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WMtt für MM Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tagS vorher bis mittags 11 Uhr angenMMM. unä Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich l iO Mk. frei i»S Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 ML, iSMch die Post und unsere LandaustrSger bezogenN Ml. Km iS Mr die Königliche AmLshMptmannschast Meisten, zu Wilsdruff sowie Nir das Rönig- JnjertionspreiS 15 Psg. pro sünsgespaltene KorpuSzrlli. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Bettag durch I u I Klage eingezogen werden muß od. der Auittaggeber in Konkurs gerttt Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WilSdruff. 11/ für das Königliche Amtsgericht und den SLadtrN Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblall für Milsäroff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrst" bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender Unterhaltungs-Goman-Weilage, wöchentlicher illustrierter Knitze „Welt iw M" und monatlicher Beilage »Mere Hemat". Druck uud Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Nr. 116. Sonnabend, den 9. Oktober 191S. 74. Jahrg. Anitlicher Teil. Verwendung von Sahne. >— t gewiesen, oatz rn Gast-, Schank- und Speisewirtschaften, Aonditoreicn, Bäckereien und Erfrischungsräumen jede Verabfolgung von Sahne verboten ist, gleichgültig, ob sie als Beikost oder allein gegeben wird. Ebenso ist die Verwendung von Vollmilch zum Backen für ge werbliche Betriebe untersagt. Meißen, am 5. (Oktober 1912. 84 Nos d v Die Königliche Amtshauptmannschaft. Unter Hinweis auf das früher wiederholt erlassene Verbot, wonach das Verbrennen von Aartoffel- und Spargelkraut und anderem Aräuticht nur in kleinen Mengen inner halb der Tagesstunden erfolgen und von erwachsenen Personen vorgenommen werden darf, wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß Aartoffel- und Spargelkrant in der gegenwärtigen Zeit bei der Strohknappheit nicht so wertlos ist, um verbrannt zu werden. Es eignet sich gut als Stallstreu und kann, wo solche Gelegenheit fehlt, als Düngemittel verwendet werden. Meißen, am 6. Oktober 1915. 85 Die Königliche Amtshauptmannschaft. Diejenigen zur Ergänzungssteuer beitragspflichtigen Personen, die zu dieser Steuer für das Jahr 1916 nicht durch die Einkommensteuer-Einschätzungskommissionen, sondern durch die besonderen Ergänzungssteuerkommissionen veranlagt sein wollen, haben dies mit der gleichzeitigen Bereitwilligkeitserklärung, mindestens HO Mark Lrgänzungs- steuer zu entrichten, spätestens bis zum f. November 1915 hier schriftlich zu beantragen. Königliche Bezirkssteuereinnahme Meißen, 88 an: 6. Oktober 1915. Michnz der Maten SlhlotmUkN. Zn einzelnen Gemeinden sind die privaten Schrotmühlen so zahlreich, daß ihre jedesmalige Geffnung zum Verschroten des Wochenbedarfes die Uebcrwachung ihrer Be nutzung und ihr Verschluß nach derselben besondere Schwierigkeiten verursacht. Die Aönigliche Amtshauptmannschaft ist in solchen Fällen in der Lage, Erleichterungen zu be willigen, sofern eine mißbräuchliche Benutzung der Schrotmühlen in anderer Weise wirk sam verhindert werden kann. Gemeindebehörden, die durch Überwachung der privaten Schrotmühlen in besonderem Maße belastet sind, wird deshalb anheimgegeben, Ausnahmebewilligung bei der Aönig- lichen Amtshauptmannschaft unter genauer Darlegung der örtlichen Verhältnisse zu be antragen. 83 Meißen, am 6. Oktober lßsö. Nr. 1H83ck II A. Der Kommunalverband Meißen Stadt und Land. Ausfüllung der HausUsten. Die Austragung der Hauslisten für die nächstjährige Einschätzung zur Einkommen steuer ist erfolgt. Dis Listen sind nach den: Stande vom s2. Oktober d. Z. unter genauer Be achtung der beigedruckten Vorbemerkungen und allenthalben den vorgeschriebenen Spalten entsprechend auszufüllen. Der Hausbesitzer haftet für die Steuerbeträge, die infolge von ihm verschuldeter un richtiger oder unvollständiger Angaben dem Staate entgehen. Zn gleicher Weiss ist jedes Familienhaupt für die richtige Angabe aller zu seinem Hausstande gehörigen, ein eigenes Einkonimen beziehenden Personen, einschließlich der Bevormundeten, der Unter mieter und Schlafstelleninhaber, verantwortlich. Ferner ist derjenige, welcher für die Zwecke seiner Haushaltung oder bei Ausübung seines Berufs andere Personen dauernd gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt, verpflichtet, über das von ihm herrührcnde Einkommen dieser Personen in der Hausliste Auskunft zu geben, dafern die Person seine Wohnung teilt oder in einem ihm gehörigen Haus grundstücke wohnt. Die Hauslisten sind vom 13. Oktober ab spätestens bis zum 20. Oktobe dieses Jahres durch Personen, welche über etwaige Mängel Auskunft geben können — nicht durch Kinder — bei der hiesigen Stadtsteuereinnahme einzureichen. Fristüber schreitungen werden nach § 7 s des Einkommensteuergesetzes mit Geldstrafe bis zu 50 Mark geahndet. Wilsdruff, am 8. Oktober 1915. ^oi Der Stadtrat. Sonntag, den 10. dieses Monats, vormittags ^11 Uhr Uebung Her Käül. unü freiwillig. Feuerwehr. Prüfung der Wehren und Feuerlöscheinrichtungen durch die Aönigliche Areishaupt- mannschaft. Sämtliche Mitglieder der Pflichtsenerwehr, Reserveabteilung und freiwilligen Feuer wehr haben sich zur oben angegebenen Zeit am Geräteschuppen (Turnhalle) einzufinden. Die Dienstabzeichen sind anzulegen. Unpünktliches Erscheinen oder Ausbleiben, sowie unterlassene Anbringung des Dienst abzeichens wird in Gemäßheit von H 56 des Feuerlöschregulativs mit Geldstrafe bis zu 15 Mark geahndet. Wilsdruff, am 6. Oktober 1915. 82 Der Stadtrat. KÄWe siir die Handels- und Genierbekaminer betreffend. Bis 21. d. M. sind die Beiträge für die Handels- und Gewerbekammer zu ent richten. Die Heberegister liegen bei der hiesigen Ltadtsteuereinnahme zur Einsicht für die Beteiligten aus. Beschwerden über die Heranziehung zu Beitragszahlungen für die betreffende Aammer und über die Höhe der Beiträge sind zur Vermeidung der Ausschließung binnen 3 Wochen von: Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der betr. Aammer einzureichen. Wilsdruff, am 8. Oktober 1912. Der Stadtrat. WIWWWIWIWWIMWWIMM^MWW^IWWIMIIWWWWMMWMWWWMWIWMIMWMWMWWWWWWWMMWWWIWMIMWlMWIWWlMMIWWtlWIIWWIMVIMIMWWWIINIMWWWWWWWW Das große Völkerringen Vie ableknenäe Antwort. Eine Antwort auf ihr herausforderndes Ultimatum vom 4. Oktober hat die russische Regierung bekommen, pünktlich vor Ablauf der vierundzwanzigstündigen Frist, die sie dafür vor geschrieben hatte — sie ist unbefriedigend ausgefallen. Sie ist nicht allein unbefriedigend, wie die Petersburger Tele graphen - Agentur sagt, sondern eine völlige Ablehnung. Bulgarien bestreitet zunächst die von Rußland auf gestellte Behauptung, daß deutsche Offiziere sich in der bulgarischen Armee oder gar im Generalstabe be fänden. Weiterhin drückt die bulgarische Regierung ihr Erstaunen über die schroffe Stellungnahme Rußlands aus, die Bulgarien als provokatorisch empfinden müsse. Bulgarien würde es bedauern, falls die Beziehungen zwischen beiden Ländern nach der russischen Drohung abge brochen werden sollten, sieht sich aber außerstande, seinerseits an dieser Tatsache etwas zu ändern. Daraufhin hat der russische Gesandte in Sofia der bulga rischen Regierung den Abbruch der diplomatischen Be ziehungen angezeigt und den Schutz der Interessen seiner Landsleute dem niederländischen Gesandten anvertraut. Der englische, der französische und schließlich wohl auch der italienische Gesandte sind diesem Beispiel gefolgt. So werden also die diplomatischen Vertreter Deutsch lands und seiner Verbündeten in Sofia das Terrain be herrschen, und die Dinge werden den Laus nehmen, den sie nehmen müssen. Was kann es bezeichnenderes für den Wandel der Machtverhältnisse in Bulgarien geben als die Tatsache, daß Radoslawow, als er in der Nacht zum Dienstag von einer mehrstündigen Besprechung mit dem König in sein Ministerpalais zurückkehrte, dort die Gesandten Deutsch lands, Osterreich-Ungarns und der Türkei zu einer gemein schaftlichen Konferenz einlud, daß aber der englische Geschäftsträger mit seinem Wunsch, den Ministerpräsi denten zu sehen, an dessen ersten Sekretär verwiesen wurde! Das sieht nicht danach aus, als sollten, wie Rußland es forderte, alle Beziehungen zu uns und unseren Freunden abgebrochen werden. Man weiß in Sofia, was man will und was man nunmehr von dem verehrlichen Vierverband zu erwarten hat. Der Appell an die Furcht hat in bul garischen Herzen kein Echo gefunden. Die Fahnen des Landes, die vor zwei Zähren zusammengefaltet werden mußten, sollen jetzt wieder entrollt werden, denn „die besseren Tage", auf die König Ferdinand damals sein Volk vertröstete, sind gekommen. Das Schwert hat das Wort, sagt das Blatt des Ministerpräsidenten in einem un mittelbar vor der Entscheidung geschriebenen Artikel, und die Nation schart sich um das Panier, auf das der Ruhm des Vaterlandes und die Freiheit Macedoniens geschrieben ist. Noch ist das Zeichen zum Aufbruch nicht gegeben, aber die Luft bebt schon vom Rufe „Vorwärts, bulgarische Soldaten!" Wenn die Antwort der bulgarischen Regierung in diesem Tone gehalten ist, dann ist allerdings zu begreifen, daß der russische Gesandte sie unbefriedigend gefunden hat. Der Nimbus des Zarenreiches ist verflogen, und auch englische Drohungen flößen keinen Schrecken mehr ein. Welches heuchlerische Mitleid hatte man in den ersten Kriegsmonaten für die armenVölker übrig, die ihrGeschick mit demjenigen des unrettbardemUntergangeverfallenenDeutschenReiches zuoer binden den Mut oder — vom Standpunkte des Vierverbandes aus gesehen — den Unverstand hatten. Inzwischen hat sich aber erwiesen, auf welcher Seite nicht bloß das bessere Rech* sondern auch die stärkeren Bataillone kämpfen. Im Westen können weder Engländer noch Franzosen unsere eiserne Mauer brechen, im Osten beherrscht Hindenburg dem Zaren gegenüber ebenso das Schlachtfeld wie zur Zeit des großfürst lichen Oberbefehlshabers. DieJtaliener sehen den Wintervor der Tür und weder Triest noch Trient ist bisher von ihnen erlöst worden — und gar die Dardanellen, die man schon voll kommen in der Tasche zu haben glaubte, sie stehen immer noch unbezwungen und unbezwinglich unter der treuen Wacht unserer türkischen Bundesgenossen. Nun versucht der Vier verband es mit dem neuesten Streich, der Landung eines Expeditionsheeres in Saloniki. Aber Herr Venizelos, der diesen Truppen mit seiner Militärpolitik den Rücken decken sollte, ist nicht mehr da — wahrscheinlich ein böses Omen