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^kedactiou, Vcrlaq und Druck vnu (5. dünner in Schneeberg Dienstag, den 19. Januar M 14 Frhr. von Wirsing. St. r Im Ficker'scheu Gasthofe zu Grünhain sollen Montag, 1886 k! Mittenstärke, von cm Vergnügungs- Klötzer Oberstärke, Hdt. Unterkärke, s s Reisstaugen - 7 s 1 am 16. Januar 1886. Era-. Ikühlmorgen. 1. Halbjahr men Hölzern 588 234 2 90 190 104 8 246 5, 161 465 Gemeindesteuern, Kirchensteuern, Armensteuern, Schuld gaben und Schneeberg eeberg. gischen ,9» Rm. den 25. Januar von vormittags 9 Uhr an Kleine Mooshaide' Abth. 43 mcert sc Leitung rst freund- ler. ge tragen >aft. m den ve- eit vom 1. hres 188« Sächsische« bis zum setzes Vars irue ihres i vom Ge- n, welches langen ist, oder nicht mit Ztra- 10-15 16—22 23 13—15 16—22 23—29 30—36 10—12 8-9 10-12 13-15 8-9 10—12 13-15 2—3 4—6 7 Holz-Auktion auf Grünhainer Staatsforstrevier. In den Durchforstungen in den Nhth. 2, 3, 4, ö, , 6, 8, 9, 10, 12, 14» IS, 73 und 74 4... ä:: o,gg 24,„ 24 46,,, 1,»» tlttag, den Lokale bei l »Vl». -- "7^» M 18^6. Thieme-Garmann. Reanlativ- die Befugniß zur Ausschließung säumiger Abgabenpflichtiger von öffentlichen Vergnügungsorten betreffend, für die vereinigten Gemeinden Johanngeorgenstadt, Wtutgsthal einschließlich des GutSbe- zirks Wittigsthal, Jugel und Steinbach. 8 1. Der Bürgermeister zu Johanngeorgenstadt, die Gsmeindevorstände zu Wit- ttgSthal, Jugel und Steinbach und der Gutsvorsteher des Gutsbezirks Wittigsthal haben sich zum Zwecke der Ausschließung säumiger Abgabenpflichtiger von öffentlichen Vergnü gungsorten mit Zustimmung der betheiltgten Gemeindevertretungen auf Grund von 8 1 Abs. 3 des Gesetzes vom 21. April 1884 zu einem Verbände vereinigt. 8 2. Das gegenwärtige Regulativ bezieht sich aus Rückstände an Tageblatt für Schwarzenberg und Umgegend. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädlel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. ten) , fick wegen hre Offerten -f2 Verein. Versteigerung. Mittwoch, -e« 2«. laufenden Monats, Nachmittags 2 Uhr, gelangen in der Behausung des Bäckermeisters Moritz Weigel in Pöhla 1 Kuh, ca. 8—10 Schck. ungedroschenes Winterkorn, 1 Kutsche undIWagen meistbietend gegen sofortig« Baarzahlung zur Versteigerung. Schwarzenberg, am 16. Januar 1886. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichte - Nachdem Herr Or. msä. Peltz in Schneeberg als Jmpfarzt für den neugebildeten Jmpfvezirt „Schindlers Blaufarbeuwerk" bestellt und in Pflicht genommen worden ist, wird Solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schwarzenberg, am 16. Januar 1886. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. von Wirsing. nur gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auctio» bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden, Auskunft über diese Hölzer ertheilt der unterzeichnete Oberförster. Königl. Forstrevierverwaltung Grünhain «nd Königl. Forstrentamt Schwarzenberg „Kleine Mooshaide' Abth. 43 Stück weiche Stämme weiche - - Knüppel, - Stöcke, 8 9. Die Uebertretung eines Verbots der in 8 4 gedachten Art wird mit Hast bis zu 14 Tagen, di« Nichterfüllung der in 8 ? und 8 gedachten Verpflichtungen mit Geldstrafe bis zu 10 M., bez. Haft bis zu 8 Tagen geahndet. 8 10. Dieses Regulativ tritt mit seiner Verkündigung in Kraft. Johanngeorgenstadt, den 7. Dezember 1885. Der Stadtgemeinderath. Thieme-Garmann, Bürgermstr. Der Gemeinderath zu Wittigsthal. Gündel, Sem.-Vorst. Der Gutsvorfteher daselbst. xp. G. Breitfeld. E. R. Breitfeld jr. Der Gemeinderath zu Jugel. Wittig, Gemeindevorstand. Der Gemeinderath zu Steinbach. Unger, Gemeindevorstaud. Nachdem vorstehendes Regulativ von der unterzeichneten Königlichen Amt-Haupt mannschaft unter Mitwirkung des Bezirksausschusses genehmigt wordeu ist, wird hierüber dieses R-Svrvtz unter amtlicher Vollziehung ausgesertigt. Schwarzenberg, am 16. Dezember 1885. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. von Wirsing. Die Verwaltungen der Temeindekrankenkaffen, sowie die Vorstände der OrtS- und Fabrillrankenkassen im amtshauptmannschaftlichen Verwaltungsbezirke erhalten hier durch Veranlassung, die nach 88 9 und 41 des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883 vor- geschriebenen Ueberfichten und Rechnungsabschlüsse auf das Kalenderjahr 1885 beziehentlich auf die Zeit vom 1. Dezember 1884 bis Ende Dezember 1885 nach Maßgabe der im Gesetz- und Verordnungsblatt« vom Jahre 1884 Seite 321 fg. abgedruckten Formulare 1 und U in doppelten Exemplaren längstens bis zum 31. März 1886 anher einzureichen. Tie vorschriftsmäßigen Formulare werden in der Gehlert'schen Buchbinderei in Schwarzenberg vorräthig gehalten. Königl. Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 16. Januar 1886. Bekanntmachung. Der Schneidemühlenbefitzer , Herr Max Micke ist zum Hauptmann der 6 Sprttzencompagnie hier, der Pfltchtfeuerlöschmannschasten. i« OrtSthetle Dreihansen (Dttter-dorfer Waffenhammer) verpflichtet worden, was mit dem Bemerken brkanntgemacht wird, daß die Pflichtfeuerlöschmannschaften in Dreihansen vorkom- », der Abgabenrückstand im Wege der Zwangsvollstreckung in bewegliche körper liche Sachen nicht oder nicht vollständig erlangt worden ist oder solche Um stände nachgewiesen sind, aus denen hervorgeht, daß diese Zwangsvollstreckung voraussichtlich erfolglos sein würde, und überdies d, solche Thatsachen vorliegen, welche dis Annahme rechtfertigen, daß der Restant mit Absicht oder durch ungerechtfertigte Enthaltung von lohnender Arbeit, durch unordentlichen Lebenswandel oder durch unmäßigen Genuß geistiger Getränke oder durch unverhältnißmäßigen Aufwand oder durch Verschwendung seinen Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt hat. 8 4. Die Ausschließung säumiger Abgabenpflichtiger erfolgt durch ein an den Betreffenden gerichtetes Verbot, welches von der OrtSpoltzeibehörde seines Wohnorts — Bürgermeister, Gemeindevorstand, Gutsvorsteher — jedoch nur mit Zustimmung der be treffenden Gemeindevertretung bez. in den Fällen von Abs. 1 des 8 4 des Gesetzes vom 21. April 1884 auf übereinstimmenden Beschluß des Bürgermeisters, bez. Gemeindevor stands und des Gutsvorstehers oder auf Entscheidung der Aufsichtsbehörde zu erlassen ist. Dasselbe wird von der verfügenden Behörde den im Verbände betheiligten Poli zei-Behörden zur eigenen Kenntnißnahme und zur schriftlichen Anweisung der ihnen unter stellten Gastwtrthe mitgetheilt. . 8 5. Ausnahmen vom Verbote findfestzustellen, wenn der Restant nachweist oder sonst vorltegt, daß er den Besuch von Gastwtrthschaften und Schankstälten bei der Be schaffenheit seines Erwerbszweiges zu Versorgung mit Speise und Trank ohne Verlust an Zeit und Geld nicht entbehren kann. , _ _ _ . 8 6. Ausgenommen von dem an einen Abgabenrestanten erlassenen Verbote find die Fälle, welche den Besuch eines öffentlichen Vergnügungslokals nöthtg machen. 1 ., auf Anordnung einer Behörde oder 2 ., zur Theilnahme an einer Wahlversammlung oder S ., zur Abgabe von Stimmzetteln zu öffentlichen Wahl«» oder 4 ., zur Belheiligung an einer Versammlung, welche auf Grund gesetzlicher Vorschrift oder einer anderen Nor« des öffentlichen Rechts abzuhalten ist. 8 7. Alle Gast-, Schank- und Tanzwirthe innerhalb des Verbands find verpflrchtet, Abgabenrestanten, welche einem Verbote der 8 4- gedachten Art unterstehen, von ihren Gastwtrthschaften, Schank- und Tanzstätten wegzuweisen und, dafern dies erfolglos geblie ben ist, polizeiliche Hülfe zur Durchführung des Verbot- anzurufen. 8 8. Die Vorsteher von Corporationen, Vereinen und geschloffenen Gesellschaften find verpflichtet, diejenigen Mitglieder, welche einem Verbote der 8 4 gedachten Art unter stehen und ihnen als solche namhaft werden, von denjenigen durch die betreffenden Korpo rationen pp. benutzten Räumlichkeiten au»zuschließen, in denen Speisen und Getränke gegen Entgelt verabreicht oder Tanzlustbarkeiten oder sonstige gesellige Vergnügungen ^-gehalten werden. -Stangenklötzer - Derbstangen s s Bekanntmachung. Nachdem die Königliche Amtshauptmannschaft zu Schwarzenberg mittelst Deerets vom 16. Dezember 1885 das nachstehende Regulativ genehmigt hat, so wird dasselbe hier mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Johanngeorgenstadt, am 11. Januar 1886. i' r , .iüsu.-.hiile der uttd Fcsit.ige. 1 «6 Ps-uuige. I ^>4 Lode und ve- »Sohne- und r in überau- l geworden« ten, Freunde nen Mttschü- ng de- Sar- ränzen, sowie em Friedhöfe chenke, nicht ihlreiche, Be» rn Ruhestätte lichsten Dank, anuar 1886, Richter, chter. isndten und ie Nachricht, 5 Uhr unsere Alter von 7 h nahm. ar 1886'. Eltern a Fischer, l. direkten Staal Ssteuern, b o. ä. 6. k., - Schulgeld. 8 3. Die Ausschließung eines Abgabenpflichtigen von öffentlichen orten ist nur dann zulässig, wenn Z. Januar. hier. litn. im Saale - - Strenreifig, . weicke i In den Durchforstungen der Abth. 2 „Sptegelwald" und 73 12 - - Aest'e, s «nd 74 „Fürstenberg." einzeln und partienweise, soweit nicht Kauttonm gestellt find, ltz-Kuh ckau, idchen, kann, wird r 1. März miethen ge- r Expedition ebsrg. !d