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Tei.-Adr.: Tlbzeituag Amtsblatt m «s RmBÄe AmISimA. ss WutzWt ßiWjzsliml M St» Sisik«! !° Schis«, 62. Jahrgang Bad Schandau, Donnerstag, den 16. Mai 1916 Nr. 59 WUMM -——— ... / 7 —I r : — — k!^nNeinHogler, Jnvalldendank und Rudolf Mosse; Inseraten-Annahmestellen: In Bad Schandau: Geschäftsstelle Zankcnstrakc 184; in Dresden und LeivM: die Annoncen.BnreanS von vmn in Frankfurt a. M.r G. L. Dandc L Co. — „Eingesandt" und „Reklame" 50 Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent» sprechender Rabatt. Tägliche Roman-Beilage „ Unterhaltungablatt . -Fernsprecher Nr. 22. Mir „Sächsische Elbzciting" «erscheint Dienstag, Donners- <ia> und Sonnabend. Die Ausgabe des Blattes erfolgt «agS vorher nachin. 5 Uhr. NbonncmcntS-PrciS viertel« sährlich 2.— Mk., 2>nonatlich l.40Mk., 1 monatlich Pfg. rnrch die Post vierteljährlich 2.10 Mk. (ohne Bestellgeld). Einzelne Nummern 12 Psg. Alle kaiserlich. Postnnstallcn, Postboten, sowie die lieltnngSträgcr nehmen stet« Bestellungen auf die .Sächsische Elbzcituug" an. -Tägliche Roman - Beilage: Anzeigen, bei der weiten Ver breitung d. Bl. von großer Wirkung, sind Montag», Mittwoch« und Freitags bis spätesten» vormittags S Mr aufzugebcn. Lokalpreis für die 5 gespaltene Petitzeilk oder deren Raum 16 Pfg., bei auswärtigen Inserate» 20 Pfg. (tabellarische nud komplizierte Anzeigen »ach llcbcrclukunst). i« W Sen SisiiMkiOml zu ßoWm. . Zkllung für die Loiidgemekidcn: ÄUendors, Melnhennersdors, Krippen, Lichicnholn, Mittelndors, Ostrau, P"rs I " Sä-I.l"- Dödm Sckwel» Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Waltersdorf, Wendischfähre, sowie für das Gesangs — —— — — I — ^Mchlieünmg der Zeitung oder aus Riickzahlung de« BezuM«»,». Fm Falle hüd-rer «ewalt <»rieg oder,ans,Iger irgendwelcher Störungen de« «etriebc» der Zeitung, der Lieseranten oder der «csürderungSeinrlchiungcn, hat der Bezieher keinen Anspruch aus Meserung^ — , m,.». Aintlicher Teil Der Stadtrat. Wir bringen hierdurch die nachstehende Bekanntmachung vom 8. Mal 1916 zur Der Stadtrat. 35 45 80 Pflaumen 2. Wahl (kleinfrüchtige Pflaumen) . 15 Der Stadtrat. Schandau, am 8. Mai 1916. Fortsetzung des amtlichen Teiles in der Beilage. 70 50 40 50 45 Johannisbeeren, schwarze Stachelbeeren, reis und unreif Himbeeren, in kleinen Packungen Preßhimbeeren Blaubeeren (Heidelbeeren) Preißelbeeren - ... Saure Kirschen 1. Wahl (große Kirschen) . . . Saure Kirschen 2. Wahl (auch Preßkirschen) Süße Kirschen 1. Wahl Süße Kirschen 2. Wahl (Preßkirschen) . . . - Reineclauden (große grüne) Mirabellen ... - Pflaumen 1. Wahl (grvßfrüchtige Pflaumen und Frühzwctschen, nicht Hauszwetschen) .... 90 45 frei Verladestelle festgesetzt: Erdbeeren 1. Wahl Erdbeeren 2. Wahl Walderdbeeren und Monatserdbeeren. . Johannisbeeren, weiße und rote . . . . gspnütt «vnilvn. Schandau, den 14. Mai 1918. Pfirsiche und Aprikosen 1. Wahl . . . Pfirsiche und Aprikosen 2. Wahl . . . Dresden, am 8. Mai 1918. Ministerium des Innern. Pfennige . . 70 . . 40 . . I20 100 50 762 rr II II VIII 2112 Richtpreise für Frühobst. Mit Bekanntmachung vom 29. April 1918 (Deutscher Reichsanzetger Nr. 106 vom 6. Mai 1918) hat die Nelchsstelle für Gemüse und Obst gemäß 8 4 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 8. April 1917 (RGBl. S. 807 folgende) nach stehende Richtpreise für die Abgabe von Obst durch die Erzeuger je Pfund (0,5 kg) Erhebung von Kurtaxe betr. Wir bringen hierdurch folgendes in Erinnerung: Nach den „Neuen Bestimmungen über die Erhebung von Kurtaxe in der Bade stadt Schandau" ist von »Ämlüvksn k>sn»rlen, die sich in der Zeit vom >3. DUsi bis Iv. September in rlon 8ls«I1 8oksnitsu zur Kur oder zur Erholung oder ohne wirkliche Beschäftigung und nicht wegen amtlicher oder gewerblicher Geschäfte aufhalten, zur teilweisen Deckung des Aufwands der hier für Kurzwecke getroffenen Einrichtungen und Veranstaltungen, wie Unterhaltung des Lesezimmers im städtischen Kurhause, der Kurmusik, der Spazierwege, der Ruhebänke, Wegweiser und dergl. ein Beitrag (Kui»1sxo) zu entrichten. Zu diesem Zwecke sind alle hier ankommenden Fremden durch ihre Miet geber bi« »pSIesIsn« vonmilßag« it Ukn ilos nZokAlGolgenrüvn l'sgv« unter genauer Angabe der Personcnzahl und der in Aussicht 'genommenen Aufenthaltsdauer unter Benutzung der vorgcschrtebenen Anmeldezettel im Polizci-Amts- 1. In den städtischen Anlagen ist verboten: das Abweichen von den Wegen, namentlich auch das Betreten der Rasenkanten, jede Beschädigung insbesondere das Abreißen von Blumen, Farnen usw. - sowie jede Verunreinigung der Anlagen und der darin ausgestellten Bänke, ebenso das Wegwersen von Papier, Abfällen und anderen Gegenständen. Wer den vorstehenden Bestimmungen zuwidcrhandelt, hat, insoweit nicht all gemeine Strafbestimmungen Platz greifen, gemäß 8 366'" des Straf - Gesetz - Buches Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechende Haftftrafe zu gewärtigen. 2. Weiter ist Kindermädchen mit Kindern, gleichviel ob mit oder ohne Wagen, der Aufenthalt in den Promenaden, auf dem Kurplatze, an dem Musikpavillon und den mit Bänken versehenen Ruheplätzen untersagt. Desgleichen ist das Umherlausenlassen von Kindern ohne Aussicht an diesen Orten während der Dauer der Saison und ins- sondere während der Kurkonzerte verboten. Auf anständig gekleidete Kinder in Begleitung erwachsener Angehöriger, namentlich wenn letztere sich im Besitze einer Kurkarte befinden, bezieht sich dieses Verbot mithin nicht. Ebenso ist gestattet, die Badallee bis zum Parkhotel, sowie den an der Westseite des Stadtparkes entlang führenden Weg mit Kinderwagen zu befahren. Doch ist dabei zur Vermeidung von Verkehrsstörungen das Nebencinandersahren mehrerer Kinderwagen verboten. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen unter Punkt 2 werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haftstrafe geahndet. »-7- -^7/ werden, ob der Aufenthalt sich > . Erstreckt sich der Aufenthalt auf einen länger als 3 (drei) Tage" d°ue^ so hat der Mietgeber di- lnngeren Zeitraum, als "A. ? 36 8tuncksn von «Eon ^bnois« ncnnknUcn Polizei-Amtszimmer anzuzeigcn. Zuwtder- in dem genannten oben genannten „Neuen Handlungen werden auf Grund D^schriste Badestadt Schaudau" vom Bestimmungen über die Erhebung von zcurruxr 10. Mai 1917 entsprechend geahndet werden. °k 6.0 «o^ungon üdonkoopl o^on «on«1 onÄoung,gomS««on vauon Kun-v» rlunok un«one 8okut-n,snn«oka« Nachachtung in Erinnerung. Schandau, den 15. Mai 1918. Bekanntmachung Hur ZtM unä Lanä. —* Erhebung von Kurtaxe betr. Wir weisen auch an dieser Stelle auf die, Bekanntmachung des Stadtrats über die Erhebung von Kurtaxe in unserer Badestadt Schandau vom 14. ds. Mts. in der vorliegenden Nummer unserer Sächsischen Elbzeitung hin und machen besonders daraus aufmerksam, daß diese Kurtaxe vom 15. Mai ab erhoben wird und daß infolgedessen die Mietgeber die Anmeldezettel zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten den erlassenen Vorschriften gemäß genau auszufüllen haben. —* Drei russische Kriegsgefangene, denen die Freiheit verlockend vorgeschwebt haben mag, wurden durch die Wachsamkeit des Elbgrenzschutzes von der Uebergangs- stelle Schmilka am Sonntag nach hier eingeliefert. Sie haben sich von Soldau i. O. bis hierher „durchgerungen", bis ihnen nun das energische „Halt!" entgegenklang. Sie sind nach Königsbrück abgeschoben morden. — Heute früh wurden wiederum zwei Russen im Winterberg gebiete verhaftet. Diese wurden wieder in ihre „Pseudo"- Heimat Bautzen befördert. —* ElbschiffahrtSuotizeu. Vom 6. 5. bis mit 12. 5. 1918 passierten das Königliche Zollamt für den Schiffs verkehr in Schandau 54 mit Braunkohlen, Sand und Basaltsteinen, sowie 13 mit Stückgütern beladene Fahr zeuge. Vom 1. 1. bis mit 12.. 5. 1918 sind insgesamt 758 beladene Fahrzeuge bei dem genannten Zollamte abgesertigt worden. —* Oberbürgermeister Blüher ist vom Reichskanzler zum Mitgliede des Vorstandes des Kricgs- ernährungsamtes ernannt morden. Die Dresdner Presse begrüßt diese ehrenvolle Berufung mit großer Ge nugtuung und erwartet davon, daß die Tätigkeit des Herrn Oberbürgermeisters in einem' der wichtigsten Kriegs- Nichtamtlicher Teil. ämter bei seiner Sachkenntnis in Ernährungsfragen und seiner bekannten Energie den sächsischen Interessen von großem Nutzen sein wird. (D. A.) Manch einer ist schon, wenn er sich dann i» solch gestobener Stell»»» befand, ningckivvt, hat vergesse», was er früher erstrebte — er ist, kurz gesagt, mnnd- tot gemacht worden. Wollen wir hoffen, das; Herr Oberbürger meister Blüher eine rühmliche AnSnahmc macht, denn eS tnt siir Sachscn bitter not, daß seine Interesse» im Punkte Ernährung energischer als bisher in Berlin vertreten werden. D. Red. —* Die Landsturmpflichtigcn der österreichisch-ungarische Monarchie im Konsularbczirkc Dresden (Kreishauptmann- schasten Dresden und Bautzen) werden aus die Bekannt machung des k. u. k. österreich-ungarischen Konsulates in Dresden, betreffend die in der Zeit vom 27. 5. bis 7. 6.1918 in Dresden, Schreibergassc 12 (Restaurant „Kronprinz Rudolf") stattfindende Musterung der Geburtsjahrgänge 1894 bis 1899 und die damit verbundene Nachmusterung der Geburtsjahrgängc 1876 bis 1900, welche im Jahre 1917 bezw. 1918 ihrer Mustcrungspflicht nicht entsprochen haben, aufmerksam gemacht. Stbniy. Einen Lichtbildcrvortrag über Kleinkinder- schutz hielt hier auf Veranlassung des Stadtrats Herr Dr. med. Ebert vor einem vollen Saale interessierter Personen. Nachdem der Redner die Notwendigkeit der Schonung des Menschenmaterials dargclegt hatte, forderte er, daß die Mütter ihre Kinder selbst stillen sollten, denn die Sterblichkeit der mit der Flasche aufgezogenen Kinder sei zehnmal größer als die der sogenannten Brustkinder. — Wiederholt bestohlen hat das 17 jährige Dienstmädchen Uchytil aus Dauba in Böhmen ihre Dienstherrschaft. Es hatte einen Ning, aus einer verschlossenen Sparbüchse 2 Mark und aus dem Geldschrank nach und nach 65 Mark entwendet. Es war zu diesen, Zwecke mit einem falschen Schlüssel in den Vorsaal eingedrungen, als es bereits aus dem Dienst entlassen war. Wßgen ein fachen und schweren Diebstahls wurde es vom Landgericht Bautzen zu drei Monaten drei Wochen Gesängis verurteilt. Arnsdorf. Einen empfindlichen Verlust erlitt die hiesige Parkettfabrik von Emil Größter. Durch Einbruch entwendeten Diebe sechs Treibriemen. Hohndorf b. Lichtenstein. Die Kunde von einem schweren Verbrechen durchlief am vergangenen Sonnabend früh den Ort. Der Bergarbeiter Max Schenkel fand, als er von' der Nachtschicht nach Hause kam, seine im Erdgeschoß in einem Hause der Nödlitzer Str. liegende Wohnung ver schlossen vor, während das Schlasstubensenster offenstand. Durch dieses sah er, daß seine Frau und deren zweijähriges Söhnchen sich nicht rührten. Mit hilfsbereiten Nachbarn drang er in die Wohnung ein und fand seine Frau mit schweren Stirnwunden, noch schwache Lebenszeichen von sich gebend, und das Kind tot vor. Als der Tat dringend verdächtig wurde der im oberen Ortsteil von Hohndorf wohnhafte Bergarbeiter Richard Müller verhaftet. Dieser ist der Vater des ermordeten, von der jungen Fran mit in die Ehe gebrachten Kindes. Für letzteres mußte Müller Erziehungsbciträge bezahlen. Dieser Verpflichtung ist er nicht pünktlich nachgckommcn und hatte deshalb eine Klage zu erwarten. Es scheint nun, daß er zur Herbeiführung einer Aussprache in dieser Angelegenheit die Frau Schenkel am Freitag in den späten Abendstunden, als deren Alaun bereits zur Schicht gegangen war, aus gesucht hat. Dabei ist es offenbar zu heftigen Aus einandersetzungen gekommen, in deren Verlauf Müller das Kind tötete und die Frau niederschlug. Letztere hatte trotz ihrer schweren Verwundungen lichte Augen blicke, in denen sie Müller als Täter bezeichnete. Dieser wurde verhaftet, leugnet aber die Tat noch. Frau Schenkel ist an den Folgen der ihr zugesügten schweren Verletzungen am Montag morgen gestorben.