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Wochenblatt für . .. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Nr. 77 1879. Dienstag, den 30. September Erscheint wichentllch 8 Mal lDien-tag und Freitag). Nbonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratrnannahme Uontags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint »»Achentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag) AbonnementspreiS Vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannabme Montags u. Donnerstag- bis Mittag 12 Ubr. siir die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. NeununLdreitzigster Jahrgang. Bekanntmachung. Tonnaben-, den 4. October dieses Jahres bleiben die hiesigen amtshauptmannschaftlichen Canzleilocalitäten wegen deren Reinigung geschlossen. 4 Königliche Amtshauptmannschast Meißen, den 22. September 1379. von Bosse. Bekanntmachung, Durchschnittspreise für Marschfourage betr. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat die Durchschnittspreise für Marschfourage des Hauptmarktortes Meißen für den Monat August dieses Jahres folgendermaßen festgestellt: 7 Mark 55 Pfg. für 50 Kilo Hafer, 3 - 82 - - 50 - Heu, 1 - 90 - - 50 - Stroh. Königliche Amtshauptmannschast Meißen, am 24. September 1879. i. v. von Mayer. Bekanntmachung. Alle diejenigen hiesigen Gemeindemitglieder, welche das hiesige Bürgerrecht noch nicht erworben haben, aber nach der Beilage 8ub D unter 2 hierzu verpflichtet sind, wollen sich Behufs Erlangung desselben nunmehr sofort und bis spätestens den 1. November ds. Js. bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 2 Mark in der hiesigen Rathsexpedition anmelden. Wilsdruff, 29. September 1879. Der Stadtgemeiuderath. Ficker, Brgmstr. D— Nach 8 17 der revidirten Städteordnung sind 1. zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt alle Gemeindeglieder, welche 1 ., die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2 ., das 25. Lebensjahr erfüllt haben, 3 ., öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jähre bezogen haben, 4 ., unbescholten sind, - 5., eine directe Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6 ., auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bis herigen Aufenthalts vollständig berichtigt haben, 7 ., entweder a., im Gemeindebezirke ansässig sind, oder 8 ., daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben oder e ., in einer anderen Stadtgemeiude des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren; 2., zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet alle zur Bürgerrechtserwerbung berechtigte Gemeindemitglieder, welche 1 ., männlichen Geschlechts sind, 2 ., seit drei Jahren im Gemeindcbezirk ihren wesentlichen Wohnsitz haben und 3 ., mindestens 9 Mark an directen Staatssteuern jährlich entrichten. Bekanntmachung. Das 12. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1879 enthält: No. 85. Verordnung, die Behandlung der auf Zwangsvollstreckung wegen Geldleistungen in Verwaltungssachen gerichteten Requisitionen außersächsischer Behörden betreffend; vom 1. September 1879. No. 86. Verordnung, die Elbzollgerichte betreffend; vom 8. September 1879. No. 87. Verordnung, die Ertheilung vollstreckbarer Ausfertigungen von Notariatsurkunden betreffend; vom 9. September 1879. No. 88. Verordnung, die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsvollzieher betreffend; vom 10. September 1879. No. 89. Verordnung, das Verfahren vor den Gewerbegerichten und Gemeindebehörden in Streitigkeiten zwischen selbstständigen Gewerbe ¬ treibenden und ihren Arbeitern betreffend; vom 12. September 1879. No. 90. Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung der Landrenten, Landeskulturrenten- und Altersrentenbankverwaltung betreffend; vom 13. September 1879. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt in hiesiger Rathsexpedition zur Einsicht aus. Wilsdruff, am 29. September 1879. Der Stüdtgemlinderath. Ficker, Brgmstr. Tagesgcschichte. Die weiteren Berichte über Bismarcks Aufenthalt in Wien lassen erkennen, welche Arbeitskraft und unermüdlichen Ausdauer der deutsche Reichskanzler besitzen muß, um sich durch alle die Conferenzen, Besuche und Gegenbesuche u. s. w. durchzuarbeiten. Man ist auch in Wien voller Bewunderung über diese außerordentliche Thätigkeit. Am Dinstag Vormittag blieb der Fürst, durch Arbeit gefesselt, zu Hause, Nachmittags hatte er wieder eine Besprechung mit Andrasfy und Hay- Merle; dann machte er verschiedene Besuche und begab sich schließlich mit seiner Gemahlin, seinem Sohne und der Fürstin Odescalchi zum Diner bei Andrassy, an welchem 17 Personen Theil nahmen und das einen ganz ungezwungenen Charakter trug. Nach Beendigung desselben 7^4 Uhr entfernten sich die Gäste, und nur Bismarck blieb noch in Besprechung mit dem ungarischen Minister Tisza bis 8 Vs, und dann allem bis 10 V4 bei Andrassy zurück. Am Mittwoch Vormittag ar beitete Bismarck mehre Stunden mit dem deutschen Botschafter und wohnte am Nachmittag einem diplomatischen Diner bei demselben bei. Es wird allseitig bestätigt, daß besondere wirthschastliche Abmachungen zwischen Deutschland und Oesterreich auf Anregung des Fürsten Bis marck beschlossen worden seien. Insbesondere seien möglichst weitgehende Verkehrs- und Tarifserleichterungen zwischen beiden Staaten in Aus sicht genommen, zu deren Vereinbarung besondere Delegirte baldigst er nannt werden sollen, um noch im Laufe des nächsten Jahres die Vor lagen vor die beiderseitigen Parlamente zu bringen. Es wird wohl Niemand die politische Tragweite in Abrede stellen, welche dem Besuche Bismarcks in Wien und vor Allem sein Empfang durch den Kaiser beizulegen ist; aber diejenigen gehen offenbar zu weit, welche glauben, es habe sich um den Abschluß eines förmlichen Schutz- und Trutzbündnisses und gegenseitige Gewährleistung des gegenwärtigen Länderbestandes zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn gehandelt. Die offiziösen Zeitungen treten auch solchen Annahmen entgegen, in«