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U«. LLV. Sonnabends dien 1«. Juli L8VS. ^.lauhener W Nachrichten. Arnsblatt für dm Areis-Directions-AeM Kantzen. Lmlskfalt für die Gerichts- und Verwaltungsbezirke Mutzen, 8chirgiswalda, Mnigswartha, Weitzenberg und Herrnhut. j , . Redacteur und Verleger: E. M. Monse in Bautzen. ' ' Bekanntmachung, das diesjährige Departements-Ersah-Geschä'ft in den Auöhebungsbezirken Bautzen und ^aM^nz,betr. Da- diesjährige DepartementS-Erfatz-Geschäft, zu welchem sich behufs der Superrevision und definitiven Entscheidung alle bei der heurigen Musterung von der Krcis-Ersatz-Commisfion a) für dauernd unbrauchbar, d) für brauchbar befundenen, o) zur Ersatzreserve designirten Militairpflichtigen, sowie 6) die vor beendeter Dienstzeit von den Truppentheilen entlassenen Soldaten und e) die bei der Anmeldung zum Dienstantritte wegen dauernder, beziehendlich zeitiger Dienstunbrauchbarkeit oder nicht vollkommener Dirnstfähigkeit von den betr. Truppenabtheilungen zurückgewiesenen einjährig Freiwilligen zu gestellen haben, findet , . . für den Aushebungsbezirk Bautze» am 22. und 23. Juli dieses Jahres in Bautzen, für den Aushebungsbezirk Kameuz am 24. Juli dieses Jahres in Bischofswerda und am 26. Juli dieses Jahres in Kamenz M. . .... , v Indem ich dies, unter Bezugnahme auf meinen Erlaß vom 26. Mai v. hierdurch zur öffentlichen KenntniH bringe, habe ich hierzu Folgendes zu eröffnen: .V , > . , Es haben fich nach Maaßgabe der ihnen zugehenden Ordres.der Köpigl. Departements-Ersatz-Commission zu gestellen: 1) DottnerStag, de« 22. Juli dieses Jahres, früh 7 Uhr, im Sehießhaufe zu Bautze» Amtliche vorstehend unter «, e, ck, e, sowie ein Theil der unter d und 2) Freitag, den 23. Juli dieses Jahres, früh 7 Uhr, ebendaselbst >r übrige Theil der unter b bezeichneten Mannschaften aus der Stadt Baittzt« und den Städten und Ortschaften der Gertchtsümter mtzeu, Neusalza und Schirgiswalde, ) Sonnabend, den 24t. Juli dieses Jahres früh 7 Uhr, im Sohießhaufe zu Bischofswerda Etliche Mannschaften unter a, b, e, ä und e au- den Städten und Ortschaften der Gerichlslimter Pulsnitz und Bischofswerda und 4l) Montag, de« 26. Juli dieses Jahres, früh 7 Uhr, im EchieHhaufe zu Kamenz 'Etliche Mannschaften unter a, b, e, 6 und « aus den Städten und Ortschaften der Gertchtslimter Königswartha, Königsbrück u Kamenz. - . , Dir Ort-behörden empfangen gleichzeitig mit gegenwärtigem Erlaß durch die König!. Gerichtsämter, resp. direct, für sämmtliche Ge- Angspflichtige besondere Ordre-, welche sofort nach Empfang den betreffenden Mannschaften legal zu behändigen sind. Die erfolgte Insinuation der Ordre« ist in den zu Händen der Ort-behörden befindlichen Vorladung-bogen gehörig zu bemerken. Die Borladung-bogen selbst aber find in jedem Falle und bei Vermeidung entsprechender Geldstrafe von den Ort-vorständen an ichrungsstrllr mitzubringen. „ Sollten Militairpflichtig«, welche der Departement-.Ersatz.Commisfion vorzustellen find, inzwischen ihren bisherigen Aufenthaltsort und ütWm zugleich den nach § 20 der Militair-Ersatz.Jnstruction zuständigen Au-hebung-bezirk gewechselt haben, oder bi« zum Beginn der ^«mentS-Ersatz-Gestellung einen derartigen Wechsel vornehmen, so haben die Ort-behörden die betreffenden Ordre- unter Angabe de- neuen luftnihMorte- der fraglichen Militairpflichtigen sofort anher zurückzusenden. Haben dergleichen Militairpflichtig« jedoch nur den Aufenthaltsort, nicht aber den AushebungSbezirk gewechselt, so ist Seiten derjenigen rtSbehLrden, welchen di« b«tr. Ordr«S von hier aus zugehen, dafür Gorge zu tragen, daß die letzteren den Adressaten rechtzeitig und legal händigt werden. Hierbei habe ich die Gestellungspflichtigen daraus aufmerksam zu machen, daß e- in ihrem eigenen Interesse liegt, bis nach Verlauf 's DepartementS-Ersatz-Geschäst- einen Wechsel de» AuShebung-bezirk« möglichst zu vermeiden, da ein dem lausenden Jahrgang« angehöriger, ehufs der Gestellung vor die Departements-Ersatz-Commisfion in den Listen in Zuwachs zu bringender Militairpfltchtiger au« einem anderen ushebungsbezirke, ohn« Rücksicht aus die in letzterem ihm zu Theil gewordene LooSnummer bei seiner Alter-classe zur ersten Stelle ein- tragen und in dieser Reihenfolge zur Aushebung herangezogen wird. Von der persönlichen Gestellung vor die König!. Departements-Ersatz-Commisfion kann kein dazu Verpflichteter entbunden werden, «,< i denn, daß der Grsundheittzustand die persönliche Gestellung unmöglich macht. In letzterem Falle ist der Königlichen Departementt-Ersatz- ommission ein ortsgerichtlich bescheinigte« Attest des betr. Arzte« durch den Ort-vorstand vorzulegen.