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MchÄW sm Wlmß WmM. Mm, Mmlehn md die UmMÄtli. ^7 , werden Montags, Mittwochs mich —->r > -- freitags bis spätestens Mittag» ^2 Uhr angenommen. Insertionspreis sO pf.pro dreige- I spaltene Lorpuszeile. für die Kgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal u. zwar DienZt tags, Donnerstag und sonnabends. Bezugspreis Viertels, f Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen s Mk. 55 Pf. Einzelne Nummern (0 Pf. Druck und Verlast von Martin Berger in Firm.: v A. Berger m Wilsdruff. — Berantworrlich für die Redaktion H. A. Berger daselbst. No. 31. Dienstag, dem 12. März 18SS. Krauß. Ministerium des Innern, v. Metzsch. Bekanntmachung, eine Neuwahl für den Reichstag im 6. Wahlkreise -es Königreichs Sachsen betr. Mit Bezugnahme auf die vorstehende Verordnung dcs Königlichen Ministeriums des Innern vom 6. ds. Mts. ergeht an den Herrn Bürgermeister zu Wilsdruff und an die Herren Gemeindevorstände in den sämmtbchcn zum Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff gehörigen ländlichen Ortschaften hierdurch Anweisung, die Anfertigung der nach 8 8 Absatz 1 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 und § l des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 aufzustellenden Wählerliste für die obengcdachte' am 25. April -S. Is. stattfindende Neuwahl eines Abgeordneten im 6. Wahlkreise des Königreichs Sachsen nach dem Seite 283 des Bundesgesetzblattes vom Jahre 1870 abgedruckten Schema und zwar in doppelten Exemplaren der gestalt zu beschleunigen, daß die Auslegung des Hauptexemplars dieser Liste spätestens -cn 28. dieses Monats erfolgen kann. Vorher haben die obengenannten Ortsbehörden in Gemäßheit von 8 2 des gedachten Wahlreglements die dort vorgeschobene Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zu erlassen Meißen, am S. März 1895. Königliche Amtshauptmannschaft. von Schroeter. eine NenwahWür den Reichstag im 6 Wahlkreis des Königreichs Sachsen betreffend. Nachdem der zeitherige Abgeordnete zum Reichstag für den 6. Wahlkreis des Königreichs Sachsen sein Mandat niedergelegt hat, ist in diesem Wahlkreis eine Neuwahl vorzunchmen. Hierzu ist von dem Ministerium des Innern der 25. April 1895 als Wahltag festgesetzt und der Amtshouptmann zu Dresden-Altstadt, Geheime Regierungsrath Or. zur. Schmidt daselbst al- Wahlkommissar bestellt worden. Der beregte Wahlkreis umfaßt wie seither die zur Zeit des Erlasses des Wrhlreglements vom 28. Mai 1870 zu den damaligen Gerichtsämtern Dresden (links der Elbe), Wilsdruff, Döhlen, Tharandt, Dippoldiswalde und Altenberg gehörig gewesenen Städte und ländlichen Ortschaften, namentlich find demselben die inzwischen in die Stadt Dresden rinver- leibten Vororte Strehlen und Striesen noch zugehörig. In Gemäßheit von § 34 des erwähnten Reglements werden die Gemeindeobrigkeiten des fraglichen Wahlkreises, als welche in dieser Beziehung für die Städte mit der Revi- dirten Städteordnung die Stadlrärhe, für die Städte mir der Stäbtcordnung für mittlere und kleine Städte die Bürgermeister und für das platte Land die Amtshauptmannschaften anzu- seben sind, hierdurch angewiesen, unter Beachtung der einschlagenden BeUimwungen des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Ma- 1869, beziehentlich des mehrerwähnten Reglements, insbesondere der 88 6 und 7 des letzteren, ungesäumt und zwar zugleich für die in ihren Bezirken befindlichen exemten Grundstücke die Abgrenzung der Wahlbezirke vorzunehmen. Hiernächst haben die Etadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände nach 8 8 des Gesetzes und 8 1 deö Reglements vie Wählerlisten aufzustellen/ Mit Auslegung der letzteren ist spätestens den 28. März 18SS zu beginnen, auch vorher in Gemäßheit von 8 2 des Reglements die dort vorgeschrieben: Bekanntmachung zu erlassen. Ferner haben die Gemeindeobrigkeiten, denen die erforderlichen Formulare zu den Wahlprotokollen und Gegenlisten zugehen werden, rechtzeitig nach 8 8 des Reglements die Wahl vorsteher und Stellvertreter derselben, sowie die Wahllokale zu bestimmen und überhaupt für gehörige Erledigung des Wahlgeschäftes zu sorgen. Dresden, am 6. März 1895. Donnerstag, den !4. -s. Mts., Nachmittags 6 Uhr öffentliche Stadtg emeinderathsfitzung. Wilsdruff, am 11. März 1895. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Der diesjährige hiesige Frühjahrsmarkt wird Donnerstag, den 21. nn- Freitag, den 22. dieses Monats, abgehalten. Wilsdruff, am 1. März 1895. Der Stadtrat h. Ficker, Brgmstr. auf GrüUcnburger Staatsforstrevier. Im Gasthsfe zu Grüllenburg sollen Dienstag, den 19. März 1895, von Bormittags 9 Uhr an nachstehende Nutzhölzer, als: M harte und 2529 weiche Stämme, 920 harte u. 328 weiche Klötzer, 235 weiche Derbftangen, 4545 weiche Neisstangen, 4600 weiche Weinpfähle und 3 Nm. harte und 28 Nm. weiche Nutzscheite sowie im Gasthsfe zum Sachsenhsf bei Nlingenberg, Mittwoch, den 29. März 1895, von Bormittags ^11 Uhr an nachstehende Brennhölzer, als: 10 Nm. harte und 39 Nm. weiche Lrennscheite, 29,8 Nm. harte und 296,8 Nm. weiche Grennknüppel, 10,6 Nm. harte und 0,5 Nm. weiche Zacken, 37,5 Nm. hurte und 1258 Nm. weiche Feste und 40 Mthdt. weiches Nrennreisig n-eifibulend versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Königl. Forstrevierverwaltung Grüllenburg und König!. Forstrentamt Tharandt, am 6. März 1895. Vrcisek. Wolfframm. Die zur Konkursmasse der Wilhelmine verehel. Bretschneider in Rsthsckönberg bei Deutschenbora gehörigen und daselbst befindlichen Warenvorräthe, (Schnittwaren) sowie die Ladeneinrichtung sind im Ganzen zu verkaufen, und nimmt Offerten entgegen. Dresden, am 8. März 1895, Der Konkursverwalter. Rechtsanwalt Gustav Müller, Webergafse 2.