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t 5. Amts-ratt des KLmglichm Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 18VS RTL Dienstag, den 15. Dctober iss Die n Bekanntmachung Schulgelder Auf erfolgte Anzeige ist heute die neuerrichtete Firma Georg Pfefferkorn in Großenhain und als deren Inhaber Herr Georg Pfefferkorn daselbst auf Fol. 158 des hiesigen Handelsregisters eingetragen worden. Großenhain, am 11. October 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. S. sächsische Artilleriebrigade Nr. 12 vom 1. November d. I. ab folgende Formation erhalten: 1 Feldartillerie-Regiment Corps- Artillerie, bestehend aus 2 Fußabtheilungen (zu je vier 9 om Batterien) und 1 reitenden Abtheilung (zu zwei 8 em. Batterien); 1 Feldartillerie-Regiment Divisions-Artillerie, bestehend aus 2 Fußabtheilungen (zu je zwei 9 em. und zwei 8 em. Batterien). Die bisherige Festungsartillerie wird fernerweit als 1 Fußartillerie- Bataillon zu 6 Compagnien bestehen und einstweilen dem Feld- Artillerie-Regiment Divisions-Artillerie attachirt. Die beiden neu zu formirenden Batterien des Feldartillerie-Regiments Corps- Artillerie werden vorläufig provisorisch formirt.— Am 11. Octbr. Abends ist auf der Pittnitzer Straße in Dresden eine von zwei Damen besetzte Droschke, infolge nicht gehörigen Ausweichens Bekanntmachung. Nächste Mittwoch, den 16. d. Mts., soll durch unsere Flur-Deputation die nach § 11d. der unterm 26. October 1843 erlassenen Ausführungs-Verordnung zum Grundsteuergesetz vom 9. September 1843 sich alljährlich nöthig machende Vergleichung jeder Flurparzelle mit dem Flurbuche und da nöthig dem Croquis an Ort und Stelle vorgenommen werden. Es wird solches hierdurch mit dem Bemerken öffentlich be kannt gemacht, daß es den betheiligten Grundstücksbesitzern frei- gestellt bleibt, persönlich oder durch Beauftragte die Flurrevisoreu zu begleiten und daß Letztere obigen Tages Vormittags 9 Uhr vom Gasthof zum rochen Haus aus zur fraglichen Besichtigung verschrecken werden. Großenhain, den 12. October 1872. Der Rach daselbst. Kunze. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sotten den 11. Deeember 1872 die dem Gärtner Johann Gottfried Carl Heinrich zu gehörigen Grundstücke, als: 1) das Haus- und Gartengrundstück Nr. 393 des Katasters, Fol. 370 des Grund- und Hhpothekenbuchs, 2) das Feldgrundstück Nr. 890 und 890 a des Flurbuchs, Fol. 873 des Grund- und Hypothekenbuchs für hiesige Stadt, welche Grundstücke am 30. und 31. vorigen Monats ohne Be rücksichtigung der Oblasten auf zusammen 2961 Thlr. 15 Ngr. gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aus hängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 25. September 1872. Königliches Gerichtsamt. Pechmann. H. Danksagung. Die am 15. April a. e. allhier verstorbene Frau Charlotte Sophie verwittwete Roth geb. Lederer hat der hiesigen Stadtgemeinde die Summe von Zweihundert Thalern, zahlbar ein halbes Jahr nach ihrem Tode, zu Zwecken der Kranken - Unterstützung letztwillig ausgesetzt. Nachdem nun von der Universalerbin der Frau Roth das Legaten - Capital an den Stadtrath ausgezahlt worden, fühlt sich der letztere gedrungen, der Verstorbenen für die von Ihr durch Ihre Stiftung bethätigte edelmüthige Gesinnung den wärmsten Dank noch über das Grab nachzurufen. Großenhain, den 14. October 1872. Der Stadtrath. Kunze. Tagesnachrichten. Großenhain. Dem Vernehmen nach ist vom hiesigen Kaiserl. Postamte mit den Kaufleuten Herren Reuß, Barth, Poll mar und Ad. Eichhorn ein Abkommen wegen Ueber- nahme des Vertriebes von Postwertzeichen, Freicouverts, Post karten und Postanweisungsformularen getroffen worden. Diese für das Publicum bequeme Einrichtung wird mit dem 16. Octbr. beginnen und es sollen die Verkaufsstellen an Sonn- und Fest tagen auch nicht an die Dienststunden des Kaiserl.. Postamtes gebunden sein. Sachsen. Infolge der Reorganisation der Artillerie des deutschen Heeres wird, wie das „Dr. I." mittheilt, die königl. auf das vierte Vierteljahr 1872 sind längstens bis zuw 13. November d. Js. an Stadthauptcassenexpeditionsstelle zu bezahlen. Großenhain, am 12. October 1872. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung. Zn Folge der wiederholten Feststellung von Trichinen in den aus Amerika importirten Speckseiten und in Berücksichtigung der zu nehmenden Einfuhr dieses Artikels aus Amerika findet das unterzeichnete Ministerium sich veranlaßt, die Aufmerksamkeit des Publikums auf die mit dem Ankauf und Genuß der aus Amerika bezogenen Speckseiten verbundene Gefahr hinzulenken, sowie die Verkäufer solcher Waare auf die Bestimmung in § 367 Nr. 7 des Reichsstrafgesetzbuchs mit dem Bemerken zu verweisen, daß hiernach das Feilhalten oder der Verkauf trichinenhaltigen Fleisches mit Geldstrafe bis zu 50 Thlr. oder mit Haft bestraft wird, neben der Geldstrafe oder der Haft aber auch noch auf die Einziehung der verdorbenen Eßwaaren erkannt werden kann. Dresden, den 9. October 1872. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. 5 chnn. 4. 8. 9. Großenhainer Werh MW- und AychMtt