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der DreimwdrcWgster Jahrgang 3N 12. Februar 1881 Sonnabend wkt- Eschenbach, Rfdr. i. v. Carl Sommerlatte, Ass. Actuär Eckner. und ft- äikte 1iiüt snss äker ei88- ! aok- tunz sinkt Amtsblatt der Königlichen Kerichtsbeßörden und städtischen ILehörden zu Aulsnitz und Königsbrück. iserer ; da zahl reiche le zu >> «la«! !U. .! Ln-! I8ten it u. oxsn räan rt in sink > 8v- itten ker- ißen n stör ng. ischen ver- Die war ; ich ückes, dem rzens d ge- hheit. ig- okter lnrob Nachdem der Verlust des von der diesseitigen Sparcasse unter Nr. 6266 ausgestellten, auf den Namen Franz Bernhard Lorenz in Krakau lautenden Spar« cassenbuches hier angezeigt worden ist, so ergeht an den etwaigen Inhaber dieses Buches hierdurch die Aufforderung, seine Ansprüche an dasselbe binnen drei Monaten und spätestens den Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. In dem Handelsregister für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute auf dem den Vorschußverein zu Königsbrück, eingetragene Genossenschaft, betreffenden Folium 22 Rubrik III zufolge der Anzeigen vom 24. October 1877 und 9. Februar 1880 sowie der Registratur vom 10. Februar 1880 verlautbart worden, daß die eingetragenen Vorstandsmitglieder Gustav Louis Häntzel und Karl Moritz Hartmann bis mit dem 31. December 1882 zu fungiren haben. Königsbrück, am 10. Februar 1881. Das Königliche Amtsgericht. Erscheint: Mittwochs und Sonnabends, Abonnementspreis: ütxschließiich de« jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblattes) Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags S Uhr hier aufzugeben. Der Stadtrat h. Heinze. r. Mai 1881 < . in hiesiger Sparcassenexpedition anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist mit Auszahlung des Guthabens an den Verlustträger gemäß der einschlagenden > Bestimmungen des Sparcassenregulatis verfahren werden wird. Königsbrück, am 27. Januar 1881. macht wird. Pulsnitz, am 4. Februar 1881. Königliches Amtsgericht. Jahn. t, zu nnten , daß Kin- velche v sel- stcht, unsch ehe») mnen aasen bemo r bei mgen selbst e üb- veren meigt st zu nnen- eneh- Versteigerung schlagreifer Pappeln. Die auf Abtheilung 1 der Bautzen-Dresdener Straße bet dem städtischen Bautzner Hospitale zum heiligen Geiste anstehenden 33 Stück, sowie die aus Abtheilung 2 der Kamenz-DreSdener Chaussee bei Weißbach anstehenden 104 Stück schlagreifen Pappeln, bis zu 80 Ctm. stark, sollen partieenweise gegen sofortige Zahlung unter den vor Beginn der Auction bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend an Ort und Stelle versteigert werden und zwar beziehungsweise: Mittwoch, den 16. Februar, Nachmittags 2V2 Uhr Versammlung am Hospitale zum heiligen Geist bei Bautzen ' Bekanntmachung. . Nachdem die örtliche Einführung der obligatorischen Trichinenschau mehr und mehr Anklang im Lande gefunden, hat das Königliche Ministerium deS Innern Ver- genommen, vom Landes-Medicinal-Collegium hierüber ein Gutachten zu erfordern, sowie ein Normal-Regulativ aufstellen zu lassen, welches die Gesichtspunkte uv Mchtlich zusammenstellt, die bei Einführung der obligatorischen Trichinenschau zu berücksichtigen sind. crvicbinen?^ dem gedachten Gutachten des Landes-Medicinal Collegiums ist vor allen Dingen daraus aufmerksam zu machen, daß selbst bei der sorgfältig!! angestellten kn« Vubli?"" es unmöglich ist, den Consumenten jederzeit eine Garantie des gefahrlosen Genusses von rohem oder halbrohem Schweinefleische zu bieten, wohl aber ist in der Lage, durch eine zweckmäßige Zubereitung der aus Schweinefleisch hergestellten Speisen sich gegen die Gefahr der Trichinenkrantheit zu schützen, da gehörig gekochtes und gebratenes Schweinefleisch vollständig gefahrlos iu. . rr. b.aher schon genügen, wenn die betreffenden Ortspolizeibehörden nur diejenigen Bestimmungen träfen, welche die facultative Fleischschau durch bestimmte, aus ihre ÜUv jch^it geprüfte und unter öffentlicher Controls stehenden Trichinenbeschauer ermöglichen. .... oure einzelne Ortspolizeibehörden des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks beabsichtigen, in ihren Gemeinden die eine oder die andere Trichinenschau nnzusühren, w V as Königliche Ministerium des Innern die unterzeichnete Amtshauptmannschaft durch Zusertigung einer Abschrift des von dem Landes-Medicinal- Collegium ausgea n Normal-Regulativs, sowie sonst in den Stand gesetzt, den betreffenden Ortspolizeibehörden nach der einen oder der andern Richtung hin mit wünschenswert^ Nathe an Hw Hand Kamenz, am z. Februar 1881. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. die rechtzeitige Entfernung der Leichen aus dem Sterbehause betreffend. ... m-Auf Anordnung de Ministeriums des Innern ist ais von dem Landes-Medicinal Collegium geltend gemachten bedeutsamen Rücksichten auf die öffent« iiche ^lundheitspflege von A . ssttqen Kreishauptmannfchaft bestimmt worden, daß alle Leichen, an welchen deutliche Zeichen von Fäulnlß wahrnehmbar sind, nicht über den 4. Tag (4mal 24 TM von der Stunde des eingetretenen Todes an, im Sterbehause belassen werden dürfen, sondern aus dem letzteren spätestens mit Ab lauf der gedachten Zeit zu entfernen I « wogen sie nun dann sofort beerdigt oder den Todtenhallen übergeben werden. Die Gemeindevorstände und GUlsvorsteher des Bezirks werden veranlaßt, darüber zu Wachen, daß vorgedachten Bestimmungen streng nachgegangen wird, auch Wollen die Gemeindevorstände die Leichenfrauen chrer Orte mit entsprechender Anweisung versehen. ' " " Zuwiderhandlungen find von dem Gememdevorstand bez. Gutsvorsteher unverzüglich anher zur Anzeige zu bringen und werden mit Geldstrafe bis zu 100 Mark bez. mit entsprechender Haft bestraft werden. . Kamenz, am 7. Februar 1881, Königliche A m^t s^a^p t m a n n s ch a f t. Freitag, den 18. Februar, Vormittags 9 Uhr, Versammlung an dem „Gasthofe zur weißen Taube" in Weißbach bei der Hallestelle Bischheim. Bautzen, den 8. Februar 1881. Königliche Chausseeinspection. Königliche Bauverwalterei. Friedrich. Brückner. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpkäiiiON Ü68 ^Mt8dlattk8. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte sollen den 28. April 1881 die dem Mühlenbesitzer Heinrich Gustav Bienert in Oberlichtenau zugehörigen Immobilien als: das Mühlengrundstück Nr. 66 des Katasters für Oberlichtenau, Nr. 65 des Grund- und Hypothekenbuchs für Oberlichtenau, sowie das Wiesen- und Feldgrundstück Fol. 84 des gedachten Grund- und Hypothekenbuches, welche Grundstücke am 29. Januar 1881 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 4V SOS Mark gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt ge- U'nckrttbl.üt für Pulsnitz, Königsbrück, Radcbcrg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend