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SK.3V0 Freitag »rn 2?. Dezember rsi8 abeab» 84. Jahrgang Beachte die amtlichen Bekanntmachungen stets genau! Der Stadlrat. Dippoldiswalde, am 23. Dezember 1918. angewiesen sind. Personen, deren frühere Ernährer arbeitsfähig'^ zurückkehren, erhalten kein« Es- werbslosenunterstützung. 8 8. Erwerbslose sind verpflichtet," jede nachgewiescne geeignete Arbeit auch außerhalb des Berufs und Wphnorts, namentlich in dem früheren Veschästigungsort nnd dem vor dem Kriege bewbhnten Orte, sowie ztt gekürzter Arbeitszeit, anzunehmen, sofern für die nachgcwiescne Arbeit angemessener ortsüblicher Lohn geboten wird, die nach- Wahlen zur verfassunggebenden Dentsche« Nationalversammlung. I. Die Wahlen zur verfassunggebend«! Deutschen Nationalversammlung finden Sonntag den IS. Januar 1V1S Bekanntmachung, betreffend die Entrichtung der Umsatz steuer sür das Kalenderjahr 1918 (Monate August bis Dezember 1918). Auf Grund des §51 der Ausführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetze werden die zur Entrichtung der Umsatzsteuer verpflichteten gewerbetreibenden Personen, Gesell schaften und sonstigen Personenvereinigungen in den selbständigen Gutsbezirken der Be zirke der Hauptzollämter Dresden i, Dresden II, Meitze», Pirna und Schandau aufge fordert, die vorgeschriebenen Erklärungen über/ den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Ent gelte im Jahre 1918 bks spätestens Ende Januar 1919 dem unterzeichneten Umsatz steueramt schriftlich einzureichen oder die erforderlichen Angaben an Amtsstelle mündlich zu machen. x Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forst wirtschaft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues sowie der Bergwerkbetrieb. Die Absicht der Eewinnerzielung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Ge werbebetriebs im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Angehörige freier Berufe (Aerzte, Rechtsanwälte, Künstler usw.) sind nicht steuerpflichtig.^-.^. " > Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände aus dem eigenen Betriebe zum Selbstgebrauch oder -verbrauch entnehmen. Als Entgelt gilt in letzterem Faste der Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederverkäufern gezahlt zu werden pflegt. Von der allgemeinen Unisatzsteuer nach dem Satze von 5 v. T. sind diejenigen Personen usw. befreit, bei denen die Gesamtheit der Entgelte in einem ganzen Kalender jahre (also vom 1.1. bis 31.12.) nicht mehr als 3000 M. beträgt. Sie sind daher zur Einreichuug einer Erklärung nicht verpflichtet. Eine Mittellung an das Umsatzsteuer amt über die in Anspruch genommene Steuerfreiheit ist jedoch erwünscht. Für die Lieferung von Lurusgegenständen besteht keine derartige Befreiung. Die Nichteinreichung der Erklärung zieht eine Ordnungsstrafe bis zu 150 M. nach sich. Das Unisatzsteuergesetz bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wissent lich unrichtige Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geldstrafe bis zum 20fachen Betrage der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer. Kann dieser Steuerbetrag nicht festgestellt werden, so tritt Geldstrafe von 100 M. bis 100 000 M. ein. Der Versuch ist strafbar. Zur Einreichung der schriftlichen Erklärung sind Vordrucke zu verwenden!; Sie können bei dem unterzeichneten Umsatzsteueramt kostenlos entnommen werden. Steuerpflichtige sind zur Anmeldung der Entgelte verpflichtet, auch wenn,, ihnen Vordrucke zu einer Erklärung nicht zugegangen sind. Die Abgabe der Erklärung kann im übrigen durch nötigenfalls zu wiederholende Geldstrafen erzwungen werden, unbeschadet der Befugnis des Umsatzsteueramtes, die Ver anlagung auf Grund schätzungsweiser Ermittelung vorzunehmen. - Dresden, am 24. Dezember 1918. Hauptzollamt Dresdens l als Umsatzsteueramt. für die Arntshauptmannschast, das Amtsgericht und den Siadtrat zu Dippoldiswalde. Mit „Illustriertem Unlerhaltungsblatt". Mr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernonnnen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Instkate werde« mit 20 Pf., solche aus unfevW Amtshauptmannschast mit 15 Pf. die Spaltzell« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Sette (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zelle 85 bei. 80 Pf. - Tabellarische undkompliziert «Inserate mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, tm redaktionellen Teile, di» SpaltenzeUe 50 Pf. 8 6.'! Die Erwerbslosensürsorge wird nur arbeitsfähigen und arbeitswilligen über 14 Jahre alten Personen, die infolge des Krieges durch Erwerbslosigkeit sich in bedürftiger Lage befinden, gewährt. Eine bedürftige Lage ist nur anzunehmen, wenn die Ein nahmen des zu Unterstützende,! einschließlich der Einnahmen der in seinem Haushast lebenden Familienangehörigen infolge gänzlicher oder teilweiser Erwerbslosigkeit derart zurückgegangen sind, daß er nicht mehr imstande ist, damit den notwendigen Lebens unterhalt zu bestreiten. Weibliche Personen^ssind jnur /zu unterstützen, swenn- sie aufz Erwerbstätigkät Stadtverordnetenwahle«. Di« nach der Bekanntmachung de» Gesamtministeriumv vom 28. November !9IS vorzunehmenden Wahlen von Stadtverordneten sür die Stadt Dippoldiswalde find« Sonntag, den 26. Januar 1919 statt. Einzelheiten werden noch bekannt gegeben. Zum Wahlkommissar ist Bürgermeister vr. Hornig bestimmt worden. Die Stadt Dippoldiswalde wird zum Zwecke der Stimmabgabe in 2 Stimmbezirk» geteilt. Zum I. Stimmbezirk gehören die Häuser Ortsiisten Nr. 1—200 Abt. zum 2. Stimmbezirk die Häuser Orlslisten Nr. 201—316 Abt. ä und Nr. l—112 Abt. v. Die getrennt nach den einzelnen Stimmbezirken angelegten Wählerliste« liegen vom Sonnabend, den 28. Dezember 1918 auf die Dauer von acht Tagen, d. i. bi- Sonnabend, den 4. Januar 1919 ektt- schliehllch während der Stunden 9—12 Uhr vormittags und 3—6 Uhr nachmittag«» au den Sonnabenden von 9—3 Uhr im Rathaus, Zimmer Nr. 8 öffentlich aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wählerlisten sind bei Ver lust de» Einspruchsrecht binnen acht Tagen nach dem Beginn der Auslegung beim Ltadtrat schriftlich oder zu Protokoll anzubringen und unter Vorlegung der erforder lichen Nachweise zu begründen. Diese Frist hat keine Geltung sür solche Stimm berechtigte, die nach deren Ablauf, aber vor dem Tage de» Abschlusses der Wähler listen in der Stadt ihren wesentlichen Wohnsitz nehmen; solche Personen dürfen Ein sprüche noch bis zum Abschluß der Wählerlisten anbringrn. Wird der Einspruch nicht sofort für begründet erachtet, so entscheidet über ihn der Stadtrat. Die Entscheidung muß binnen 3 Wochen nach dem Beginn der Auslegung erfolgt und den Beteiligten bekannt gegeben sein. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können Stimmberechtigte in die Wählerliste — abgesehen von dem vorstehend, erläuterten Fall — nur in Erledigung rechtzeitig an gebrachter Einsprüche ausgenommen werden. Am 22. Tage nach dem Beginn der Auslegung sind die Wählerlisten von d« Ortsbehörde unterschriftlich abzuschließen. Nach dem Abschlusse der Wählerlisten ist eine weitere Ausnahme von Wähl«« untersagt. x Ausnahmsweise sind von der Ortsbehörde Nachträge zur Wählerliste hinsichtlich solcher stimmberechtigter Kriegsteilnehmer aufzustellen und dem Wahlvorsteher zuzusenden, die infolge der Demobilmachung nachweislich ohne eigenes Verschulden erst nach dem Abschluß der Wählerlisten in die Heimat zurückgekehrt sind bez. in der Gemeinde ihren wesentlichen Wohnsitz genommen haben. 24 Stünden vor Beginn der Wahl werden diese Nachträge abgeschlossen. Nur die in die Wählerlisten aufgenommenen Stimmberechtigten sind zur Ausübung der Wahl berechtigt. WeWH-Mtung TUszeitW M WM flr WMM SjMckrg u. ll. statt. 2. Zum Wahlkommissar gemäß 8 8 Abs. 1 de» Reich-Wahlgesetzes und 8 ll der Wahl- ordnung ist für den 28. Wahlkreis (bisherige sächsische Reichstagswahlkreis« 1—9) der Oberregierungsrat vr. Heerklotz bet der Kreishauptmannschast Dresden ernannt worden. Z. Di« Stadt Dippoldiswalde wird znm Zwecke der Stimmabgabe in 2 Stimmbezirke tingetritt. Zum 1. Stimmbezirk gehören die Häuser Orlrlisten-Nr. 1—200 Abt. ä, zum 2. Stimmbezirk die Häuser Ortslisten Nr. 201—316 Abt. und 1 — 112 Abt 6. 4. Dl« getrennt nach den einzelner» S immbezirken angelegten Wähler-Liften liegen Mout«, den 30. Dezember 1918 während der Stunden 8 Ahr vorwsttag» bi» 6 Ahr nachmittag» ununterbrochen im Rathou» Zimmer Nr. 8 zu jedermanns Einsicht au». Wer die Wählerliste für unrichtig oder unvollständig hält, kann die» bi» zum Ablauf der Auslegungssrtst beim Ltadtrat schriftlich anzelgen oder zu Protokoll geben. Soweit die Richtigkeit seiner Behauptungen nicht offenkundig ist, hat er für sie Beweis- mittel beizubringen. Wenn der Einspruch nicht sofort für begründet erachtet wird, entscheidet über ihn der Stadtrat. Einsprüche gegen die Wählerlisten sind binnen einer Woche zu erledigen. Nach dem Ablauf der Auslegungssrtst können in die Wählerliste Wahlberechtigte nur in Erledigung rechtzeitig angebrachter Einsprüche ausgenommen werden. Verlegt «in Wahlberechtigter nach diesem Zeitpunkt seinen Wohnsitz nach einem and«,« Stimmbezirk«, so ist er brrechligt, sich noch Löschung seine» Namen» in der Wählerliste seine« bisherigen Sttmmbezttke» aus Grund einer hterüber von der Gemeinde behörde au-zustellrnden Bescheinigung tm Stimmbezirke seine» neuen Wohnsitze» nach träglich in die WSHIerlist« aufnrhmen zu lasten.! Dippoldie walde, am 23. Dezember 1918 k n kto' t e . Erwerbs! osenfürsorge. I. Der Fürsorgeausschuß für die Stadt Dippoldiswalde zur Durchführung der Erwerbs losenfürsorge (8 13 der Verordnung des Reichsamtes für die wirtschaftliche Demobll- machung über Erwerbslosenfürsorge vom 13. November 1918) besteht nach den von den städtischen Körperschaften vvrgenommencn Wahlen aus den Herren Fabrikbesitzer Heinrich Blanke, Vorwerksbesitzer Georg Flemming, Vaugeschäfts-Inhaber Arthur Nitzsche, " Fabrikbesitzer Arthur Reichel als Vertreter der Arbeitgeber, Drechsler Ewald Böhme, Schirrmeister Bernhard Donath, Lagerhalter Mar Halm, Tischler Ernst Sethmacheri als Vertreter der Arbeitnehmer. Vorsitzender ist Stadtrat Gietzolt, stellv. Vorsitzender Bürgermeister vr. Hornig. 2. Auf folgende Bestimmungen der Reichsverordnung vomsl 3.^11. 1918 wird besond« hingewiesen: . Dt« „Meitzeritz - Zeitung- erscheint täglich mit Aus- nabme der Sonn- und Feiertag« und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preisvierteljähv- lich einschlietzl. Zutragen 2.85 M-, zweiinonatlich 1.S0 M., einmonatlich 95 Pf. Einzel-Nummern lOPf.AllePostanstalten, Postboten sowie unsere Austräger nehmen Be stellungen an.