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Ro.7S. Mittwoch, d«p » April 1872. Aachener W Achrchlen. Lreisblatt für den Lreis-Mrections-LeM Laichen. Amtsblatt füv die Gerichts' uwd BerwaltungSbszirke Bautze», GchirgiSwalda, KöuigtwartH», Weißeuberg, Herrrrhut, Ostritz, Bernstadt und Reichenau. Redacteur und Verleger: G. M. Messe tu Bautze«. Bekanntmachung, betreffend die im Konkurs befindliche Lebensversicherungs-Gesellschaft European. Mit Bezug aus die an mich gerichteten zahlreichen Anfragen theile ich hierdurch allen Betheiligten in Deutschland ergebenst Mit, daß bis jetzt Noch kein Termin zur Anmeldung der Ansprüche der außerhalb Großbritanniens und Irlands wohnhasten Gläubiger anberaumt ist. Der auf den 8. April d- I. ätzgesetzte Termin betrifft nur die britischen Gläubiger. London, den 27. März 1872. Der Generalkonsul des Deutschen Reiches. Wilke. Bekanntmachung. Die Beschädigung der Telegraphen-Anlagen betreffend. Die längs der Chausseen und anderen Landstraßen angelegten Bundes - Telegraphcnlinien sind häufig vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen, namentlich durch Zertrümmerung der Isolatoren mittelst Steinwürse rc. ausgesetzt. Da durch diesen Unfug die Benutzung der TelegrapheN-Anstalten verhindert oder gestört wird, so wird hierdurch auf die durch das Strafgesetzbuch sür den Norddeutschen Bund festgesetzten Strafen wegen dergleichen Beschädigungen aufmerksam geinacht. Gleichzeitig wird bemerkt, daß demjenigen, welcher die Thäter vorsätzlicher oder sahrlässiger Beschädigungen der Telegraphen-Anlagen der Art ermittelt und zur Anzeige bringt, daß dieselben zum Ersätze und zur Strafe gezogen werden können, Belohnungen bis zur Höhe von 5 Thlrn. in jedem einzelnen Falle aus den Fonds der Bundes-Telegraphen-Vcrwaltung werden gezahlt werden. Diese Belohnungen werden auch dann bewilligt werden, wenn die Schuldigen wegen jugend lichen Alters oder wegen sonstiger persönlicher Gründe gesetzlich nicht haben bestraft oder zum Ersätze herangezogen werden können; desgleichen wenn die Beschädigung noch nicht wirklich ausgeführt, sondern durch rechtzeitiges Einschreiten der zu belohnenden Person verhindert worden ist, der gegen die Telegraphen-Anlage verübte Unfug aber soweit feststeht, daß die Bestrafung des Schuldigen erfolgen kann. Die Bestimmungen in dem Strafgesetzbuchs sür den Norddeutschen Bund lauten: 8 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphen-Anstalt vorsätzlich Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängnis; von Einem Monat bis zu Drei Jahren bestraft. 8 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken drenende Telegraphen-Anstalt fahrlässiger Weise Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß bis zu Einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu Dreihundert Thalern bestraft. Dresden, den 1. April 1872. Kaiser l. Telegraphen -Direktion. Schmidt. Bekanntmachung. Die bereits seit mehreren Monaten auch hier bald schwächer und bald stärker aufgetretene Blatteniepidemie ist in neuester Zeit leider im Zunehmen begriffen. Die unterzeichnete Behörde sieht sich deshalb veranlaßt, hierdurch anzuordncn, daß die Familienvorstände, wie auch die Hausbesitzer, sowie Administratoren hiesiger Grundstücke, sobald ein BlatternerkrankuNgssall in ihrer Familie, beziehentlich unter den Bewohnern ihrer Häuser ihnen bekannt wird, dieses sofort anher anzuzeigen; auch fordert man die hiesigen Aerzte hiermit auf, jeden einzelnen in ihrer Praxis vorkommenden Blatternerkrankungsfall, unter genauer Angabe des Namens und der Wohnung des Kranken, sofort der Medizinalpolizeibehörde zu melden. Da es nur dann möglich ist, diejenigen Maßregeln zu treffen, welche erfahrungsgemäß geeignet sind, der Weitervecbreitung jener Blatternepidemie wirksam entgegenzutreten, wenn obigen Anordnungen pünktlich nachgegangen wird, so sieht man der gewissenhaften Befolgung derselben entgegen, macht aber gleichzeitig daraus aufmerksam, daß Unterlassungen der vorstehend anzuordnen gewesenen Anzeigen sowohl an den betreffenden Familienvorständen, beziehentlich Hausbesitzern, als auch an den betreffenden Aerzten mit Geldstrafen bis zu 5 Thalern sür jeden Zuwiderhandlungssall werden geahndet werden. Bautzen, am 25. Mär, 1872. Die Medizinalpolizeibehörde daselbst. . Der Königliche Bezirksarzt. Der Stadtrath. vr Wengler. Heerklotz, Stadtrath. Bekanntmachung. In Kiesdorf auf dem Eigen ist am 21. dieses Monats ein unbekannter, 5 bis 6 Jahr alter, männlicher, schwarzer, etwas langhaariger und mittelgroßer Hund erschossen worden und hat an ihm eine bezirksthierärztliche Seclion die untrüglichen Zeichen der Tollwuth ergeben- Das freie Umberlausenlaffen von Hunden, die nicht mit vorschriftsmäßigen, gut construirten und gut befestigten Maulkörben versehen sind, wird demnach aus die Dauer von Zwölf Woche« sür Kiesdors a. d. E- untersagt, und werden Zuwiderhandlungen mit einer bis zu Fünf Thalern ansteigenden Geldbuße geahndet werden. Königliches Gerichtsamt Bernstadt, den 30. März 1872. Thomas. Der hinter dem Handarbeiter Andreas Bartsch aus Wessel erlassene, in No. 66 der diesjährigen Bautzener Nachrichten abgedruckte Steckbrief hat sich durch die Einlieferung p. Bartsch's erledigt. Königswartha, am 28. März 1872. Königliches GerichtSamt. Gehler. Von dem unterzeichneten Gerichtsamt soll r de« 31. Mat dieses Jahres das dem Weber Ernst Wilhelm Hohlfeld zugehörige Hausgrundstück No. 270» des Katasters und Fol. 406 des Grund» und Hypothekenbuchs für Obersobland welches Grundstuck am 22. März 1872 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf ' ' " ' , 1025 Thaler---- gewürdert worden ist, nothwendigerweise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und in der Lebelt'schen Schankwirtbschait m Ober-Sohland (Neudorf) aushangenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königliches Gerichtsamt Schirgiswalda, am 27. März 1872. Seyfert. Äekan»tmachu«g. r«-. *6. Avril 1872 sollen die zu dem Braunlohsenwerke „Trau auf Gott" zu Berzdorf gehörigen, auf der Oberfläche der Großrrschen und Zückerschen Guter errichteten fünf Wohn» und Grubengebäude, ei» gebrauchter Dampskefsel, verschiedene zu dem Grubenbetriebe gehörige Utensilien»Dampfmaschinenbe- standtheile, Kleidungsstücke, Bücher, Möbeln und HauSgeräthe all den Meistbietenden verkauft werden.