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WockeMNtt für Pulsnitz, Königsbrück, Radrbrrg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. der Inserate DreinnddreWgster Jahrgang 2. Zu» 1881 Sonnabend Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und städtischen Aehörden zu Uutsnitz und Königsbrück Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen st- Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein <d Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder UlPosteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XPKlli1l0N äk8 ^Mt8dlLUk8. werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags v Uhr hier aufzugeben. Erscheint: Mittwoch« und Sonnabend». . Abonnementspreis: " letxMießliq des jeder Sonnabend-Nummer . W>! > beniesenden SonntagSdlaltes) ' Vierteljährlich 1 Mk. LS Psg. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht soll den 18. Jnli 1881 dar dem Färber Friedrich Berthold Schöne in ZVhorn zugehörige Haus- und Gartengrundstück Nr. 178 des Katasters, Nr. 205, 206a, 206b, 208 und 209 des Flurbuches, Nr. 41 des Grund- und Hypotheken-Buchs für Ohorn, welches Grundstück am 17. April 1881 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 5430 Mark —- zewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger GerichtSstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt ge- nacht wird. . PulSnitz, am 20. April 1881. // Königliches Amtsgericht daselbst. vr. Krenkel. M Wgd. Schubert. aus eitel Dunst und Schwärmerei bestehenden Herrlichkeit noch immer vorzuziehen sei, deshalb muß auch dafür gesorgt werden, daß die leichtgläubige urtheilslose untere Volksmaffe, mit deren Anstürme die Socialdemokraten ihr Ziel zu erreichen suchen, den socialdemokratischen Einflüssen entzogen wird und daS geschieht zunächst durch Ausweisung der socialistischen Führer. und der Unterdrückung der socialdemokratischen Vereine und Zeitungen keineswegs aufgehört haben. Oeffentlich Wird in der großen unteren Volksmaffe die Unzufrieden heit, der Klaffenhaß und die Umsturzlehre allerdings nicht mehr von den Socialdemokraten gepredigt, aber im Geheimen wird das Werk eifrig weiter fortgesetzt. Auch ist es eine Thatsache, daß in der letzten Zeit Leip zig der erste Sammelpunkt der focialdemokratischen Führer geworden ist und daß in Leipzig alle Fäden der socialistischen Bewegung Deutschlands zusammenlaufen, die Polizeibehörde wird daher schon heute oder doch in den nächsten Tagen mit der Ausweisung aller sich nachweis lich an der focialdemokratischen Agitation betheiligenden Personen aus Leipzig beginnen. Die Stadt 'Leipzig und der Leipziger Landbezirk werden davon weiter keine Nach theile haben, denn die bei Weitem überwiegende Mehr heit der hiesigen Einwohnerschaft hält sich der Social demokratie fern und kann daher von jener Maßregel nicht betroffen werden und was diejenigen in Leipzig und Umgebung aufhältlichen Personen anbetrifft, die auf die eine oder andere Weise die socialdemokratische Bewegung weiter geschürt haben und nun ausgewiesen werden, so kann man in Bezug auf ihre Berufsthätig- keit und ihre Familien wohl Mitleid mit ihnen haben, aber ein Unrecht geschieht ihnen mit der Ausweisung unbedingt nicht. Die Mehrheit der Nation hat jeden falls das Recht, eine Minderheit zu verhindern, den all gemeinen Umsturz herbeizuführen und daß die socialdemo kratische Bewegung auf den allgemeinen Umsturz hinzielt, hat einer ihrer ersten Propheten, der Abgeordnete Bebel, erst jüngst im Reichstage verkündet, indem er sagte: „Wir Socialdcmokraten erstreben auf politischem Gebiete die Republik, auf religiösem Gebiete die Gottesverläug- nung und auf wirthschastlichem Gebiete die Gütergemein schaft." Nun, das bedeutet wohl die radicale Wegseg- ung der Grunbvesten unserer bisherigen Cultur. Die Mehrheit aller denkenden Männer ist aber der Mein ung, daß unsere jetzige Eultur der focialdemokratischen Zeitereignisse. Pulsnitz, 1. Juli. Wie wir in Erfahrung bringen, findet Sonntag, den 10. d. M. hier ein Kreis säng er lag statt, an welcher sich über 200 Sänger betheiligen. Die Gesangsaufführungen, welche zum Theil mit Instru mentalbegleitung ausgeführt werden, versprechen schon nach dem Eifer zu urtheilen, mit welchem die hiesigen Vereine an ihre Proben gehen, einen bedeutenden Genuß, zumal dieselben bei irgend günstigem Wetter in den schönen Anlagen neben dem Schützenhause abgehalten werden. Unsere Sängerschaar rüstet sich schon jetzt zum festlichen Empfange und da kurz nach Mittag des 10. d. ein Fcstzug vom „Gasthof zum Herrnhaus" nach dem Schützenhaus stattfindet, an welchem sich alle fremde Vereine betheiligen, so steht wohl zu hoffen, daß die hiesige Bürgerschaft durch Fahnenschmuck u. s. w. zur Verschönerung des Festes das ihre beitragen und den fremden Sängern zeigen wird, daß die freundliche Ge sinnung der Bürger von PulSnitz, welche bei früheren ähnlichen Festen sich in so schöner Weise kundgab, noch nicht erloschen ist. Hoffen wir ein glückliches Gelingen des Festes I Pulsnitz. In Obersteina ist am 24. d. die Nähterin A. A. gesch. K. geb. Sch. von dort erhängt aufgefunden worden. Schwermuth mag die Beklagenswerthe zur Selbstentleihung bewogen haben. Großröhrsdorf, 28. Juni. Von den 981 Schul kindern unseres OrteS sind gegenwärtig 91 am Schar- lachfieber erkrankt und 21 mußten wegen Krankheit in Bekanntmachung. Nachdem bei dem unterzeichneten Stadtrath zur Anzeige gekommen, daß gelegentlich des am 14. dieses Monats in Lichtenberg stattgehabten Schadenfeuers die WWlMsiger Sparkaffe unter Nr. 4028 und 6297 ausgestellten und auf die Namen Carl Traugott und Julius Mißbach lautenden Sparkaffen- dücher in Verlust gerathen seien, so ergeht in Gemäßheit 8 11 des hiesigen Sparkaffenregulativs vom 12. Juni 1875 an die etwaigen Inhaber dieser Bücher hierdurch M Aufforderung, dafern dieselben gerechte Ansprüche an letztere zu haben vermeinen, solche binnen 3 Monaten allhier geltend zu machen, widrigenfalls nach dieser Zeit e betreffenden Sparkasseneinlagen ausgezahlt bez. neue Sparkassenbücher ausgestellt werden. PulSnitz, am 27. Juni 1881. M DerStadtrathinVertretung derSparkasse. die Räumung der Wasserläufe betreffend. Bei der Königlichen Amtshauptmannschast sind mehrfache Beschwerden darüber geführt worden, daß die Räumung der Wasserläufe von Schlamm, eingewachsenem GraS und Schilf, Weiden und anderen Sträuchern von Seiten der hierzu verpflichteten Gemeinden, Gutsherrschaften und Privatpersonen vielfach vernachlässigt und unter lassen werde. Die Räumung der Wasserläufe hat nach den Vorschriften des Ober;A«ltS-Patents vom 18. August 1727 alljährlich im Frühjahr zu erfolgen. »inden, Gutsherrschaften, sowie die zu Räumung der iy.-Mem Eigenthum befindlichen Wasserläufe verpflichteten Privatpersonen werden hiermit an lg der ihnen gesetzlich obliegenden Pflicht erinnert. - indevorstände und Gutsvorsteher haben über dtz.rechtzeitige Räumung der Wasserläufe im Frühjahr Aufsicht zu führen bez. die nöthigen RäumungS- -v in Fällen, wo ihren Anordnungen kein» Holge geleistet werden sollte, Anzeige an die Königliche Amtshauptmannschast hierüber zu erstatten. Kamenz, am 24. Juni 1881. Königliche Amtshauptmannschast. von Zezschwltz. Die Verhängung des kleinen Br- lageruqWRandes üder Leipzig. Leipzig, am 29. Juni 1881. Seit heute ist über Leipzig! gleichwie übtr die Reichshauptstadt Berlin der kleine Belagerungszustand verhängt worden. Gestern gegen--Abend traf die betreffende Verfügung des sächsischen Ministeriums auf telegraphischem Wege in Leipzig ein und wurde durch die offizielle Leipziger Zeit ung zuerst und später durch die übrigen Leipziger Blätter bekannt gemacht. Die Verfügung besagt in der Haupt sache, daß auf Grund des § 28 des Socialistengesetzes sie königliche sächsische Regierung unter Zustimmung oeS BundeSratheS angeordnet hat, daß alle diejenigen Personen, von welchen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist, aus der Stadt Leipzig und dem Leipziger Landbezirk ausgewiesen wer den können. Diese Verfügung ist zunächst für die Dauer eines Jahres getroffen. Bei der Bevölkerung der Stadt Leipzig hat diese Verhängung des kleinen Belagerungs zustandes weder überrascht, noch einen unangenehmen Eindruck gemacht, denn schon fett Monaten war von der Ergreifung dieser Maßregel in verschiedenen Zeitungen Sie Rede und die tonangebende Leipziger Einwohner schaft, die sich wohl bewußt ist, daß Leipzig zu einem Sammelpunkte der Socialdemokraten gehört, war in richtiger Würdigung der Bedeutung des Socialistenge- setzeS auf jene Anordnung gefaßt. Bitter ist das Gefühl ja ohne Zweifel, gegen einen Theil seiner Mitbürger eine so scharfe Maßregel angewandt zu sehen, aber die social demokratische Claffenverhetzung war auch wirklich sehr weit gediehen, daß vor drei Jahren das Socialistengesetz nöthig werden mußte und als eine nothwendige Folge dieses Gesetzes nun auch seine Anwendung für die haupt sächlichsten Agitationsheerde der Socialdemokratie eintreten muß. Erwähnt sei hier auch, daß die socialdemokrat ischen Agitationen seit dem Erlaß des Socialistengesetzes