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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein nnd Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Bezugspreis: Vierteljährlich 3V Pf. — Anzeigen werden außer in der Geschäftsstelle (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann EMl Winter a Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigen-Annahme Freitags nachmittag 2 Uhr. — Fernsprecher Amt Siegmar 244. Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher aufgegeben werden. ^2 4 Sonnabend, den 26. Januar 1918 egs- Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 24 Januar 1918. >m. al Weitere Auskunft in dieser Angelegenheit erteilen die Gemeindebehörden. Chemnitz, den 16. Januar 1918. n, Die Königliche Amtshauptmannschast — Verstcherungsamt — Betrifft Warenumsatzsteuer. Die Frist - zur Einreichung der Anmeldung zur Entrichtung des Warenumsatzstempels für 1917 am 31. Januar ab. Wit der Anmeldung ist zugleich die Abgabe vom Umsatz zu entrichten. ^"^ei Vermeidung des Mahn. bez. Zwangsvollstreckungsverfahren» an die hiesige Ortssteuereinnahme bezahlen. rauin Relchenbrand, am 25. Januar 1918. Der Gemelndevorftand. . Auch diejenigen, deren Jahresumsatz 3000 Mk. nicht überstiegen hat, werden zur Vermeidung von Erinnerungen ersucht, dies den unterzeichneten Gemeindeoorständen mündlich oder schriftlich zu erklären, ^steuerpflichtige sind zur Anmeldung ihres Umsatzes verpflichtet, auch wenn ihnen Vordrucke noch nicht ^gestellt sein sollten. ( Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 25 Januar 1918. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottlnff, am 25. Januar 1918 - Die Gemeindevorstände. AiMcklW Ser LlliGiMMWW I, AilWM aus dem Geburtsjahre 1901. Durch den Aufruf vom 28. Mai 1915 ist die gesamte jüngste Jahresklasse des Landsturms I. Aus- ebots betroffen, sobald jeder der Aufgerufenen das 17. Lebensjahr vollendet hat. Infolgedessen haben sich alle diejenigen vom Aufruf Betroffenen, die im Laufe des Jahres 1918 as 17. Lebensjahr vollendet haben, fofsrt, diejenigen, die das 17 Lebensjahr noch vollenden, »innen 3 Tagen nach ihrem Geburtstage zur Landsturmrolle anzumelde«. Die Anmeldung für die in der Stadt Chemnitz sich aufhaltenden Landsturmpflichtigen hat beim tat der Stadt Chemnitz (Militäramt), Brückenstraße 12, I, für die im Bezirke der Amtshaupt- Munschaft Chemnitz sich aufhaltenden Landsturmpflichtigen bei der Gemeindebehörde des Aufent- altsortes zu erfolgen. Insbesondere wird daraus hiugewiesen, daß jeder Wohnungswechsel (auch Straßen- und Nusnummer-Veränderung) innerhalb 3 Tagen gemeldet werden mutz. Bei der Anmeldung ist ein Ausweis über die Person vorzulegen (Geburtsurkunde, Impfschein »d dergleichen). Nichtanmelduug oder nicht rechtzeitige An- bezw. Ummeldung wird bestraft. Es wird darauf verwiesen, daß die Anmeldung zur Landsturmrolle nicht gleichbedeutend mit Aus- ^bung oder Einstellung ist- . Chemnitz, den 23. Januar 1918. ^Der Zivilvorsitzende der Königlichen Ersatzkommission Chemnitz-Stadt I und II, sowie Land. « Die Gemeindevorstände. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Die Gemelndevorstande. Bewährung von Zulagen an Empfänger einer Invaliden-, ^Bilmen- oder Wilwerrente aus der Jnvaliden-Verficherung. Der Bundesrat hat am 3. Januar 1918 beschlossen, daß allen Personen, die aus der Arbeiter- .ersicherung eine Invaliden- oder Krankenrente beziehen, eine Zulage dieser Rente in Höhe von 8 Mk. «na in "Eich und den Empfängern einer Witwen- (Witwer-) oder Witwenkrankenrente eine Zulage "ade? Höhe von 4 Mk- monatlich vom 1. Febrnar 1918 ab zunächst bis 31. Dezember 1918 zu gewähren . . tz wenn sie sich im Inlande aufhalten. Gemeinden, Armenverbände, Versicherungsträger, deren Renten berwiesen sind, sowie Empfänger von Alters- oder Waisenrente, erhalten keine Zulage. Die Zulage wird ohne besondere Anweisung der Versicherungsanstalten oder der Kassen, von der er Empfänger Rente bezieht, durch die Post und zwar nur für volle Monate im voraus gewährt und a . t gleichzeitig mit der Rente zu erheben. Für jeden Kalendermonat ist eine besondere Zulagequittung erforderlich und zwar auch dann, wenn "er Rentenempfänger wie z. B. bei der ersten Rentenzahlung, die Zulage für mehrere Monate erhebt, r vo» Vordrucke für die Zulagequittungen werden erstmalig am 1. Februar 1918 durch die Gemeinde- ellig«>ehörden verteilt. chaltig« ringen Heer Gemeinde- und Staatsgrundsteuer. rmilier Am 1. Februar ist der 1. Termin der diesjährigen Gemeinde» und Staatsgrundsteuer m rechts- Dieselbe ist spätesten- bis zum 15. Februar d. I. Reichenbrand. Anmeldung der Ostern 1918 schulpflichtig werdenden Kinder. Ostern 1918 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis dahin das Lebensjahr vollendet haben. Außerdem können auch solche Kinder der Schule zugeführt werden, die bis zum 30. Juni 1918 das 6. Lebensjahr vollenden. Alle diese Kinder, und zwar die gesetzlich schulpflichtigen sämtlich, die übrigen, wenn sie Ostern 1918 in die Schule eintreten sollen, sind im Direktorzimmer hiesiger Schule anzumelden. Knaben: Montag, den 4. Februar, nachmittag 2—4 Ahr, Mädchen: Mittwoch, den 6. Februar, „ 2—4 „ . Bet der Anmeldung ist für alle Kinder eine Jmpfbescheinigung, für auswärts geborene außerdem Geburtsurkunde und Taufbescheinigung beizubringen. Eine Taufbescheinigung ist aber auch für hier geborene Kinder beizubringen, wenn die Eltern einer andern als der eo.-lutherischen Konfession angehören. Für Kinder, die aus Gesundheitsrücksichten vom Schulbesuche noch zurückgehalten werden sollen, ist ein ärztliches Zeugnis beizubringen. ' Die Anmeldung ist nur durch Erwachsene zulässig! Die Kinder sind möglichst mitzubringen. Reichenbrand, am 23 Januar 1918. Der Schulvorstand. Staats- und Gemeindegrundsteuer 1918. Der !. Termin Staats- und Gemeindegrundsteuer 1918 ist fällig und bis spätestens den 15. Februar 1918 an die hiesige Steuerkasse abzuführen. Siegmar, 25 Januar 1918. Der Gemeindevorstand. Hundesteuer. Die Hundesteuer ist bis spätestens den 3l. Januar 1918 an die hiesige Steuerkasse abzuführen. Selbige beträgt 10 Mk. und 30 Psg. für die Steuermarke. Werden innerhalb eines Haushalls mehrere Hunde gehalten, so beträgt die Steuer für jeden zweiten Hund 15 Mk., für jeden dritten Hund 20 Mk. und für jeden weiteren Hund 5 Mk. mehr. Der Steuer unterliegen alle Hunde, die am 10. Januar, dem Zähltage, gehalten oder im Laufe des Jahres hier angeschafft oder zugebracht werden. Siegmar, am 10. Januar 1918. Der Gemeindevorstand. Wafsergeld. Der 4. Termin Wassergeld 1917 ist fällig gewesen und bis spätestens den 30. Januar 1918 an die hiesige Steuerkasse abzuführen. Siegmar, 10. Januar 1918. Der Gemelndevorstand. Schornstein-Reinigung. Es wird darauf hingewiesen, daß die Kehrtermin« im laufenden Jahre die gleichen sind, wie vergangenes Jahr. Siegmar, 25. Januar 1918. Der Gemelndevorstand. Ser I. rerml» Gemeinde- und Slaalggrundslener ist am 1. Februar fällig. Derselbe ist bis spätestens den 15. Februar d. I. an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Gegen Säumige wird das mit Kosten verbundene Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Der Gemekndeoorstand zu Rabenstein, am 24. Januar 1918. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Relchsunterstützung und der Sonderunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat Februar 1918 soll bereits Donnerstag, den 31. Januar d. I. von vorm. 8-M2 Uhr für die Markeninhaber 1—260 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 261—Ende im hiesigen Rathaus und zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 24. Januar 1918. tand.! — — Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am Sonntag Septuagesimae, den 27. Januar, Vorm. 9 Ahr bredigtgottesdtenst, zugleich Feier des Geburtstages Sr. Maj. des ; 8 Ahkaisers: Pfarrer Rein. Kollekte zur Förderung des Diakonissenwcsens. auerei Dienstag Abend 8 Ahr Jungfrauenverein daß Donnerstag Nachm. 2 Ahr Großmütterchenverein. rs dem Amtswoche: Hilfsgeistlicher Schwarze. Ferner „ . nv ge Parochie Rabenstein. n den Am Sonntag Septuagesimae, 27. Januar, Vorm. 9 Ahr MnisÄedigtgottesdienst mit Feier von Kaisers Geburtstag: Hilfsgeistltcher litglied'-eidhoiv. Kirchenmusik. Kollekte zur Förderung des Diakonissen- > 15. Loesens. ruß Abends 8 Ahr Versammlung des ev. Jünglingsvereins. eher. Mittwoch, 30. Januar, Abends V»S Ahr Bibelstunde: Hilfs- ,^L4»eistlicher Leidhold. ^"f* Freitag, 1. Februar, 8 Uhr Kriegsbetstunde: Derselbe. Wochenamt: Derselbe. Rabenstein. Auch in unserer Kirchgemeinde soll im ltgegen»ottcsdienste Kaisers Geburtstag mit gefeiert werden. Frau ""d.^on Lauppert aus Chemnitz hat in freundlicher Weise lbernommen, den Gottesdienst durch einen Gesangsvortrag »N Mich gestalten zu helfen. Auf die im Gottesdienste ein- id. hsammelnde Spende zur Förderung des Diakonissenwesens muar,ei auch hierdurch besonders aufmerksam gemacht. lbfahrt Rabenstein. Mit Beginn des neuen Jahres vollendeten liauna^ 25 Jahre, daß Herr Brauereibesitzer Albert Johannes and. sch e dem Gemeinderat als Mitglied, II. Gemeindeältester ind zuletzt als I. Gemeindeältester angehört. Aus diesem Anlaß wurde Herrn Esche für seine ersprießliche Tätigkeit in dieser Zeit und ganz besonders während der Kriegszeit der Dank ausgesprochen und ihm unter anerkennenden Worten eine Ehrenurkunde überreicht. Die Verdienste des Herrn Esche sind bereits im Vorjahre durch Allerhöchste Auszeich nung mit dem Ritterkreuz 2. Klaffe vom Albrechtsorden gewürdigt worden. Die richtige Behandlung der beschlagnahmten Kanin-, Hasen- und Katzenfelle ist für Heeres- und Wirtschaftszwecke von größter Bedeutung. Die Felle müssen nach dem Abziehen möglichst sofort auf ein Holzspannbrett oder einen Drahtspanner aufgezogen werden. Die Hinterpfoten müssen abgeschnitten und die anhaftenden Knochen- und Fleischteilchen entfernt werden. Sobald das Fell getrocknet ist, wird es gewogen und abgeliefert. Je nach Gewicht wird für das richtig behandelte Fell bis zu Mk. 1,60 ge zahlt. Wer sich dieser leichten Mühe nicht unterziehen will, muß die Felle so frisch als möglich an einen Händler oder die Sammelstelle eines Züchtervereins abliefern. Bleiben die Felle längere Zeit unbehandelt liegen, so verderben sie in Haar und Leder. Mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse ausgezeichnet wurde Herr Erich Eichner, Sohn des Herrn Bruno Eichner aus Rabenstein. Er ist bereits im Besitze der Friedrich-August-Medaille in Bronze. Und bin so einsam doch! Roman von Karl Schilling. Fortsetzung. Nachdruck verboten. Was war das? was gab's? Als erste sprang die Mutter auf. Ueber dem Antlitze des Professors lag eine Unmuts falte. Wer störte sie, was wollte die Welt von ihm, warum ließ man ihm nicht die Ruhe seiner Einsamkeit? Da hatte Fides die Geige weggelegt. Vorsichtig öffnete sie das Fenster, schob den Riegel zurück und schlug den Laden auf. Ein kühler Luftzug drang sofort unangenehm ins Zimmer. Die Notenblätter schlugen sich um, einige fielen zu Boden, und die Lichter des Kronleuchters fingen an zu zucken. Da draußen ein Pferdekopf, die Umrisse eines Reiters im Wettermantel. Und nun eine rauhe Stimme: „Bin ich hier recht am Hause des Herrn Professors Heimfurth?" „Gewiß, was gibt es?" „Verwünschter Weg, stockdunkel! Man kann mit dem Gaule den Hals brechen! Hier eine Eilpost!" Der Reiter da draußen wühlte in einer Ledertasche, die er an seiner Seite trug. Nun reichte er einen grauweißen Streifen Papier herein. Fides trat zurück. „Ein Telegramm!" Verständnislos, sahen sich die vier im Zimmer an. Lang sam nahm der Vater den Zettel. Er trat unter den Kron-