Volltext Seite (XML)
MM MÄE WM, Wn, Ziebkiiich M die WWÜci. lür die AlUlsbauiümainilchaN zu Mützen, das Kql. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff 1887 Dienstaq, den 6. Dezember rde^ Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg.— Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Bekanntmachung, die Aufzeichnung der Pferde und Rinder betreffend. Unter Hinweis ans die Verordnung vom 4. März 1881, die nach dem Reichsgesetze vom 30. Juni 1880 für die wegen Seuchen getödteten Thiere zu gewährenden Entschädigungen betreffend, werden die Herren Bürgermeister zu Wilsdruff und Siebenlehn sowie die Herren Gemeindevor stände des hiesigen Verwaltungsbezirkes hierdurch veranlaßt, eine genaue Aufzeichnung der in ihrem Orte vorhandenen Pferde und Rinder innerhalb der letzten 14 Tage des Monats Dezember dieses Jahres nach Maßgabe der in der eingangsangezogenen Verordnung erlassenen Vorschriften vorzu nehmen und die hierüber anzufertigenden Verzeichnisse in den Spalten 1, 2 und 3 ausgefüllt sofort nach der Aufzeichnung, und spätestens bis zum V. Januar 1888 anher einzureichen. Meißen, am 26. November 1887. Königliche Amtsbauptmannschast. v. «Kirchbach. doch eren Bekanntmachung, die Einziehung und bezicndlich Verlegung des untengenannten Weges betr. Es wird beabsichtigt, den von Munzig nach Heynitz führenden Fußweg von Richters Mühle in Munzig an bis zu dem zum Rittergute Munzig gehörigen Wirthschaftswege einzuziehen und auf den Communicationsweg nach Nieder-Munzig und von da auf den vorgedachten über die sogenannte Wilde führenden Wirthschaftsweg zu verlegen. In Gemäßheit von § 14 Absatz 3 des Wegebaugesetzes vom 12. Januar 1870 wird dieses Vorhaben mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß etwaige Widersprüche dagegen binnen 3 Wochen unter gehöriger Begründung allhier anzubringen sind. Meißen, am 29. November 1887. Königliche Amtshauptumnnschaft. v. «Kirchbach. Bekanntmachung. Herr Rittcrgutspachter Al bert MobiuS zu Obersteinbach ist als stellvertretender Gutsvorsteher für den Bezirk de» Rittergutes Oberstei » bn ch verpflichtet wordm. Meißen, am 28. November 1887. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Kirchbach. Bekanntmachung, die Emfammluug milder Beiträge für die Äacouiffeuanstalt betr. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat dem Vorstande der evangelisch-lutherischen Diaconissenanstalt daselbst die nachgesuchte Er ls laubniß zum Einsammeln milder Beiträge für die Zwecke dieser Anstalt in den Ortschaften des Regierungsbezirkes Dresden auf die 3 Jahre 1888 bis 1890 ertheilt Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes gebracht, daß der von der Kö- niglichcn Kreishauptmannschaft Dresden ausgestellte bezügliche Erlaubnißschein vom Einsammler in jedem Gemeinde-beziehendlich selbstständigen GutS- inkN, bezirke vor Beginn der Collecte der Ortsobrigkeit vorzulegen ist. Meißen, am 30. November 1887. s Königliche Amtshauptmaunschast. ü v. «Kirchbach. No. 54. No. 51. No. 52. No. 53. Das No. 50. Bekanntmachung. 15. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen auf das Jahr 1887 enthält: Verordnung, die weitere Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der Annaberg-Schwarzenberger Staatseisenbahn betr.; vom 17. Oktober 1887; Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung der Eisenbahnlinie Görlitz-Dresden betr.; vom 20. Okt. 1887; Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung der Eisenbahnlinie Reitzenhain-Flöha bett., vom 7. Nov. 1887; Verordnung, die Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen vom 11. Juli 1887, vom 12. November 1887; Bekanntmachung, eine Erweiterung der Befugnisse des Aichamtes zu Bernsbach betreffend, vom 14. November 1887. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt zur Einsicht in hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 3. Dezember 1887. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Ficker, Brgmstr. Nutzholz Auetion im OrillsnburK. In der DebuS'schen Restauratiou zu Freiberg sollen HekmmiMachMg. Die Militair-Einquartierungs-Vergütungen gelangen gegen Rückgabe der Quartier-BilletS bis den L7. dieses Monats in der Stadtkämmerei zur Auszahlung. Wilsdruff, am 5. Decembec 1887.