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U'ackrnblutt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch« und Sonnabends. Abonnementspreis: letnschlietznch des jever Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblattes) Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Naum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags V Nhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Dutsnitz und Königsbrück. Zweinnd-reitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen sür Königsbrück: bei Herrn Kausm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. 9tu^ui/irria^ von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XPtzMlON Ü68 Hmt8dlLttk8. 3. November 1880. Mittwoch. Bekanntmachung, Stadtverordnetenwahl betreffend. Mit Ablauf dieses Jahres scheiden in Gemäßheit § 42 der rev. Städtcordnung vom 24. April 1874 aus dem Stadtverordnetencollegium und zwar aus der Zahl OI«r ^i»8»88iKen: 1 ., Herr Hotelier C. G. Schurig, x 2 ., - Schneiderm. E. Ferd. Müller, / 3 ., - Fleischerm. Wilh. Mierisch, /// H) üvr UInan8ir88iKvn: 4 ., Herr Schneiderm. Marczinskh. Demzufolge find zu wählen aus der Mitte der Bürgerschaft drei anfäsfige und ein unanfäsfiger Stadtverordnete. In Gemäßheit ß 50 der revidirten Städteordnung ist die Liste der stimmberechtigten sowie Wählbaren Bürger angefertigt worden und liegt dieselbe auf hiesiger Rathserpedition sowie bei dem Stadtverordnetenvorstand Herrn Rechtsanwalt vr. Bachmann zur Einsicht aus. Zur Wahl selbst ist Freitag, der 3. December 1880, anberaumt und werden daher alle stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt aufgefordert, gedachten Tages von Vormittags 9 bis Nachmittags 1 Uhr persönlich im Sitzungszimmer des hiesigen Rathhauses die mit den Namen der Gewählten deutlich bezeichneten Stimmzettel zu überreichen. Die Stimmzettel werden jedem Bürger vor dem Wahltage behufs deren Ausfüllung mit den Namen der zu Wählenden zugestellt werden. Schließlich wird noch bemerkt, daß es nach § 50. 51 der revidirten Städteordnung jedem Betheiligten freisteht, von den Listen, welche von Mittwoch, -en 3 bis mit LV. November 188O, auslieaen, Einsicht zu nehmen und wegen etwaiger Unvollständigkeit derselben bei dem unterzeichneten Stadtrath und zwar spätestens bis Mittwoch, den IO. November 1880, Einspruch zu erheben. Später eingehende Einsprüche werden nicht beachtet. Pulsnitz, am 22. October 1880. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. * Die Expedition des allgemeinen deutschen Reichs-Adreßbuchs hat dem unterzeichneten Stadtrath eine Liste behufs kostenfreier Aufnahme der bedeutenderen Firmen des Fabrik- und Handelsstandes hiesiger Stadt in das Reichs-Adreßbuch für das Jahr 1881 übermittelt. Diese Liste liegt von heute an bis zum IO. November a. e. auf der RathSexpedition aus und es wird denjenigen Firmen-Jnhabern hiesiger Stadt, welche die Aufnahme ihrer Firma in dieses Reichs-Adreßbuch wünschen, freigestellt, bis zu obgedachtem Tage die Eintragung ihrer Firma mtf dieser Liste persönlich zu bewirken. Pulsnitz, am 30. October 1880. . Der Stadtrath. . Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Der auf der Schießgosse allhier befindliche Wassertrog soll Mittwoch, den 3. November 1880, Nachmittags 3 Uhr, x an Ort und Stelle gegen sofortige Baarzahlung an den Meistbietenden verkauft werden. Pulsnitz, am 1. November 1880. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. Donnerstag, den 11. November d. Z., Viehmarkt in Pulsnitz Bekanntmachung, die., am 1. December dieses Jahres vorzunehmende Volkszählung betreffend. In Gemäßheit von 8 3. 2 der Verordnung König!. Ministeriums des Innern vom 16. September dieses Jahres (Ges.- u. Verordngsbl. Stück 8 Seite 114) wird hiermit zur Kenntniß der Einwohner des amtshauptmanüschaftlichen Bezirkes Kamenz gebracht, daß nach dem Beschluß des Deutschen Bundesraths vom 29. Mai dieses Jahres am 1. December dieses Jahres eine Volkszählung im Deutschen Reiche stattfindet. Die hierzu erforderlichen Drucksachen, bestehend in einer entsprechenden Anzahl von a., Exemplaren dermaßen angezogenen Verordnung vom 16. September dieses Jahres, d., Jnstrutionen für bis. Zähler nebst Controllisten, o , Haushaltungslisten und^Anstaltslisten werden in diesen Tagen den Herren Bürgermeistern von Elstra und Königsbrück, sowie den Herren Gemeindevorständen des amtshauptmannschastlichen Bezirks von der Kanzlei der Amtshauptmannschaft zugesendet werden. Dieselben erhalten hiermit Anweisung, sofort nach Eingang der Sendung zu prüfen, ob die nach 8 3. 5 der Verordnung vom 16. September dieses Jahres erforderliche Anzahl von Control-, Haushaltungs- und ApLaltslisten ihnen zugegangen ist, etwaigen Mehrbedarf aber umgehend und spätestens bis zum 10. November anher anzuzeigen. X Hiernächst haben die Gemeindebehörden, welchen nach Z 4 der Verordnung die Ausführung der Volkszählung auch für die im Ort befindlichen selbstständigen Güter obliegt, wegen der Bildung von Zählungscommissionen, welche bis zum 15. November dieses Jahr»., erfolgt sein muß, soweit dies mit Rücksicht auf die Größe des Ortes zweckmäßig erscheint, Entschließung zu fassen und das Erforderliche zu veranstalten, sodann aber nach 8 4?ü ibiä. a, die Eintheilung der Gemeinden in Zählbezirke und b., die Annahme und Anweisung der Zähler ungesäumt zu bewirken, was bis zum 20. November zu geschehen hat.' . Die Zähler haben sich bei Ausführung der nach 8 6 der Verordnung ihnen obliegenden Geschäfte genau nach der, einem jeden von ihnen Seiten der Gemeindebehörde einzuhändigenden speziellen Instruction zu richten und nach 'erfolgter Zählung bis zum 5- December dieses Jahres die von ihnen zu führende Controlliste nebst den dazu gehörigen Haushaltungs- und Anstaltslisten an die Gemeindebehörde bez. Zählungscommission zurückzugeben.