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7-.^^ s'.> - '^- :.. ^ibergerAnzeig^. Md Taaeblatt und Tageblatt Inserate werden bis Vormittags 1t Uhr angenommen. Preis für die Spaltzeile 15 Psg. H IDlDDI Außerhalb des Landgerichtsbezirls 16 Pfg. II W Der Unterzeichnete hat mit heute die Leitung der amtshauptmannschaftlichen Geschäfte wieder Idi». AmtShauptmann. No. 2694. No. 2695. No. 2696. No. 2697. No. 2698. No. 2699. 2668. N°. No. 2700. No. 2673. No. 2674. IS8 No. 2682. No. 2683. No. 2684. m Gatt«, bliebenen. »Lvlzv. len unsm No. 2685. No. 2686. No. 2687. No. 2675. No. 2676. 2669. 2670. 2671. 2672. No. 2677. No. 2678. No. 2665. No. 2666. No. 2667. No. 2679. No. 2680. No. 2681. No. 2688. No. 2689. No. 2690. No. 2691. No. 2692. No. 2693. en für die Lheiluahm orgesetzten, t zu fein« rufe» »vir übernommen. Freiberg, den 9. August 1900. Gesetz vom 30. Juni 1900, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung; Gesetz vom 30. Juni 1900, betreffend die Abänderung des KrankenversicheruugSgesetzeS; Gesetz vom 30. Juni 1900, betreffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze; Gesetz vom 30. Juni 1900, betreffend die Unsallfürsorge für Gefangene; Gesetz vom 3. Juni 1900, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau; Bekanntmachung vom 4. Juli 1900, betreffend die Ein- und Durchfuhrbeschränkungen zur Abwehr von Cholera- und Pestgefahr; Staatsvertrag zwischen dem deutschen Reiche und den Niederlanden, vom 27. Juni 1899, betreffend die Eisenbahn von AhauS nach Enschede; Verordnung vom 9. Juli 1900, betreffend die Inkraftsetzung der im 8 154 Absatz S der Gewerbeordnung getroffenen Bestimmung; Bekanntmachung vom 13. Juli 1900, betreffend die Ausführungsbestimmungen de- BundesratHS über die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern und von Arbeiterinnen in Werkstätten mit Motorbetrieb; Bekanntmachung des Textes der UnsallversichrrungSgesetze vom 30. Juni 1900; vom 5. Juli 1900; Verordnung vom 30. Juni 1900 über die theilweise Inkraftsetzung deS Gesetzes, be treffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900; Bekanntmachung vom 23. Juli 1900, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen ers. »tritt U, Bruno Mt t«t L> GafthaP » Speis« luümmv Amtsblatt für die königlichen mb Wüsche« Behörden zu Freiberg und Brand Verantwortliche Leitung der Redaktion: Georg Burkhardt. Freitag, den 10. August 1900 Nachmittag» 5 Uhr werden S in Lohnitz versteigert. Versammlungsort: Richter'» Restaurant daselbst. Freiberg, den 8. August 1900. Sekr G -B >Aq.lL vrrbvnd«, MM >mdn. sondert M iaHschul^ i Ltmt ia, «o. N°. No. No. - —S3. Jahrgang. ————— Freitag, de« 10. August Reiche; Verordnung vom 15. Juli 1900, betreffend die Inkraftsetzung der Militärstrafgericht»- ordnung vom 1. Dezember 1898 für daS ostasiatische Expeditionskorps, sind hier eingegangen und liegen in unserer RathSkanzlei zu Jedermanns Einsicht auS. Freiberg, den 6. August 1900. Der Stadtrath. »tk»g dLebmttch et L kn ttag nach schM !llter von 1 JA en wieder P q >rze zeigens August 1800 rr und kruv»! erleg«: Bro»^ n Freiberg. - k« cedakttontM Schmidt, D or Wagner, '.druck: Bmhdne, Emst RE' nschl uß Nr^ ldrafs«: «tök Bekanntmachung. Das 15.—32. Stück des Reichsgesetzblattes vom Jahre 1900, enthaltend: Gesetz vom 7. April 1900 über die Konsulargerichtsbarkeit; Politische Umschau. Freiberg, den 9. August. Sechs Regenten, im Sinne von Regierungsverwesern, hat nunmehr das deutsche Reich, nachdem Sachsen-Koburg und Gotha seinen Herzog verloren hat: Prinz Luitpold von Bayern, Prinz Albrecht von Preußen (in Braunschweig), Herzog Johann Albrecht (im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin), Erbprinz Heinrich XXVII. von Reuß j. L. (von seinem Vater, dem Fürsten Heinrich XIV., dauernd mit der Regierung beauftragt), Graf- Regent Ernst von Lippe und endlich den Erbprinzen von Hohenlohe-Langenburg, Regenten von Sachsen-Koburg und Gotha. Die letzten Platten der Photographie Fürst Bismarck auf dem Todtenbette, gegen deren Verviel fältigung die fürstlich Bismarcksche Familie Einspruch und gleich zeitig Anklage gegen die Verfertiger, die Photographen Wilcke und Priester, erhoben hatte,' wurden am Montag im Gerichts vollzieheramt in Hamburg vernichtet. Als Vertreter der Bismarckschen Familie war Rechtsanwalt Wolfhagen zugegen, außerdem waren auch die beiden Photographen Wilcke und Priester anwesend. Ueber bedingte Begnadigung wird geschrie ben: Bekanntlich ist im Jahre 1896 die bedingte Begnadigung in einer Reihe deutscher Staaten, so in Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Elsaß-Lothrmgen, Ham burg, eingeführt worden; am ausgiebigsten ist im Staat Ham burg davon Gebrauch gemacht. Die Gesammtzahl der Fälle, in denen im Deutschen Reiche die bedingte Begnadigung ange wandt wurde, beträgt bis Ende des Jahres 1899 — 26 296, in welcher Zahl die von Seiten des preußischen Landwirthschafts- Ministers bewilligten Begnadigungen für Wald- und Jagd frevel nicht mit begriffen sind. Von der Gesammtzahl der Fälle entfallen auf das letzte Jahr mehr als 7000, sodaß die Häufigkeit der Anwendung im Jahre 1899 eine beträchtliche Steigerung erfahren hat. Mehr als drei Viertel der Gesammt zahl entfallen auf daS männliche Geschlecht, zum größten Theil auf Vergehen, doch ist die Begnadigung in nicht weniger alS Unser ostafiatisches EMditions-Corps. Das Erpeditions-Corps, das vom Kaiser berufen ist, die dem deutschen Reiche durch Ermordung des Gesandten in Pe king Frhrn. v. Ketteler angethane Schmach zu sühnen, setzt sich aus acht Bataillonen, drei Eskadrons, vier Batterien Feldar tillerie, einer Batterie der schweren Artillerie des Feldheeres, zwei Pionier-Kompagnien, einer Eisenbahnbau-Kompagnie, einer Feldtelegraphen-Abtheilung sowie einer großen Zahl Ko lonnen und Trains zusammen. (Zur Regelung des Nachschubes an Verpflegung und Munition, der Ergänzung an Pferden und Mannschaften, der Pflege und des Abtransportes der Verwun deten ist außerdem ein Etappen-Kommando mit zahlreichen Etappen-Formationen beigegeben.) Kommandeur des Expedi tionskorps ist der bisherige Führer der 28. Division, General- Leutnant v. Lessel, Chef des Generalstabes der bisherige Ab- theilungschef im Großen Generalstabe, Oberstleutnant Gündell. Die Infanterie des Expeditions-Korps gliedert sich in zwei Brigaden (die 1. und 2. ostasiatische Infanterie-Brigade). Zur 1 Brigade gehört das 1. und 2., zur 2. Brigade das 3. und 4. ostastatische Infanterie-Regiment. Jedes Regiment hat zwei Bataillone. Die drei Schwadronen bilden das „ostasiatische Reiter-Regiment", zu dessen Stabe Major Frhr. v. Reitzenstein, der bekannte Reiter vom Distanzritt Berlin—Wien, versetzt ist. Das Artillerie-Regiment führt die Bezeichnung „ostasiatisches Feldartillerie-Regiment"; es setzt sich zusammen aus drei Batte rien mit den neuen Feldgeschützen und einer Feldhaubitz-Batte- ne; diese letztere ist beigegeben, um die Chinesen wirksam be schießen zu können, wenn sie sich in Ortschaften oder Schützen gräben eingemstet haben, deren Anlegung und Ausnutzung sie trefflich verstehen sollen. Durch ihre Konstruktion sind die Feldhaubihen dazu mehr befähigt, da ihre Geschosse eine viel gekrümmtere Flugbahn als die der gewöhnlichen Feldgeschütze beschreiben und daher Schützen hinter Deckungen erreichen können. Die Batterie der schweren Artillerie des Feldheeres, die außerdem zum Expeditions-Korps gehört, soll hauvtsäckilich Mm Zerstören von starken Mauern und besonders dicken Erd- o-ckungen verwandt werden. Sie besteht aus 16 Centimeter- vaubchen, die einmal durch die Größe ihres Kalibers und die tz-tarke ihrer Geschoß-Ladung große Wirkung erzielen, ander- Wts aber mcht so schwerfällig sind, daß ihre Fortschaffung auf ven schlechten Wegen m China zu große Schwierigkeiten berei- .r Me Verwendung wird z. B. bei dem Angriff auf Peking »forderlich werden, da Peking mit einer 15 Meter dicken und -. hohen Steinmauer rings umgeben ist. Die Feldae- wurden dieser gewaltigen Mauer wenig anhaben können. Ader auch mrt den 15 Centimeter-Haubitzeu wird man sich vor aussichtlich nicht lange mit dem Einschieben breiter Theile einer so starken Mauer aufhalten, sondern vielleicht versuchen, mit einer Beschießung der Stadt rascher zum Ziele zu kommen. Besonders reichlich ist das Expeditions-Korps mit Kolonnen und Trains ausgerüstet worden. Bei der Schwierigkeit der Ergänzung an Personal und Material sind diese zahlreicher bei- gegeben, als es bei einem gleich starken Korps in Europa der Fall ist. Eine Infanterie- und mehrere Artillerie-Munitions- Kolonnen sorgen für Nachführung der Munition, eine Feld bäckerei- und zwei Proviant-Kolonnen für Beschaffung und Heranführung der Lebensmittel. Eine Sanitäts-Kompagnie, mehrere Feldlazarethe und Lazarethschiffe übernehmen die Für sorge für die Verwundeten. Das Pferde-Depot veranlaßt die Ergänzung an Pferden. Die Beschaffung derselben hat große Schwierigkeiten gemacht. Da die Pferde den langen Seetrans port von Deutschland nicht aushalten und großentheils während der Seefahrt eingehen würden, hat unsere Heeresleitung sich veranlaßt gesehen, durch vorausgeschickte Offiziere Pferde in Australien ankausen und nach China senden zu lassen. Die Abrichtung der meist noch rohen Pferde wird unsern braven Reitern allerdings noch manchen Schweißtropfen kosten. Alle Theile des Expeditions-Korps sind mit den neuesten Waffen und Ausrüstungsstücken versehen. Die Infanterie hat das Gewehr 98, die Kavallerie den Karabiner 98 erhalten.*) Die Bekleidung und Ausrüstung besteht in Litewka, Feldmütze und Helm mit Helmbezug, Tuchhosen, Tornister mit Mantel und Zeltausrüstung für die kältere Jahreszeit und dem gelb braun gefärbten Drillich-(Khaki-)Anzuge mit Strohhut nach Art der Schutztruppen-Hllte für die wärmere Jahreszeit. Als Abzeichen führt die Infanterie weiße Schulterklappen mit den Regiments-Nummern 1—4, das erste Bataillon des ersten ost- asiätischen Regiments Helm mit Garde-Adler, die übrigen mit Linien-Adler. Die Kavallerie hat schilffarbene Litewken mit rothen Schulterklappen, die Feldartillerie führt die Granate der Linien-Feldartillerie auf der rothen Schulterklappe, Pio niere haben citron-gelbe, Train-Formationen hellblaue Schul terklappen erhalten. Offiziere haben an den Strohhüten als Abzeichen eine goldene Schnur, Generale eine 6 Centimeter breite goldene Tresse. Die Mobilmachung des Expeditions-Korps ist eine großar tige Leistung unserer Heeresleitung, die im Auslande überall Neid und Bewunderung erregen wird. Binnen kürzester Zeit ist *) Der Bortheil deS neuen Gewehrs gegenüber dem alten besteht einmal in einer praktischen Visier-Einrichtung und Vann in dem Fort fall des Kastens, in den leicht Sand dineinkam. Das Gewehr 98 ist unter der Ladeeinrichtung geschlossen, an: Stelle des Pairrmenrahmens wird der „Ladestreifen" benutzt. ohne jede Vorbereitung das Expeditions-Korps aufgestellt, aus gerüstet, mit den neuen Waffen eingeübt worden und zum Transport fertig. An Alles, was menschlicher Scharfsinn er heischen und vorbereiten kann, ist dabei gedacht, vom Moskito netz und der Buchsbaumdose mit Insektenpulver bis auf das Haarschneidezeug für die Kompagnie, von dem Hündholz, Lich ten und der Seife bis zu den zahlreichen Portionen Backobst, Fruchtmarmelade und Preißelbeeren, die in dem fernen Osten zur Förderung der Verdauung sehr nützlich sein sollen. Erscheint jeden Wochentag Abends ^,6 Uhr für den anderen Tag. Preis vierteljährlich 1 Mk. 80 Pfg. einmonatlich 60 Pfg.; durch die Post 2Mk. 25 Pfg. scheinender»^ en Tagen'M r an die ichen Dstil 0 Koulnrsuerfahreu. In dem Konkursverfahren über daS Vermögen deS Gutsbesitzer- Paul Wilhelm Kunze in Helbigsdorf ist unbeschadet des Eintritts der Rechtskraft deS am 7. August 1900 geschloffenen und bestätigten Zwangsvergleichs zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalter- und zur Er hebung von Einwendungen gegen daS Schlußverzeichniß derber der Vertheiluug zu berücksichttgeuden Forderungen der Schlußtermin auf den 3. September 1900, nachmittag» 3 Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Brand, den 8. August 1900. Expedient X. 8/00, Nr. 54. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Gesetz vom 9. April 1900, betreffend die Bestrafung der Entziehung elektrischer Arbeit; Bekanntmachung vom 12. April 1900, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und son stigen Gegenständen des Gartenbaues; Verordnung vom 4. April 1900, betreffend Ermächtigung des Gouverneurs von Kamerun zum Erlasse von Anordnungen zum Schutze des Waldbestandes; Verordnung vom 2. Mai 1900 zur Ausführung des Patentgesetzes vom 7. April 1891; Gesetz vom 21. Mai 1900, betreffend die Patentanwälte; Gesetz vom 25. Mai 1900, betreffend Postdampfschiffsverbindungen mit Afrika; Gesetz vom 1. Juni 1900, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaus- Halts-Etat für das Rechnungsjahr 1900; Gesetz vom 1. Juni 1900, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum ReichshauS- Halts-Etat für das Rechnungsjahr 1900; Gesetz vom 1. Juni 1900, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts- Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900; Gesetz vom 1. Juni 1900, betreffend Aendernngen im Münzwesen; Bekanntmachung vom 13. Juni 1900, betreffend die Außerkurssetzung der ReichS-Gold- münzen zu fünf Mark; Gesetz vom 14. Juni 1900, betreffend die deutsche Flotte; Gesetz vom 14. Juni 1900, betreffend Abänderung deS ReichSstempelgesetzeS vom 27. April 1894; Bekanntmachung vom 14. Juni 1900, betreffend die Fassung deS Reichsstempelgesetzes; Gesetz vom 14. Juni 1900, betreffend Abänderung des Zolltarifgesetzes; Verordnung vom 15. Juni 1900, betreffend die Aufhebung der Beschränkungen der Einfuhr auS Portugal; Bekanntmachung vom 15. Juni 1900, betreffend die dem internationalen Ueberein kommen über den Eisenbahnflachtverkehr beigefügte Liste; Gesetz vom 25. Juni 1900, betreffend Aenderungen und Ergänzungen deS Straf gesetzbuches; Gesetz vom 25. Juni 1900, betreffend die militärische Strafrechtspflege im Kiautschou- Gebiete; Gesetz vom 30. Juni 1900, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche; Gesetz vom 30. Juni 1900, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten; Bekanntmachung vom 2. Juli 1900, betreffend Aenderungen der Anlage L zur Eisen bahn-Verkehrsordnung; a 5 spwl^ der ExpediM , Die Wassersteuer «uf das 2. Bierteljahr 1000 ist nunmehr bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung spätestens bis zum 14. «ngnst 1000 an die Gas- und Wasserwerks-Kaste hier zu entrichten. Freiberg, den8. August 1900. Der Stadtrath. Blüher. Lt. iS gestrige Ichi uuuoduu WM e Auswahl, iß auf Ansnzl AM« nds Brawns » Ilüxer. MU? k an igung, L, Blüher. Kßlg. Mit Genehmigung des Herrn StaatSsekratärS deS ReichSpostamtS wird für die Dauer deS IV. Wettinbundesschießens vom 12. biS 19. August auf dem Festplatze eine Postanstalt mit Fernsprechbetrieb unter der Bezeichnung: »Freiberg (Sachsen) IV Wettindundes- schießcn" eingerichtet. Die Besugniß der Postanstalt erstreckt sich auf die Annahme, Ausgabe ' und Bestellung von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen, Postanweisungen und Telegrammen. Freiberg (Sa.), 7. August 1900. Kaiserliche» Postamt.