Volltext Seite (XML)
UMMßtMAM Wochen- und Kachnchlsblotl zugleich GeMs-Anzn-er für Hohshtts, Mdlitz, NmÄttf, Niisdorf, Ft. KBit», HeimPort, Rmem mH Ms«. Amtsblatt für de« Stabtrat ;a Lichtenstein. —— — — 4«. J«hrs««g — —-— — — Nr. 198. Mittwoch, den 27. August 1890. Dieses Blatt erscheint täglich sauber Sonu- nnb Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 2b Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 17S, alle Katserl. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene SorpuSzeile oder deren Raum mit 10 Pfennige« berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Sedanfeier in der Stadt Lichtenstein betreffend. Programm. 1 ., Den 2. September früh Reveille des Stadtmusikchors unter Begleitung der Schützen, der Feuerwehr, des Militär, Krieger- und Turnvereins durch die Straßen der Stadt. 2 ., Vormittags 8 Uhr Schulaktus in den einzelnen Klassen der hiesigen Bürger schule, wozu jedermann, soweit der Raum reicht, der Zutritt freisteht. 3 ., Nachmittags von 5 Uhr ab Freikonzert im Garten des Gasthofs zum goldnen Helm. Lichtenstein, den 26. August 1890. Der Rat zu Lichtenstein. I. V.: —— W. Beyerlein. Beka««tmachlmg^ Vom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen ist das 8. Stück und vom diesjährigen Reichs-Gesetzblatt die Nummern LS bis mit 25 erschienen und für die nächsten 14 Tage zu Jeder manns Einsicht in hiesiger Polizeiexpedition auSgelegt worden. Dieselben enthalten: ». Gesetz- und Verordnungsblatt. Nr. 44., Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum sür Erweiterung der Eissnbahnstationsanlagen in Erlau betr. vom 5. Juli 1890. Nr. 45., Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf den r.ormal- spurigen Sekundäreisenbahnen Freiberg-Halsbrücke und Berthelsdorf- Großhartmannsdorf mit Zweiglinie Braud-Langenau betr. vom 12. Juli W90. Nr. 46., Verordnung zur weiteren Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867 das Befugnis zur Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubig ungen bei Justiz- und Verwaltungsbehörden betr. vom 14. Juli 1890. Nr. 47., Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum für Erweiterung der Bahnhofsanlagen in Riesa betr. vom 22. Juli 1890. Nr. 48., Verordnung von Sühneversuchen mit Studierenden der Königlich Sächsischen Technischen Hochschule betr. vom 28. Juli 1890. Nr. 49., Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum für Erweiterung der Haltestelle Boritz betr. vom 31. Juli 1890. Nr. 50., Verordnung, einige Abänderungen der Beitragklassifikation der der freiwilligen Abteilung der Landes-Brandversicherungsanstalt angehören den Betriebsobjekle betr. vom 8. August 1890. »». Reichs-Gesetzblatt. Nr. 1905., Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaus- Halts-Etat für Etatsjahr 1890/91 vom 5. Juli 1890. Nr. 1906., Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichs Haushalts-Etat für das Etatsjahr 1890/91 vom 5. Juli 1890. Nr. 1907., Gesetz, betreffend die Feststellung des dritten Nachtrags zum Reichs haushalts-Etat für das Etatsjahr 1890/91 vom 5. Jull 1890. Nr. 1908., Gesetz, betreffend die Ausnahme einer Anleihe für Zwecke der Ver waltungen des Reichsheeres und der Post und Telegraphen vom 5. Juli 1890. Nr. 1909., Niederlassuugsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 31. Mai 1890. Nr. 1910., Verordnung, betreffend die Ausdehnung der Zollermäßigungen in den Tarifen zu dem deutsch-italienischen und dem deutsch-spanischen Handels- und Schifffahrtsvertrage vom 9. Juli 1890. Nr. 1911., Gesetz, betreffend die Konsulargerichtsbarkeit in Samoa und die Uebernahme einer Bürgschaft seitens des Reichs für die durch Ein richtung einer anderweiten Rechtspflege dortselbst erwachsenden anteil mäßigen Kosten vom 5. Juli 1890. Nr. 1912., Gesetz, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres vom 15. Juli 1890. Nr. 1913., Gesetz, betreffend die Gewerbegerichte vom 29. Juli 1890. Nr? 1914., Bekanntmachung, betreffend allgemeine polizeiliche Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln vom 5. August 1890. Lichtenstein, den 25. August 1890. Der Rat zu Lichtenstein. I. V.: W. Beyerlein. Bekanntmachung. Der Umbau einer 107 m langen Ufermauerstrecke in Oberlungwitz von «Station 28,gs3—29,o6o der Hofer Straße L, soll an den Mindestfordernden vergeben werden. Hierauf bezügliche Preisangebote, zu denen Muster vorher bei der Bauver walterei Glauchau, Bahnhofstraße 6L entnommen werden können, sind bis spä testens Montag, de« 1. September laufenden Jahres, vormittags LL Uhr, bei derselben einzureichen. Zu dieser Zeit wird die Eröffnung der ein gegangenen, mit der Aufschrift „Ufermauer-Umbau" zu versehenden Preis angebote in Gegenwart etwa erschienener Bewerber stattfinden. Die Auswahl unter den Bewerbern, sowie die Ablehnung sämtlicher Angebote bleibt Vorbehalten. Diejenigen, denen bis zum LV. September dieses Jahres eine Mitteilung nicht zugegangen ist, haben ihre Angebote als abgelehnt zu betrachten. Zwickau und Glauchau, am 20. August 1890. Kgl. Straßen- uud Wasserbau-Inspektion. Kgl. Bauverwalterei. In Vertretung. Liebscher. Rönsch. Tagesgeschichte. *— L i ch t e n st e i n, 26. August. Die Königswürde beim diesjährigen hiesigen Vogelschießen erhielt Herr Schmiedemeister Paul Geipel, welcher eigenhändig den besten Schuß that. *— Während des hiesigen Vogelschießens sind von Seiten der Schutzmannschaft2 schon seit längerer Zeit steckbrieflich verfolgte Individuen dingfest gemacht und abgeliefert worden. — In der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag sind 2 Besucher der Vogelwiese in der Nähe des Viaduktes der Zwickauer straße derartig zusammengeraten, indem der eine dem zweiten mit dem Regenschirm dermaßen bearbeitete, daß der Gemißhandelte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mußte. Der Uebelthäter ist ermittelt worden und wird sich wegen Körperverletzung zu verantworten haben. *— Einem in H o hn d o rf wohnenden Bergarb. wurden in der Nacht zum 16. d. M. aus seiner Wohnung Kleider und Betten im Werte von über 160 M. gestohlen. Der Verdacht, diesen Diebstahl verübt zu haben, fiel auf ein Ehepaar, welches bei dem Bestohlenen kurze Zeit gewohnt hatte. Die Ver dächtigen wurden am Freitag abend von der Chem nitzer Kriminalpolizei dortselbst ermittelt und festge nommen. Dieselben hatten fast sämtliche gestohlenen Sachen in dortigen Pfandleihgeschäften versetzt und die Scheine dann wieder verkauft. "— Die König!. Amtshauptmannschaft Glauchau macht bekannt, daß unter dem Viehbestände des Gutsbesitzers Theodor Dörfelt in St.Egidien die Maut- und Klauenseuche ausgebrochen ist. — Durch Reichsgesetz sind bezüglich Quartier- und Natural-Leistungen bei den großen H e r b st - Übungen einige Aenderungen eingetreten. Während früher der Quartiergeber nur bei Märschen zur Verabreichung von Natural-Verpflegung verpflichtet war, hat diese Verpflichtung hinsichtlich der Offiziere, Aerzte und höheren Militärbeamten jetzt auch in Kantonnementsfällen einzutreten, erstreckt sich aber bei Einquartierungen in Städten nur auf das Früh stück. Die Verpflegungs-Portion, auf welche der Einquartierte Anspruch hat, besteht in a) 1000 Gr. Brot, b) 250 Gr. Fleisch, e) 120 Gr. Reis oder 150 Gr. Graupen resp. 300 Gr. Hülsenfrüchte oder 2000 Gr. Kartoffeln und ä) 25 Gr. Salz, sowie s) 15 Gr. gebranntem Kaffee. Eine Verabreichung von Brot seitens der Quartiergeber findet nicht statt, wenn und insoweit die Truppen Brot und Brotgeld empfangen haben. Die Vergütungssätze für "die Natural-Verpflegung der Unteroffiziere und Mann schaften sind dieselben geblieben wie früher, dagegen ist jetzt für die Beköstigung von Offizieren, Aerzten und höheren Militärbeamten zu vergüten: für die volle Tageskost allein 2,50 Mk., für die Mittags kost allein 1,25 Mk., für die Abendkost 0,75 Mk., für die Morgenkost 0,50 Mk. Dieselben Vergüt ungssätze werden gewährt, wenn Offizieren in engen Quartieren freiwillig Verpflegung gegeben und von ihnen angenommen wird. Was die Stellung von Vorspann anbelangt, so kann dieselbe jetzt nur insoweit gefordert werden, als es nicht gelingt, den Bedarf rechtzeitig gegen einen Preis sicherzustellen, welcher den vom Bundesrat für den betreffenden Lieferungsverband festgestellten Vergütungssatz nicht übersteigt. Im Falle der Unzulänglichkeit dieses Vergütungssatzes kann die Verwaltungsbehörde des Bezirks eine Erhöhung der Sätze eintreten lassen, aber diese Erhöhung darf ein Fünftel der bundes- rätlichen Sätze nicht übersteigen. Während endlich früher in Betreff der Feststellung der Vergütung für die durch Truppenübungen verursachten Schäden an Grundstücken der Rechtsweg zulässig war, erfolgt diese Feststellung jetzt beim Mangel gütlicher Einigung durch Sachverständige unter Ausschluß des. Rechtsweges. — Die U eber g an g s b e st i m m u n g e n für die Altersrente sind m 8 157 des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889 so getroffen, daß versicherte Per sonen, welche beim Inkrafttreten des Gesetzes bereits 70 Jahre alt oder älter sind, und innerhalb der diesem Zeitpunkte vorangegangenen 3 Kalenderjahre nachweisbar insgesamt mindestens 141 Wochen hin durch thatsächlich in einem die Versicherungspflicht be gründenden Arbeits- oder Dienstverhältnis gestanden haben, sofort mit dem Inkrafttreten des Gesetzes in den Genuß der Altersrente gelangen. Voraussetzung ist nur, daß sie ihre Beschäftigung während der letzten 3 Jahre in der angegebenen Weise bescheinigen können. Es kommt also vor Allem darauf an, daß die Arbeiter sich den Nachweis ihrer Beschäftigung — und zwar wegen der Invalidenrente mindestens auf 4 Jahre rückwärts — sichern. Für diejenigen Versicherten, welche beim Inkrafttreten des Gesetzes das 60. Lebens jahr vollendet haben, ist cs von wesentlichem Einfluß, daß auch die Höhe des während der letzten 3 Jahre bezogenen Lohnes mit nachgewiesen wird, da sich hier nach gemäß tz 159 die Höhe der Rente bemißt, die,