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* Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft Bantzcn als Konsistorialvehörde der Oberlausitz. Amtsblatt der Nmishauvtnmnnscbaslcn Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut und Bernstadt, des Hauptzvllamts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg Organ der Handels- und Gewerbekammer zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur: Arno Zschuppr (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von 3—4 Uhr). — Verlag, Redaktion und Expedition: Innere Lauenstraße 4. Lelegramm-Adrefje: Amtsblatt Bautzen. — Lernsprechanschluß Nr. 51. : i 7- i n T>le Bnupener Nachrichien erscki'inkv. mN Aorm-Lm« de» Eooo- vad KesNage. ISgNch obmö» Preis deS vlerteltLbrllcheo Abonnements S ^l JnserttonSgebühr fite den Ronm eine» Pew-TnoUreN» Hewölinlick/N Satze« 15 z In qeelgoele» Füll»» uniee Kewödrnns, von Raboll; Distern-, Tabeven- und anderer ickwieriger Cap enlsprechend teurer NachweiSgebühr >ür jede Auweia' »nt> In!-r>^on "0 Pf,^ 4«r briefliche )I>,«tu,.jiser.eininu INP», (und Port,». ^Lr die Anfnahme von An^kifttU und Ncllamen an bestimmter Stelle wird feine Garantie jibenwmmcu. DV" Nur bis früh 1Ö Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinenden Blatte Bnfnahme. -"WA Inserate uedmeu dl, de» Platte» und die Bvuoo^kvbureau» an, dkSple'chen die Herren Walde in Löbau, Clauß in Weißenberg, Ltppltsch in Schirgiswalde, Gustav KwNug UI B u ludi, Buh» in ll?n1v?bo'» bei Oüritz. Neußner in Oder-Eunncrsdori und von Lindenau in Pulsnitz. «r. 274. 12« Jahrga», Montag, de« 25. November 1SC7, abends Das Ministerium des Innern hat auf Grund von 67 unter b und o des all gemeinen Baugesetzes vom 1. Juli 1900 beschlossen, die Enteignung des zur geplanten Spreetalüberbrückung und neu anzulegenden Brückenstraße in Bautzen erforderlichen Teiles des dem Maurerpolier Moritz Heymann in Bautzen gehörigen Grundstückes, Parzelle Nr. 1748 des Flurbuchs für Bautzen, nach Maßgabe des vorgelegten Planes zu genehmigen. Mit Vornahme der Enteignung, sowie Festsetzung der dafür zu gewährenden Ent schädigung ist gemäß Z 73 Absatz 1 des allgemeinen Baugesctzes an Stelle der Bau polizeibehörde der unterzeichnete Regierungsrat beauftragt worden. Bautzen, den 22. November 1907. vr. Caspari, Regierungsrat bei der Königlichen Kreishauptmannschaft Bautzen. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenltnie an der Dvrsstraße in Spittwitz liegt bei dem Postamt in Seitschen vom 28. November ab 4 Wochen aus. Dresden-A., 22. November 1907. Kaiserliche Ober-Postdirektion. I. V. Ganyer. Bekanntmachung. Kutz und Krennhvlrversteigeruug. Mittwoch, den >7. November 1W7, nachmittags von 2 Uhr an sollen 40 Haufen birkenes und erlenes Nutz- und Brennholz meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden Versammlung der Bieter im Bismarckhaine in der Nähe der Waggonsabrik. Bautzen, am 16. November 1907. Der Stadtrat. Nach erstatteter Anzeige ist das aus den Namen Friederike Thiele in Neo-Oberroppersdorf und über eine Spareinlage von 186 Mk. 94 Pfg. lautende Einlagrbuch Nummer 1797 unserer Sparkasse beim Brande des Thiele'schen Wohngebäudes in Neu-Oberruppersdors (Ninives am 16. November 1907 »erlorcn gegangen. Der etwaige Inhaber des Buches wird hierdurch aufgesordert, seine Ansprüche an das Buch bei deren Verlust binnen 8 Monaten bei uns anzumeiden, andernsalls die Ilugiliigkeitserklärung des Buches aus gesprochen werden wird. Herrnhut, am 23. November 1907. Die Sparkassen-VerwaltUUg. Die aus Mittwoch, den 27. November IVV7, vormittag 10 Uhr anberaumte Versteigerung von 6000 Stück Mauerziegel in dem Grundstücke Strehlaerstraße Nr. 40, hier, findet nicht statt. Bautzen, den 23. November 1907. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts das. Donnerstag, den 28. November 1VV7, vormittags 12 Uhr gelangt in dem Grundstücke Nr. 25 zu Brehmen eiu Bullen gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Bautzen, den 23. November 1907. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Ortskrankenkasse Sohland a. d. Spree. Sonntag, den 1. Dezember, nachmittag 4 Uhr ordentliche Generalversammlung im Schützenhause daselbst. Tagesordnung: 1. Vortrag über Bruchleiden. 2. Wahl von 4 Rechnungsrcvisoren. 3. Etwaige Anträge. Soh land, den 23. November 1907. Der Kassenvorstand. Reinhold Hölzel, Bors. SktWhllWnßkigkrmg Mf HMnimstt StMsforstmier Dienstag, den 3. Dezember 1W7, in Klix, Schusters Gasthof. 43,5 i m Brennknüppel, IW „ Zacken, 356 „ Aeste, 25 „ Langhaufen Die unterzeichnete Revierverwaltung erteilt nähere Auskunft. Halbendorf, am 23. November 1907. König!. AorstreVierVerWaltUUg. im einzelnen bei Haidevdorf, Neudorf und Ache- thal, in der Karosche, Krösaer und Kleinen Heide. Daö zukünftige Börscngcsetz. Die „Nvrdd. Allgcm. Ztg." verbreitet sich in langen Ans- fühungen über den dem Reichstag soeben zugegangencn Entwurf des Gesetzes zur Abänderung des Börsen gesetzt s. Der Entwurf beschränkt sich im wesentlichen auf die Regelung des Börsenterminhandels und sieht weiter einige Acndernngcn der Vorschriften über Zulassung von Wert papieren vor. Die Aenderungen bezwecken namentlich, die Einführung von Reichs- und Staatsanleihen, sowie Schuld verschreibungen öffentlicher Kredit-Institute, insbesondere landschaftlicher Pfandbriefe an den Börsen, zu erleichtern. Den Landesregierungen wird die Befugnis gegeben, zu ge statten, daß die Wertpapiere, die schon an einer deutschen Börse im Handel zugelassen sind, an anderen Börsen ohne Veröffentlichung eines Prospektes eingcsührt werden dürfen. Der Entwurf soll eine endgültige klare Regelung der Börsentermingeschäfte herbeiführen. Der Entwurf hält an dem Ziele des Börsengesetzes fest, nämlich dem Mißbrauch »es Terminhandels ohne Gefährdung berechtigter Interessen entgegenzutreten. Der Entwurf beseitigt aber solche Maß regeln, die sich als zweckwidrig und schädlich erwiesen haben und verwendet zur Abgrenzung der wirksamen von den un wirksamen Geschäften nicht mehr das mechanische Mittel des Börsenrcgisters, sondern sucht subjektive und objektive Unterscheidungsmerkmale im Gesetz festzulegen. Im Börscngcsetz war eine Begriffbestimmung des Börsentermin geschäftes enthalten. Der Entwurf sieht von dieser Bcgriss- bestimmung ab und läßt der Rechtsprechung freie Hand. Das Verbot des Termingeschäftes in Getreide, Mehl und Kammzug bleibt bestehen. Die dem Verbot zuwider abgeschlossenen Geschäfte sind unwirksam. Die Sicherheiten, »te für verbotene Geschäfte gestellt werden, sollen rückfordcr- bar bleiben. Auch durch Anerkenntnisse soll eine Verbind lichkeit nicht begründet werden können. Die Rückforderung »es nach Abschluß des Geschäftes wirklich gezahlten bleibt ausgeschlossen. Dem Bundesrat soll die Befugnis ver bleiben, Börsentermingcschäfte in bestimmten Waren nnd Wertpapieren zu verbieten. Das Verbot des Tcrminhandels in Bergwerks- und Fabrikaktien findet sich im Entwnrfc nicht wieder. Erlaubte Bürsentcrmingeschäftc können firner wirksam abgeschlossen werden zwischen Vvllkauflcutcn, gegenwärtigen oder früheren Börsenbcsuchern und Vor standsmitgliedern der Banken, sowie Ausländern. Die «örscntermingcschäfte des Publikums sollen insoweit zu- gelassen werden, als ein Pfand gestellt wird. Der Entwurf beschränkt aber die Haftung des Publikums aus Geschäften auf Pfand. Der Entwurf schließt für als wirksam aner kannte Vörsentermingeschüfte die Anfechtung durch Spiel einwand ans. Neber die soziale Bedeutung einer bis zum 1V. Lcbcusjahre verlängerten Schulpflicht. 11. Es war einer der ersten unter den jetzt lebenden deut schen Heerführern, der jetzt meistens in ländlicher Zurück gezogenheit lebende Generalfcldmarschall Graf von Häseler, der in dem Sammelwerk „Wehrkraft durch Erziehung" einen Aufsatz veröffentlichte, in welchem ernst und eindringlich auf die „gefahrvolle Lücke in unserer Jugenderziehung" zwischen Volksschule und Wehrpflicht hingewiesen wurde. „Es sind die sechs Jahre zwischen der Erziehung im Vaterhaus und Schule einerseits und der Armee andererseits tatsächlich die gefährlichste und vcrantwortungsreichste Zeit, die cs im Menschenleben gibt, wo die jungen Leute zu leicht nnd zu gern den R e s p c k t v o r j e d e r A u t o r i t ü t v e r l i e r e n nnd gewissenlosen Einflüssen am ersten prcisgegebcn sind. Unsere Jugend ist da in schwerer Gefahr, verloren zu gehen, und geht sie erst verloren, dann mit ihr unsere Hoffnung, das Wohl und die Zukunft unseres Vaterlandes. Hier heißt es helfend einzugrcifen!" Das sind goldene Worte des namhaften alten Feld marschalls, der mit Scharfblick nicht nur in der Armee, son dern auch in der Großstadt und auf seinem märkischen Land gute Erfahrungen in dieser Hinsicht gesammelt hat. An diese Worte erinnerte Abg. Engelbrecht die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landwirtschaftskammer und man wird ihnen nicht nnr dort, sondern bei allen Nativnalgcsinn- ten im ganzen Lande Anerkennung und Zustimmung nicht versagen können. ' Ans denselben Gedanken ist Feldmarschall Graf von Häseler in den Sitzungen des preußischen Herrenhauses dann wiederholt zurückgekommen. Er hat da immer von neuem auf die ja leider nur zu häufig bemerkbar werdenden verderblichen Folgen davon hingewicsen, Saft die Söhne unserer unbemittelten Volkskrcisc im KindeSalter die Schule verlassen und in die Welt hinanSgeschickt werden, wo sich oft nicht einmal die Eltern, viel weniger Arbeitgeber und Lehrherren außerhalb der Arbeitsstunden im sie kümmern oder kümmern dürfen. Ihre Erholungsstnnden verbringen sie im Wirtshause bei Bier und Schnaps und eS ist kein Wunder, wenn sich die Einwirkungen dieses Lebens und der dortigen Gesellschaft in körperlichem und morali schem Verfall und der oft beklagten Verrohung der Jugend bemerkbar machen. Wenn dann nach sechs Jahre« die Armee die Erziehung wieder aufnchmen will und muß, dann zeigt sich nnr zu oft, daß diese Jahre genügt haben, um alles Gute auszurvttcn, was die Schule gepflanzt hatte und daß die jungen Leute jedem Gefühl für Autorität und Vater land entfremdet sind. Um dieser unheilvollen Entwicklung zu begegnen, for derte der Feldmarschall Ausdehnung der Volksschulpslicht bis zum vollendeten 15. und anschließend einen Fortbil dungs-Schulunterricht bis zum 17. oder 18. Lebensjahre; jedoch müßte auch die Fortbildungsschule nur als erweiterte Volksschule aufgefaßt werden. Zwischen einem verlängerten Volksschulunterricht und dem gegenwärtigen schon zuweilen an die kürzere Schulzeit anschließenden Fortbildungsuntcrricht, besteht nach Dar legung des Abg. Engelbrecht ein wesentlicher Unterschied zu Gunsten des ersteren. Schon an sich sei die Zahl der Unter richtsstunden vier bis fünfmal größer in einem um zwei Wintersemester verlängerten Volksschul- als beim Fortbil dungsschulunterricht. Ein weiterer Vorteil bestehe darin, daß der verlängerte Unterricht in der Volksschule bei Tage nnd zu einer Jahreszeit (Winter) erfolgen würde, wo die Zöglinge sich meistens allein den Schularbeiten widmen könnten, während der auf die Abendstunden beschränkte Fortbildungsunterricht meistens an durch körperliche Arbeit abgespannte junge Leute erteilt werden müsse. Zum abend lichen Unterricht würde man allein schon wegen der in der Dunkelheit drohenden verschiedenen Gefahren Zöglinge beiderlei Geschlechts überall da gar nicht zwangsweise heran ziehen dürfen, wo sic wie in den Landkreisen Schleswig- Holsteins (und anderer Provinzen) weite Wege bis zur Schule znrückzulegen haben. Vor allem aber spräche für einen späteren Kvnsirma- tivnstermin und entsprechende Verlängerung des VolkS- schulbcsuchs der wesentlich größere erzieherische Einfluß dieser Methode gegenüber dem Fortbildungsunterricht. Nur die noch nicht eingcscgneten Volksschüler unterständen der vollen Schuldisziplin, sogar über die eigentlichen Schul stunden hinaus. Bei eingcscgneten Flirtbildungsschüler«, die sich als Erwachsene zu fühlen pflegten, wäre eine gleich scharfe Disziplin kaum noch durchzusühren. Ganz versagen würde der Erziehungs-Einfluß der Fortbildungsschule wohl da, wo die Zöglinge bereits das Elternhaus verlassen «n» etwa als Wanderarbeiter in die Fremde gegangen, oder sonst selbständig erwerbstätig sin».