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WopMer« Tageblatt und Anzeiger Da« -Zfch-pauerLaaeblatt mid Anzeiger, erscheint werktitalich. Monatl-BttUgSprei» 1.70RM. Zujtellgeb.R, Psg. vcstelliwgm werde»in mis. SeschäftSst.,vo« den Boten, sovi-vonallenPostanstalteuangm-»««' Wochenblatt für Zschopau uud Umaeaeud Anzetae »preise L<« 4« mw < breite Millimeterzeile 7 Pfg^ die 93 i mm breit« Millimeter,eile im Lexttell Lb Mga Nachlaßstaff« L- Ziffev- und NachwetSgebShr 2» Pfg. zuzügl. Port» 1HH. dm« 28. Jul! 1988 rr.. 17» Vna.blatt und Anzeiger- ist da» zur LerSffentlichnng der amtlichen »elanntmachungen der «mtSbauptmannschast Flöha und de» Stadtrat« zu Zschopau behördlichersett« bestimmte »la« di« amtli^enBekauntmachunam de» Fdlauzamte« Zschopau-Ba» Hont es: Lrzgcbirgisch« Handelsbank e.V.m.b. 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Die Entrüstung im Unterhaus nach einige« Minuten der Sprecher einschreite» und die Montag« beim Sprecher wegen dieser Zusatzsrage. Die Meldung, die heute aus dem englischen Unterhaus kommt, klingt fast unwahrscheinlich. Einer jener Friedens apostel, deren Partei bas Schlagwort „Nie wieder Krieg" prägte, fragt mit scheinheiligem Gesicht, ob man mit einem Verkehrsflugzeug anstelle von vierzig Personen auch vierzig Bomben nach Berlin bringen könnte. Es spricht für das englische Unterhaus, daß im Anschluß an diese unerhörte Provokation stärkste Entrüstungsrufe laut wurden. Wir wissen, daß der unverschämte Abgeordnete der La bourpartei diese Frage nur im Zusammenhang mit Deutsch land gestellt hat. Hätte der Unterstaatssekretär Balfour für über diese Bemerkung des Abgeordneten war so groß, baß nächste Frage a«,rufen mußte. Später entschuldigte sich fein Beispiel die Strecke London—Valencia gewühlt, wäre es von dieser Seite aus kaum zu solchen Frechheiten ge kommen. Wir registrieren diesen erneuten Beweis der Friedens bereitschaft eines englischen Labourabgeorüneten, der hoffent lich allen anständigen Menschen wieder einmal zeigt, daß Deutschland mit gutem Recht die gesamte Weltöffentlichkeit immer wieder vor diesen verantwortungslosen Kriegshetzern warnt. Es muß endlich einmal ein Weg gefunden werden, diesen fragwürdigen Persönlichkeiten das Maul zu stopfen! Biele schöne Worte, aber nichtssagendes Programm in eine Schule mit einer anderen Unterrichtssprache als deren Muttersprache schickt, wird wegen Verbrechens mit Kerker von sechs Monaten bis zn einem Jahr, in besonders erschwerenden Fällen bis zu fünf Jahren bestraft. Weitere Strafen bedrohen jedwede Störung des nationalen Friedens und die Schmähung von Personen wegen ihrer Nationalität, Sprache oder Nasse. Das vierte Hauptstttck enthält weitere Bestimmungen über den Schutz der nationalen Zugehörigkeit. Ein Kind darf in fremde Pflege nur einer geeigneten Person der gleichen Nationalität übergeben werden. Auch bei der Aufsicht über Kinder in fremder Pflege ist daraus Rücksicht zu nehmen, daß diese von einer Person oder Organisation der gleichen Natio nalität ausgeübt wird. Schulpflichtige Kinder, die mit Be willigung des Schulamtes zu Hause unterrichtet werden und deshalb vom Schulbesuch befreit sind, müssen m ihrer Mutter sprache unterrichtet werden. Das fünfte Haupt st i'i ck handelt von der verhältnis mäßigen Vertretung der Angehörigen der einzelnen Nationali täten im öffentlichen Leben. Tie Wahlen in die gesetzgebenden Körperschaften und in die Verbände der regionalen Selbst verwaltung erfolgen nach den Grundsätzen der Pro- v o r t i o n a l i t ä t. Bei der Berusung von Mitgliedern in Veratnngskollegicn und anderen Organisationen der ösfent- lichep Verwaltung ist aus den nationalen Proporz Rücksicht zu nehmen. Neue Angestellte In den systemisiertcn Dienststellen bei staatlichen oder vom Staat verwalteten Instituten und Unter nehmungen und anderen Einrichtungen, die ausschließlich den Bedürfnissen der Bevölkerung einer bestimmten Nationalität dienen, sind vor allem aus den Reihen der Bewerber dieser Nationalität zu entnehmen. Im Iustizdienst tritt an die Stelle des Landes der Sprengel des Obergerichts. Wo wegen der geringen Zahl von systemisiertcn Dienststellen oder aus anderen schwerwiegenden Gründen der nationale Schlüssel nicht eingehalten werden kann, ist das so entstandene Mißver- hältnis im Geiste dieses Gesetzes in einem anderen Pcrsoual- stand entsprechend anszugleichen. Analoge Grundsätze gelten für die Aufnahme von Angestellten und Arbeitern, ferner für ote Anfnahme von Beamten der Selbstverwaltung, der Intcr- essenselbstverwaltung und der Organisation der öffentlichen Selbstverwaltung. Kultur und Wirtschaft Das sechste Hauptstück regelt die Proportionalität In der öffentlichen Wirtschaft. In Städten und Bezirken, in denen sich religiöse, nationale oder sprachliche Minderheiten befinden, müssen bestimmte Beträge für die Erziehung, den Kultus und für wohltätige Zwecke dieser Minderheiten verwendet werden. Bet der Verwendung von Budgetmitteln für kulturelle und wohltätige Zwecke ist daraus zu sehen, daß — ohne Beein trächtigung gesamtstaatlicher oder regionaler Interessen — die kulturellen uns wohltätigen Einrichtungen der Minderheiten nach denselben Grundsätzen dotiert werden, wie die der An gehörigen der tschecho-slowakischen Nation. Staatslicfcrungen Im Inland sind möglichst so zn verteilen, daß Angehörige der einzelnen Nationalitäten an der Gesamtsumme nach dem Be- völterungsschlüssel partizipieren. Handelt cs sich um Arbeiten oder Lieferungen von rein lokalem oder regionalem Ausmaß, dann ist ohne Beeinträchtigung der Staatsinteresfen bei im Wesen gleichen Preis- und Oualitätsvcrhältnis Bewerbern aus dem betreffenden Ort oder der betreffenden Gegenden der Vor zug zu geben. In gemischtsprachigen Orten und Gegenden ist verhaltmsmäßia auf die national« Gliederuna d«r Bevölkerung Die bevorstehende Entsendung des englischen Be- I'obachters nach Prag kommt der tschecho slowakischen Negie- Irung scheinbar doch etwas unheimlich vor. Infolgedessen zeigt sie eine geschäftige Tätigkeit. Aus Grund der eng lischen Ratschläge in Prag ist wohl auch mit einer Schnelligkeit, die man bisher bei den Prager Regierungs stellen ungewohnt war, nunmehr das Nationali- lätenstatut der Prager Regierung veröffent licht worden. Das der Prager Negiernng nahestehende demokratische „Prager Tagblatt" gab seine Grund sätze bekannt. Das Blatt schreibt: „Das politische Ministerkollegium hat den Tert des Sprachengcsetzes und des Natioualitätcnstatuts genehmigt, der die Vcrhnndlungsgrnndlage bilden wird. Das Nationalitätenstatut besteht aus drei Einsührungsartikcln und 13 Hauptstückcu. Im ersten Einsührungsartikel wird eine gruud- fätzliche programmatische Erklärung über die tschecho-slowakische Nationalitätenpolitik abgegeben. Dieser Artikel lautet: „Um die Bestimmungen des Nationalilätenrechts In der tschecho-slowakischen Republik zusammcnzufasscn und zu er- ganzen und um neuerlich den Willen der tschecho-slowakischen Republik zu bekunden, ihre geschichtliche Mission unter An- Näherung der Völker im Geiste der Demokratie und Humanität zu erfüllen — wird dieses Nationalitätenstatut der tschecho slowakischen Republik herausgegebcn." Tas erste Hauptstück wiederholt die bereits In der Verfassung enthaltenen Grundsätze über die Gleichheit aller Staatsbürger ohne Unterschied der Nationalität. In § 1 ist die wichtige Bestimmung enthalten, daß die Zu gehörigkeit zu einer bestimmten Sprache, Nasse oder Religion kein Grund dafür sein kann, eine Person als staatlich unzu- verlässig zu bezeichnen. Das zweite Hauptstück handelt von der Regelung der nationalen Zugehörigkeit und der Sorge um den nationalen Frieden. Dort wird gesagt, daß die Nationalität in der Regel nach der Muttersprache bestimmt wird. Jeder Staats- bürger, der 18 Jahre alt geworden ist, kann vor der Behörde erklären, daß er sich zu einer anderen Nationalität bekennt als zn welcher er bisher lauf Grund der Angaben seines Vaters oder Vormundes) gezählt wurde. Das Bezirksamt, bei vcm diese Meldung zu erfolgen hat, erkannt aber das Bekenntnis zu einer anderen Nation als zu der der Muttersprache nur dann an, wenn jemand seine Muttersprache weder in seiner Familie noch in seinem Privatleben spricht und die Sprache jener Nation, zu der er sich bekennen will, vollkommen bc- herrscht. Juden können sich auch dann zur jüdischen Nationali tät bekennen, wenn die sprachlichen Voraussetzungen nicht ge geben sind. Das dritte Haupt stück handelt vom strafrechtlichen Schutz der nationalen Zugehörigkeit und des nationalen Friedens. Gewaltsame Gninationalifierung strafbar Jede gewaltsame Entnationalisierung ist strafbar, ebenso die Entnationalisierung durch Bestechung. Wer eine Person, die älter ist als 18 Jahre, durch Gewalt oder Drohung dazu zu bewegen trachtet, sich zu einer anderen Nation zu bekennen: wer als gesetzlicher Vertreter einer Person, die jünger ist als 18 Jahre, diese zu einer anderen Nationalität als der ihrer Muttersprache anmeldet; wer zum Zeichen der Enlnalionattsieruna eine ibm anvertraute Perlon Rücksicht zu nehmen, desgleichen darauf, ob"die Unternehmer Angehörige aller Nationalitäten beschäftigen und so zur An näherung der einzelnen Nationalitäten und zum nationalen Frieden beitragen. Von Staatsliefcrungen ist grundsätzlich der jenige Bewerber ausgeschlossen, der Bestimmungen des Natio nalitätenstatuts verletzt hat, oder der in seinem Unternehmen nationale Unterdrückung betreibt oder zulätzt oder duldet, daß in seinem Unternehmet! der nationale Friede gestört wird. Im siebenten Hanptstück wird die Proportionalität Im gesamten Schulwesen gesetzlich verankert. Jede Mindcr- heitennation hat Anspruch aus so viele Schulen, als dem Bc- völkerungsschlüssel entspricht. Das Mittel- und Hochschulwesen der nationalen Minderheiten Ist so auszubauen, daß es zahlen- mäßig ebenso gestellt ist wie das der Tschechen und Slowaken. Das achte Haupt stück trägt die Ueberschrift „Natio nale Selbstverwaltung im Schulwesen". In den Schul gemeinden, Schulsprengeln und Schulbezirken Böhmens uns Mähren-Schlesiens sind Ortsschulräte und Bezirksschulaus, schüsse getrennt nach der Unterrichtssprache zu bilden. In jedem Lande wird ein Landesschulrat mit nationalen Sektionen und nationalem Verwaltungssenat gebildet. Die pädagogische Auf sicht wird von Inspektoren der gleichen Nation ausgeübt. Das neunte Haupt stück enthält eingehende Bestim- mungen über die nationale Selbstverwaltung m der Volks bildung. > , Während bisher nur das Abgeordnetenhaus oder der Senat mit absoluter Mehrheit die Anrufung des Ver fassungsgerichts beschließen konnte, steht dieser Recht künftighin üb Abgeordneten oder 25 Senatoren zu. Im Gprachengeseh wird der Prozentsatz für die Verwendung einer Minder heitensprache herabgesetzt, doch steht die Grenze noch nicht fest. Im Verkehr zwischen Staatsämtern und Gemeinden, deren Gcschästssprache eine andere als die tschecho-slowakische ist, ist in der Regel nur die Minderhcitcnsprache zu verwenden. Wenn es die Natur der Sache erfordert, ist zweisprachig zu schreiben. Das Sprachengesetz bezieht sich, was bisher nicht der Fall war, auch auf staatliche Unternehmungen. Das Sprachengesetz vcr- beißt auch eine neue Sprachcnverordnuna, tn Her bet der sprach lichen Qualifizierung der Beamten nicht nur auf die Staats sprache, sondern auch auf die anderen Sprachen Rücksicht zu nehmen ist. * Bedenkliche Nrager Manöver Noch ehe der englische Beobachter Lord Runci man in Prag eingetrosfcn ist — er wird erst am 6. August England verlassen —, hat die Prager Regierung den Weg bedenklicher taktischer Manöver beschritten. Die tschechischen Machthaber in Prag scheinen die Absicht zu haben, noch ehe Runciman seine Tätigkeit aufnehmen kann, ihn vor vollendete Tatsachen zu stellen. Denn es muß seltsam berühren, daß die Prager Regierung, die so lange warten konnte, durch umfangreiche Indiskretionen in tschechischen Blättern plötzlich ihr Nationalitätenstatnt ver- breiten läßt. Das bürokratische Statut ist sehr kompli zierter Natur und besagt für die Praxis wenig, wenn gar nichts. Die von der Prager Negierung beabsichtigte Verwal- tungsrcform läuft darauf hinaus, daß die Tschecho- Slowakci bei einer Einteilung des Landes auf der Grund lage der alten österreichischen Kronländer auch dann über all die Macht behält, wenn die Provinzialregicrungen und Provinziallandtnge gebildet werden. In den Provinz- regicrungcn von Böhmen und Mühren sollen die Sudeten» deutschen trotz ihres vollständigen Uebergewichts nur drei oder vier Vertreter bei zwölf Mitgliedern haben. Dies allein kennzeichnet zur Genüge die von tschechischer Seite erstrebte „Reform". Zwei Monate hat man die'Sndetendeutschen hinge« halten und nur Teile des Statuts bekanntgegeben, dessen Veröffentlichung jetzt Hals über Ko^f geschieht. Wenn das Statut auch noch genau geprüft werden muß, so kann schon jetzt gesagt werden, daß cs in den wesentlichsten Punkten gegenüber dem sudelendeutschen Standpunkt zurückblcibt. Von einem Entgegenkommen und Vcrständigungswillen Hodschas ist nichts zu finden. Die tschechische Regierung ist vielmehr bemüht, sich jede Tür offen zu halten. Es ist auch eine gefährliche Prager Taktik, wenn be reits jetzt die Prager Negierung gegen die englische Aktion in der Tscheche! eine gewisse Sabotage einleitet. Mit ver dächtiger Eilfertigkeit erklärt die tschechische Presse, man habe keine Gründe, sich gegen di« Entsendung des britischen Ratgebers zu wende». Man versucht dabei die Meinung der Ocffentlichlcit einzuimpfcu, dass Runciman nur die Fest stellung treffen könne, daß die Forderungen der Sudeten deutschen unerfüllbar seien. Ein tschechisches Blatt verrät die tschechischen Wünsche, wenn es zu Runcimans Entsendung schreibt: „Seine Ver mittlung wird kein entscheidendes Gewicht haben.' Dieses Verhalten Prags ist sehr undurchsichtig und um so gefähri kicher. Dabei scheut die Prager Presse nicht die Lüge.