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MockenblM für Pulsnitz, Königsbrück, Radrbcrg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch* und Sonnabend*. Abonnementspreis: <ei»s-li-b>ich dc« jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblatte«) Vierteljährlich I Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit bv Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr hier auszugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu AulsniH und Königsbrück. Merunddreitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen Königsbrück: bei Herrn Kausm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mossk von uns unbctannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder rl-Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag bestiegen oder nicht. ^XPKÜlliON llk8 ^MtsblsllkS. Sonnabend. 58. 22. Juli 1882. Donnerstag, den 27. d. M., von Nachmittags 4 Uhr ab, sollen im Hausgrundstück des Färbers Gustav 4tdolf Geböne in HauSwalde I Pferd mit Geschirr, 1 grobe Leinwand-Mangel mit Zubehör/ ferner die auf den Feldern Schöne's noch anstehende Ernte an Korn, Gerste, Hafer, Kartoffeln, Klee und Flachs an den Meistbietenden gegen Baarzahlung versteigert werden. Pulsnitz, den 21. Juli 1882. Kunath, Gerichtsvollzieher. ' ' Bcka n n tmachung. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 81. Mai d. I. 45 dieses Blattes) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Königliche Amtshauptmannschaft unter Mitwirkung des Bezirksausschusses in dessen Sitzung vdm 12. d. M. die Einziehung des von Großnaundorf über Höckendorf nach Gräfen hain führenden Communicationsweges, welcher in dem Flurbuche von Großnaundon8unter Nr. 95l, in dem von Höckendorf unter Nr. 768 und in dem von Gräfenhain unter Nr. 362 steuerfrei eingetragen ist, mit der Maßgabe genehmigt hat, daß dieser Meg als öffentlicher Commuuicationsweg zu bestehen aufhört und den betreffenden Gemeinden eine Verpflichtung zu Unterhaltung dieses Weges ferner nicht mehr obliegt. Etwaige, die Benutzung dieses Weges als Fußsteg, Fahrweg oder ViehHNbe betreffende, wohlerworbene Rechte werden hierdurch nicht berührt, sondern bestehen unverändert fort. ' , Kamenz, am 14. Juli 1882. Königliche Ämtshaupt m n s ch a f t. von Zezschwitz. Die egyptische Frage imd der Weltfriede. Daß angesichts der hochauslodernden egyptischen Frage der Weltsriede auf sehr wackelige Füße kommen kann, unterliegt keinem Zweifel. Man braucht sich ja nur vorzustellen, was geschehen soll, wenn sich England und Frankreich wegen Egypten Überwerfen, oder wenn der schon seit Jahren gährende mohamedanische Fana tismus, vom Nil aus in Brand gesteckt, allmählich sich allen von Mohamedanern und Christen gemeinschaftlich bewohnten Ländern mittheilt, in beiden Fällen wäre ein Weltbrand fertig. So sehr nun aber auch in dieser Beziehung der politische Horizont umdüstert erscheint, so erwarten wir doch gerade von den bedrohlichen Even tualitäten etwas Vortheilhaftes sür den Frieden, denn gerade die Furcht vor großer Kriegsnoth dürfte alle be- theiligten Mächte zur Vorsicht und Mäßigung nöthigen, und von dem mohamedanischen Fanatismus darf man vorläufig nicht das Schlimmste erwarten, zumal die Araber sammt ihren Glaubensgenossen erfahren haben, daß sie die Christen nicht ungestraft masiakriren dürfen. Nun könnte man allerdings einwenden: Was soll aus Egypten werden? Der dortige Zustand ist unhalt bar geworden und einmal mit dem Schwerte angefangen, wird auch nur das Schwert über das Schicksal Egyp- trnSr entscheiden, und die Engländer werden, wenn sie in langwierigen Kämpfen mit Arabi Pascha's und seiner Partei Niederwerfung fertig sind, so leicht ihre Hand nicht von Egypten lassen und dann ist das europäische Zerwürfniß da. Dieser Gedankengang ist an und sür sich richtig, aber nach unserer Meinung sind die Beding ungen zu seiner Erfüllung nicht vorhanden. Zunächst ist in den Augen aller Mächte der Weltfriede doch ein so kostbares Gut, daß sie alle schlechterdings ein großes Interesse haben, den Frieden zu erhalten. Deutschland, Oesterreich, Rußland und Italien werden ohnstrcitig schon gehörig auf ihrer Hut fein, sich wegen der egyp- tifchen Frage zu cngagiren, und wenn bezüglich Eng lands und Frankreichs nicht alle Beobachtungen trügen, so scheuen auch diese beiden Mächte einen Zweikampf um EsWx ' höchsten Maße. So verlockend der Be sitz des fruchtbaren und im Mittelpunkte des Verkehrs von drei Erdigsten gelegenen Ej yplen für England und Frankreich auch wag, so glauben wir Loch nicht, W„th E^ens so geschützt wird, roß England oder Frankreich direkt seine Existenzbedingung daran knüpft und beide Mächte sich deshalb auf Tod und ^bdn bekämpsen werden, zumal es gar nicht abzusehen rst, welcher von beiden Gegnern nach langem, furchtbaren Kan pse als Sieger helvor gehen würde, denn England wie Frankreich sinh starke Mächte mit gewaltigen Hülsiqmllen. Ter Zwang der Umstände wird daher Wohl auch den beiden großen Lkstwüchten Mäßigung und Zurückhaltung in der esyp- tischen Frage auferlegen und ihnen, wie dem Erdtheile eine in ihren Folgen unberechenbare blutige Auseinander setzung ersparen. England und Frankreich werden sich bezüglich Egyptens verständigen müssen, weil es nicht gut anders möglich ist. Die Verständigung dieser beiden Mächte bedingt aber wiederum, daß der Sultan der Oberherr und der Khedive der suzeräne Herr über Egyp ten bleiben werden, denn wollte man deren Herrschaft auS dem Nillande beseitigen, so müßte eine andere Macht an deren Stelle treten und dies wäre ohne Gefährdung des Weltfriedens nicht möglich. Eine Lösung der egyp tischen Frage ohne Störung des europäischen Friedens hat daher gute Aussichten. Zeitereignisse. Pulsnitz. Vergangenem Sonnabend fand hier seitens der zuständigen Behörde eine Brot- und Butter gewichtsrevision statt. Vei den Bäckermeistern, sowie Brothändlern hatte die Polizei keine Ausstellungen zu machen, während zwei Butterhändlerinnen, welche zu leichte Waare zu Markte gebracht hatten, zur Anzeige gebracht werden mußten. — In der in vor. Nr. von uns ge brachten Notiz über den Viehauftrieb sind anstatt 62 262 Schweine zum Verkauf gestellt gewesen. — (Postalisches.) Die Vorschrift der Postordnung, wonach zum Verschlusse von Briefen, welche nach Gegen den unter heißen Himmelsstrichen gerichtet sind, Siegel lack oder ein anderer durch Wärme sich auflösender Stoff nicht benutzt werden soll, ist noch vielfach unbeachtet. Da bei Verwendung derartiger Stoffe leicht ein Schmelzen der Siegel und in Folge dessen ein Zusammenkleben ver schiedener Sendungen eintritt, hierdurch aber Fehlleitungen, Beschädigungen bez. Verluste von Briefschaften entstehen, so wird im eigenen Interesse der Absender auf die vor bezeichnete Bestimmung aufmerksam gemacht. Bautzen. (Berufungs-Sitzung des Kgl. Landge richts.) Zwischen dem Auszügler Johann Karl August Berndt in Pulsnitz und dessen Schwiegertochter Amalie verchcl. Berndt, geb. Curt, der Besitzerin des Hauses, besteht schon seit geraumer Zeit ein unerquickliches Ver- hältniß, welches schon mehrfach zu Reibereien und Pro zessen geführt hat. So rügt Berndt, daß am 13. Lug. V. I. seine Schwiegertochter ihn mit einem Besen, bez. dem Stiele desselben derart auf Kopf, Schulter und Arme geschlagen habe, wogegen die verehel. Berndt Nothwchr vorschützte unter dem Ansühren, ihr Schwiegervater habe sie so, daß es ihr lange weh gethan, an der Brust ge packt, ihr auch dabei die Jacke zerrissen. Das Schöffen gericht hatte nach Z 233 des Rcichsflrafgesetzbuchs auf Freisprechung beider Theile erkannt. Tie Sache nahm aber auch nach anderer Seite eine für den ursprüng lichen Privatkläger ungünstige Wendung. Zufolge der Behauptung der verehel. Berndt, daß, als sie nach jenem Vorgänge mit ihrem Ehemanne in ihre Wohnung zurückgekehrt, ihr Schwiegervater, um Einlaß in die Stube zu erhalten, heftig an die Thür gepocht, und seiner Frau zugerufen: „Bringe einmal das Beil her unter, dis L— schlage ich alle todt!" auch vorsätzlich die Stubenthürklinke abgebrochen habe, erhob nämlich die Staatsanwaltschaft gegen den alten Berndt wegen Be drohung und Sachbeschädigung öffentliche Klage, mit dem Erfolge, daß das Schöffengericht aus eine Woche Gefängniß erkannte. Dem Anträge Berndt's, ihn frei zusprechen, die Schwiegertochter aber zn bestrafen, gab der Gerichtshof nicht statt, erkannte vielmehr auf Ver werfung der Berufung. (B. N.) 2) (Strafkammer-Sitzung.) Am Abend des 4. Jan. d. I. hatte die Handelsfrau Großmann aus Großnaun dorf von Pulsnitz nach Dresden reisen wollen, war aus dem Bahnhofe mit dem ihr fremden Schuhmacher und Handarbeiter Johann Friedrich Gottlob Döscher aus Klein-Elbersdorf zusammengetroffen und hatte denselben, da sie zu viel Gepäck gehabt, geheten, in den von ihnen zu benutzenden Wagen 4. Klaffe einen Sack mit vier Gänsen mitzunehmen und in Arnsdorf ihr wieder aus zuhändigen. Döscher hatte zwar den Sack mit Gänsen übernommen, war aber, nachdem die Großmann einge stiegen, nicht gefolgt, sondern hatte sich mit den der Großmann gehörigen Gegenständen in die Stadt zurück begeben, übernachtet und war, als er am nächsten Mor gen mit seiner Beute von Pulsnitz hatte abreisen wollen, verhaftet worden. Der Angeklagte bestritt zwar in der heutigen Hauptverhandlung jede diebische Absicht; er wurde jedoch auf Grund der Ergebnisse der Beweis aufnahme wegen Rückfallsdiebstahls zu einjähriger Zucht hausstrafe und zum Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte aus zwei Jahre verurtheilt, auch die Vei Hängung von Polizeiaufsicht über ihn für zulässig erklärt. (B. N.) Zittau. Für den Kongreß der sächsischen Gewerbe- und Handwerkervereine, welcher vom 27. bis 29. August d. I. in Bautzen stattfinden soll, sind beim Verbandsvor orte Zittau noch weitere Anträge eingegangen. So bean tragt der Gewerbeverein zu Sebnitz, daß die von dem letzten Handwerkertage in Magdeburg gefaßten Beschlüsse aus die Tagesordnung behufs Weiterberathung, resp. Annahme gesetzt werden; der Gewerbeverein zu Bischofs werda, zugleich im Nanien der Vereine zu Kamenz, Puls nitz und Großröhrsdorf, daß der Wahlmodus zur Han dels- und Gewerbekammer abgeändert werde; der Ge werbeverein zu Mittweida, daß eine Petition um Er weiterung der Kompetenz der Amtsgerichte an den Reichstag gerichtet werde, der Gewerbeverein zu Hainichen für den Gauverband der niedererzgebirgischen Gewerbe- l vereine und daß er bei der Regierung dahin vorstellig werde, daß das Wahlrecht zur Handels- und Gewerbe- k kammer direkt ausgeübt werde. — Das sächsische Justizministerium ist darauf auf merksam gemacht worden, daß öfters in Straffällen, in denen die Einziehung von Gegenständen, welche dem Be schuldigten abgenommen oder sonst beschlagnahmt worden