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Frankenberger Tageblatt 8^ 8^' 76. Jahrgang Dienstag, »ea L7. November IVI7 274 Z !- v, ..4 MWDWWl! WWWÜWMMMM» K KI «- 8" M- 8 R 'K N Tageblatt-BestellMM LL-7L«^^ Meldepflicht für gewerbliche Großverbraucher von Kohle, Koks und Briketts. Wie in den vergangenen Monaten Habeln gewerbliche Verbraucher m t einem Bedarf von mehr als 10 Tonnen (200 Zentner) Kohlenmeldekarten in der Zeit vom 1- bi» 5. Dezember einzurxichen. , Wer die Meldekarten, nicht rechtzeitig abljefert, hat keine Aussicht auf Belieferung mit Kohle, Koks und Briketts während des Monats Januar 1918. . , Die Verwendung der früheren Meldekarten ist unzulässig. Es sind neue Meldekarten mit grünem Druck zu verwenden. Sie sind zum Preise von 15 Pfennige das Heft, 3 Pfennige die Etnzelkarte nur bei den Ortskohlenstellen erhältlich (nicht mehr der der Amtshäuptmannschast). Es wird noch besonders darauf hingewiefen, daß diejenigen Betriebe, die einen gröberen Bedarf als im Vormonat anmelden, dies aus der Meldekarte an der vorgeschriebenen Stelle zu begründen haben. F löha, den 24. November 1917. Die Königliche Amtshauptmannschaft. . Amtsblatt für die KöM. AmtshMtmaunschast Flöha, das Königs. Amtsgericht Md den Stadtrat zu Frankenberg Bcr-ntw-rtlich« Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i.Sa. - Druck und Verlag von L. G. Roßberg in Frankenbera i. Ta. Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 19. November 1917. Ministerium des Innern.» Bekanntmachung über den Verkehr mit Saat- und Steckzwiebeln zu Saatzwecken Auf Grund der 88 4, 11 und^2 ü^G^rG^Obst'und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 307) wird bestimmt: . . . ' . . 8 1. Im Gebiet des Deutschen Reichs dürfen Saat- und Steckzwiebeln zu Saatzwecken nur gegen Saatkarte und mit Genehmigung der zuständigen Landesstelle für Gemüse und Obst (in Preußen der Provinzial- und Bezmsstellen für Gemüse und Obst) abgelebt werden. Die genannten Stellen erlassen die näheren Bestimmungen über die Saatkarte und über die Voraus- srtzüngen, unter denen die Genehmigung zu erteilen ist. ' „ ... 8 2. Die Bestimmungen des 8 1 Absatz 2 der Bekanntmachung der Reichsstelle für Ge müse und Obst über Höchstpreise für Gemüse vom 5. September 1917 (Reichsanzeiger vom 6. September 1917), nach welcher Säatzwiebeln bis zum Gewicht von 3 Gramm für das Stück nicht unter die Höchstpreise für Zwiebeln fallen, wird aufgehoben und statt dessen bestimmt: Soweit Saat- und Steckzwiebeln nach 8 1 dieser Bekanntmachung zu Saatzwecken gegen Saalkarte und mit Genehmigung der zuständigen Stellen abaesetzt werden, dürfend beim Verkauf durch den Er zeuger die nachstehenden Sätze ie Zentner nicht überschritten werden: für Saaizwiebeln 18 M, für Steckzwiebeln : , 1. längliche und ovale Größe 1 unter 1V. ow Durchmesser 100 M, Gröne H 1V« bis 2 cm Durchmesser 80 M., Gröne m 2 bis 2'/, °m Durchmesser 60 M., . 2. Mttrunde (süddeutsche) ' Größe I unter 2 «w Durchmesser 120 M., . Grüne II 2 bis 2'/v Durchmesser 100 M., Gröne III 2'/, bis 3 ow Durchmesser 80 M., 8 3. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. November 1917. Reichsstelle für Gemüse und Obst. ' Der Vorsitzende: von Tilly. ten haben, eiire engere Wahl statt; bei dieser Wahl ist jede Wahlstimme, welche auf einen anderen als die in der Wahl gebliebenen Kandidaten fällt, ungültig. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 8 24. Die Wahlbezirke bestehen aus einem oder mehreren Stadt- oder Landkreisen. Größere Kreise können in mehrere Wahlbezirke geteilt werden. Beträgt die Zahl der auf eine Abgeordnetenstelle eines Wahlbezirks entfallenden Einwohner nach der letzten allge meinen Volkszählung mehr als 250 000, so tritt bei der nächsten allgemeinen Wahl für jede weiteren angefangcnen 250000 Einwohner je ein neuer Abgeordneter hinzu. Im übrigen erfolgt eine Aendcrung in der Abgrenzung der Wahl bezirke öder in der Verteilung der Abgeordneten auf die Wahlbezirke durch Gesetz. av Berlin, 26. November. Zur neuen Wahlvorlagc sagt die-„Volkszeitung": Die Vorlage vollzieht einen Bruch mit der Vergangenheit, die Preußen in den Ruf eines rück schrittlichen Landes gebracht hatte. Das „Berliner Tgbl." gedenkt an der Schwelle des neuen Preußens des Mannes, der einige Tage vor seinem Rücktritt dem König das Zu geständnis abrang, daß die Negierung radikal im guten Sinne mit dem Drerklastenwahlrecht breche. Di« Begründung atme etwas von dem Geist jener großen Zett, da die Humboldt, Stein und Hartenberg an den geistigen und staatlichen Wieder aufbau des bei Jena und. Auerstädt zerbrochenen Preußens gingen. Während man den allgemeinen Grundsätzen, nach welchen die Regierung gehandelt habe, ohne weiteres zustim men könne, so weise der Gesetzentwurf doch in einigen Einzel- heiten Verschlechterungen gegen die bisherigen Verhältnisse auf. Die vorgeschlagene Reform des Herrenhauses müsse aufs äußerste enttäuschen. Der „Vorwärts" will bei allen ihren. Mängeln und ihren Fehlern die Bedeutung der Vorlage nicht unterschätzen. Das neue Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus werde nicht als Belohnung für die selbstverständlich geleistete Pflichterfüllung, sondern als Anerkennung der bewiesenen Reife des Volkes im Auftrage seines Königs von der Regierung dargebracht. Es sei nicht zu verlangen, daß die ehrlich über zeugten Gegner des gleichen Wahlrechts sich im» sklavisch der königlichen Auffassung beugten. Jede Partei habe das Recht, - zu opponieren. Von den rechtsgerichteten Blättern erklärt die „Kreuzzeitung", die konservative Partei sek' bereit und gewillt, an einer Reform des Wahlrechts ehrlich mitzuarbeiten, und sie könne nur wünschen, daß es gelingen möge, durch Zusammenarbeiten.der gemäßigten bürgerlichen Parteien ein Werk zu stände zu bringen, dem nicht die schweren Bedenken entgegenständen wie dem radikalen Vorschlag'der Negierung. Die „Post" führt aus, daß für ein Klassenwahlrecht im alten plutotratischcn Sinne in dem vom Weltkrieg verjüngten Preußen sicherlich kein Raum mehr sei, wohl aber hätte der Weg organischer Fortentwickelung über eh« Mehrstiminen- wahlrecht besser der Eigenart und den Zukunftsaufgabcn des preußischen Staates entsprochen. Gelänge es der Demokratie, mit Hilfe des gleichen Wahlrechts auch in Preußen zur Macht zu kommen, so würden wesentliche und, gerade für Preußen unbedingt erforderliche Gebiete des Staatslebens der Versumpfung anheimsallen, Vie Lage in stnklavck Etn« amtliche Erklärung o« Bolschewist, rr Der ausländische Pressevertreter der Bolschewikis an der schwedischen Grenze erhielt ein amtliches Telegramm aus Petersburg vom 23. November, wonach jetzt auf der Seite der Bolschewikis stehen^die gesamte Armee und Flotte, sowie der ganze nördliche, westliche und südwestliche Teil des Reiches mit den Städten Charkow, Kiew und Odessa, sowie dem Ural gebiet und Sibirien. Von den Fronten kommen Hunderte von Abgeordneten, di« die Mitteilungen vollständiger Sok- darität mit der neuen Regierung überbringen. Die' Lebens- . mittelfrag« ist ernst, jedoch ist es bisher mrt großen Anstrem gungen gelungen, die Schwierigkeiten zu überwinden. Es ist nur noch schwierig, Brot zu beschaffen. Die niederen Eisen» bahnbeamten stehen auf der Seite d«r' Bolschewikis. Die Sabotage der höheren Beamten ist daher von geringer Wir kung. Der Oberstlommandierende Duchanin ist verhaftet Mör dern Die Wahlen zur verfassuirggebenden nationalen Regie rung haben bei der Flotte stattgefunden und beim Heere be gonnen. In den Städten finden die Wahlen am 12. No vember alten Stils statt. Die bürgerlichen Parteien wollen sich nicht unterwerfen, sondern verübe» überqll Sabotage, wo dies möglich ist, und setzen ihr« Hoffnung auf Kaledin. Das Ausbleiben telegraphischer Nachrichten aus Petersburg im Ausland ist auf Sabotage der Telegraphenbeamten zurück zuführen; dies«'hofft man jedoch noch zu überwinden. Di« Bolschewist beginnen mit der Veröffentlichung der Eeheimverträge v rr Amsterdam, 24. November. „Daily Lhronicle" meldet aus Petersburg: Heute beginnen die Zeitungen der Bolsche wist mit der Veröffentlichung der Geheimverträge und Doku, mente, worunter sich das Dardanellenablommen, dir Note über die Finanzkonferenz und verschiedene geheime Telegramm« Tercstschenkos befinden. Eine Katastrophe bevorstehend rr Kopenhagen, 24. November. „Rational Tidende" gibt ein Petersburger Telegramm wieder, wonach der Leiter des Lebensmittelministeriums den Ausschüssen des Arbeiter- und Soldatenrates ein Telegramm zugestellt hat, das ihm von den Fronthecrcn zugegangen ist und worin die.Lebensmittellage daselbst als furchtbar geschildert wird. Die letzten Zwieback vorräte seien aufgebraucht, die Lebensmittelzusuhren würden täglich geringer; wenn nicht bald Hilfe käme, trete eine Kata strophe ein. Von der Nordfront wurde telegraphiert, daß in den letzten drei Tagen nur 15 Waggonsendungen Lebens mittel täglich eintrafen bei einem Normalverbrauch von 324 Wagcnsendungen täglich. Kein Brot und kein« Butter, sei mehr vorhanden und das Heer fei von einer Hungerkatastrophe bedroht. ' - Die Engländer beschlagnahmen russischen Schiffsraum " rr Ein russisches Blatt teilt mit, daß die Engländer allen russischen Schiffsraum in nördlichen Gewässern beschlagnahmt haben. Auch der russische geschützte Kreuzer „Askold", der im Mittelmeer steht, ist unter englisch« Ueberwachung gestellt worden, Vie preiiMcbr Aablrecbtrvsrlagr Der nunmehr vorliegende Entwurf eines Trotzes, be treffend die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus?, be sagt in seinen wichtigsten Paragraphen folgendes: " 8 1. Wahlberechtigt zum Hause der Abgeordneten ist jeder Preuße, der die Staatsangehörigkeit seit wenigstens drei Jahren besitzt und das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, in der preußischen Gemeinde, in der er seit einem Jahre feinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat. In Ge meinden, die in mehrere Wahlbezirke geteilt sind, tritt der Wahlbezirk an die Stelle der Gemeinde. Jeder Wähler darf nur an einem Orte wählen. Für die zum aktiven Heere gehörigen Militärpersonen, mit Ausnahme der Militärbeamten, ruht die Berechtigung zum Wühlen. " , 8. 2.« Ausgeschlossen vom Rechte zu wählen sind Per sonen: 1. die entmündigt sind oder unter vorläüfiger Vor? mundschaft stehen, 2. über deken Vermögen das Konkurs verfahren schwebt, 3. die der bürgerlichen Ehrenrechte ent behren, 4. denen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter abgeht, 5. die unter Polizeiaufsicht stehen, 6. die eine Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalte»/ 8 3. Jeder Wähler hat eilte Stimme. 8 5. Jeder Wahlbezirk wird zum Zwecke der Stimm abgabe in Stimmbezirke geteilt, die möglichst mit den Ge meinden zusammenfallen sollen. Jedoch kennen große Ge meinden in mehrere Stimmbezirke geteilt, sowie kleine Gemein dest mit benachbarten Gemeinden zu einem Stimmbezirke ver einigt werden. Den Gemeinden im Sinne dieses Gesetzes stehen di«-Gutsbezirke gleich^ 8 9. Die.Abgeordneten gehe» aus unmittelbaren Wahlen hervor, ' ' 8 10. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder Preuß?, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat. , 8 14. Die Wahlen erfolgen durch verdeckte Stimmzettel. Abwesende können itr keiner Weis« durch Stellvertreter oder sonst an der Wahl teilnehmen- , 8 16. Der Zutritt zum Wahllokale steht jedem Wahl berechtigten offen. Es dürfen jedoch daselbst außer den durch das Wahlgeschäft bedingten Beratungen und Beschlüssen des Wahlvorstandes keine Beratungen oder Ansprachen stattfinden oder Beschlüsse gefaßt werden. 8 17. Unter -Verwahrung oder Vorbehalt abgegebene Wahlstimm«» sind ungültig. Ueber die Gültigkeit oder Un gültigkeit . der Wahlstimmen entscheidet mit Vorbehalt d«r Prüfun'g des Abgeordnetenhauses der Wahlvorstand nach Stimmenmehrheit feiner Mitglieder. 8 16. Zur Ermittelung des Wahlergebnisses beruft der Wahlkommissar innerhalb einer Woche nach dem Wahlterminc sechs bis zwölf. Wähler, die «in unmittelbares Staatsamt nicht bekleiden, und einen Wähler als Schriftführer, der Beamter sein darf, zu einem Wahlausschüsse. 8 19. Gewählt ist. wer mehr als die Hälfte aller im Wahlbezirke für Vie Abgeordnetenstelle abgegebenen gültigen Stimmen (absolute Stimmenmehrheit) erhalten hat. Ergibt sich keilte «wsolute Stimmenmehrheit, so findet zwischen den- Mtgm Heiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhal- Bestan-ser-ebung -er Kartoffelvorräte. Zur Feststellung der Kartoffelvorräte macht sich eine Bestandserhebung nötig, zu deren Durchführung folgendes angeordnet wird: 1. - Die Bestandserhebung erfolgt in allen Orten des Bezirk« durch Kommissionen, die au» 3 Mitgliedern bestehen. Zum Ausweis ist den Kommissionsmitgliedern eine Dienstanweiseng aus- aehändigt worden, die den Namen des. betr. Mitglied» enthalt und von der Ortsbehörve de» Revisionsorte» abaestempelt ist. Die Kommissionen sinV berechtigt, zur Durchführung der Bestandserhebuna alle Grund stücke, Lagerräume von Kartoffeln und Wirtschaftsgebäude zu betreten und von den Kartoffel- besitzern jede Auskunft zu verlangen. *. 2. Maßgebend für die Bestandserhebung ist der Kartoffelbestand am - 27. November 1917. Es find sämtliche Vorräte anzugeben, gleichviel ob sie unter eignem oder fremden Der- schluß liegen, oder sich sonstwo befinden (z. B. auf dem Transport). Abgänge, die vom Stichtag an gerechnet bis zur tatsächlichen Vornahme der Bestandserhebung stattfinden, find den Kommis sionen ebenfalls zu melden. . . . 3. ' Wissentlich unrichtige Angaben, insbesondere da» Verschweigen von Vorräten sowie sonstige Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden gemäß 8 17 der Bundesratsverordnung über die Kartoffelversorgung im Wirischastsjahre 1917 18 vom 28. K. 17. mit Gefängnisstrafe bl» zu 1 Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Flöha, den 24. November 1917. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha. Tv«elP«ne. Es wird möglich sein, für den Bezirk zur Verwendung als Streumittel Sagespäne zu er langen. Landwirte und sonstige Tierhalter wollen ihren Bedarf an Sägespänen bis zum 28. November diese» Jahres bei ihrer Gemeindebehörde anmelden. Letztere haben die sich für ihren Ort ergebende Gesaintbeslellung bis zum 30. November diese» Jahre» hierher einzurelchen. ' Flöha, 24.- November 1917. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha Brennholz-Berkanf im städtischen Bauhof an der Maraaretenstraße von Mittwoch, den 28. November 1917. ab je I Zentner gegen Karte für den Preis von 3.S0 M- Karten sind vom Dienstag ad für den 1. vrotkartenbezirl im Rathaus Zimmer Nr. 4 gegen Bezahlung zu entnehmen. Frantenberg, am 26. November 1917. - Der Stadtrat.