Volltext Seite (XML)
WMeiner TaMm. jede,'Wochentag abends siir den folgenden E v v nehmen die Expedition bis «ormiliag II Tag und kostet vierteljährlich durch die f s V Uhr, sowie die Austräger, desgleichen alle Expedition und durch die Träger Ml. I.2L, Annoncen-Expedilionen xu Originalpreisen durch die Post M. 1.50 frei ins Haus entgegen. Hshtiisttiii-kriiWiil, Atrliiiißvitz, Abtti-AeckiiDitz, KtrsHsls, HerM-lf, 8iiP», Mgtnbtrg, Falkk», Mcksöurf, Milbrand, tzrlbch, KrOtr,!, llchrmg, BcrMrs, Wcnbch DrsOm, Mhsihmptl, yötttNMd rc. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtraths zu Hohenstein. Nr. 113. Donnerstag, den 19. Akai 1887. 37. Jahrgang. Witterungs-Aussicht auf Donnerstag, den 19. Mai: Veränderliche Bewölkung mit Gewitter und Gewitterregen «ud etwas kühlerer Temperatur bei mäßigen westlichen Winden. Den 27. dieses Monats, nachmittags 3 Uhr sollen in der Gnndel'schen Restauration in Hohenstein, Dresdner- strahe, verschiedene Psandobjecie, darunter zwei Nadclmaschinen, eine Nähmaschine, ein Sopha, Kleiderschrank, Regulator nnd eine Partie Kartoffeln gegen Baarzahlung versteigert werden. Ein Berzeichniß der zur Auciivn ge langenden Gegenstände hängt am Amtsbret aus. Hohenstein-Ernstthal, nm 18. Mai 1887. Der Gerichtsvollzieher des Koni gl. Amtsgerichts. Kurth. A ucti o n. . Im Auürage der Gotthils Landrvck'schen Erben soll von dem Unterzeich neten das in GerLdori bei Hohenstein gelegene Holzgrundstiick No. 498 des Flurbuches, welches laut Besitzstandsvcrzeichnisscs eine Fläche von 2 Acker 17 ^Ruthen — l Hcct. 13,g Ar enthält, am 23. Mai d. I, vormittags 10 Uhr im Jägerhaus zu Luga», unter Borbehalt der Auswahl der Licitanten, öffentlich gegen Baarzahlung versteigert werden. Freivcrkäufe, sowohl des darauf stehenden Holzes allein, als mich mit dem Grund und Boden, können vorher von dem Unterzeichneten abgeschlossen werden. Kirchberg bei Oberlungwitz, am 25. April 1887. Der O r t s r i ch t e r. tz. W. Clauß. Sitzung des Reichstages Berlin, 17. Mai. Der Reichstag, der sehr schwach besetzt war, er ledigte heute die beiden ersten Gegenstände der Tages ordnung, die Nachtragsconvention zum deutsch-ru mänischen Handelsvertrag vom 14. November 1877 und den Gesetzentwurf, betreffend die Rechtsverhält nisse der kaiserlichen Beamten in den Schutzgebieten, in dritter Lesung ohne Debatte durch Annahme der Beschlüsse in zweiter Lesung. Bei der folgenden dritten Berathung der Vor lage über den Bcrkehr mit blei- nnd zinkhaltigen Gegenständen erwähnte Abg. Kalle, daß der Vorstand des Verbandes der deutschen Conservefabriknnten eine Petition um Verlängerung der gesetzlich festgestellten Frist für das Inkrafttreten des Gesetzes bis 1892 eingereicht habe, die aber erst nach der zweiten Lesung an den Reichstag gelangt sei. Die Abgg. Retemcycr und Goldschmidt beantragten daher zu dem 8 8 (In krafttreten des Gesetzes am 1. April 1888) einen Zu satz, wonach über diesen Zeitpunkt hinaus bestimmten Gegenständen, inbesondere Conscrvebüchsen, die schon bei Erlaß des Gesetzes vorhanden waren, Verkchrs- sreihcit unter sachdienlichen Controlmaßregcln durch Anordnung des Reichskanzlers gewährt werde» kann. Der Director des Rcichsgcsundheitsamtcs, Geh. Rath Köhler, bat dem gegenüber um Beibehaltung der von der Regierung eingesetzten Frist ohne jeden Zusatz; die Zeit von 1V» Jahren genüge völlig, nm die jetzigen Vorräthe an "Eonserven abzusetzen. Nach kurzer De batte wurde der Antrag Retemeyer-Goldschmidt von einer kleinen Mehrheit des Hauses abgelehnt. Die internationale Lilerar- und Kunstconventiou wurde darauf ohne wesentliche Debatte in 1. und 2. Lesung genehmigt. Der Gesetzentwurf, betr. die Verwendung gesund heitsschädlicher Farben bei der Herstellung von Ge nußmitteln und Gcbrauchsgegcnständeu gelangte hier auf zur 1. Lesung. Der Abg. Siegle (nat.-lib.) sprach sich im Ganzen den Bestimmungen des Entwurfs günstig aus und beantragte die Ueberweisung desselben an eine Commission von 21 Mitgliedern. Geh. Rath Director Köhler empfahl den Gesetzentwurf, der mit sorgfältiger Erwägung aller etwa cntgeaenstehenden Bedenken ausgearbcitct sei und erklärte sich mit der Eommissiousberathung einverstanden. Abg. Kalle sprach den Wunsch Nach einer einheitlichen Zusammenfassung der verschiedenen gegen die Verwendung giftiger Farben, Metalle, Säfte, Säuren und dcrgl. bei Herstellung von Nahrungsmitteln und Genußmitteln gerichteten Gesetze und Polizei-Verordnungen zu einem einzigen umfassenden Gesetz aus. Geh. Rath Köhler erwiderte, daß diesem Wunsche späterhin, wenn man auf dem Gebiet des Nahrungsmittelwesens noch weitere Er fahrungen gesammelt habe, entsprochen werden würde. Ahg. Haarmann empfahl der Commission bei ihren Beschlüssen zwar auch die Jubüsttir thunsichfl zu bc- tücksichtigen. vor Allem aber die ungleich höher stehen den Interessen der allgemeinen Gesundheitspflege im Auge zu behalten. Hieraus wurde die Borlage ohne weitere Besprechung an eine Einuudzwauzigglicder- commission verwiesen. Den Schluß der Sitzung füllte die Berathung über Wahlprüfungsberichte aus. Hierbei entspann sich eine längere Geschästsvrdnungs- besprcchung bezüglich der Frage, ob der Referent einer Commission auf eine Berichterstattung verzichten darf oder nicht. Die Frage kam grundsätzlich nicht zur Entscheidung, sondern wurde dadurch gelöst, daß der Berichterstatter nachträglich über die Verhandlungen der Commission berichtete, daß aber der vorher ge süßte Beschluß des Hauses bestehen blieb. Morgen stehen die Arbeitcrschutzanträge zur zweiten Berathung. Tngrogrschichtc. Hohenstein, 18. Mai. Deutsches Reich. Berlin, 17. Mai. Der bis herige Verlauf der Debatten der Branntweinsteucr- commission bestätigt lediglich, was sich schon nach den Verhandlungen! im Plenum voraussehen ließ: in der Hauptsache werden die Vorschläge der Regierung zur Annahme gelangen und inan wird zufrieden sein müssen, wenn in Bezug auf die gewerblichen Bren nereien, sowie einige andere Punkte von nicht so großer Bedeutung sich Zugeständnisse werden erreichen lassen. Der agrarische Zug, den die Vorlage unläug- bar trügt, ist in den Commissionsverhandlungen noch schärfer zu Tage getreten. Die Forderung der na- tionallibcralcn Partei, die Steuersätze für die Ver brauchsabgabe auf 55 für das contingentirtc und auf 70 für das nicht contingentirtc Quantum Branntwein festzusetzcn ist unter Zustimmung der Re gierung abgelehnt worden, obschon die Verkürzung der Differenz der Reichskasse von erheblichem Bortheile gewesen sein würde. Der Antrag hatte allerdings auch die Tendenz, die den Brennern zugedachtcn Ent schädigungen um ein Viertel des von der Regierung üorgeschlagcnen Betrages zu kürzen. Auch die Be mühungen, zu Gunsten der Getrcidebrennek einige Verbesserungen in das Gesetz hineinzubringen, sind an dem von der gleichen Seite kommenden Widerspruche gescheitert. Auch hier erklärte der Herr Finanzminister ganz offen, daß die Vorschläge der nationalliberalen Partei den Kartoffelbau schädigen könnten, und die Einwendungen, daß die Kornbrenucreien gerade in den letzten Jahren in Folge der zunehmenden Con- currenz der Kartoffelbrennereien erheblich zurückge- gangen sind, sind, so weit sich aus den- vorliegenden Berichten erkennen läßt, unbeachtet geblieben. Was den ersten Punkt, die Normirung der Steuersätze auf 50 resp. 70 für einen Hectolitcr, betrifft,'so ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß in dieser Be ziehung der Vorschlag der nationalliberalen Partei, diese Sätze auf 55 und 70 sestzusetzen, im Ple num noch zur Annahme gelangen könnte, vorausge setzt, daß der iu der Minorität stimmende Flügel der Lenkumspartei schließlich für diese Sätze eintritt. Man wird indessen gut thun, sich auch in dieser Be ziehung mit nicht allzu großen Hoffnungen zu tragen. Bekanntlich hat die Kunstbutter-Commission be schlossen, den Namen „Kunstbutter", eine durchaus richtige, schon eingebürgerte deutsche Bezeichnung des betreffenden Fabrikates, auszumerzen und dafür den Ausdruck „Margarine", ein den Begriff nicht einmal immer deckendes Fremdwort einzuführen, d. h. zwangs weise den Fabrikanten nnd Händlern aufzunöthigen beschlossen. Gegen diese Aenderung des Gesetzentwurfs, welche hoffentlich vom Reichstage wieder rückgängig gemacht werden wird, erklärten sich die Regierungs- commissaricnmit folgenden beherzigenswerthen Gründen: Die Bezeichnung „Kunstbuttcr" sei deshalb gewühlt, weil sie eingebürgert im Sprachgebrauch sei und am richtigsten den Gegenstand treffe. Die Meinung, daß darunter eine besonders künstlich, d. h. gut zubercitetc Butter verstanden werde, sei irrig. Der Name Mar garine bezeichne nur einen einzelnen Rohstoff, welcher bei der Zubereitung eines Theiles der Kunstburter verwendet werde, bei manchen Arten aber ganz fehle. Ob das Publikum sich daran gewöhnen werde, seiner seits sich künftig ausschließlich des Wortes Magarine statt „Kunstbutttcr" zu bedienen, sei zweifelhaft. Der Schwerpunkt sei darin zu finden, daß eine bestimmte Bezeichnung allgemein vorgeschrieben werde, und der Zweck des Gesetzes, die Verhütung von Täuschungen im Handel und Verkehr, werde um so sicherer erreicht werden, je enger mau sich bei der Wahl des Ausdrucks au den herrschenden Sprachgebrauch anschließe. Bezüglich des ebenfalls von der Commission neu An geführten Verbotes der Mischung der Kunstbutter (Margarine) mit Natur- (Milch-) Butter, d. h. der Verbesserung und Veredlung der Kunstbutter bemerk ten die Regierungscommissare: Gegen das Mischungs- d. h. Vcrbcsserungsverfahrcn sei an sich nichts cinzu- wenden. Das Product werde durch die Verwendung eines wcrthvolleren Zusatzes auch entsprechend theurer, es liege daher kein Anlaß vor, denjenigen Bevölkerung--