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Arsch. t-,l. «»ra. 7 ». z^ch««, d^Gipaltzetl, » »fl, »«d»H ».«». ^ (<0«»t. a«ge»o»«ei> tu Im «kpÄttto»: Joß«»,^-»lle« und Waistich<m»str«ß» «. Nr. 141. Unterhaltung und Geschäftsverkehr. «itredaeteur: Theodor Awbijlch. Dienstag, den 21. Mai «»»««. »terteMrUch »»< mtt«tge>s. Eieftr»«- t»'« -«>». DurS dl» »gl. Post »ürteljtchrM 4L «iüirttzrk Nilm«a» 1 «Ki. 1861. Dresden, den si. Mai. --Oeffentliche Gerichtsverhandlungen. Am vorigen Freitag Nachmittag stand unter der Anklage des Betrugs der RabbinatScandidat (jüdischePredigtamtscandidat) Michael Wormser aus Michelstadt, 41 Jahre alt, vor den Schranken de- Be zirksgerichts. Man steht, daß auch bei den Israeliten die Kandidaten lange am Teich« Bethesda fitzen mußten, wenn dieß nicht hier seine sonstigen guten Ursachen haben möchte. Bevor wir etwas Andres über Wormser'- Vergangenheit be rühren, geben wir zunächst dem Verbrechen Erwähnung, Wa den Jnrulpaten jetzt auf die Anklagebank geführt hatte. ES bestand einfach darin, daß er am L. Mai 1860 mittelst Briefes bei dem Leinwandhändler Louis Kühne! zu Nieder- cunnerSdorf unter Zuficherung sofortiger Bezahlung ein Stück Leinwand bestellt und in Folge dessen auch ein solches im Werth von 18 Lhalern von Kühneln zugesendet erhalten hatte. Offenbar hatte er diesen Kaufvertrag lediglich als TäuschungS- mittel, um den Vertragsgegenstand ohne die bedungene Gegen leistung widerrechtlich sich zu verschaffen, gebraucht, also hier unter sich eines Betrugs schuldig gemacht. Er hatte diese Be stellung auf seiner Durchreis« nach seiner Heimath Michelstadt im Großherzogthum Hessen von Radeberg au- gemacht, wo er nur vorübergehend, angeblich um einen Bekannten zu treffen, sich aufhielt. Zahlungsmittel belaß er gar nicht; denn sein Anführer, über selbige und den später« Verlust de- größten TheilS derselben haben durchaus keinen Anspruch auf Glaub- Würdigkeit und ebenso wenig kann seine Behauptung, wie er von Leipzig aus Kühneln brieflich mitgetheilt, daß er seiner Verpflichtung gegen ihn nachzukommen dermalen außer Stande sei, und von Frankfurt oder seiner Heimath au- seine Schuld berichtigen werde, bei dem bestimmten Widerspruche Kühnels für wahr gehalten werden. Ueberdem hatte er den größten Theil der Leinwand ganz ?urze Zeit nach deren Empfange auf dem Leipziger Leihhause und etwas später auch noch den Rest in Eisenach versetzt Nach Inhalt der BrilagSacten stellte er sich zu dem als ein zu derartigen Schwindeleien sehr ge neigter Mensch dar. So war er in Kurhessen wegen ganz gleichem Betrug- bereit- zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt, die er bereit- verbüßt hat; in Preußen wegen einer Reihe ganz ähnlicher Betrügereien — er bestellt z. B. bei beliebigen Leuten brieflich Maarzn, deren sofortige Bezahlung er zufichert und die er nach erfolgten Empfang ohne Weit»«- versetzt-oder verkauft — zu eine« Jahre Gefängniß, 400 Thaler Geldstrafe, oder noch sechs Monate Gefängniß und Landesverweisung »er- urtheilt, wurde aber in zweiter Instanz freigesprochen, weil man im Gebrauche de- Predigertitel- keine falsch« Vorspiegelung fand, und diese Bestimmung unsres Artikel 18d, 1. im preu ßischen Strafrechte nicht existirt. Wormser ist unbestritten ein äußerst gefährlicher Schwindler, vor dem wir in Sachsen für spätr« Zeit wohl aber nun Ruhe haben werden; denn nach Verbüßung seiner Strafe ist seine Landesverweisung wohl un zweifelhaft. Früher hat er nachseinem vorliegenden obrigkeitlichen Zeug nisse seine Stellung dazu benutzt, sich an verschiedenen Orten zu verloben um dann die Eltern der Braut durch einen namhaften Pump zu beglücken. Waren dann die Nester gekehrt, so war auch der saubre Vogel auSgeflogen, und die getäuschten Bräute weinten dem ungetreuen Seladon blutige Thränen nach. Er vertheidigte sich in einer langen predigtähnlichen Rede sehr mundfertig selbst, vermochte aber dadurch keineswegs in der wahrscheinlich gehofften Art und Weise zu imponiren. Nach dem der Herr Staatsanwalt seinen Antrag auf Bestrafung des unverbesserlichen Schwindlers unter Hinweiß auf dessen Persönlichkeit, auf seine Subststanzlofigkeit, auf die aus den BeilagSaeten sich ergebende Gewerbmäßigkeit solchen Treiben- au- dem Mangel eine- Bedürfnisses zu einer solchen Quantität Leinwand und auf die Art der Verwendung der empfangenen Maaren, sowie auf die Geständnisse des Angeklagten begründet hatte, verurtheilt« ihn der Gerichtshof zu fünf Monaten Arbeitshaus. — Zwei neue Omnibuswagen sind seit vorgestern wieder in CourS gekommen, soviel wir hörten, neuer Zuwachs der hiesigen Omnibus-Compagnie. Als neu ist bei diesen Wagen hervorzuheben, daß man auf ihnen auch oberhalb, auf der obern Decke Platz nehmen kann, wie man e- bei den Pariser OmnibuSwagen schon seit Jahren hat. Die übrige Construc- tion dieser neuen Wagen scheint recht bequem und leichter zu sein wie die der bisher in Gang gewesenen. Die Wagen find aus> der Fabrik de- Herrn Lüder« in Görlitz. — Der Brief als Verräther. Unlängst wurde Herrn K-, dem Wirth de- Gasthofes «Zum Wind" in Chemnitz, mitten in der Nacht au- dem an der Straße gelegenen Pferde- stalle ein Schimmel gestohlen. Der Verdacht fiel auf ein In dividuum, dessen gerichtliche Vernehmhung jedoch den gehegten Verdacht bald wieder «ntkräftigte. Rath - und thatlo- stand der Wirth da, er fragte, er forschte, es hieß aber wie in WallensteinS Monolog: „Roß und Reiter sah ich niemals wieder I' Einige Tage darauf wird ihm jedoch die Mittheilung: her RoßkaMrn >F. ^n dem wie» Stunden^ von -Chemnitz,, «ent fernten Taura habe von einem ihm unbekannten Mann ein Pferd, einen Schimmel gekauft, und dieß könne vielleicht da- gestohlene Roß sein. Herr^ K. macht bei der Polizei Anzeige und verfügt sich mit einem Ven-darm nai Nach-