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Mts. außer Wirksamkeit gesetzten Einfuhrbeschränkungen zwischen Preußen und Sachsen vom 14. Sept, dss. Js. hierdurch von Neuem wieder cintreten zu lassen. Hiernach ist 1) das Einbringen von Rindvieh ohne Unterschied der Race, desgleichen von Schafen und Ziegen aus Preußen nach Sachsen bis auf Weiteres nur mittelst der Eisenbahn gestattet. 2) Jeder solcher Transport muß mit einem von der Polizeibehörde des jenigen Ortes, aus welchem das Vieh stammt, ausgefertigten Zeugnisse (Viehpasse) versehen sein, in welchem nicht nur die Viehstücke nach Zahl und äußeren Merk malen genau angegeben sind, sondern auch die Bestätigung enthalten ist, daß in der Ortschaft und deren Umgebung, aus welcher die Thiere kommen, weder die Rinderpest (Löserdürrc) noch eine andere scuchenartige Krankheit unter dem Hornvieh (Rinder, Schafe, Ziegen) herrsche und die Viehstücke bei dem Abgänge gesund befunden worden seien. Steht die den Viehpaß ausstellcnde Polizeibehörde unter einem Königlichen Landrathamte, so muß von diesem der Viehpaß beglaubigt sein. 3) Werden Viehstückc der unter 1 gedachten Art auf andere Weise aus Preußen nach Sachsen emgebracht, so sind dieselben anzühalten und womöglich sofort über die Grenze zurückzuwcisen. Die in der Nähe der Grenze befindlichen Gendarmen und Polizeipcrsonen sind deshalb von den betreffenden Amtshaüptmannschaften und resp. Volizeiobrigkeiten unverzüglich mit gemessener Anweisung zu versehen. 4) Der unter den Grenzorten stattfindende Verkehr (der sog. kleine Grenzverkehri leidet zur Zeit keine Beschränkung. 5) Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden nach 8 8 flg. des Gesetzes, die Verhütung und Tilgung der Rinderpest ic. betr., vom 30. April 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 264) bestraft. Dresden, am 15.December 1870. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Chemnitz betreffend. Das Ministerium des Innern hat zu der von dem Stadtrathe zu Chemnitz, unter Zustimmung der gesetzlichen Vertreter der Stadtgemeinde, beschlossenen Anleihe von Einer Million Thaler gegen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, übrigens planmäßig auszuloosenden oder zu kündigenden, bis dahin aber mit Fünf vom Hundert jährlich zu verzinsenden Schuldscheinen, nach Maaßgabe des vorgelcgtcn Anleiheplans, sowie der Schuldscheine nebst Talons und Coupons die Genehmigung ertheilt. Es wird Solches für die Behörden und alle diejenigen, welche es sonst angeht, hiermit zur öffentlichen Kenntnis; gebracht. Dresden, am 7. December 1870. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallitz. Bekanntmachung, das Kreis-Ersatz-Geschäft für 1871 in den Aushebungsbezirken Zittau und Löbau betreffend. Zur Vornahme des Kreis-Ersatz-Geschästs für das Jahr 1871 in den Aushebungsbezirken Zittau und Löbau sind folgende Tage und Orte bestimmt worden: I. Im Aushebungsbezirke Zittau. Musterungsstation Großschönau im Gasthof zur „Post" früh 8 Nhr. 1) Dienstag, der 3. Januar: ivereinigde^emech Alt- und Neu-Waltersdorf mit Herrenwalde und Saalendorf, Neuleutersdorf, Niederleutersdors, Josephsdors und Oberleutersdorf 2) Mittwoch, der 4. Januar: jür die Ortschaften: Seifhennersdorf, Alt- und Neu-Gersdorf und Walddorf; „ 3) Donnerstag, der 5. Januar: jür die Ortschaften: Alt- und Neu-EberSbach und Alt- und Neu-Eibau. L. Musterungsstation Zittau im Gasthofe zur „goldene« Sonne" früh 8 Uhr. 4) Montag, der 9. Januar: Imster'Stadt Zsttmi^E" aus irgend einem Grunde zurückgestellten oder noch gar nicht zur Gestellung gelangten Mannschaften der früheren Jahrgänge , 5) Dienstag, der 1V. Januar: lür die im Jahre 1851 gebornen Mannschaften aus der Stadt Zittau; 6) Mittwoch, der 11. Januar: lur die Ortschaften: Althörnitz, Vertsdorf, Dittelsdorf, Drausendorf, Eckartsberg, Großporitsch, Hainewalde, Hartau und Hirschfelde; 7) Donnerstag, der 12. Januar: jür die Ortschaften: Johnsdors, Klein-Schönau mit Klein-Poritsch und Luptin, Lückendorf, Mittelherwigsdorf, Mitteloderwitz, Neuhörnitz, Niederoderwitz, Ober- herwigsdors und Oderseisersdors; 8) Freitag, der 13. Januar: iur die Ortschaften: Oberullersdorf, Olbersdorf mit Eichgraben, Oybin mit Hain, Pethau, Radgendorf, Rohnau, Rosenthal, Scharre, Spitzcunnersdorf und Wittgendorf; 9) zur Loosuug, welche den gesummten vorstehend erwähnten AuShebungsbezirk umfaßt, und ebenfalls im Gasthofe zur „goldenen Sonne" in Zittau stattfindet, Sonnabend, der 14. Januar, von früh 9 Nhr an. II. Im Aushebuugsbezirke Löbau. Musterungsstation Zittau im Gasthofe zur „goldenen Sonne" früh 8 Uhr. I.^ - 1) Moutag,-er 16. Jauuar: I!ur sämmtliche Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Reichenau; I 2) Dienstag, der 17. Januar, früh 9 Uhr: I iur die Stadt vstritz und sämmtliche Ortschaften des Eerichtsamtsbezirks vstritz,