Volltext Seite (XML)
für Reichcnimnd, Siegmar, Neustadt, Radenstein nnd Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. NeMgsPreis: Vierteljährlich 30 Pf. — Anzeige» werden außer in der Geschäftsstelle Meichenbrand, Nevoigtstratze 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Emjil Winter di Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der A»zeigcn-A»nahme Freitags nachmittag 2 Uhr. — Fernsprecher Amt Siegmar 244. Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher aufgegeben werden. — Postscheckkonto Leipzig Nr. 12559, Firma Ernst Flick, Reichenbrand. ^2 3? Sonnabend, den 14. September 1918 Nachstehende Bekanntmachungen werden hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dis Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 12. September 1918. Kartoffelversorgung im Wirtschaftsjahr 1918/19. 1 . Allgemeine Versorgung. Bis zum 3. November 1918 findet die Kartoffelversorgung in der bisherigen Weise auf Wochen karten der Kommunalverbände statt. Die Ration wird vorläufig auf 7 Pfund für Kopf und Woche sestgesetzt. Kinder, die bis zum 15. September 1918 das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, er-j halten wöchentlich nur 5 Pfund. Die so ersparten Kartoffelmengen sollen für Massenspeisungen und etwaige Zulagen vorbehalten bleiben, worüber noch Näheres bestimmt werden wird. 2 LanLeskartoffelkarten. Für die Versorgung ab 3. November 1918 werden durch die Kommunalverbände, und zwar bis Zum 15. September 1918 Landeskartosfelkarten an sämtliche Nichtselbstversorger ausgegeben. Die Kommunal- »erbändc können die Ausgabe der Landeskartoffelkarten von dem vom Verbraucher zu erbringenden Nachweis abhängig machen, daß er über geeignete Aufbewahrungsräume zur Lagerung der Zentnermengen verfügt. Solchen Personen, die sich durch zu frühzeitigen Verbrauch ihrer Kartoffelvorräte als unzuverlässig erwiesen haben, können die Kommunalverbände die Ausgabe von Landeskartosfelkarten verweigern und sie entweder in Wochenversorgung nehmen, oder ihnen die Abschnitte nur einzeln nach einander aushändigen und die Aushändigung des nächsten Abschnittes davon abhängig machen, daß der Verbraucher mit dem auf den letzten Abschnitt bezogenen Zentner ausgekommen ist. Die Kommunalverbände können die in ihrem Bezirk erbauten Kartoffeln, soweit sie zur Deckung des Bedarfs der Einwohnerschaft gebraucht werden, durch Ankauf sicherstellen. Dieses Recht steht auch den Gemeinden zu, wenn ihnen der Kommunalverband die ffartosfelversorgung übertragen hat. Die Landeskartosfelkarten haben 3 Zentnerabschnitte und berechtigen ium zentnerweisen Einkauf von Kartoffeln bei jedem Kartosfelerzeuger im ganzen Lande vom 2<>. Sep- kmber 1918 an. Von den für Kinder, die bis zum 15. September 1918 das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bestimmten Landeskartosfelkarten ist bet der Ausgabe der Abschnitte und ^-j- abzu- kennen. Den Kommunalverbänden ist es nachgelassen, mit Zustimmung der Verbraucher die Belieferung der einzelnen Zentnerabschnitte aus ihren eigenen Beständen vorzunehmen. Die Landeskartosfelkarten itnd vor der Ausgabe mit dem Namen der ausgebenden Gemeinde auf jedem Zentnerabschnitt abzustempeln, soweit die Gemeindenamen nicht bereits aufgedruckt sind. Die Freizügigkeit dieser Landeskartosfelkarten darf durch keinerlei Ausfuhrverbote oder andere Beschränkungen irgendwelcher Art seitens der Kommunal verbände oder der Gemeinden beschränkt werden. lieber etwaige Belieferung der numerierten Abschnitte »M oberen Rande der Karte bleibt weitere Bestimmung Vorbehalten. Es haben zu reichen Erwachsene mit dem auf Abschnitt bezogenen Zentner bis zum 29. Januar 1919, - 6 - - - - 26. April 1919. L - - Ende der Versorgungsperiode, Kinder unter 4 Jahren mit dem auf Abschnitt 8 bezogenen Zentner bis zum 22. März 1919, - - L - - - - Ende der Versorgungsperiode. 3. Personen, welche vom Bezug auf Landeskartoffelkarte keinen Gebrauch machen, können die einzelnen Zentnerabschnitte ihrer Landeskartoffelkarte gegen Wochenmarken ihres Kommunalverbandes Eintauschen, und zwar auf jede Zentnermarke 14 Wochenmarken zu 7 Pfund. Es soll zunächst immer Ur eine Zentnerkarte auf einmal umgetauscht werden, damit der Inhaber der Landeskartoffelkarte die Möglichkeit behält, die übrigen Zentnerabschnitte noch durch zentnerweisen Einkauf zu verwerten. 4. über Kleinhandelspreise für den Einkauf beim Erzeuger ttsolgt besondere Bekanntmachung. 5 Die Preise für den pfundweise» Klein verkauf Ud für den zentnerweisen Verkauf beim Händler werden durch die Kommunalverbände oder in deren Auftrag durch die Ortsbehörden sestgesetzt. 6 Abstempelung der Frachtbriefe. Am zu verhindern, daß unrechtmäßig z. B. ohne Kartoffelmarken erworbene Kartoffeln versandt werden, wird bestimmt, daß der Verlader den Frachtbrief nach Eintragung des Gewichts vom Kommunal verband oder der vom Kommunalverband beauftragten Gemeindebehörde des Ortes, aus dem die Kartoffeln stammen, abstempeln zu lassen hat. Die «bstempelnde Behörde kann hierbei Vorlegung der eingenommenen Kartoffelmarken verlangen. Der Versand auf einen nicht auf diese Weise abgestempelten Frachtbrief ist unzulässig. 7 Versand durch Selbstversorger. Selbstversorger, die ihren Wohnsitz nicht am Orte ihres landwirtschaftlichen Betriebes haben, dürfen gleichfalls ihren zulässigen Kartoffelbedarf von 5,5 Ztr. für die Person nur aus einen in gleicher Weise abgestempelten Frachtbrief versenden. 8. Jede Veräußerung und jeder Erwerb von Kartoffeln, der diesen Vorschriften nicht entspricht, insbesondere ohne Kartoffelmarken, ist streng verboten. 9. Gasthauskartoffelmarken. In Gastwirtschaften, Volksküchen, Massenspeisungen usw. dürfen Kartoffeln nur auf Gasthaus kartoffelmarken abgegeben werden. Jedermann hat ohne Anrechnung auf sein sonstiges Kartoffelbezugsrecht einen Anspruch auf einmalige Gewährung einer G«sth«uskartosfelmarke auf 28 Mahlzeiten (zu je etwa V« Pfund) lautend. Diese Marke wird gegen Abtrennung der Nr. 5 am oberen Rande der Landes kartoffelmarke durch die Ortsbehördc ausgehändigt. Die Marken werden nach einem einheitlichen Muster in blaugrüner Farbe für das ganze Königreich gültig ausgegeben. Die roten Gasthauskartoffelmarken des letzten Jahres verlieren mit dem 15. September 1918 ihre Gültigkeit, jedoch haben die Gemeinde behörden nicht angerissene Gasthauskartoffelkarten des letzten Wirtschaftsjahres bis zum 30. September 19l 8 umzutauschen. Personen, die mehr als eine solche Gasthauskartoffelmarke brauchen, haben die weiteren Gasthauskartoffelmarken gegen gewöhnliche Kartoffelmarken umzutauschen, und zwar jede auf 28 Mahl zeiten lautende Marke gegen eine gewöhnliche auf 7 Pfund lautende Kartosfelmarke. In Gastwirtschaften dürfen an Fremde, die nicht im Besitze von Gasthauskartoffelmarken sind und die Fleischkarte eines außersächsischen Kommunalverbandes vorweisen, Kartoffeln ohne Marken abgegeben werden. 10. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 1910 VHIV Dresden, den 7. September 1918. Ministerium des Innern. Voranmeldung von Hausschlachtungen. Auf Grund der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 5. September 1918 — Sächsische Staatszettung vom 6. September 1918 Nr. 208 — wird bestimmt, daß die Voranmeldungen von Hausschlachtunyen bei den Gemeindebehörden zu erfolgen haben. Nach der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern haben die Anmeldungen bis einschließlich den 2Ü. September dieses Jahres zu erfolgen und die in 8 2 der Verordnung erforderlichen Angaben zu enthalten. Bei Voranmeldungen, die nicht rechtzeitig ordnungr- und wahrheitsgemäß erfolgt sind, wird die Genehmigung zu Hausschlachtungen versagt werden. Ehemnitz, am 10. September 1918. 1372 b'. V. Der Kvmmunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Bezirksunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat September 1918 soll Montag, den 16. September d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber I—26s und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 281 — Ende im hiesigen Rathaus > und zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 12. September 1918. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. . Am 16. Sonntag n. Trln., den 15. September, Vorm. V-O Ahr Predigtgottesdienst: Hilfsgeistlicher Schwarze. Vs 11 Ahr Kindergottesdienst: Derselbe. Dienstag Abend 8 Ahr Jungfrauenverein. Mittwoch Abend 8 Ahr Kriegsbetstunde: Hilfsgeistl. Schwarze. Donnerstag 2 Ahr Großmütterchenverein. . Amtswoche bis 18. Sept.. Hilfsgeistl. Schwarze, bis 22. Sept. Psarrer Rein. Parochie Rabenstein. Am 16. Sonntag n. Trkn., 15. September, Vorm- 9 Ahr Predigtgottesdienst: Hilfsgeistlicher Leidhold. .Vorm. VAI Ahr Kindergottesdienst: Pfarrer Kirbach. Abends 8 Ahr Versammlung des ev. Jünglingsvereins. , Dienstag, 17. September, Abends Vs9 Ahr Bibelstunde der ^Ndeskirchl. Gemeinschaft im Pfarrsaale. Mittwoch, 18. September, Abends 8 Ahr Versammlung des Jungfrauenvereins i. Abteilung. Donnerstag, 19. September, Abends 8 Ahr Kindergottesdienst- "ttbereitung. Freitag, 20. September, Abends 8 Ahr Kriegsbetstunde: Hilfs- Mstlicher Leidhold. Wochenamt: Hilfsgeistlicher Leidhold. Rabenstein. Dem hiesigen König!. Sachs. Militärverein Aberrabenstein" hat das langjährige treue Mitglied des Greins Fabrikbesitzer Leopold Ottomar Knauth eine Stiftung von 10000 Mark überwiesen zu Ehren und zum ^igen Gedächtnis an seinen einzigen Sohn Hans Karl Gustav Knauth, der am 27. Oktober 1916 den Heldentod Pfunden hat. Sie führt den Namen „Hans-Knauth-Stiftung" ist von dem Verein dankbar angenommen worden. § Die Zinsen des Stiftungskapitals sind jedes Jahr am Oktober, dem Tage des Heldentodes des Stiftungs- Ugers, an bedürftige Kameraden des Vereins oder deren Unterbliebene zur Verteilung zu bringen. - Diese Stiftung zeigt, welch wohlwollende Gesinnung Herr "vauth für den Verein hat; sie gibt demselben die Mittel .".die Hand, für feine hilfsbedürftigen Mitglieder segens- wirken zu können. Die Verwaltung des Vereins kann nicht unterlassen, dem edlen Stifter den herzlichsten Dank dafür auch hiermit zum Ausdruck zu bringen. Getreu bis in den Tod. Roman aus der Kriegszeit von A. Wilken. Fortsetzung. Nachdruck verboten. „Zu retten wäre er nicht mehr gewesen," sprach der Oberstabsarzt, indem er die tiefklaffende entzündete Wunde am Knöchel, sowie das ungeheuer geschwollene Bein betrachtete. „Selbst wenn wir die Amputation noch vorgenonimen hätten, wäre nichts ausgerichtet gewesen, es hätte den armen Kerl nur um so schwerer getroffen. Allerdings kam das Ende überraschend schnell. Das Fieber stieg zu rapid." Eine schreckliche Nacht war diesem stillen Morgen voran gegangen. In starken Delirien hatte der Verwundete gelegen, hatte wild um sich geschlagen, nach dem Leben geschrien, das ihm so viel schuldig geblieben, und das doch nicht mehr zu halten war. So tobte er dem Morgen entgegen bis das Herz den letzten Schlag getan. Nun ruhte er still und friedlich, seinen schweren Ver wundungen erlegen — für's Vaterland gefallen. Doktor Fleischer übernahm es, die Verwandten von dem plötzlichen Ableben des Unglücklichen in Kenntnis zu setzen. Er selber war nicht abkömmlich, doch bat er Schwester Lisa, die dem Leutnant zur Pflegt gegeben worden war, nach Steglitz hinauszufahren und Kuglers die traurige Nachricht zukommen zu lassen. Es war gegen Mittag, als die Schwester an der Villa in Steglitz die Glocke zog. Elsa öffnete selber. Sie sah blaß und angegriffen aus, aber es lag doch eine gewisse Straffheit in ihren Gliedern, mehr Energie als sie in der letzten Zeit gezeigt. Ihr guter Wille, ihr Schicksal mit Geduld zu tragen, war gefestigt worden nach der gestrigen Aussprache. Sie wußte sich geliebt von Otto. Diese Liebe war rein und eitel Gold, die würde ihr durch ihr ganzes Leben leuchten. An Ottos Größe würde sie auch erstarken. Sie erschrak heftig, als sie die Schwester erblickte, die ihr aus dem Lazarett zu Zehlendorf ja bekannt war. „Schwester, Sied" rief sie erschrocken aus. „Es ist doch mit meinem Verlobten nicht schlimmer geworden? Er war so erregt gestern. Soll die Amputation des Beines doch noch ausgeführt werden?" Mit schreckhaft aufgeriffenen Augen harrte sie der Antwort. Wie mußte das Elsa treffen! Und traf es sie nicht mit ihm? „Es geht dem Herrn Leutnant nicht gut," erwiderte die Schwester ausweichend, denn Doktor Fleischer hatte es ihr zur Pflicht gemacht, die Damen vorsichtig vorzubereiten. „Wie traurig, liebe Schwester. Sie sind also gekommen, uns auf das Schlimmste vorzubereiten. Hat mein Verlobter Sie geschickt?" „Doktor Fleischer tat es." „Wie liebenswürdig von ihm. Bitte, treten Sie ein." Elsa öffnete die Türe zum Wohnzimmer. Die Damen setzten sich. „Nun erzählen Sie, liebe Schwester," forderte Elsa die Schweigsame auf. „Gnädiges Fräulein —" Schwester Lisa geriet ins Stocken. „Sprechen Sie es nur aus, man hat die Operation bereits vorgenommen," stieß Elsa erregt heraus. „Nein, gnädiges Fräulein," sagte die Schwester ernst, die Hand des jungen Mädchens tröstend fassend. „Es war nicht mehr nötig und hätte überhaupt keinen Zweck gehabt. Das Gift war zu tief ins Blut gedrungen. Die Aerzte hofften ihn zu retten. Man hat alles versucht, alles getan —" „Schwester, was bedeuten Ihre Worte?" schrie Elsa auf. „Seien Sie standhaft, gnädiges Fräulein. Ein Mann wie Leutnant von Rethwisch hätte, auf die Länge der Zeit schwerlich diesen invaliden Zustand ertragen. Sein ganzes