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Ler Allgemeine Anzeiger erscheint würde.Mich zweiMai: Mittwoch und Sonnabend. Vbonnementspreis: viertel- jädrlich ab Mchalter 1,15 Mk. sreier Zusendung durch L e ie» ins Hans 1 Mark 35 Mennige, durch die Post 1,15 L> ark ansschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeuungsboten gern entgegen. Amtsblatt für die Prtskehörde und den Hemeinderat zu Vretnig. Inserate, die 4 gespal tene Korpuszeile 12 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pf., im amt lichen Teile 20 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. cokalUnreiger für sie vttfLsklr« Strinig, (jroßröbnlorl, fta«r«aläe, Prs»srentdsl uns Umgrgenä. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstac vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig, Nr. 59. 27. Jahrgang Mittwoch, den 25. Juli 1917. Auszug aus der Bekanntmachung Kürtoffelbeschlagnahme — Kartoffelablieferung der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz vom 21. Juli 1917. Alle im Bezirke des Kommunalverbandes der Amtshauptmannschaft Kamenz, einschließlich der rev. Städte Kamenz und Pulsnitz, erzeugten Kartoffeln der Ernte 1917 (Früh- und Herbst kartoffeln) werden hiermit beschlagnahmt. Die Beschlagnahme findet nicht statt, wenn die gesamte Kartoffelanbaufläche des einzelnen Kartofselerzeugcrs nicht größer als 200 qm ist. Die Kartoffelerzeuger dürfen von den beschlagnahmten Mengen zurückbehalten 1. als nächstjähriges Saatgut 50 Zentner auf das Hektar der künftigen Frühkartoffel anbaufläche und 2. zur Ernährung für sich und die Angehörigen ihres Haushaltes, einschließlich des Gesindes sowie der Naturalberechtigten, insbesondere der Altenteiler und Arbeiter, soweit diese kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Kartoffeln zu beanspruchen haben, eine bestimmte Menge Kartoffeln, die Anfang August nach Feststellung der zu er wartenden Ernte an Frühkartoffeln bekannt gegeben wird. Bis dahin darf auf den Kopf und Tag ein halb Pfund Kartoffeln verwendet werden Durch Rechtsgeschäft darf über die Kartoffeln nur zur Erfüllung der vom Kvmmunalver- bande aufgegcbenen Lieferungen verfügt werden. Rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen gleich Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen. Der Abruf der an den Kommunalverband abzuliefernden Kartoffeln wird durch die Firma Bombach ck Paatz iu Kamenz je nach Bedarf erfolgen. Die unmittelbare Abgabe von Kartoffeln durch den Erzeuger an den Verbraucher oder Händ ler, auch wenn sie gegen Kartoffelkarten erfolgen sollte, ist verboten. Der Verkauf an die Ver braucher wird, wie bisher, lediglich durch die Gemeinden oder die von ihnen beauftragten Klein händler erfolgen. Jedes Verfüttern, Vergällen oder Einsäuern von Kartoffeln ist bis auf weiteres verboten. Die Ausfuhr von Kartoffeln aus dem Bezirke ist verboten. Dieses gilt auch für die Kar toffeln, die auf Flächen bis zu 200 qm geerntet worden sind. Jedoch wird im letzteren Falle auf Antrag Genehmigung zur Ausfuhr erteilt werden, wenn der Besitzer Ser Anbaufläche außer halb des Bezirkes wohnt. Die Einfuhr von Kartoffeln in den Bezirk ist sofort, spätestens aber 3 Tage nach der Ein fuhr, der Amtshauptmannschaft anzuzeigen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Vorräte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Da die Mitteilung der Mindest-Ablieserungsschuldigkeit bezüglich der Frühkartoffeln erst nach der Ernteschätzung, also Ende Juli 1917, erfolgen kann, gilt bis dahin folgendes: Die Kartoffelerzeuger haben dafür zu sorgen, daß die Frühkartoffeln sofort nach ihrer Reife geerntet werden, um den bestehenden Kartoffelmangel möglichst bald zu beheben. Die geernteten Kartoffeln sind, soweit sie nicht nach Ziffer 2 Abs. 1 für den eigenen Wirtschaftsbedarf zurück behalten werden dürfen, der Firma Bombach H Paatz in Kamenz schriftlich oder telephonisch zum Kaufe anzubieten. (Bei schriftlichen Angeboten ist der Vor- und, Familienname, der Wohn ort sowie die Ortslistcnnummer genau anzugeben.) Im übrigen ist diese Firma angewiesen worden, sich wegen der Lieferung von Frühkartoffeln unmittelbar mit denjenigen Gemeinden und Gütern in Verbindung zu setzen, die nach der Ernteflächenerhebung Frühkartoffeln ernten. Die hierdurch abgelieferten Mengen werden auf die Mindestablieferungsschuldigkeit angerechnet. Der liefernde Kartoffelerzeuger erhält durch die vorerwähnte Firma eine Lieferungsbestätigung, die der Gemeindebehörde zur Gutschrift vorzulegen ist. Futtermittel-Verteilung. Es kommen demnächst für Schweine folgende Futtermittel zur Verteilung: Schrot von Wicken und von Hinterkorn, Heumeh l und Ackerbohnen. Außerdem steht eine größere Menge Futter kalk zur Verteilung an sämtliche Tiergat- tungen zur Verfügung. Anträge auf Zuweisung dieser Futtermittel sind unter Verwendung des amtlich vorgeschrie benen Vordrucks bis Mittwoch, den 25. Juli d. I. während der Geschäftsstunden bei der unterzeichneten Gemeindebehörde einzureichen. Antragsoor drucke sind daselbst erhältlich. Teleph. sowie verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden. Bretnig, 23. Juli 1917. Der Gemeindevorstand. Mre NsKricbten. Der Gegenangriff in Ostgalizien hat sich zu einem großen Erfolge der deutschen verbün deten Waffen ausgewachsen; der Hauptteil der russischen 11. Armee ist geschlagen, die Gegend westlich von Tarnopol erreicht. Die Gefangenen- und Beutezahl ist groß; in Jezierna fielen reiche Vorräte an Ver pflegung, Schießbedars und Kriegsgerät in unsere Hand. Bei Brzezany beginnt die russische 7. Armee unter dem sich verstärkenden Druck auf ihre Flanke zu weichen. Am Narocz-See und zwischen Drywsforty-See und Dünaburg wurden russische Erkundungs vorstöße zum Scheitern gebracht. Der Kaiser ist am Sonnabend nach dem Osten abgereist. Am Chemin des Dames waren bei Braye und Cerny Einbrüche in die französischen Stel lungen von vollem Erfolg. Zur Feier des Tages der belgischen Unab hängigkeitserklärung hat Lloyd George eine neue Hetzrede gehalten. Die finnische Staatsregierung hat alle Verträge mit Rußland für den 15. August gekündigt. General d. Kav. v. Lasiert ist im Felde plötz lich gestorben. Kurze Nachrichten aus Feindesland. Heftige Angriffe auf Lloyd George. In verschiedenen englischen Zeitungen wird der Premier-Minister Lloyd George wegen seiner Politik, die einerseits den Krieg nicht energisch genug führe, andererseits aber auch den Frieden verhindere, heftig angegriffen. U. a. sagt Har rison in einem Artikel der Englisch Review vom Juni: „Anstatt dem Volke die Wahrheit zu sagen, regieren Sie durch die Zensur autokra tischer als das persönliche Regime von Pots dam oder die Heimlichkeit Briands in Paris, die ihn schließlich zu Fall brachte." — Die Indier wollen nicht für England bluten. Nach einem Artikel der Array and Navy Gazette hatte die englische Regierung von der Ausdehnung der Wehrpflicht auf die Einge borenen in Indien abgesehen in der Annahme, § daß sich genügend Freiwillige melden würden. Diese Hoffnung ist indessen arg enttäuscht worden, denn bisher haben sich nur ungefähr 300 indische Rekruten gemeldet, obwohl die Aufforderung zur Meldung an alle Männer zwischen 18 und 41 Jahren ergangen war. Russischer Heeresbericht vom 20. Juli. Westfront: In der Richtung auf Wilna während des ganzen Tages lebhafte Artillerie beschießung. Nach starker Artillerievorbereitung hat der Feind mehrmals die Truppen auf der Front Kenicaki—Garbusow, 30 Werst südlich von Brody, angegriffen. Alle Angriffe wurden zunächst abgewiesen. Um 10 Uhr hat das Regiment 607 Meynvw, das sich in dem Ab schnitt Batkow-Manyur in der gleichen Gegend befand, eigenmächtig seine Gräben verlassen und sich zurückgezogen. Dies verursachte den Rück zug der benachbarten Abteilungen und gab dem Feinde die Möglichkeit, seinen Erfolg zu er weitern. Unsere Niederlage erklärt sich aus der Tatsache, daß, beeinflußt durch die Agitation der Maximalisten, viele Trnppenabteilungen, die den Befehl erhalten hatten, die angegriffenen Abteilungen zu unterstützen, Zusammenkünfte veranstalteten und berieten, ob sie dem Befehle Folge leisten sollten. Mehrere Regimenter weigerten sich, ihren militärischen Pflichten nachzukommen und ließen ihre Stellungen ohne jeden feindlichen Druck im Stich. Die An strengungen der Befehlshaber und der Ausschüsse, sie zur Ausführung der Befehle zu bewegen, blieben vergeblich. Oestlich von Brzezany und südlich von Schibalm bemächtigten sich die Oesterreicher und Deutschen nach wiederholtem Angriff eines Teiles unserer ersten Graben linien. Feindliche Versuche, uns südlich von Brzezany anzugreifen, wurden durch Feuer ab gewiesen. Oestlich von Halicz verließen Ab teilungen, die Bludniki besetzt hielten, das Dorf, und der Feind nutzte dies aus und besetzte es. Ein Versuch, das Dorf wieder zu nehmen, mißlang. (WTB.) vem»« «na ZäWsche;. Bretnig. (Verteilung von Hausbrand kohle.) Zum Zwecke der gerechten Verteilung der in den Bezirk eingehenden, für den Haus brand bestimmten Kohlen und Briketts wird dieser in 6 Kohlenversorgungsbezirke geteilt. Jeder einzelne dieser Bezirke hat nach Maßgabe der nachstehenden Grundsätze die nötigen Vor kehrungen dafür zu treffen, daß die vom Koh. lenhandel eingeführten Brennstoffe-unter die auf Hausbrandkohle angewiesenen Bewohner in einer deren Minbestbedarf deckenden Weise verteilt werden. Unser Ort gehört zum 5. Bezirk, um fassend die Gemeinden Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde. Für jeden Bezirk wird ein Kohlen ausschuß gebildet, in dem ein Vertreter der jenigen Stadt- bez. Landgemeinde, nach dem der Bezirk heißt, den Vorsitz führt und vem Ver treter der übrigen Gemeinden, des Kohlenhan dels und der Verbraucher nach einer für den Kohlcnversorgungsbezirk aufzustellenden, von der König!. Amtshauptmannschaft bezw. im Einver nehmen mit den Stadlräten zu Kamenz und Puls nitz zu genehmigenden Geschäftsordnung an zugehören haben. Die Verteilung hat auf Grund von Kohlenkarten und von Kvhlenbe- zugsscheinen zu erfolgen, die in sämtlichen Koh lenversorgungsbezirken nach einheitlichem Muster einzuführen und nach den gleichen Grundsätzen auszugeben sind. Die Verteilung der Kohlen hat dergestalt zu erfolgen, daß jedem Haushalt zunächst der Mindestbedarf zur Verfügung ge stellt wird, der ihn in den Stand setzt, wenig stens einen Ofen zugleich zum Kochen und Wärmen täglich ausreichend zu beheizen. Zur gleichmäßigen ratenweisen Verteilung dieser Mindestbrennstoffmenge werden für jede Haus haltung Kohlenstammkarten mit 35 Unterab schnitten ausgegeben, die innerhalb jedes Koh lenversorgungsbezirkes mit fortlaufenden Num mern zu versehen sind und nach Maßgabe der eingehenden Kohlenmengen nach Anordnung des Kohlenausschusses beliefert werden. Dabei kann namentlich den von der Bahnstation weit ent fernten Gemeinden zur Ersparnis von Fuhr- kosten auf einmal eine solche Menge an Haus brandkohle zugewiesen werden, daß gleichzeitig mehrere Unterabschnitte beliefert werden. Die bei den Verbrauchern nach der Bestanderhebung vom 18. Juli vorhandenen Vorräte werden auf den Mindestbedarf dergestalt angerechnet, daß eine Belieferung der mit Vorräten versehenen Haushaltungen und Betriebe erst dann ein- ! setzt, wenn ausgegebene Karten mit einer den > Vorräten entsprechenden Menge beliefert worden ! sind. Ebenso kann für solche Haushaltungen, i die in der Lage sind, sich zu günstigen Bedin- ! gungen ausreichend mit Feuerholz einzudecken, der Mindestbedarf an Kohlen entsprechend her abgesetzt werden. Wilsdruff. Dem in Wilsdruff wohnenden früheren Gutsbesitzer Stange gingen in der Nähe des Gasthofes Klipphausen die Pferde durch. Während ein Knecht nur leichtere Ver letzungen an Kopf und Armen davontrug, ist ! Stange seinen Verletzungen erlegen. Hohenstein-Ernstthal. Zu einer schar fen Maßnahme gegenüber den Hühnerhaltern hat der"Stadtrat greifen müssen. Er hatte von der vaterländischen Gesinnung dieser Kreise er hofft, daß durch freiwillige Ablieferung von Eiern das gleiche Ergebnis erzielt werde, als wenn er die Abgabe von Eiern im Verordnungswege ver fügte; zu seinem Bedauern hat er sich getäuscht und bestimmt nun, daß an Geflügelhalter und deren Angehörige die neuen Zuckerkarten nur gegen den Nachweis ausgehändigt werden, daß — auf ein Huhn und Jahr berechnet — 10 bis 15 Eier an die städtische Sammelstelle gegen Entgelt und Lieferung von Futter abgegeben worden sind. Göhren bei Wechselburg. In einer der letzten Nächte wurde in das Kontor der Lüder- schen Mühlenwerke eingebrochen. Den Dieben fielen rund 15000 Mk. in sie Hände. Unter dem gestohlenen Gelbe befanden sich viele 20- Mark- und Knegsgeldgutscheine. Zwickau. Tödlich verunglückt ist der 62 Jahre alte Häuer Hermann Robert Glück aus Schönfels, der in einem hiesigen Kohlenschacht beim Kohlenabbau durch unerwartet hereinae- brochcne Kohlenmasscn verschüttet wurde Er erlitt Zerschmetterung eines Beines und innere Verletzungen, die den sofortigen Tod zur 3olae hatten. --us