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Sächsische Staatszeitung : 14.07.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-07-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191507149
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19150714
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19150714
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1915
-
Monat
1915-07
- Tag 1915-07-14
-
Monat
1915-07
-
Jahr
1915
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 14.07.1915
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Landtags-Beilage zur Sächsischen Staatszeitung. Nr. 11. Beauftragt mit der Herausgabe: Hofrat DoengeS in Dresden. 1915. Lan-tagsverhan-lungen. II. Kammer. 14. öffentliche Sitzung am 12. Juli. Präsident vr. Vogel eröffnete die Sitzung um 6 Uhr 8 Minuten abends. Am Regierungstische anwesend: Die Regierung-- lommissare Ministerialdirektoren Wirkl. Geh. Räte vr. Schroeder und vr. Roscher, Exzellenzen, sowie Geh. Rat Just und die Geh. Regierungsräte Stadler und vr. Hart mann. Nach Vortrag der Registrande entstand zunächst eine längere Geschäftsordnungsdebatte. Der Präsident teilt« nämlich mit, baß außer dem Antrag Tastan, die Steuerreform betreffend, der Bericht über Dekret Nr. 8, Volksernährung be- treffend, auf die Tagesordnung der DienStagSsitzung gesetzt werden solle. Der sei allerdings noch in der Korrektur und werd« erst am Dienstag selbst ouSgegeben werden. (Zuruse.) Aber er bitte zu bedenken, daß die Zweit« Kammer ein große« Interesse daran habe, daß dieser Bericht, an dem solange gearbeitet worden sei, auch wirklich verhandelt werde. Er könne e» nicht verbürgen, aber er habe schon Stimmen gehört, daß eventuell die Erste Kammer dieses Gewicht nicht darauf lege (Zurufe), und wenn ihr die Sach« zu spät zuginge, würde sie drüben vielleicht nicht zur Verhandluiig kommen. Notwendig sei dies nicht, weil nicht ein ständischer Beschluß dazu zu soffen sei, sondern die Sache nur zur Kenntnisnahme überwiesen worden sei. Abg. Hettner (ul.): Man könne über die Frage, ob die Sache auf die Tages ordnung kommen solle, nicht gut in diesem Augenblick verhandeln, wo gerade di« Mitglieder der Deputation, die mit dieser Sache beschäftigt sei, noch nicht anwesend, sondern eben im Begriff seien, den Bericht über ihre Beratung abzuschließen. Er bitte deshalb den Hrn. Präsidenten, erst tn die Tagesordnung ein- zutreten und dann, wenn die Herren herausgekommen seien, die Frage zur Verhandlung zu stellen. Abg. Lindermann (soz.) gab zu bedenken, daß bei aller Rücksicht, die man auf die Geschäfs- läge des Hauses nehmen wolle, es trotzdem ausgeschlossen erscheine, daß morgen der wichtige Bericht aus der Lebensmitteldeputation verhandelt werden könne. Die Deputation sitze noch über dem Bericht, und eS würden noch wichtige Korrekturen vorgenommen. Der Bericht umfasse 53 Seiten. Es möchte aber doch den Mit gliedern des Hauses, die nicht in der Deputation vertreten seien, Gelegenheit geboten werden, diesen Bericht durchzulesen und sich die wichtigen Beschlüsse einzuprägen, um daun erst im Plenum darüber Beschluß zu fassen. TaS sei die wichtigste Verhandlung, um die es sich in diesem Landtage handle, und er glaube, cs sei notwendig, vor dem Lande festzustellen, daß die Kammer nicht mit einer gewissen Hast darüber hinweggegangen sei. (Sehr richtig! links.) Der Präsident bemerkte hierzu, daß er die Sitzung erst nachmittags ansetzen werde. Darüber, daß die Frage gründlich verhandelt worden sei, könne in der Öffentlichkeit kein Zweifel bestehen. Tie Kammer habe eine eingehende Vorberatung gehabt; die Deputation sitze seit Tagen von früh bis abends, und man habe die stärlste Deputation dazu niedergesetzt. Er möchte also im voraus der Öffentlichkeit gegen- über Verwahrung einlegen, daß etwa die Sache übers Knie ge brochen worden wäre. Abg. Günther (fortschr. Vp.): bemerkte, daß der Deputation, so fleißig sie gearbeitet habe, nicht allzuviel Zeit zur Verfügung gestanden habe. Der Bericht werde nicht vor Dienstag mittag zur Ausgabe gelangen und bei der Wichtig keit der Sache doch nicht vor Mittwoch behandelt werden können. Er glaube auch nicht annehmen zu dürfen, daß etwa in der Ersten Kammer nicht das gleiche Interesse für die Sache bestehe wie in der Zweiten Kammer. Gerade diese Frage sei «ine der aller wichtigsten Fragen (Sehr richtig! links), die jetzt im Deutschen Reiche bez. in unserem engeren Vaterlande zur Besprechung ge langen. Er glaube deshalb, daß beide Kammern das gleiche Interesse daran hätten, die Sache nicht etwa stecken zu lassen, sondern sie zur vollständigen Erledigung zu bringen. (Lehr richtig! links.) Der Präsident stellte hierauf zunächst die Entscheidung zurück. Die Kammer trat in die Tagesordnung ein: 1. Schlußberatung über den mündlichen Bericht der außerordentlichen Deputation II über die Petition des Vereins deutscher Ingenieure, die Fürsorge für Kriegsbeschädigte betreffend. (Drucksache Nr. 20.) Berichterstatter Abg. Schulze (so-.): Ter Verein Deutscher Ingenieure hab« unter dem 8. Mai an die Zweite Kammer etu« Petition gerichtet, in der er um Ein- richtungen bitte, die in ihren Gruudzügen einheitlich organisiert seien und die nach seinem Wunsche baldmöglichst zu schaffen wären, Einrichtungen zum Schutze und zur Hilse von kriegs beschädigten Mitgliedern. Hierfür habe der Verein folgende Leit sätze ausgestellt: „1 . Das Ziel der Fürsorge für die Kriegsbeschädigten muß die Wiedereinführung der Beschädigten in eine Berufstätigkeit sein, und zwar soll in der Regel die Zuführung zum alten Berufe, wenn auch unter Verwendung an einer anderen Stelle, angestrrbt werden. ES muß dafür gesorgt werden, daß kein Kriegsbeschädig ter, dem noch ein gewisses Maß von Erwerbsfähigkeit geblieben ist, arbeitslos wird. 2. Das Reich hat die Pflicht, für die Heilung der Kriegs beschädigten in dem Maße zu sorgen, daß sie in erreichbarem Umfange zur Arbeit wieder befähigt werden. Diese- Endziel hat die tzeilfürsorge von vornherein im Auge zu behalten. Zu dem Zweck ist namentlich aus geeignete orthopädische Behandlung Ge wicht zu legen. Auch bei Beschaffung künstlicher Gliedmaßen wird der künftige Beruf tu vielen Fällen berücksichtigt werden müssen. 3. Die Arbeitgeber haben erklärt, daß sie es trotz der dadurch für sie entstehenden Lasten als eine Ehrenpflicht betrachten, arbettS- fähig« Kriegsbeschädigte, die ihren Betrieben angehörten, wieder auszunehmen und an ihrer Heranbildung zu brauchbaren Mit arbeitern nach Kräften mitzuwtrken. 4. Der wieder eingestellte Kriegsbeschädigte kann im Berufe nur ein» seiner Leistungsfähigkeit entsprechende Entlohnung finden. Der Begriff deS Almosen- muß hier au-geschaltet sein. Um den Kriegsbeschädigten daher tn einer seiner früheren Stellung einigermaßen entsprechenden sozialen Lag« zu «rhalt«n, muß da» Reich «in« angemessene R«nt« gewähren. Die heutigen Bestim mungen über die Rentenversorgung bedürfen, wie wohl allseitig anerkannt ist, einer Umgestaltung, um da» Ziel der Fürsorge der Kriegsbeschädigten zu erreichen. Namentlich find die einseitige Bemessung nach dem militärischen Dienstgrad und die Außeracht lassung de» sAlter» und de» Familienstandes Mängel, die der Änderung bedürfen, 5. Das Wiedereinleben ein«» Krieg»b«schädigt«n in einen Beruf wird tn sehr vielen Fällen nur langsam gelingen, und das Gelingen wird in hohem Maße von dem Lebensmut und dem festen guten Willen deS Beschädigten abhängig sein. Auch mit der Wiederetnstellung eine- Kriegsbeschädigten in einen Beruf ist die Sorge sür ihn keineswegs erschöpft. Taher ist es dringend notwendig, eine Dauerrente zu gewähren. 6. Zahlreiche Kriegsbeschädigte werden ihrem früheren Be rufe nicht wieder zugeführt werden können. I» solchen Fällen wird die Überführung in einen anderen, tunlichst in einen ver wandten Beruf ins Äuge zu fassen sein. Dazu kommt die Unter bringung in staatlichen und kommunalen Stellungen oder der Übergang zur Landwirtschaft in Frage. Bei Überführung in einen anderen Beruf werden die Stellen, die sich mit Berufs beratung, Berufsausbildung und Arbeitsvermittlung befassen, heranzuziehen sein. Um der Landwirtichaft geeignete Kräfte zu- znführen, wird die Schaffung landwirtschaftlicher Kleinstellen und ländlicher Kolonien nützliche Dienste leisten. 7. Die Fürsorge sür die Kriegsbeschädigten muß eine öffent liche Einrichtung werden, in der die einzelnen Staaten oder ihre Provinzen das nötige Maß von Bewegungsfreiheit behalten. ES empfiehlt sich die Einsetzung einer Reichszentralstelle, um Erfah rungen auSzutauscken, gleichmäßige Behandlung nach Möglichkeit zu wahren und die naheliegende Gefahr der Zersplitterung zu vermeiden. Bei der Einrichtung der öffentlichen Fürsorge ist im Auge zu behalten, daß sich unter den Kriegsbeschädigten, die der Fürsorge bedürfen, Männer aller Stände, vom ungelernten Arbeiter bis zum Akademiker, befinden. Deshalb ist eS erforderlich, diese öffentliche Fürsorge derart auszubauen, daß alle berufenen Kreise zur Mitwirkung herangezogen werden. 8. Neben der öffentlichen Fürsorge wird sür die freiwillige Liebestätigkeit noch ein weites Feld bleiben. Hier werden Sonderorganisationen ergänzend eine nützliche Tätigkeit entfalten können." Aus diesen Leitsätzen gehe hervor, daß die Petenten eine Organisation von Reichs wegen im Auge haben. Tie Deputation habe sich nach jeder Richtung hin mit diesen Grundsätzen im all gemeinen einverstanden erklärt und beantrage deshalb, Die Kammer wolle beschließen: die Petition der Königl. Staatsregierung in dem Sinne zur Kenntnisnahme zu überweisen, daß sie bei der reichsgesetz- liehen Regelung der Materie verwendet werde. Die Kammer nahm diesen Antrag einstimmig an. Zum Punkt 2 der Tagesordnung: Schlußberatung über den mündlichen Bericht der außerordentlichen Deputation II über den Antrag der Abgg. Biener und Gen. auf Bewilligung von Darlehen an Kriegsteilnehmer zur Wiederaufnahme von Gewerbebetrieben (Druck sache Nr. 23) berichtete Abg. Frenzel (kons.): Tie Teputation habe den Antrag in drei Sitzungen beraten, an denen als Königl. Kommissare der Hr. Geh. Regierungsrat Stadler vom Ministerium des Innern und Hr. Geheimrat Just vom Finanzministerium teilgenommen hätten. Ter Antrag habe ursprünglich folgenden Wortlaut gehabt: „Die Kammer wolle beschließen: a) die Königl. Staatsregierung zu ersuchen, zur Förderung der gewerblichen Verhältnisse, insbesondere auch zur Wieder aufnahme von Gewerbebetrieben seitens der im Kriegsdienst gestandenen Gewerbetreibenden ausreichende Mittel zur Ver fügung zu stellen und hiervon Darlehen und Beihilfen durch Vermittlung der Bezirksverbände und der ausbezirkten Städte im Einvernehmen mit den Gewerbekammern zu gewähren; b) die hohe Erste Kammer zum Beitritt zu diesem Be- schluffe einzuladen." Bei der Beratung sei allgemein anerkannt worden, daß durch den Krieg zahlreiche Gewerbetreibende in wirtschaftliche Not geraten seien und noch geraten würden. Anderseits sei aber auch betont worden, daß diese Erscheinung sich nicht nur auf Gewerbe treibende beschränke, sondern auch auf zahlreiche andere Berufe erstrecke. Tie Bevorzugung nur eines ErwrrbsstandeS, wie dies der Antrag vorsehe, würde sicher eine llnsumme von Wünschen und Forderungen auf Unterstützung zeitigen. Von einer Seite sei darauf hingewiesen worden, daß die StaatSregierung bei der allgemeinen Vorberatung sich dem Anträge zwar entgegen kommend und seine Förderung m Aussicht gestellt, aber dringend von Gewährnng von Beihilfen abgeraten und statt der Vermitt lung der Bezirksverbände die Vermittlung der Gemeinden, die, wie bislang die Haftung zu übernehmen hätten, empfohlen habe Tie dabei milgeteilten Gründe hierfür seien durchaus beachtlich. Auch sei eS wünschenswert, daß ebenso wie nach dem Kriege 1870/71 zinsfrei« Tarlthen auch diesmal gefordert werden müßten. Dementsprechend habe der Berichterstatter den Antrag in folgender veränderter Fassung vorgelegt: „Die Kammer wolle beschließen: a) die StaatSregierung zu ersuchen, zur Förderung der gewerblichen Verhältnisse, insbesondere auch znr Wiederaufnahme von Gewerbebetrieben seitens der im Kriegsdienst gestandenen Gewerbetreibenden ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen und hiervon zinsfreie Darlehen durch Vermittlung der Ge meinden im Einvernehmen mit den Gewerbekammern zu ge währen, d) die Erste Kammer zum Beitritt zu diesem Beschlusse einzuladen." Bon einem DeputationSmitgliede sei beantragt worden, daß denjenigen Gewerbetreibenden, die vor dem Kriege Darlehen aus dem gewerblichen GenoffenschaftSsondS gewährt erhalten hätten und zum Heeresdienste »inberufen worden seien, di» Rückzahlung»- rate für das Jahr 191b, sowie die Zinsen gestundet würden. Von anderer Seite sei darauf hingewiesen worden, daß, wenn der obige Antrag angenommen würde, sich ohne weitere» ergebe, daß «ine Verzinsung des Darlehn« bi» zur Tilgung Wegfall«. Im übrigen scheine e» selbstverständlich, daß im Bedürstigkeit»salle Kriegsteilnehmern Tilgungsraten gestundet werden müßten. Geh. RegierungSrat Stadler hab« dazu erklärt, daß im Jabre 1871 an sämtlich« AmtShauptmannschaften und di« Städte Dresden und Leipzig «ine Verfügung ergangen sei, in der mitgeteilt worden sei, daß durch Reichsgesetz von, 22. Juli desselben Jahre» den Bundesregierungen an» der französischen Kriegsentschädigung die Summe von vier Millionen Taler — Sachsen 251 010 Taler ---- 753 030 M. — zur Verfügung gestellt worden sei, um au» derselben, soweit nach den Verhältnissen der einzelnen Länder sich ein Bedürfnis herausstell«, den durch ihr« Einziehung zur Fahne in ihre« Verhältnissen besonder» schwer geschädigten Offizieren, Ärzten und Mannschaften der Reserve und Landwehr di« Wieder aufnahme ihre» bürgerlichen Beruf» nach Möglichkeit zu erleichtern. ES fei angeordnet worden, daß bei den aus diesem Fond» zu bewilligenden Verwendungen davon auSzugehen sei, daß nach der Absicht des Gesetze» nur da von einer Unterstützung, sei es in Form eiueS Darlehn», sei «S in einer nicht zurückzuzahlenden Geld- beihilft, die Rede sein könne, wo eS sich um einen durch die längere Abwesenheit im Heeresdienste herbeigesührten Verlust handle, der die Wiederaufnahme des bürgerlichen Berufs ohne Hinzutritt einer Subvention unmöglich mach« oder doch in hohem Grade erschwere. Unter die hiernach zu Unterstützenden würden vorzugsweise Gewerbetreibende und ähnliche BerusSklassen, sowie Eigentümer kleinen Grundbesitzes zu rechnen sein, die durch eine Beihilfe vor dem Ruin ihres Gewerbes oder Geschäfts bewahrt werden könnten. Solche Personen dagegen, die ohne weiteres bei ihrer Rückkehr in dieselben Erwerbsverhält nisse und dieselbe Tätigkeit wieder eintreten könnten, die sie zur Zeit ihrer Einberufung zur Fahne verlassen haben, würden nur ausnahmsweise, z. B. wenn die zurückgebliebene Familie infolge der Einberufung deS Ernährers zur Fahne in Schulden geraten oder zur Veräußerung de» zur geordneten Existenz der Familie unentbehrlichen Hausgeräts genötigt gewesen sei, Berücksichtigung finden können. Es seien demzufolge Tarleheu zunächst aus drei Jahre unverzinslich, sodann mit 4 Proz. verzinslich und mit halb jährlicher Aufkündigung gewährt worden. Tie Rückzahlungen seien den Bezirksverbänden zugute gekommen. Gegenüber dem Anträge auf Gestundung der Rückzahlungsraten und Zinsen müsse bemerkt werden, daß das Ministerium des Innern schon von der Amorti sationsquote 1915 über 9500 M. gestundet hätte. Dies sei für die ganze Taner des Krieges im BedürstigkeitSfalle berücksichtigt. Auf die Gestundung der Zinsen könne im allgemeinen nicht zugekommen werden, schon der Geringfügigkeit der Beträge halber. Nach wie vor stehe di« Regierung dem Anträge der Abgg. Biener und Gen. in seinem Grundgedanken freundlich gegenüber. Warnen müsse sie aber zurzeit vor der Anforderung „euer, nicht im Etat vor gesehener Mittel und vor der Forderung nicht verzinsbarer Tar» lehen. Tie Beharrung auf diesen beiden Forderungen könnte den Antrag selbst gefährden. Mit deu im gewerblichen Genossen schastsfonds zurzeit noch vorhandenen Mitteln im Betrage von rund 1430000 M dürfte zunächst auszukommen sein. Sehr er wünscht sei dem Ministerium des Innern die Mitwirkung der Gewerbekammern und namentlich die erweiterte Befugnis zur Gewährung von Tarlehen an Gewerbetreibende in der jetzigen, durch den Krieg geschaffenen Lage dieses Erwerbsstandes. Es sei eine zweiprozentige Verzinsung wie bisher und eine zehnjährige Tilgungsdauer ins Auge gefaßt. An di« Tarlegungru der Ne» gi«ruug habe sich eine lebhafte Aussprache geschlossen, in der von verschiedenen Seiten bemängelt worden sei, daß der Antrag Biener sich nur auf Unterstützung Gewerbetreibender und nicht auch auf andere durch den Krieg in Not geratene Berufe erstrecke, und daß man die Kriegsteilnehmer besonders bevorzuge, während doch auch nicht am Kriege teilnehmende Gewerbetreibende durch den Krieg in Not gerieten. Auch zahl reiche Industrielle seien außerordentlich geschädigt. Tie von den Gemeinden zu gebende Garantie für die gewährten Tarlehen gäbe zu großen Bedenken Veranlassung, da man noch nicht über sehen könne, welche finanziellen Anforderungen sowohl an die Ge meinden als auch an das Reich und den Staat nach dem Kriege würden gestellt werden. Taher sei der Antrag verfrüht und auch unvollkommen und selbst in der veränderten Fassung unannehmbar. Von andern Seiten habe man dem Anträge gegenüber auch freundliche Töne angeschlagen und ihn als eine Notwendigkeit be- zeichnet. Geh. Regierungsrat Stadler habe betont, eine gewisse besondere Not der Gewerbetreibenden sei nicht zu verkennen. Tes» halb stelle sich die Regierung dem Anträge freundlich gegenüber. Tie von mehreren Rednern geäußerten Bedenken wegen der zu erwartenden Last infolge der austrelenden anderseitigen Ansprüche könne er nicht in vollem Umfange teilen. Für Industrie und Handel und auch sür das Gewerbe seien die Kriegskreditbanken in Sachsen geschaffen worden. An der zu Dresden habe sich der Staat m-.t 2 Mill, beteiligt. Aus industriellen und Handelslreisen sowie auch aus Gewerbelrecsen hätten sich die Ansprüche an die Üriegslreditbankeu bis jetzt nr mäßigen Grenzen bewegt. Auch sür Lie Arbeiterkreife dürsten später Fürsorgemaßnahmen getroffen werden. Ter Regierung sei eS erwünscht, wenn sich die Teputation aus eine Fassung einte, die auch sür die Regierung annehmbar sei. Nach längerer Aussprache habe der Berichterstatter folgenden Antrag vorgelegt und begründet: „Tie Kammer wolle beschließen: a) Tie Königl. StaatSregierung zu ersuchen, zur Förderung der gewerblichen Verhältnisse, insbesondere auch zur Wieder aufnahme von Gewerbebetrieben seitens der im Heeresdienst ge wesenen Gewerbetreibenden Mittel ans den vorhandenen ge- werbl chen Genossenschaftssonds zur Verfügung zu stellen und hiervon Tarlehen durch Vermittlung der Gemeinden im Ein vernehmen mit den Gewerbekammern zu gewähren; b) den Antrag der Abgg Biener und Äe». hierdurch für fstr erledigt zu erklären; o) die Erste Kammer zum Beitritt zu diese« Beschlüssen einzuladen." Abg Hettner habe folgende« nationalliberale» Antrag vor gelegt und begründet: „Die Kammer wove beschließen: 1. Die Königl. StaatSregierung zu ersuchen, nach Ver nehmung mit den Gemeindeverwaltungen und den Vertretungen der beteiligten Berufe dem nächsten ordentlichen Landtag eine Denkschrift darüber vorzulegen, welche vorübergehenden Maß nahmen erforderlich sind, um beim FrirdenSschluß den Er- werbSständen die Rückkehr zu geordneten Verhältnissen zu er leichtern; 2. die Königl. StaatSregierung zu ermächtigen, während der Tauer des Kriege» aus dem vorhandenen gewerblichen Ge» uossenschaft-sonds Gewerbetreibenden Tarlehen auch zu anderen als den bisher bestimmten Zwecken und unter erleichterten Be dingungen zu gewähren; 3. den Antrag der Abgg. Biener und Gen. durch diese Be schlüsse für erledigt zu erklären; 4 die Erste Kammer zum Beitritt zu diesen Beschlüssen einzuladen." Abg. Biener habe für den Fall, daß bei der Abstimmung der Antrag Hettner zugrunde gelegt würde, gewünscht, daß die Ziffer 3 gestrichen nnd im Eingänge des Antrages eine sinn- entsprechende Einschaltung vorgenommen würde und daß in Ziffer 2 die Wiederaufnahme von Gewerbebetrieben solcher Ge werbetreibenden, die im Heeresdienst gewesen seien, besonder» hervorgehoben würde. Tiefer Gedanke sei di« Veranlassung zur Einbringung de» Antrages gewesen. — Tie Deputation habe diesen beiden Anregungen entsprochen. Man habe sich schließlich in der Teputation auf den gedruckt vorliegenden Antrag geeinigt. Der Eingang sowie Ziff. 1 und 3 davon seien einstimmig und Ziff. 2 gegen sech» sozialdemokratische Stimmen angenommen worden. Tie StaatSregierung habe hierzu folgend« schriftlich« Erklärung abgegeben: „Dresden, 9. Juli 1915. Di« Königl. StaatSregierung steht dem Antrag« d«S Abg. Biener und Gen. auch in der Form, di« er nach dem Beschlusse der Deputation vom 8. d. M. er-
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