Volltext Seite (XML)
iater, Grch uhe geben« ck, besondnr c seine kch >errn Schuk at für seuik der Schuh, : Begleitung n, Welcheihy den sinnig n Dank hiel- Z5. verlassenen isnii M so herben, rven, innigsi- Neffen und agel Schrift, gl eiche Beglei- Tag legten. Herrn Suh. he Grabrede, wohlthuend Ten herzlich- erlafiene« Braut. ,6. em Rath- i' ,8 Uhr )cn unser r Gatte, ager, der »rt, t >85. Wittwe «. tag Nach- ause aus. I«. erschied nach Nin, Mutter, stine Wil- empe, was lastene«. inabend uni Ätt. IM, An ibrsu iö, trsu- hveieger- llS, .1,61)608- l'reunäöll Utto uw >r1l28ek, >88enen. 38. Jahrgang. Sonnabend, den 30. Mai. MöeWrWyeiqE md Tageblatt. Amtsblatt für die königlichen nnd städtischen Behörden zn Freiberg and Brand. Berautwortlicher Redakteur: Iuliu- Braun in Freiberg. 1/» LKLH Erscheint jeden Wochentag Abends >/,7 Uhr für den HO 1 andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mart 2d Pf., «/I- zweimonatlich 1 M. 50 Pf. und eimnonatlich 7d Pf. Inserate werden bis Bormittag 11 Uhr angenom- FH FH M men und beträgt der Preis für die gespaltene Zeile 1 FH FHjjH oder derm Raum Id Pf. W 7,» , « k. 8,. ' L. Lebensende im Kriegszustände mit dem preußischen Staate Rechnung tragen. Tagesschau. Freiberg, den 29. Mai. Die Nachricht von der Bildung eines deutschen Ge- chwaders, welches zur Einschüchterung des Sultans von Zanzibar an der Ostküste Afrikas operiren soll, wurde zwar och nicht amtlich bestätigt, wird aber in allen unterrichteten Kreisen für zutreffend gehalten. Commodore Paschen soll daS aus den drei Kreuzersregatten .Stosch", .Elisabeth" und .Prinz Adalbert" bestehende neue deutsche Geschwader führen, welches zusammen über 44 Geschütze und 1240 Mann ver- ügt. Wie die .Voss. Ztg." erfährt, treten die für das Ge- chwader bestimmten zwei Tender „Adler" (Kommandant Lieute- mnt zur See von Dombrowsky) und .Ehrenfels" (Komman dant Lieutenant zur See Nietzke) welche schon in diesen Tagen Wilhelmshaven verlaffen, die Reise durch den Suezkanal an. Diese Tender bringen den drei deutschen Fregatten neue Ber- proviantirung, Reservetheile, Munition und Kohlen. Da sie das gesammte Quantum nicht bewältigen können, sind noch zwei Hamburger Dampfer von der deutschen Marineverwaltung ge chartert. Die „Berliner Börsen-Ztg." hatte versichert, daß das deutsche Geschwader gegen Zanzibar nicht nur im Namm Deutschlands, sondern auch in dem der Kongogesellschaft Vor gehen werde. Dadurch wäre England verhindert, sich des Sultans von Zanzibar anzunehmen. Wie jedoch die „Kreuz- zeitung" meint, beruht diese Mittheilung nur auf Vermuthung; übrigens habe die Nachricht, daß arabische Schaaren unter dem sich als Vertreter des Sultans von Zanzibar ausgeben den Führer Tipou-Tib die an den Stanley-Fällen und dem Arnvimi gelegenen Stationen des neuen Kongostaates angegriffen hättm, noch keine Bestätigung gefunden. Die von dort zurück gekommenen Reisenden berichten davon nichts. Aus Tipou-Tib scheinen gewisse Geschichtenerzähler ein Schreckgespenst für die Europäer zu machen. So viel steht aber fest, daß der deutsche Reichskanzler nicht nur entschlossen ist, dem Sultan von Zanzi bar jeden Angriff auf das Gebiet der deutschen ostafrikanischen Gesellschaft gründlich zu verleiden, sondern auch in jener Gegend alle fremden Ränke energisch zu beseitigen. Wenn der italieni sche Afrikareisende Cecchi darauf verzichtete, den Lauf des Judaskusses in Ostafrika, zwischen Zanzibar und dem Gebiet der Somalis, zu untersuchen, so ist, wie der „Jndöp. Beige" gemeldet wird, hieran nur Deutschland schuld. Fürst Bismarck benachrichtigte den italienischen Minister des Aeußern, Mancini, daß die Länder, die Cecchi erforschen wolle, in der Macht sphäre des deutschen Schutzgebietes lägen und daß Deutschland die Länderjagd auf seinem Gebiete nicht dulden werde. Man cini Hal dementsprechend dem Kommandanten des Expeditions- dampsers „Barbarigo" die nöthigen Weisungen gegeben, worauf Cecchi auf die Ausführung seines Planes verzichtete, da der selbe nicht mehr auszuführen gewesen oder seinen eigentlichen Zweck hätte verfehlen müssen. Am deutschen Kaiserhofe nimmt man den innigsten Antheil an der ernsten Krankheit des 74 Jahre alten und schon seit längerer Zeit an den Füßen gelähmtm Fürsten Karl Anton von Hohenzollern. Der König Karl von Rumänim, der Erbprinz und Prinz Friedrich von Hohenzollern und die Gräfin von Flandern weilen bereits in Sigmaringen am Krankenbette des geliebten Vaters, für welche der Erzbischof von Freiburg in Hohenzollern öffentliche Gebete anordnete. — Gestern verhandelte die Berliner Stadtverordnetenschaft über die Anfrage Virchow's und Genossen, betreffend die Giltigkeit des Mandats des ausgewiesenen sozialdemokratischen Stadtverordneten Ewald. Die Versammlung nahm schließlich den Antrag Singer's an, zu erklären, daß das Mandat Ewald's durch diese Ausweisung nicht erledigt sei. Der Anfang der österreichischen Reichsrathswahlen ist für die liberale Partei vielversprechend. Außer den bereits gemeldeten Erfolgen hat dieselbe bei der engeren Wahl in Korneuburg ihren Kandidaten Furtmüller gegen den Konser vativen Ruf und in Krems Schürer gegen den zur antisemiti schen (Schönerer-)Partei gehörigen Kandidaten Fürnkranz durchgesetzt. Bei der vorgestern in der italienischen Hauptstadt statt gefundenen Sitzung der technischen Kommission der internatio nalen Sanitätskonferenz wurde mit 9 gegen 2 Stimmen (bei 9 Stimmenthaltungen) der Antrag des Delegirten der Ver einigten Staaten verworfen, daß jeder Konsul befugt sein solle, ! die Gesundheitsverhältniffe der nach seinem Lande abgehenden ' Schiffe zu bekunden. Dagegen wurde mit 8 gegen 6 Stimmen : der Antrag des portugiesischen Delegirten genehmigt, wonach die ! Konsuln berechtigt sein sollen, der von den Behörden des i Landes nach den bestehenden Verträgen Vvrzunehmenden gesund heitlichen Untersuchung eines solchen Schiffes beizuwohnen. Der Delegirte Proust beantragte folgende Maßnahmen, welche vor Abgang eines Schiffes von dem betreffenden Arzte, der auszuweichen. Für die deutschen Fürsten erwächst dadurch die peinliche Pflicht, zwischen ihrer nationalen Gesinnung und dem hier mit ihrem dynastischen Interesse verbundenen Legitimitäts gefühl entscheiden zu müssen. Für die hohen Nachkommen uralter Fürstengeschlechter ist es immerhin keine geringe Zumuthung, den stolzen Abkömmling der berühmten Welfen von seinem Erbe auszuschließen und so den schwierigen Prozeß zu Ende zu führen, der 1866 mit der Annexion Hannovers seinen Anfang nahm. Unsere deutschen Fürsten sind aber so national gesinnt, daß die Sicherheit des Deut schen Reiches nach Außen und Innen, welche durch die Vielfischen Anhänger in preußischen Orten allerdings em pfindlich leiden könnte, ihnen höher stehen wird, als das Legitimitätsprinzip des Gottesgnadenthums. Die ultra montanen und hochkonservativen Anhänger dieses Grund satzes sind freilich gar nicht erbaut davon, daß die deut schen Fürsten durch den preußischen Antrag in eine solche Zwangslage gebracht werden und daß über die Mög lichkeit einer dynastischen Existenz durch Bundesraths-Ab- sümmungen entschieden werden soll. Das hierbei erst ganz neugeschaffene Bundesrecht knüpft ganz direkt an das alte Kriegsrecht an, wonach der Nachfolger des Königs Georg Ganz neu ist diese Anwendung des Nützlichkeitsprinzips indeß nicht, denn dieselben klerikalen Kreise, welche jetzt darüber ganz außer sich zu sein scheinen, haben sich mit demselben tresflich abgefunden, als sie den Usurpator Napoleon I., später Louis Philipp und schließlich auch Napoleon IU. als vollberechtigte Regenten und Mitglieder der europäischen Regentenfamilien anerkannten. Was 1866 geschah, kann ebenfalls nur als ein vollständiger Bruch mit dem Legitimitätsprinzip angesehen werden, denn im Grunde ist damals sehr wenig nach den heiligen Geburtsrechten des Königs Georg V. von Hannover, des Herzogs Adolf von Nassau und des Kurfürsten von Hessen gefragt worden. Nachdem die Welt die legitimen Herrscherrechle dieser Fürsten gleichgiltig verfallen sah, wird sie sich kaum um diejenigen grämen, welche dem Herzog von Cumberland lediglich durch testamentarische Bestimmungen in Folge verstaubter Erb verträge auf Braunschweig zustehen. Am erregtesten ist natürlich das mit dem hannöverschen Exminister Windthorst in den innigsten Beziehungen stehende Hauptorgan der klerikalen Zentrumspartei, die „Germania", welches sich über den preußischen Antrag in folgender Weise äußert: „Das Reich hat gegen die Reichsgefährlichkeit von Bundes- fürsten keinen anderen Schutz, als die in der Reichsverfassung bezeichnete Exekution bei Nichterfüllung der Bundespflichten, und diesen Schutz hat man ja für ausreichend erklärt. Der Herzog von Cumberland brachte aber bisher keine faktischen Belege für die Nichterfüllung der Bundespflichten bei, und ob er in Zukunft mit diese!? Pflichten in Konflikt kommt, das bliebe abzuwarten; der Arm des Reiches wird auch dann noch stark genug sein. Höchst bezeichnend ist der Hinweis auf den „ideellen Kriegszustand", in welchem sich der Herzog befinden soll Man scheint also auch dessen Sohn von der späteren Thronfolge ausschließen zu wollen. Stimmte der Bundesrath dem Anträge des Fürsten Bismarck zu, so würde der Braunschweiger Regentschaftsrath wohl bald einen Herzog aus den deutschen Prinzen wählen. Bezeichnender Weise wird schon jetzt ein preußischer Prinz, Prinz Albrecht, als solcher in der Presse genannt. Was Nachbestellungen «tf den Monat Juni werden rum Preise von 75 Pfennigen von allen kaiserlichen Postanstalten sowie von den be kannten Ausgabestellen und der unterzeichnete« Expedition angenommen. Expedition des Freiberger Anzeiger. Die Verletzung -es Legitimitäts- Prinzips. In dem schlesischen Schlosse Sibvllenort, welches unserem König von dem im vorigen Jahre oahingeschiedenen Herzog Wilhelm von Braunschweig hinterlassen wurde, findet zwi schen unserem allverehrten Monarchen und dem von Oels krüberkommenden ritterlichen deutschen Kronprinzen eine Zusammenkunft statt, welche man allgemein mit der Re- aelung der braunschweigischen Erbfolgefrage in Verbindung bringt. Wie vor 36 Jahren Preußen sich weigerte, die deutsche Kaiserkrone aus den Händen des Volkes zu em pfangen, so trägt die preußische Regierung auch jetzt ernste Bedenken, sich bei der Besetzung des braunschweigischen Thrones auf den Volkswillen zu berufen und appellirt wiederum an die gutnationale Gesinnung der deutschen Bundesfürsten. Fürst Bismarck hat gerade in neuester Zeit wiederholt erklärt, daß er diHse fürstlichen Gesinnungen ÄS die besten Bürgschaften für den Bestand des Deutschen Reiches ansieht. In der Ueberzeugung, den Herzog von Cumberland, welcher noch immer die jetzt preußische Provinz Hannover als sein Erbeigenthum reklamirt und sich selbst noch als im Kriegszustände mit Preußen befindlich betrachtet, nicht auf dem braunschweigischen Thron dulden zu können, verlangt die preußische Negierung von dem deutschen Bundesrathe den Ausschluß des welfischen Prinzen von der braunschweigischen Erbfolge. Die Kompetenz des Bundesrathes steht dabei auf etwas schwachen Füßen, denn der Artikel 76 der Reichverfassung, auf den sich der Preußi sche Anttag stützt, weist dem Bundesrath nur alle Streitig keiten zwischen verschiedenen Bundesstaaten zu, soweit die selben nicht Privatrechtlicher Natur sind. Nun aber reprä- sentirt vor der Hand der Herzog von Cumberland keinen Bundesstaat und eine zu entscheidende Streitigkeit ist eigent lich noch gar nicht vorhanden, sondern soll nur verhütet werden. Für vorbeugende Maßregeln bietet aber die Reichs verfassung keine rechte Handhabe und unverkennbar ist der Artikel 76 nur künstlich herangezogen worden, um dem Vorwurf einer Verletzung des Legitimitätsprinzips und der etwas demokratischen Berufung auf den Volkswillen die Blätter anbelangt, so jubelt natürlich die ganze liberale Presse, welcher das Legitimitätsprinzip verhaßt ist und die von dem „Selbstbestimmungsrecht" des Volkes redet, über den Antrag und zweifelt auch nicht an der Annahme des selben im Bundesrath. Indessen, wohin kommen wir, wenn wirklich die dort ausgesprochenen Ansichten von dem Bundesrath sanktionirt werden?" Die „Passauer Zeitung" berichtet: „Am 24. d. M. traf der Neichstagsabgeordnete Windthorst auf seiner Rückreise von Gmunden, wo derselbe mit dem Herzog von Cumberland wegcn der braun schweigischen Erbfolgeangelegenheit konferirt hatte, hier ein. Der greise Herr kam in so erschöpftem Zustande an, daß er von seinem Kammerdiener und Gepäckträgern aus dem Wagen herausgehoben und in den bairischen Zug getragen werden mußte." Der Aerger des Zentrumssührers Windt horst über den erwähnten bedeutsamen Zwischenfall ist um so begreiflicher, als der Antrag Preußens bei dem deutschen Bundesrath den Eindruck einer Quittung macht, welche dem Zentrum über sein Verhalten in der eben geschlossenen Reichstags- und Landtagssession ausgestellt wird. Der Reichskanzler nahm dort die neuen Zölle aus der Hand Winothorst's freundlich entgegen, fühlte sich aber dafür nicht eben besonders verpflichtet, weil man dieselben an die Annahme des Huene'schen Verwendungsantrages geknüpft hatte, dessen Ausführung das preußische Finanz wesen mit empfindlichen Störungen bedroht. Das Zentrum hätte den Schritt des Reichskanzlers wohl ahnen können, denn dem Fürsten Bismarck war die Unvorsichtigkeit nicht zuzuttauen, die braunschweigische Erbfolgefrage bis zum Ablauf des Regentschaftsjahres in der Schwebe zu lasten und dann hatte der Kanzler auch bei der Berathung der Kornzölle offen auseinandergesetzt, daß jeder Versuch, die Ereignisse des Jahres 1866 rückgängig zu machen, Landes- verrath sei, weil sich etwas Derartiges nicht mehr auf gesetzlichem Wege erreichen lasse. Diesen realen Politiker ... hat das ideale Legitimitätsprinzip bei Ausführung seiner darunter leiden muß, daß sich sein Vater bis zu seinem Pläne bisher niemals gehindert; übrigens sorgte die Familie . .. des deutschen Kaisers bei den Entschädigungen, welche den befand. Fürst Bismarck hat deshalb in dem preußischen hessischen und schleswig-holsteinischen Agnaten zu Theil Anträge kein einziges Wort über die Erbansprüche des wurden und den Verbindungen mit der Familie der Herzöge Herzogs von Cumberland und deren Begründung verloren, von Holstein-Augustenburg und Nassau dafür, daß die Die Angelegenheit wird einfach nicht als Rechtssache, son- Verletzungen des Legitimitätsprinzips von den Betroffenen bern als eine Machtfrage behandelt, deren Entscheidung im'nicht allzubitter empfunden wurden. Das werden die preußischen Sinne allerdings den bedenklichen Präzedenzfall deutschen Fürsten wohl bedenken und den unabänderlichen schaffen wird, daß der deutsche Bundesrath befugt erscheint, Verhältnissen, wenn auch mit Bedauern, ohne besonder unter Umständen eine Dynastie von der Erbfolge in einem Rücksicht auf den halsstarrigen Herzog von Cumberland «'Mchen Staate auszuschließen. Rechnung tragen.