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Donnerstag. Rr.M 10. August ,882. Weißerih-Zeitung. Amts-Blatt für die Königkche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte und die StadtrüH« zu Dippoldiswalde und Kranenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wSchmtlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 85 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage deS Blatte- eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. inkllclssi Hie tl. Submission. Die Erd- und Maurer-Arbeiten, sowie die Anlieferung von Versteinungs-Materialien für den Umbau -er ober- aebiraischen Poststraste zwischen Frauenstein und Dippoldiswalde innerhalb der Fluren Sadisdorf und Obercarsdorf sollen im Wege öffentlicher Submission an leistungsfähige Bewerber vergeben werden. Zeichnungen und Baubedingungen liegen im Baubüreau zu Sadisdorf zur Einsicht aus, woselbst auch Blankets zu Preislisten gegen Erlegung der Herstellungskosten zu entnehmen sind. Die ausgefüllten Preislisten sind bis zum 13. August dieses Jahres, Nachmittags S Uhr, mit der Aufschrift „Umbau der obergebirgischen Poststratze, 3. Tyeilstrecke" versiegelt und frankirt in das obgenannte Baubüreau, woselbst zu dieser Stunde die Eröffnung im Beisein etwa erschienener Bewerber statt finden wird, einzureichen. Auswahl unter den Bewerbern und Genehmigung des Königlichen Finanz-Ministeriums bleibt Vorbehalten, während die Bewerber bis 3«. August dieses Jahres an ihre Offerten gebunden sind. Freiberg, den 7. August 1882. Königliche Chausseeinspeetion und Königliche Bauverwalterei daselbst. E. A. Haertel. In Jnterimsverwaltung: Ebner, Assistent. Tagesgeschichte. Dippoldiswalde, 9. August. Die „Niederschläge", welche die Chemnitzer Wetterprognosen Tag für Tag uns bringen, treffen leider Gottes sehr pünktlich ein; aber von der „abnehmenden Bewölkung" und der „wärmeren Tempe ratur" ist noch nichts zu spüren; kann man doch am Morgen ein Feuer im Ofen recht wohl vertragen! Nach einem regen losen Vormittag sahen wir gestern Korn einfahren: trocken konnte es unmöglich sein — darum möchten wir zu bedenken geben, was in dem Artikel aus Freiberg in dieser Nummer von einem Müller über naß eingebrachtes und in der Scheune schlecht getrocknetes und verdorbenes Getreide gesagt wird. — Oeffentl. SchöffengerichtssiHung vom 2. August. Die am 2. Oktober 1865 geborene Handarbeiters-Tochter Anna Linna Rupprecht in Dippoldiswalde stahl während ihrer Dienstzeit bei dem Bäckermeister Richter hier, ihrem eigenen Zugeständnisse zufolge, diesem gegen Weihnachten 1881 12 Mark Geld. Obwohl dieser Diebstahl bereits einige Tage nach seiner Ausführung entdeckt wurde, kam er dennoch erst Ende Juni d. I. zur Anzeige, und zwar aus Anlaß von Erörterungen, welche gegen die Rupprecht wegen eines anderen in Folge befangenen Delikts stattfanden. Die Rupprecht wurde mit einer Woche Gefängniß bestraft. — Mangels genügenden Beweises wurde die von ihrem Ehemann getrennt lebende Handarbeiterin Amalie Ida Fischer, geb. Loischke, in Dippoldiswalde von der erhobenen Anklage des Diebstahls freigesprochen. Die Fischer führte dem Hausbesitzer August Fürchtegott Wolf hier während seiner Krankheit die Wirtschaft. Bei dieser Gelegenheit soll sie Wolf'n ein Paar von seiner verstorbenen Ehefrau herrührende Ohrringe von nur 20 Pfennigen Werth ent wendet haben. In der heutigen Hauptverhandlung leugnete die Fischer dies, behauptete vielmehr, sie habe die bei ihr vorgefundenen Ohrringe bereits vor drei Jahren von dem Schneider Glös hier für eine geleistete Gefälligkeit geschenkt erhalten. Wolf konnte die ihm vorgelegten Ohrringe be stimmt als sein Eigenthum nicht rekognosziren; es war daher die Angeklagte nicht zu überführen. — In der Nacht zum 16. Juni d. I. holte sich der Maurer Friedrich August Hoffmann in Ruppendorf von dem Süße'schen Bauplatze daselbst ohne Erlaubniß zwei Stück fichtene Schwarten und eine Stangenspitze. Auf dieses Gebahren gründet sich die gegen Hoffmann wegen Diebstahls erhobene Anklage, die durch die Beweisaufnahme vollständig ihre Deckung fand, da die Ausflucht des Angeklagten, er habe das Holz nur beim Dachdecken zum Drauftreten benutzen, dann aber zu rückgeben wollen, keinen Glauben finden konnte. Hoffmann wurde zu einem Tag Gefängniß verurtheilt. — Der Hand arbeiter Carl Gotthelf Ehrenreich Sieber aus Altenberg