonnabends. Abonnementspreis: ^schließlich d-s jeder Sonnabend-Nummer berlieaenden SonntagSblalter) Vierteljährlich 1 M. »S Pfg. Inserat« werden mit »0 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr Heer aufzugeben. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Ltadtrathes z« Autsniß. FünfunddreWgfter Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. GeschäftsstekE sür Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haaseuftei« L Vogler u. Jnvalideudant. Leipzig: Rudolph Molj» von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpkMion ÜK8 ^MtsblattSL, 8. August 1883. Mittwoch. Bekanntmachung. Montag, den 13. August 1883, Vormittags 9 Uhr, öffentliche Sitzmlg des Bezirksausschusses. Die Tagesordnung ist aus dem im amtshauptmannschaftlichen Gebäude befindlichen Anschläge zu ersehen. Kamenz, am 1. August 1883. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz, Bekanntmachung. Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Maul- und Klauenseuche unter den Viehbeständen der Gutsbesitzerin verwittwete Charlotte Schulze in Trado auSgebrochen ist. Kamenz, am 1. August 1883. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Montag, den 13. August a. e. Viehmarkt in Königsbrück. Zeitereignisse. — Der Federviehhändler Friedrich August Petzold! aus Radeburg war von der König!. Amtshauptmann schaft mit einer Geldstrafe von 8 Mark belegt worden, da er am 12. Juli d. I. auf der Straße zwischen der Baumwiese und dem „Wilden Mann" seinen vor einem Wagen gespannten Hund in roher Weise durch Fußtritte und Schläge zum öffentlichen Aergernisse mißhandelt hatte. Petzold trug hiergegen auf gerichtliche Entscheid ung an, das Schöffengericht unter Vorsitz des Herrn Khaw erachtete nach den Ergebnissen der Beweisauf nahme die von der Verwaltungsbehörde ausgeworsene Strafe für den Angeklagten zu mild und vielmehr eine tägige Haststrafe als entsprechende Ahndung. — Anläßlich der jetzt unternommenen Ausgrabung des SchloßbrunnenS in Stolpen ist es interessant, etwas Genaueres über die einstige militärische Ausrüstung der Veste Stolpen zu erfahren. Der „Pirn. Anz." ist in der Lage, ein offizielles Verzeichniß der Waffen zu geben, welche sich im Jahre 1756 auf der Veste befanden und betreffs deren allgemein geglaubt wird, daß ein Theil davon in dem Brunnen vergraben liegt. Das Zeughaus der Veste .enthielt hiernach ultimo August des gedachten Jahres: „4 Stück Ipfünbige Feldschlangen aus Bronze von den Jahren 1531 1519 1520 und 1540, 1 Stück Falkonet aus Bronze von 1523, 2 Stück Serpentine! aus Bronze von 1540, 4 Stück 2pfündige Kanons, 4 Stück eiserne Fußmörser, 22 Stück Doppelhaken mit Lunten und Steinschlössern von 3 und 4 Loth Blei, 6 Stück Doppelhaken mit Lunten- und Feuer(Nad)schlössern, Spanner, Kugelformen rc., 60 Stück Musketen mit Luntenschloß, 20 Stück Musketen mit Radschloß, 61 Stück Flinten, davon 29 mit Bajonets, 2 Partisanen, 14 Kurz- gewehre 2 mit breiten, 12 mit langen Klingen, 30 Piken >u 8 Ellen, 12 halbe Piken zu 5 Ellen, 15 Sturmsensen, 2 ohne Stange, 4 Loubsau äo olmsss für Artillerie, 2 alte Trommeln, 30 Schweins federn, 20 Fourquetten, 3 > rAüe Pulverflaschen, 4 runde hölzerne Pulverflaschen, 29 schwarzlederne Patrontaschen mit Riemen und Degen- gehenken, 121 Mntensteine, 3 Büchsensteine, 12 Spanner, Krätzer und Schanzzeug und Laborirgeräth, div. Pulver sorten, 50 Centner Blei in Geschossen und Mulden, 2556 Stück eiserne Kanonenkugeln, 1000 Stück eiserne Gra naten rc." Dresden. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht, dem Amtshauptmann Schäffer zu Rochlitz das Dienstprädicat als „Geheimer Regierungs- rath" zu verleihen. Dresden. Mit Rücksicht auf den Mylauer Unglücks fall ist vom Ministerium des Innern die technische De- putatwn zur Erstattung eines Gutachtens darüber aus gefordert worden, ob die Benutzung von Fahrstühlen, Aufzügen rc. in Fabriken und anderen Gewerbsanlagen, sowie in öffentlichen Gebäuden, Gasthäusern rc. zur Personalbeförderung noch ferner zu gestatten sei, und bei Bejahung der Frage, welche Anordnungen zur Ver hütung von Unfällen zu treffen seien. — Es ergeht jetzt an junge Mädchen die Auffor derung, sich für den Dienst der Albertinerinnen vorzu bereiten, da die zur Verfügung stehende Zahl von Schwestern dem Bedürfniß bei Weitem nicht mehr zu genügen vermag. Die in jünster Zeit aus verschiedenen Orten eingegangenen Gesuche um Ueberlasfung. von Al bertinerinnen haben dem Vernehmen nach unberücksichtigt bleiben müssen, weil die vorhandenen Kräfte im sächsischen Vaterland nicht einmal ausreichen. Töchter gebildeter Stände, insbesondere von Beamten, Geistlichen und Lehrern, finden daher jetzt geeignete Gelegenheit, sich dem edlen Zweck der Krankenpflege des Albertvereins zu widmen. — Bekanntlich haben viele Gastwirthe das neue, im nächsten Jahre in Kraft tretende Gesetz, betreffend die Aichung der Biergläser, sich bereits dahin zum Nutzen gemacht, daß sie Vw-Litergläser eingeführt haben, die Gäste aber denselben Preis, wie bisher für V^-Liter zu zahlen haben. In Hersfeld haben nun eine große An zahl Biertrinker erklärt, daß sie diejenigen Locale, in denen solche ^--Liter-Gläser eingeführt sind oder einge führt werden, so lange meiden wollen, bis wieder ein rechtes und gerechtes V^Literglas gegeben wird. Dieses Vorgehen ist durchaus gerechtfertigt; so wenig wie sich ein Restaurateur gefallen lassen wird, wenn der Gast anstatt 15 nur 12 Pfennige für das Glas Bier zahlen wollte, ebenso berechtigt ist die Forderung des Bier trinkers, für sein gutes Geld auch das richtige Maaß zu erhalten, und das ist ein halber, nicht Vio'-Liter. — Aus Hosterwitz bei Dresden wird gemeldet, daß dem dort wohnenden Besitzer des romantisch gelegenen Keppschlofses, königl. spanischen Konsul in Sachsen Herrn Friedrich Finke, eine bedeutende werthvolle Masse histor isch alter kostbar gehaltener Antiken- und Schmuckgegen stände entfremdet, wahrscheinlich, jedoch auf noch uner gründete Weise aus sorgfältigem verschlossenem und ver wahrtem Spinde, gestohlen worden find. Gegen 300 Stück altrömische und altgriechische Gold- und Silber- münzen, auch türkische, Maltheser, braunschweigische (wilde Mannsmttnzen) ägyptische, italienische, Bonner, japanesische und russische Münzstücke, ein altsyrisches Knöchelband mit Endsteinen und namentlich eine Reihe historischer Dukaten bilden die hauptsächlichsten Verlust stücke. Hoffentlich gelingt es, den Dieb dingfest zu machen, um fo mehr, als alle diese Stücke durch ihr Alter auffällig und dem geringsten Kenner schon bemerk bar sind. — In Grimma hat am 29. Juli das Begräbniß des durch Sturz vom Pferde verunglückten und nach zweitägigem Leiden verstorbenen Husarenwachtmeisters Löschke in ehrenvollster Weise stattgefunden. Auch der Commandeur der Cavalleriedivision, Generallieutenant Senfft v. Pilsach, sowie Generalmajor v. Walther wohn ten der Beerdigung bei. Chemnitz, 2. August. Wie daS „Chemn. Tgbl." vernimmt, ist heute der Strike der Tischlergehilfen zur Thatsache geworden. In der gestern Abend in „Stadt Köln" stattgefundenen, von gegen 200 Personen besuchten Versammlung nahmen die Gehilfen von der Resolution der Meister Kenntniß und beschlossen, die Arbeit nieder zulegen. Leipzig, 1. August. (L. Z.) Das Landstallamt zu Moritzburg hat die Wahrnehmung zu machen gehabt, daß die von ihm eingeführten Stuten- und Fohlenschauen nicht allenthalben in einem der Bedeutung derselben für die Förderung rationeller Pferdezucht entsprechenden Umfang frequentirt werden; den Grund dieser Erschein ung findet es hauptsächlich darin, daß bisher ein aus reichendes Bekanntwerden der Abhaltung dieser Schauen in den Kreisen der Pferdezüchter nicht zu erzielen ge wesen ist. Um diesem Uebelstand abzuhelfen, hat das Ministerium des Innern die Amtshauptmannschaften er mächtigt und veranlaßt, auf Antrag des Landstallamtes in ihren Amtsblättern auf Anberaumung sowohl der jenigen Schauen, welche in ihrem Bezirke selbst abge halten werden sollen, als derjenigen, welche von den Insassen desselben in einem benachbarten Bezirke aufzu suchen sind, jedesmal kurze Zeit vor der Abhaltung der Schauen mit der Aufforderung an die Ortsvorstände hin zuweisen, daß dieselben die Pferdezüchter ihres Ortes von der Abhaltung der betreffenden Schau in ortsüblicher Weise benachrichtigen. — Fügt Jemand einem Anderen dadurch eine leichte Körperverletzung zu, daß er auf diesen einen Hund hetzt, der den Angegriffenen beißt, so ist der Hetzende, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 1. Juni d. A, nicht wegen Körperverletzung mittelst eines gefährlichen Werkzeuges aus § 223 a des St.-G.-B., sondern nur wegen einfacher Körperverletzung aus 8 223 des St.-G.-B. zu bestrafen. — In der diesjährigen Fachausstellung der Klempner in Berlin war unter der Bezeichnung „Helios-Oel" ein Fabrikat ausgestellt, welches für jede Petroleumlampe zu verwenden ist und sich als vollständig gefahrlos er wies, da es laut amtlichen Ältestes erst bei 80« k. ohne Docht brennt, also in der Lampe absolut nicht ex-