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Einzelne Nummern 10 Pf. krscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen:Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespült. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. Preisermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Einem Anträge der Gewerbekammer zu Chemnitz I entsprechend hat die Königliche Kreishauptmannschaft I beschlossen, für den Regierungsbezirk eine Meister- plüfungslommission für das Lteinbildhauer» und Ltullateurhandwerk mit dem Sitze in Chemnitz zu er richten und auf die Dauer von 3 Jahren vom 1. April IW an zu deren Mitgliedern zu ernennen den Bildhauerobermeister Emil Dix in Chemnitz als Vorsitzenden, den Bildhauer- und Stukkateurincister Franz Müller in Chemnitz als stellvertretenden Vorsitzenden und Beisitzer, den Stulkateurmeister Peter Krieger in Chemnitz, den Steinbildhauermeister Hugo Kempe in Chemnitz, den Bildhauer- und Stukkateurincister Otto Wehland in Glauchau als Beisitzer. 624 b IV Ehcmnitz, am 18. März 1909. 1931 Die Königliche Kreishauptmannschaft. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums des Kultus u. öffentl. llvterrichtS. Zu besetzen: 1. Juli die Kirchschulstelle zu Frauenhain. Koll.: Die oberste Schulbehörde. Vom Schul dienst 1500 M. Gehalt und 200 M. für Besorgung der Ve> waltungsgeschäfte. Kirchendienstl. Einkommen z. Z. 1366,67 M.; es vermindert sich um mindestens 100 M. durch Abtrennung des -irchendienstes in Gröditz und wird sich noch weiter um etwa 70 M. vermindern, wenn die preußischen Ortschaften ausgepfarrt werden. Bewerbungen sind bis zum 5. April beim K. Bezirks schulinspektor in Großenhain einzureichen. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 24. März. Ihre König!. Hoheit die Frau Prinzessin Johann Georg zeichnete gestern abend in Begleitung der Hofdame Frl. v. Schönberg und des persönlichen Adjutanten, Hauptmann v. Elterlein das Konzert Backhaus im Vereinshaufe mit Höchstihrem Be suche aus. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. --- Von der Deutschen Evangelischen Kirchenkonferenz ist die allgemeine Anregung zur Einführung eines kirch lichen Ausweises gegeben worden, der bereits von meh reren deutschen Kirchenregierungen Folge gegeben worden ist. Auch von dem Evangelisch.lutherischen Landes konsistorium ist nach einer im nächsten Stück seines Verordnungsblattes erscheinenden Bekanntmachung die Herstellung eines solchen Ausweises — Kirchen Passes — veranlaßt worden. Dieser Kirchenpaß soll in seiner hand lichen Form und haltbaren Ausstattung dazu dienen, daß der Inhaber ihn beliebig bei sich führen und sich ge gebenenfalls durch ihn über seine Zugehörigkeit zur evangelisch - lutherischen Kirche ausweisen kann. Das Landeskonsistorium empfiehlt, ihn unentgeltlich den Neu konfirmierten, auf Ansuchen aber auch denen mitzugeben, welche die Heimat verlassen wollen. Zum Kirchenpaß darf nur der vom Landeskonsistorium nach Inhalt und Form fcstgestellte Vordruck benutzt werden. Dieser ist ausschließlich von dem Formularverlag Neufriedstein «Gautzsch, Oststraße, Post Oetzsch-Gautzsch) zum Preise von 15 Pf. für zwei Stück ohne Futteral und 2b Pf. für zwei Stück je mit Futteral zu beziehen und kann der Bedarf aus den Kirchenäraren bestritten werden. Die im Kirchenpaß enthaltene Konfirmationsbescheinigung ist ordnungsgemäß zu unterschreiben und zu unter- stempeln. Sie ersetzt jedoch nicht den vorgeschriebenen besonderen Konfirmationsschein, der vielmehr gemäß § 18 der Konfirmationsordnung auch denen unentgeltlich zu erteilen ist, denen außerdem ein Kirchenpaß unentgeltlich mitgegeben wird. Deutsches Reich. Bom Reichstage. Sitzung vom 23. März. Am Bundesratstische preußischer Kriegsminister v. Einem. Präsident Graf Stolberg eröffnete die Sitzung 2 Uhr 5 Minuten. Zunächst wurde die zweite Lesung des Militär etats mit dem Kapitel „Artillerie- und Waffenwesen" fortgesetzt. Abg. I)r. Will-Straßburg (Zentr.): Eine sonderbare Art der Sparsamkeit ist in den Werkstätten der Militärverwaltung zu konstatieren. In Straßburg sowohl wie in Spandau sind in erheb lichem Maße Arbeiterentlassungen vorgenommen worden. Die Militärverwaltung sollte auch in Zeiten, in denen eine volle Be schäftigung für ihre Arbeiter nicht vorhanden ist, diese beibehaltcn und nicht noch ohne Not das traurige Heer der Arbeitslosen ver mehren. Wir fordern, daß die Arbeitcrzahl wieder auf die alte Hohe gebracht werde. Statt ihrer kann die große Zahl der Beamten und Offiziere, die den einzelnen Werkstütteabteilnngen vorstehen, beschränkt werden. Ter Redner verlangte für die Straßburger Werkstättcarbeiter dieselbe Zulage, wie sie in Spandau besteht: ferner eine Pensionskasse, mehr Bewegungsfreiheit für die Arbeiter- ausschüssc und Ausdehnung der Arbeitslammern auch auf diese Arbeiter, zumal sie auf das Streikrecht verzichten. Sehr zu beklagen ist auch die Schikanierung der alten, französisch sprechenden Arbeiter, die sich dadurch benachteiligt fühlen, daß ihnen nur die Untcrbeamtcn- karriere offen steht. ES sollte die möglichste Rücksicht auf sie genom men und ihnen in der Zeit der Not mit Gewährung von Unter stützungen cntgcgengckommen werden. Tas würde erheblich zur Gcrmanisicrnng der Reichslande beitragen. (Beifall im Zentrum.) Abg. I)r. Becker-Cöln (Zentr.): Ich wünsche, daß in den Militärbetricben auf die Familienväter Rücksicht genommen wird. Entlassungen von solchen Arbeitern sollten überhaupt vermieden werden. Oberst Wandel: Ich kann nicht zugeben, daß die Militär verwaltung bei den Arbeiterentlajsungen oder in der Fürsorge für ihre Arbeiter sich hätte von Sparsamkeitsrücksichten leiten lassen. Im Gegenteil, wir haben uns bemüht, die uns zur Beifügung stehenden Mittel zum Besten der Arbeiter zu verwenden und ihre Bezüge zu verbessern. In den Akkord- und Zeitlöhnen ist eine er hebliche Erhöhung eingetreten und 98 Proz. der Arbeiter haben mehr als 1500 M. in Stücklöhnen bezogen. Natürlich mnß sich die Zahl der Arbeiter nach der Arbeitsgelegenheit richten. In den Ge- schützgießereicn ist eine Verminderung der Zahl der Arbeiter vor- genvmmen worden, doch sind 700 Arbeiter in anderen Betrieben untergcbracht worden. Bei der Verringerung der Arbeitszeit in unseren Instituten müssen wir auf die Privatindustrie Rücksicht nehmen. Schon jetzt haben wir teilweise 8'^ stündige Arbeitszeit und die Handwerker klagen über die Konkurrenz, die ihnen unsere Arbeiter durch Übernahme von Privatarbeit machen. Generalmajor v. Lochow: Tie Klagen über die Benachteiligung lothringischer Arbeiter, die in den Metzer Werk stätten vorgekommen sein sollen, sind Gegenstand der Untersuchung gewesen. Es hat sich aber herausgestellt, daß es sich nicht um fran zösisch sprechende Arbeiter gehandelt hat. Abg. Böhle (Soz.): Bei den Submissionen sollte die Militär verwaltung besonders vorsichtig sein, sie sollte sich nicht dazu her geben, daß Lohndrückercien zur Erlangung der niedrigen Preise vorgenommen werden. In Sachsen sowohl als in Straßburg ist den Stücklohnarbeitern einfach die Alternative gestellt worden: Entweder seid ihr mit dem geringen Lohn zufrieden, oder die Arbeit wird nach Spandau geschickt. Wie steht es mit der Verfügung, daß die in Submission vergebenen Arbeiten in eigenen Werkstätten ausgeführt werden müssen? Tie Steigerung der Löhne hat lange nicht mit der Steigerung der Lebensmittelpreise Schritt gehalten. Auf die örtlichen Verhältnisse sollte die Militärverwaltung mehr Rücksicht nehmen. Ter Redner brachte dann mehrere Beschwerden über Beiseiteschaffung von Waffen, und unwürdige Behandlung von Feuerwerkern und Mannschaften vor. Tie gesetzlichen Feiertage dürften den Arbeitern an ihren Löhnen nicht in Abzug gebracht werden. Menschenwürdige Behandlung und anständige Bezahlung sollte den Militärwcrkstüttenarbeitern in erster Linie zuteil werden. Oberst Wandel: Tab wir eine menschenwürdige Be handlung den Arbeitern nicht angcdeihen lassen, ist nicht bewiesen worden. Turch derartige Vorwürfe der Sozialdemokratie werden wir uns nicht in unserem Arbcitcrwohlwvllen beirren lassen. Eine Vorschrift besteht allerdings, daß die Arbeit von den Unternehmern nicht weitergegeben werden darf. Das Heranziehen von Zwischen meistern ist verboten. Eine willkürliche Festsetzung der Ortslöhnc findet nicht statt, fie werden vielmehr erst nach sorgfältiger Prüfung bestimmt. Daß die Arbeiterausschüsse vielfach ihre Wünsche durch- gesctzt haben, kann mit gutem Gewissen behauptet werden; daß nicht alle Anträge genehmigt werden können, ist selbstverständlich, denn wir sind auch durch die Mittel gebunden, die uns zur Verfügung stehen. Tie Arbeiterausschüsse haben das Recht, sich an das Kricgs- ministerium, den Bundesrat und den Reichskanzler zu wenden und werden darin in keiner Weise beschränkt. Abg. vr. Arning (natlib.) brachte einige Beschwerden über die Zustände in den Artilleriewerkstätten zu Lippstadt vor. Tie Handwerker würden dort durch die Konkurrenz der Werkstätten- arbeiter schwer benachteiligt. Abg. Zubeil (Soz ): Tie Geldstrafen müssen bei den ge ringen Löhnen beseitigt werden. Die Ausübung der öffentlichen bürgerlichen Rechte wird den Arbeitern dadurch unmöglich ge macht, daß ihnen bei Annahme öffentlicher Ämter, z. B. als Stadt- verordneter, der dadurch entstehende Lohnausfall nicht erfetzt wird. Abg. Schwartze- Lippstadt (Z.) besprach, auf der Tribüne unverständlich, das Koalitionsrecht der Arbeiter. Abg. Schirmer (Z.) befürwortete die Resolution, in der eine Bereinfackmng und Verbilligung des Artillericdepotwesen verlangt wird. Oberst Wandel: Den Arbeitern wird bezüglich ihrer Angehörigkeit zu Vereinen keinerlei Zwang auferlcgt. Von einer besonderen Pensionskasse würden die Arbeiter wenig Vorteil haben, da sic durch die Beiträge wieder belastet werden müßten. Die Debatte wurde geschlossen. Die Abstimmung über die Resolution aus Vereinfachung und Verbilligung des Artilleriedepot wesens wurde bei großer Unruhe im Hause vorgenommen, wodurch die Fragestellung vielfach überhört wurde. Vizepräsident Kacmpf erklärte, daß die Resolution abgelehnt sei. (Große Unruhe, Wider spruch und Rufe: Wiederholen!) Eine weitere Resolution auf Er richtung einer Pensionskasfe für die in der Militärverwaltung be schäftigten Arbeiter wurde angenommen. Bein» Titel „Wallmeister" verlangte Abg. Kohl (Zentr.), daß den Wallmeistern daS Höchstgehalt früher als bisher erreichbar gemacht werde. Jetzt könnten sie es frühestens im 80. Lebensjahr erlangen. Der Rest der fortdauernden Ausgaben wurde ohne weitere Debatte bewilligt. Bei den einmaligen Ausgaben hat die Kommission bei Ver mehrung der Reserven an Verpflegungsmitteln 4 685 055 M. ab- gesctzt. Abg. Gans Edler zu Putlitz (kons.) beantragte die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Abg. Erzberger (Zentr.) trat diesem Anträge bei. Der Antrag wurde angenommen. Bei dem Titel „Erwerbung eines Truppenübungsplatzes für das XIV. Armeekorps" brachten die Abgg. Hug (Zentr.) und Hauß mann (südd. Vpt.) Wünsche auS ihren Wahlkreisen vor. Bei dem Titel „Gewährung von Beihilfen für die Gemeinden zu Spandau, Siegburg und Lippstadt" erklärte auf Anfrage des Abg. Dove (frs. Vgg.) Unter st aatssckrctär Twclc, daß der Zeitpunkt für Einbringung einer Vorlage zur Regelung der Beiträge an Kommunen init militärtechnischen Instituten noch nicht angegeben werden könne. Bei dem Titel „Ersatzbauten und Beschaffungen aller Art für Cöln infolge Aufgebens der Umwallung" bemängelte Abg. Trimborn (Zentr ), daß der Fiskus sich sträube, die in Cöln eingcführte Wcrtzuwachsstcuer zu zahlen, wübrcnd er iicy die Umsatzsteuer anstandslos gefallen lasse. Der Redner ersuchte dann die Regierung, bei der Niedcrlegung der Umwallung auf die Erhaltung der architektonisch wertvollen Bauwerke Rücksicht zu nehmen. K r i e g s m i n i st c r v. Einein: Ich bedauere, daß der künstlerische Sinn des Abg. Trimborn trotz unserer privaten Unter redung immer noch nicht beruhigt ist. Ich kann ihm die Versicherung geben, daß die Baudenkmäler Cölns möglichst erhalten werden. Nach Lstelbien kommen sie auf keinen Fall. (Heiterkeit.) Unter st aatSsckretär Twele: Tie ReichSrcgierung steht auf den: Standpunkt, daß der Fiskus eine sleucrrechtliche Verpflichtung, die Wertzuwachssteuer zu zahlen, nicht eher aner kennen kann, als bis eine gesetzliche Regelung dieser Frage er - folgt ist. Ter Rest der Ausgaben wurde bewilligt. Ebenso wurden die Einnahmen ohne Tebatte genehmigt. Die Petitionen wurden den Anträgen der Kommission ent sprechend behandelt. Damit war der Militäretat erledigt. Der Etat für Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesverteidigung wurde ohne Debatte be willigt. Daraus trat Vertagung ein. Nächste Sitzung: Mittwoch nachmittag 2 Uhr. — Marincctat. * Berlin, 23.März. Tie Finanzkommission des Reichs tags trat heute in die Beratung des von der Subkommission eingebrachten Branntweinsteuerentwurfs ein. Der Refe rent berichtet über die auch zu diesem Entwurf zahlreich ein gegangenen Resolutionen und Petitionen, vor allem hinsichtlich der Kontingentsspannung. Uber das eine müsse sich die Kom mission klar werden, ob durch die Neuregelung das Syndikat ge stärkt oder geschwächt werde; er fürchte das erstere. Der Reichs- schatzfekretär unterzieht den Entwurf der Subkommission einer kritischen Vergleichung mit dem Monopol der Regierungsvorlage. Diese sei einfacher gewefen, verbürge in sicherer Form die Mehr einnahmen für das Reich, ermögliche, den Interessen der süd deutschen Brenner weiter entgegenzukommen. Zudem sei es, wie er anerkenne, unumgänglich, ein Kontingent beizubehalten, wenn das Monopol nicht eingesührt werde; das aber bedeute die uner wünschte Beibehaltung der Liebesgabe und damit eines für das Braugewerbe selbst gefährlichen politischen Schlagwortes. Unter diesen Umständen würden die Verbündeten Regierungen nach wie vor das Monopol vorziehen; trotzdem sei er bereit, auch bei der Ausgestaltung des neuen Entwurfs mitzuwirken, und halte eine Verständigung auf dieser Grundlage nicht für unmöglich. Zu 8 2 des neuen Entwurfs, der das Kon tingent regelt, sind drei Abänderungsvorschläge eingegangen. Der Entwurf schlägt vor eine Verbrauchsabgabe von 1,25 M. für das Kontingent, vom 1. Oktober 1914 ab 1,30 M. und für die außerhalb des Kontingents hergestellte Menge 1,40 M. pro Liter Alkohol. Hierzu beantragen: I. die Konservativen: 1,10 M., vom 1. Oktober 1914 ab 1,15 M. innerhalb und 1,30 M. außerhalb des Kontingents; 2. das Zentrum: 1,10 M., vom 1. Oktober 1918 ab 1,15 M. innerhalb und 1,30 M. außerhalb des Kontingent»; 3. die Freisinnigen: 1,10 M., von 1914 ab 1,15 M, von I9j9 ab 1,20 M. und außerhalb des Kontingents 1.25 M. Im Verlaufe der längeren Debatte erklärte der bayerische Bundesratsbevollmächtigte den neuen Entwurf für seinen Staat für unannehmbar, da er besonders infolge Ermäßi gung derSpannung eine großeBerschlechterung des früheren Zustands bedeute. Auch keiner der Anträge trage diesem Rechnung. Diesen Erklärungen schließen sich die Bevollmächtigten für Württem berg und Baden für ihre Staaten an. Sämtliche stellen sich Ttsniglich Sächsischer Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 68 1909 > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. Mittwoch, 24. März Dresdner Munal.