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KWMWer NM Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. U und 28. — Postscheckkonto Leipzig 23464. — Bankkonten: Stadtbank (Konto 2314), Dresdner Bank Zweigniederlassung Hohenstein-Ernstthal, Conimerz- und Privat-Bank Zweigstelle Hohenstein-Ernstthal. — Unverlangt eingesanbte Manuskripte werden nicht zurückgeschickt. — Einsendungen ohne Namen«, nennung finden keine Ausnahme. un-AnMer Bet Klagen, Konkursen, Vergleichen usw. wird der Brutto» betrag in Rechnung gestellt. Jin Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Störung dcS Betriebes der Zeitung, der Lieferanten oder der BesördemngSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. — Erfüllungsort und Gerichtsstand: Hohenstein-Ernstthgl, Hoh-nftekr-Ernstthaler Zeitung, Nachrichten und Neueste Nachrichten Generalanzeiger für Hohenstein-Ernstthal mit Hüttengrund, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Rüsdorf, Langenberg, Meinsdorf, Falken, LangenchurSdorf, Reichen bach, Callenberg, Grumbach, Tirschheim, Kuhschnappsl, St. Egidie«, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Pleißa und Rußdorf. Dieses Blatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen des Stadtrats behSrd» licherseits bestimmte Blatt. Außerdem veröffentlicht es die Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Finanzamts Hohenstein-Ernstthal sowie der Behörden der umliegenden Ortschaften» Druck und Verlag von Dr. Alban Frisch. Nr. 185 Die 40 mm breite Millimeterzeile kostet tm Anzeigenteil I 8 Pfm. die 73 mm breite Millimelcrzcile im Neklameteil I 21 Pfa. NachlaMaffcl -1. Nachweis 26 Neichsvfcnnige. Freitag, den 10. August 1934 BezuaSvrciS balbmonatlich 88 Neichsvkenniae I Vck einschlickilich Trügerlobn. I Gnadenatt de« Führer« und Reichskanzlers Tausende bekommen Straffreiheit Nur politische und gemeine Verbrecher bleiben dabo« ansgenommen Entlassungen erfolgen auch aus der Schutzhaft Ser Malt -es Gesetzes Berlin, 9. August Uber das neue Straffreiheitsgesetz, von dem wir bereits gestern Kenntnis gaben, wird im einzelnen folgendes mitgeteilt: Durch die allgemeine Amnestie werden ohne Rücksicht auf die Art der Straftat alle Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten und Geldstrafen bis zu 1000 RM erlassen, wenn der Verurteilte bei der Be gehung der Tat unbestraft oder nur uner heblich vorbestraft war. Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten und Geldstrafen bis zu 300 RM. werden auch Vorbestraften erlassen. Unter denselben Voraussetzungen, unter denen der Straferlaß eintritt, werden auch anhängige Ver fahren niedergeschlagen, wenn die Tat vor dem 2. August 1934 begangen worden ist, dem Tage des Ablebens des Reichspräsidenten von Hinden burg und des Überganges seiner Befugnisse auf den Führer. Dis politischen Straftaten, für die Straffreiheit in Gestalt von Straferlaß und Niederschlagung gewährt wird, sind: Beleidigungen des Führers und Reichskanzlers, solche durch Wort oder Schrift begangene Verfehlungen gegen das Wohl, oder das Ansehen des Reiches, die nicht aus volks- oder staatsfeindlicher Ge sinnung entsprungen sind, Straftaten, zu denen sich der Täter durch Übereifer im Kampfe für den nationalsozialistischen Gedanken hat Hin reißen lassen, sonstige Beleidigungen und Kör perverletzungen im politischen Meinungsstreit. Auch hier ist als Stichtag für die Nieder schlagung bestimmt, daß die Tat vor dem 2. August 1934 begangen sein muß. Ausgenommen von der Amnestierung politischer Verfehlungen sind Hochverrat, Landesverrat und Verrat militä rischer Geheimnisse, alle Verbrechen gegen das Leben, Sprcngstoffverbrechen, wenn ein Mensch getötet oder verletzt worden ist und schließlich alle Handlungen, bei denen die Art der Ausführung oder die Beweggründe eine gemeine Gesinnung des Täters erkennen lassen. Eine Ausführungsanweisung des Reichs ministers für Justiz, die Vorschriften für die Strafanstalten, die Strasvollstreckungs- und Strafverfolgungsbehörden enthält, wird in der morgen erscheinenden Nummer der „Deutschen Justiz" veröffentlicht. Im Zusammenhang mit der Verkündung des Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit vom 7. August 1934 hat der Führer und Reichs kanzler durch Erlaß an die Landesregierungen verfügt, daß auch sämtliche Fälle von Schutzhast einer beschleunigten Nachprüfung unter zogen werden und die E n t l a s s u n g aus der Schutzhaft erfolgen soll, wenn der Anlaß für die Verhängung gerinfügig war oder wenn nach der Dauer der Haft und der Lebensart des Häftlinges erwartet werden kann, daß dieser sich dem nationalsozialistischen Staat und seinen Organen gegenüber künftig nicht mehr feindselig verhalten wird. Dabei hat der Führer und Reichskanzler aus drücklich betont, daß auch diejenigen Fälle, in denen die Schutzhaft im Zusammenhang mit der Aktion vom 30. Juni 1934 verhängt worden ist, wohlwollend nachgepriift werden sollen. Mit dem Volt sw das Volk dl8K. „Der Herr Reichspräsident, General« feldmarschall von Hindenburg ist nicht tot, er lebt, denn indem er starb, wandelt er nun über uns inmitten der Unsterblichen unseres Volkes, umgeben von den großen Geistern der Vergan genheit, als ein ewiger Schutzherr des Deutsche« Reiches und der deutschen Nation." Diese Worte des Führers im Deutschen Reichs tag werden als großes Leitwort über dem Zu kunftsweg Deutschlands stehen. Im Geiste dieses Schutzherrn, dessen höchstes Los im Munde aller Nationen der Welt es wär, daß er ein treuer Diener seinesVolkes gewesen ist, wird das deutsche Volk in wenigen Tagen seine Stimme erheben, um dem Mann« sein Vertrauen auszusprechen, der von Hinden burg in schwerster Stunde an die Spitze der Staatsnrbeit berufen wurde und durch das ge waltige Merk der nationalsozialistischen Revolu tion gemeinsam mit dem großen Toten diesem großen Leben die innere Vollendung gab. Mit Überraschung und Erstaunen hat die Presse in allen Teilen der Welt von der Tat sache der großen Volksabstimmung in Deutsch land Kenntnis genommen. Wir verstehen die Überraschung, weil dieser Akt schlecht zu Bild paßt, das verantwortungslose Hetzer gerad« in den letzten Wochen vom nationalsozialistischen Deutschland gezeichnet hatten. Aus dem Erstaunen aber lesen wir die schlechte Kenntnis, die man draußen vielfach vom innersten Wesen des nationalsozalistischen Staa tes besitzt. Denn: wer Adolf Hitler und wer seinen na tionalsozialistischen Staat kennt, der weiß, daß beide nur einen Sinn ihrer Arbeit kennen: das Volk, weiß, daß beide nur einen Lohn und Dank erstreben: das Vertrauen der Nation- Das gerade unterscheidet ja unseren Staat von dem vergangenen: seine Führung kennt nicht als Prüfstein ihres Wirkens die Sonderinteressen von zwanzig oder dreißig Parteien, sondern das Schicksal der sechzig Millionen deutscher Volks genossen. Die Nationalsozialistische Deutsche Ar beiterpartei hat nie etwas gemein gehabt mit jenen Bildungen, sie war nie Selbstzweck und ist auch heute nur Mittel zum Zweck, um eine en gere tägliche Verbindung zwischen Volk und Staatsführung herzustellen, als es tausend Par lamente der alten Schule es jemals hätten tun können. Denn diese Parlamente kamen nur alle vier Jahre mit dem Volke in Berührung, der nationalsozialistische Staat aber bleibt durch das Werkzeug der Partei unablässig in dauern der Fühlung mit den Wünschen und Sorgen des Volksgenossen, der still mitschafst am gemeinsa men Schicksal der Nation. In ganz großen Schicksalstagen tritt di« Staatsführung überdies noch direkt an das ganz« Volk heran und fordert es auf, sich für oder gegen sie zu bekennen. Das erste große Beispiel einer solchen schick salshaften Volksbefragung war der 12. No vember des vorigen Jahres. Jeder einzeln« Volksgenosse hat hier mit die Hand an das Ru der der deutschen Zukunft gelegt und hat der Welt s« sicht -« StimmMl aus stil dm 1S. August — ... . , —. Erlast des Reichskanzlers zum Vollzug des Gesetzes über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs vom l. August 1SZ4 jReichsgesetzbl. l H. 747). Vom 2. August lW4. Hcn ü> <e ch »ne,' »e i n i >< c r! Di« »I» »nnaettUrn Un,I»a>». da» mesce DoU orNntic» ha», ar'mdrrec «klktlche Nrvlnuq kl Frane k? Ziaoitadcrdaaplrd ocrnnla-l -»Ich v< ;«!xc >- -1 e.eb ' > » I Dic <8>sdt des D'hieiellich-cdcnrn ha! dren )Uri llieichrmnse-en! c, ma'e -r vN», «ixaq nracbc». <«r IN nach miicc Aiill i<m»fie,d«n la Kal. »nd cr »n- lazir. »eiere,,lt! >ch -rr bemden »N de» Namt» des Arost« ToUn. Ich title »oder. ?orj«rq, Ulken ,n vollen. da« ich len amMche» nn» auhcrnmMchcn Berkekr wie biedre nur nie Andrer and Nreneel' neinrlbedchka werde. Diric lerqclmia soll für «8r ZeMenel geUcee 2. Ich will, da« dir »am Unbinrli dcichlojscnk neid arrlelkune-.rrrchilech aalt,„e Pete a ee ^a niemer 'pcelou and damit der Ncichataee.pkrnaU«« a« sich mii den ImMmaen vcd irn r!,a Nrich'»em>l>rn1ra dir aaedrnMich« -antnan des dreelechcn Balke, rihaN Ars! d,rchdrma,r,e »oee der Udericnauna. dnü irdc ZtanldqewaU »am Balk« eui^arhcn nnd »an idae in urica UN» netcimer js<r«l destütl^t «eie, »ah, diUr ich Dia, den Sclchlais de» Undinctid »ii »ra etwa »och nolwc»di,cn Scann,,,„gen m>»erz„<Mch dem drnNchrn Kolke zur Prien Polk' «bnieamimn Merlanen LN lallt».. Kerlen, dl« 2. ÄNH»- tSZ4. Der Reichskanzler. Adris Hitler. kk Beschluß der Reichsregierung zur Herbeiführung einer Volksabstimmung. Vom 2. August !934. SnU-rechend drm Wunsche des Führer» und Rcichstanzlcrs tcschließ! di, A«ichSceqicrir»n. «<» Zometa,,, dc» > 2. 3u<l>eft IA34, eine VslkseidBmmang über da« Rtiechichest» »o« 1. Aunull W35 iNlichdncicrbl. « S 7471 Herdeijusühren „Dao Aon dc« Rcich»Pr«ßdt«>e» werd mit de» »er «cichökanztar« »rreinc,». Inlolqcdcllcn „cden'dic dirheriqe» Beln-msse des R^ch»»e«lldlnten «nf dc» sichrer nnd Nrech,kaa,llr '.Idols Hitler »der. Er dcllemm! seinen Ztr Lotete, Irr." - und de«e.'lr»-t> den NcichotmMrr ded Innern mit »er rucchmtznmg di-.r« rrfchluyrr Hccli», drn 2. Aeeljust >334. DieReichSregierung. Strmmst D«, de«tsch«r Mau», und Du, deutsch« Fra«, der in ölest« Gesetz getroffene« Regelung z«; Ja Nein