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L87S A Aacßrichlen. Iko. Freitag, de« «1. Februar Aachener M Lreisblatt fiir de« Kreis-Directions-LeM Sautzm- Amtsblatt für die Gerichts« und Verwaltungsbezirke Bautzen, Schirgiswalda, Königswartha, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt und Reichenan. Redactcur und Verleger: E. M. Monse in Bautzen. W e k a N u L w s ch u n g. Unter Bezugnahme auf die unter O abgedruckten Bestimmungen der tztz 151, 152 und 153 der Militair-Ersatz-Jnstruction für den Nord deutschen Bund vom 26. März 1868 werden die in dem hiesigen Regierungsbezirke gestellpflichtigen Mannschaften, welche ihrer etwaigen Dienstpflicht im stehenden Heere durch einjährigen Freiwilligendienst genügen wollen, hiermit zur schriftlichen, spätestens bis zum 28. Februar 1873 zu bewirkenden Meldung bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission mit dem Bemerken aufgefordert, daß die Prüfungen in den ersten Tagen des Monats März stattfindcn werden. Bautzen, den 31. December 1872. Königlich Sächsische Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige daselbst. Der Militairvorsitzende: Schubert, Oberstlieutenant. Der Civilvorsitzende: Schäffer, Regierunzsrath. T Die Berechtigung zum einjährigen Freiwilligendienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Wer die Berechtigung zum einjährigen Dienste nachsuchen will, hat sich schriftlich bei der unterzeichneten Prüfungskommission zu melden. Der Meldung sind beizufügen: ein Geburtszcugniß (Taufschein), ein Einwilligungsattest des Vaters, beziehentlich Vormundes, ein Unbescholtenheitszcugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director, beziehungsweise Rector der betreffenden Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute von der Polizei-Obrigkeit auszustellen ist- Der Nachweis der wissenschaftlichen Qualification kann durch Vorlegung von Schulzeugnissen oder durch Ablegung einer besonderen Prüfung geführt werden und ist in beiden Fällen bei Verlust des Anspruchs aus die Zulassung zum einjährigen Dienste vor dem 1. April desjenigen Kalenderjahres zu erbringen, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet. BsikanrstnstrchrzNs. Nach der Verordnung der Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen vom 9. Juli 1872, No. 163 der Bautzener Nachrichten, haben sich vom 1. Januar 1673 Fuhrleute zur Leitung der Pferde ausschließlich der Doppelzügel (sogenannter Kreuzzügel) zu bedienen, und sind von dieser Vorschrift nur die Ackerfuhren ausgenommen. Da dieser Bestimmung noch vielfach entgegen gehandelt wird, so wird dieselbe hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 20 Thlr. oder mit Hast bis zu 14 Tagen zu ahnden sind. Stadtpolizeibehörde Bautzen, den 19. Februar 1873. Heerklotz, Stadtrath. BekauNiMKednuD. Die Lausitzer Maschinenfabrik allhier beabsichtigt in der von ihr neuerrichteten Schmiedewerkstelle zwei Schwanzhämmer und einen Dampfhammer mit Schweibosen anzulegen. Dieses wird in Gemäßheit HZ 16 und 17 der Gewerbeordnung mit der Aufforderung hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, etwaige Einwendungen gegen die neue Anlage, bei Vermeidung des Verlustes derselben, soweit sie nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, binnen vierzehn Tagen allhier anzubringen. Bautze«, den 15.Februar 1873. Der Stadtratb.' Heßler. In das mit dem Handelsregister der Stadt Bautzen verbundene Genossenschastsregister der Stadt Bautzen ist heut auf dem neu angelegten Folium 129 die Genossenschaft „Provinzial-Veretn für innere Mission" zu Bautzen als juristische Person eingetragen worden. Bautzen, am <17. Februar 1873. Das Königs. Gerichtsamt im Bezirksgericht. Dürisch. Tpl. Oeffentliehe Bekanntmachung. Die bisher beim Königlichen Gerichtsamte zu Löbau geführte Vormundschaft über den als Verschwender erklärten dermaligen Handarbeiter Christian Friedrich Hänisch, gebürtig aus Glossen, zur Zeit wohnhaft in Lauske, ist auf das unterzeichnete Königliche Gerichtsamt übertragen worden. Solches wird mit dem Beifügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Nahrungsnutznießcr Johann JunSke in Lauske als Vormund sür Häntsch in Pflrcht genommen worden ist. Weißenberg, den 17.Februar 1873. Das Königliche GerichtSamt daselbst. Philippi. Telegraphische Korrespondenz. Thorn, 19. Febr., Vormittags. (W. T. B.) Unter äußerst zahl reicher Betheiligung hat die Feier des vierhundertjährigen Geburts tages von Kopernikus ihren Anfang genommen. Viele Universi täten und wissenschaftliche Vereine Deutschlands und Italiens haben dazu Vertreter entsandt. Von hervorragenden Persönlichkeiten, welche dem Feste beiwohnen, sind unter Anderen der Regierungspräsident Graf Eulenburg aus Marienwerder und der Unterstaatsseeretair Thomp son auS New-Zork zu nennen. Die von den Polen veranstaltete Separatfeier wird von dem Mitglied deS Herrenhauses von Slaski geleitet; außerdem sind noch die Abgeordneten v. NiegolewSki und v. LySkowSki anwesend. Darmstadt, 19. Februar. (W. T. B.) Die Abgeordneten kammer nahm in ihrer heutigen Sitzung eine Resolution an, in welcher die Regierung ersucht wird, die Errichtung einer LandeS creditanstalt aus den dem Lande zufließenden Geldern von der franzö sischen Kriegscontribution in Erwägung zu ziehen und den Ständen einen betreffenden Gesetzentwurf vorzulegen. Darmstadt, 19. Febr. (W.T.B.) Nach einem in der Depu- tirtenkammer zur Verlesung gekommenen Schreiben des Gesammt- ministeriums steht eine Vorlage in Aussicht, in welcher für den Neu bau des HoftheaterS eine Staatsbeihilfe von 450,000 Gulden gefordert wird. Stuttgart, 19. Februar. (W. T. B.) Nach dem heute aus- gegebenen Bulletin über daS Befinden der Königin-Mutter war gestern eine tiefe Betäubung eingetreten, doch war der Kopf gegen Abend wieder völlig klar. Zur Nachtzeit traten anhaltende Be ängstigungen ein. Rom, 18. Febr. (W.T.B.) Die Deputirtenkammer hat sich heute biS zum 4. März vertagt. Der Senat hat daS Budget