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GrjchetBt t»rUch früh Uhr. »«»»Nt«, »ud <«prdtü«» JohanniSgaffe 33. LMchHa»»«» »er Le»«»««: BormittagS 10—12 Uhr. Nachmittags 4 6 Uhr. Aamchme »er für die nächst h»1er»hr «»mmer »efttmmte» Zrnrratr a« Wochentagen dts SUHr «achmittaaü. au Soun- an» Festtagen früh H1S '/,S Uhr. La »e,Btt«1e» für Z,l. Lmmhme: Otto Linum, UuiversttätSpr. 22. L»tÜ1 Lüsche, Latharmmstr. 18. p. nur diS '/^ Uhr. . X» 1. Tagsblatt Anzeiger. Organ für Petit Lecalgcschichk, Handels- md GrschästSvrrkkhr. Kontag den 1. Iamiar 1877. 14.84O. v«ammaeu»bMt» viertch. 4 V.Mt^ iml. Brrngerlohn 5 Mt. da»ch die Po,i drzogen 8 Ml. Ad« einzelne Nummer 30 Pf. Belegexemplar 10 Pf. Ocvlchreu für Extrabeilage» »hnc Poftdefvrbcnnlg 36 Ml. mit Poftdefdrderung 4L Mt- Infnatt 4aelp. Bourgeois). SO Pf »rOhere -Sänften laut unserem Prrisverzeichniß — Tabellarische, Gatz nach höhere,» Tarif, lictl«««» u«lcr dem tted»r»i«,»ßrich die Spaltzeile 40 Pf. Inserat« sind stets au d. »tPidttto« zu se»d«u. — Rabatt wirb nicht gegeben. Zahlung praeauweinmäa oder durch Pvftvorfchuh. 71. Jahrgang. s.n. ^ osit Meujahr! ^eS IabteS letzter Stmtdeusch^ Ist in der Racbr verhallt, Begrüßet ward der neue Tag ^ Hellfrod von Jung und Alt. Und wer z.prnft vom Mißges^ Der atbmet wieder auf Und richtet hoffend seme Blicks Zum Sternenzelt hinauf. E Wie ist der Himmel glanzerbi.'i Er strahlt im ew gen Licht , Da wird antz einer bessern Un» Trost und Zuversicht. Wii danken hehr für alles G Zn Demuth still versenkt, — Ja Dank für jegliche Minute Die Gott uns mrder schenkt Bewahr un-, Herr der Ewigkeit, Bor leiblicher Gefahr; Laß uns erkennen jederzeit WaS recht ist und was wahr'. Laß un- gesammt in Frieden wandern llnd wehre jeder Roth, Gied auch dem Einen wie de«. Andern Gnadvoll sein täglich Brot. Willkommen denn, du Jahr des Hnltz, Gegrüßt zu dieser Frist; Und bring uns neues Glück, dieweils Bon Röthen Alten ist! — Wir jauchzen heute allerwegen. Wie - stets noch Sitte war, UnS selber jubelvoll entgegen i Prosit zum neuen Jahr! WlLlkr von der M/rr,. Bekanntmachung, dir 4l»«eldun« Militairpflichtiger in die Recrutiruag-- Gta««rollev betr Nach der deutschen Wehrordnnng »oni 28. September 1875 sind für jeden Ort Verzeichnisse aller Militairpflichtigen (Recrutirungsstummrollen) zu sübren und es liegt für die Stadt sechzig die Führung Vieser Stammrollen der Unterzeichneten Behörde ob i '. Heber die Meldepflicht zu dieser Stammrolle enthält tz. 23 der gedachten Webrordnnng folgende Bestimmungen: 1) Nach Beginn der MilUairpslicht (d. h. nach dem 1. Januar de- Kalenderjahre-, in welchem der Wehrpflichtige da- 20. Leben-jahr vollendet) haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Aufnahme in die RecrutirungS-Stammrolle anzumelden Diese Meldung muß in der Zeit vom 15. Januar bis zum l. Februar erfolgen 2) D,c Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen OrteS. an welchen, der Misitair- pflichtige seinen daueimden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich be, der OrtSdebörde seines Wohnsitze-, d. b. de-jenigen Orte-, an welchem sein, oder sofern er noch nicht selbst ständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet. 3) Wer innerhalb de- ReichSgebietS weder einen dauernden Aufenthalt noch eine» Wohn sitz hat. meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburt-ort im Au-lcmde liegt, in demjenigen Orte, in welchen, die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. 4) Br, der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeugniß *) vorzulegen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort selbst erfolgt L) Sind Mlljtairpfllchtige von dem Orte, an welchem sic sich nach Nr. 2 zur Stamm rolle anzun,«ldcn bäben, zeitig abwesend (aus der Reise begriffene Handlungsdiener, auf See befindliche Seeleute rc ), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr., Brod. oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden 6) Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seilen der Militairpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bi- eine endgültige Enj scheivung Über die Dienstpflicht durch d,e Ersatzbebörden erfolgt ist. ^ Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Mi! pNichtjabre erhaltene LoosungSschein vorzulegen. Außerdem sind etlva eingelretene Veränderungen (ru Gewerbe-, de- Stande- -c.) dabei anzuzeigen 7) Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militair* pflichtigen befreit, welche für ei«ea beft1»«»trn Aettraaa« von den Ersatzbehörden au-driiltlich hiervon entbunden oder über da- lausende Jahr hinan- zurückgest-llt werden. 8) Militairpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eine- ihrer Militairpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Au-Kebungdezirk oder MusteruugSbezirk verlegen, haben diese- bchufS Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stamm rolle ausgenommen bat. al- auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätesten- innerhalb dreier Tage zu melden. 9, Bersäumniß der Meldefristen (Nr 1. 6. 8) entbindet nicht von der Meldepflicht, lv) Wer die vorgeschricbenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigu»g derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bi- zu dreißig Mark oder mit Haft bi- zu drei Tagen zu bestrafen Ist diese Bersäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in oem Willen de- Meldepflichtigen lag, so tritt keine Strafe ein. Wir fordern demgemäß unter Hinweisung aus die angedrohten Strafen alle oben erwähnten Militairpflichtigen. soweit sie im Jahre l8L7 geboren, resp. bei früheren Musterungen zurückgestellt worden sind, beziehentlich im Falle der Abwesenheit deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren biermit zur Befolgung der im tz. 23 enthaltenen Bestimmungen, in-besondere aber dazu auf: in der Zeit vom 15. Januar bi- 1. Februar künftigen Jabre- aus hiesigem Rathhause, im Ouartieramte, in den Stunden von Vormittag- 8 —12 Uhr und Nachmittag- 2 —K Uhr unter Vorzeigung der Geburt- resp LoosungSscheine die vorgeschriebene Anmeldung zu bewirken Leipzig, a^i 8. December 1878. Der Math der Gt«dt Vet»zi<z. 1>r Tröndlin. Lawprecht Betrest de- Wobnsitzeü77 de» «t ! Bekanntmachung. bringen hiermit m Erinnerung, daß seit 1. Januar l87« «lle L««fda»dl»»He» an ^ stattsinden. es sei denn, daß au<drücklich Einzelläufe verlangt oder Haustause z?- *) Diese «fleburtizengnisie sind kostenfrei zu mrbeilen. z, den 29. December 1878 Die vereiaigtea Kirche»»»rftaade. 0 Vechler. Supcrw.tenden:.