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t. Erscheint ttgtlch, mit Au-nahme de« Eon», und Festtage. Euessvitttchährlich 1 Marl SO Pfennige. Grzgek.^olkssreimd. AnfertiauSgedühren die gespalten« Zeil« 10 Pfennig«, die zweispaltig« Zeüp amMchrr Jnsrrai» Lb Psennige. Amtsblatt für die Mißlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, JohanngeorMstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Redacnon, Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg. Sowltag, den 14. März 1886. Erlaß, das diesjährige Musterungsgeschäft in den Aushebungsbezirken Schneeberg und Schwarzenberg betreffend. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen AmMauptmannschaft Schwarzenberg ausgestellten Geschäftsplan werden eie Militärpflichtigen des Jahrganges 1866 und d., diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine end gültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungstermmru vor der Ersatz Commission pünktlich zu Vermeidung der Zwangüvorführung und der in 8 24,, der Glatz Ordnung angedrohten Strafen »mb Nachtheile zu mchriaen, wogegen das persönliche Erscheinen zu den Loosungsterminen den MilikärpfltKttgeu überlasten bleibt. D »bei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1 ., die von der Ersatz-Commission ausgesprochene uud im Loosungsschein vermerkte Entscheidung ist nicht endgültig; erst von der Königlichen Ober-Ersatz-Com- mission wird im Äushebungstermiue entscheidende Bestimmung getroffen; 2 ., Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugnis einzureichen, 3 ., jeder Militärpflichtige kann sich im Music rundster miue freiwillig zur Aushe bung melden, cin Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Trup- penchettS erwächst jedoch hieraus nicht, 4 ., Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährige« aetive« Dienst zeit bei der Cavallerte verpflichten, erlangen, oafern sie dieser Dienstver pflichtung Nachkommen, die Vergünstigung, r ur 3 Jahre anstatt 5 Jahre in der Landwehr dienen zu müssen und im Frieden der Regel nach nicht zu Reseroeübungen etnbemfm zu werden. Die Einziehung wird nur in ganz außergewöhnlichen Umständen und nur aus Anordnung, beziehentlich mit Genehmigung des Geaerül-Com- manbos erfolgen. Refl ctirende haben, dafern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollen det haben, die Bescheinigung über dis Einwilligung des Baiers oder des Vor mundes, sowie eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber, d -ß der sich Meldende durch Cioilverhältniste nicht gebunden ist und sich untadelhast geführt hat, bet dem unterzeichneten Civilvo; fixenden einzureichen. 5 ., Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten m,«bestens drei glaubbaste Zeugen zu stellen und adlören zu lassen; die bezüglichen Protokolle sind späteste«» im Muster'NgStermine vorzulsgen. 6 ., Etwa-ge, aus Zurückstellung Militärpflichtiger wegen bürgerlicher Verhältnisse — §30 der Ersatz Ordnung — oder sonstige, rück sicht« ich des Militäcverhält- risses zu erlangende Vergünstigungen gerichtete Anträge, sind spätestens im Musterungtermire anzubringe»; die Betheiligten sind berechtigt, die zur Be gründung derartiger Anträge bestehenden Verhältnisse selbst zur Sprache zu bringen und ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Zeugnissen nnd durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unter stützen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Ge stellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer enlbehct werden können, oder dient einer davon bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereich ten ZurücksiellungSantrageS in der Regel der jüngere Sohn zurückgestellt und spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichijahres, bei gleichzeitiger Ent lastung des zuerst eingestellten Sohnes, eingestellt werden. Stützt sich ein ZmückstellungSantrag auf die Erwerbsunfähigkeit der Eltern rc. des Mt'itärpfltchligen, so muß die Erwerbsunfähigkeit der Eltern re. durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden und haben sich die Betheiligten persönlich mit einzufinden. Zeugnisse, welche zum Behufs der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürgermeistern oder Gemeiadevorständen — ausgestellt werden, müssen ent-! weder auf eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse der darin Nachsuchenden oder auf eingezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. ZurückstellungS- — Rerlamations- — Anträge, welche von der Ersatz- Commissivn als unbegründet befunden werden, werden der Königlichen Ober- Ersatz-Commiffion zur Entscheidung vorgelegt. Einsprüche gegen die Entscheidungen der Ersatz-Commission sind binnen 10 Tagen von dem Tage ab gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Commission für publictrt anzusehen war, bet der Königlichen Amts- hauptmannschast Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen zu erheben. Im Uebrtgen Haven die Ortsbehörden für die pünktliche Gestellung der Mann schaften Sorge zu tragen und hat das zur Musterung deputirte Mitglied de» StadtratheS, — Stadtgemeinberatyes —, GemeinderalheS — die Rekruten zu begleiten und die Re- krutirungS-Stammrollen nebst den Gebunslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubrtngen. Schwarzenberg, am 1. März 1886. Der Civilvorsitzende Ler Ersatz-Commission in den Aushebungsbezirken Schneeberg und Schwarzenberg. Frhr. von Wnstng, Amtshauptmann. GeschäftSplan. i. Musterunaslermin. 1^ im AnShebungSbeztrke Schneeberg: irr -er Mufleruugsstatiau Lützvttz, tm RAthhause zu Lötzuttz: den 28. Märt 1886 von Vormittags 9 Uhr an: für die Militärpflichtigen aus den Orten: Alderoda, Dittersdorf, Grüna. Mederaffalter, Rtederlüßnt-, Ntederpfanueufliel, Oberaffalter, Oberpfannenfttel,gStteUwald und Lößnitz, l,., in -er Musterungsstetiou Eibenstock, i« -er Eberweinsche« Restauration z« Eibenstock: von Vormittags 9 Uhr au: den 24. März 1886 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Blauenthal, LarlSfeld, Hundshübel, Muldenhammer, NeidhardtSthal, Sosa, Wildenthal, WolfSgrün und Eibenstock, den 25. März 1886 für dis Militärpflichtigen aus den Orten: Neuheide, Oberstützengrün, Schönheide, Gchönheiderhammec und Unterfiüöenarüu. o., in -er Mnsteruugsstatio« Schneeberg, im Gasthofe znr Sonne 1« Schneeberg, von Vormittags 9 Uhr an: den 27. März 1886 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Aue, Auerhammer, Linde« nau, Niederschlema, ObeZchllma, Schindlers Werk und Zelle, den 29. März 1886 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Albernau, BurkhardtSgrün, Griesbach, Neudörfel, Neusiädtrl und Zschorlau, den 30. März 1886 für die Militär pfl-chli im ans Schneeberg. 2. im Aushebuugsbeztrke Schwarzenberg. a. in der Muster« agsstatio« Joh lnngeorgeusta-t, im Rathhause z« Johanngeorgenstadt: den 1. April 1886 von Vormittags halb 10 Uhr an für die Militärpflichtiger: aus den Orten: Breitenbrunn, Breitenhof, Jugel, Steinbach, Steinheidel, Mittiüsthal und Johanngeorgenstadt. d , in Ler Mustrungsstativ« Schwarzenberg, im Bade Ottenstein z« Schwarzenberg, von Vormittags 8 Uhr ar-: den 2. April 1886 für die Militärpflichtigen aus ösn Orten:, Becmsgrün mit Antonschal und Jägerhaus, Beierfeld, Bernsbach, Bockau, Crandorf, Erla und Grünstädtel, den 3. April 1886 für die Militärpflichtigen aus de« Orten: Grüuyain, Langenderg mit Försiel, Lauter, Markersbach mit lluterschribe, Mittweida mit Obermittweida, Neuwelt mit UntersachMffld und Pöhla, den 5. April 1886 für die Militärpflicyt-gen aus den Orten Obersachsenfeld, Raschau, TelleriMser, Rittersgrün, Schwarzenberg, Waschleute mit Haide und Wittenau. ii. Loosungstermin: 1. den 31. März 1886 von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1866/86 aus d.m Aushebungsbezirke Schneeberg im Gasthofe zur Sunns m Schneede g. 2. den 6. April 1886 von Bor irttags 8 Uhr an für dis Militärpflichtigen -es Jahrganges 1866/86 a^s dem Aushebungsbezirke Schwarzenberg im Bade Ottenstein zu Schwarzenberg. Erlaß, die diesjährige Musterung in den Aushebungs bezirken Zwickau, Wiesenburg uud Crimmit schau bett. Der nachstehende Geschäftsplan für die diesjährige Musterung der Militairpflich- tigen in den gedachten Ausyebungsbezirkm wird unter Bezu nähme auf 8 8 60„ und 61,i der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 den mit Führung der R-ccuttrungS- Stammrollen betrauten Vorstehern und Beamten der Äemeindedeoöcden der obgenannten 3 Bezirke mit der Veranlagung bekannt gemacht, die Militairpfl-chtigen rechtzeitig zur Musterung zu beordern, auch selbst im Musterungstermine zu erscheinen und die Stamm rollen mit zur Stelle zu bringen. Milttairpflichlige, welche durch Krankheit am Erscheinen behindert sind, haben ein ärztliches, dez. beglaubig es Attest beizubrtng- n. Etwaige Zurückstellungsanträgs — Reelamatioue« — wegen bürgerlicher Ver hältnisse find obrigkeitlich beglaubigt, spätestens tm Musterungstermine anzubrinzen. Die Äetheiligtrn sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Behauptete Erwerbsunfähigkeit muß durch ärztliche Untersuchung im MusterunMecmine bestätigt werden, weshalb in dem letz teren der erwerbsunfähige Vater oder die Mutter sich mit einzuftndsn hat. Etwaige, «ach dem MusterungStermine angebrachte Reclamationen würoen nur dann zur Berücksich tigung gelangen, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung dsS Muste- rungSgeschäfts entstanden ist. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zum Beweise seines Anführens vor die Ersatz Commission zu stellen. Jeder Mtsi- latrpfltchttge darf sich im MusiecunMermine freiwillig zu -reis oder vierjährigem Lienst- etntttlte melbeii, ohne daß ih-u hieraus ein Röcht auf die Wahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst. Derselbe erlangt aber dadurch -te Gewitztzeit -er be stimmte« Einstellung zum nächsten allgemeinen EinberufangStermtae. Lie MiUtattpfltchtigen sind bei der Beorderung zu den MusierungStermmen aus drücklich auf diese Vergünstigung und darauf aufmerksam zu machen, daß diejenigen, welche zu einer vierjährigen aettveu Dienstzeit bet der Caoallerte sich verpflichten wolle« und hierzu tüchtig sind, auch dieser Verpflichtung Nachkommen, in der Landwehr «ur drei, anstatt fünf Jahre zu dienen brauchen und tm Frieden in der Regel nicht zu den Reserve- Uebungen emberusen werden. Mtlitairpfltchttge, welche von diesen Vergünstigungen Gebrauch machen wollen, haben zu diesem Behuf« gemäs 8 83„ der Ersatz-Ordnung, wenn sie noch minderjährig, die Einwilligung ihres Vaters oder Vormundes oorzulegen, sowie eine obrigkeitliche Be scheinigung darüber betzubringen, daß sie durch Ctoiloerhäilntffe nicht -ebpasen find uud sich N«t»dklhast geführt haben. Die gedachten Ausweise sind bei der Musterung, jedenfalls aber noch vor der Loosung abzugeben. Las Erscheinen im LuosnugStermtue bleibt den Mtlttairpfltchtigea überlassen; für die Nichterschienener! wird durch ein Mitglied der Kommission geloojt. Die von der Ersatz-Commission ausgesprochene und im LoosungSscheine vermerkt« Entscheidung über die Truppengattung, zu welcher Mtlitairpfltchttge vorläufig auSgehobea