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RerordnunZ^blatt der Kreishiluptmannschaft Buulzcn zugleich als Konsistorialbehörde der Oberlaus'rtz.^ A m 1 s ö lat t der AmtShauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und OstriU des HauptzvUamtS Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels- und G c w c r b e k a in m e r zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von 3—4 Uhr.) — Telegrumm-Adresse: Amtsblatt Bauyrn. Fernsprechanschluß R». »1- Die Baupener Nachrichten erscheinen, mit Ausnahme der Sann- und Festtage, täglich abends. Preis de« vierteljährlichen Abonnement» 3 JnsertionSgebübr für den Naum einer tvett» Gpaltzeile gewöhnlichen SaßeS lS^„ in geeigneten Fällen unter Gewäh nng von Nubait; Ziss-rn-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entlvrechend teurer. Nachwcisgcbüßr für jede Anzeige ».serUon 20 Psg . sür briefliche Ansluiiftsertkiiung 10 Pig. <»nd Pvrtv». 3M" Nur bis früh 10 Uhr cittueffende Inserate finden noch in dein abends er- ft^ritteudru Älatte ^lufnahiue. Fvscrale nehmen d!« 0je>ch.n!asleöe des Plattes und die Aunvueenoueeaus UN, dedgleicheu die Herren Schilde Nl ^'abuu. lLtausj t» Löecheubeiu Livpitsch in «anrgirivnlde. Gustav »röling in Berniiadt, Ruhr in .'tönigslmin bei >:»ri' P«>- »--v in P! -.-0 und u. u Hinseuau in Pu Nr. 12. ^reitaft, den 16. Januar, abend». 1903. Reblaus betreffend. Die nachstehenden, vom Königlichen Ministerium der Innern unter dem 18. Juni und 30. Juli 1901 zur Verhütung dec Einschleppung der Reblaus an« Sachsen tu di« angrenzenden Länder getroffenen Be stimmungen wilden hiermit tn Erinnerung gebracht! 1. Di« Anzucht von R«ben tn tun HandelrgSUnerelen sowie jeglicher Beisand von Reben, Rebteileo, Nebenblättern (auch als Verpackungsmaterial), Wurzel, Bllrdreben, gebrauchten WetnpsLhlen und Wtln- slützen au« dem Königreich Sachsen ist verbotru. 2. Der Versand von Weintrauben — ohne Blätter — wird durch vorstehendes Verbot nicht berührt 3. Die Versendung und Einführung bewurzelter Reben oder sogenannter Blindreben au« Gegenden, In denen die Reblaus gesunden worden Ist, tst verboten. 4. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 200 Wark und Im Unvrrmözensfalle mit Hast- strase geahndet. Bautzen, am 5. Januar 19(3. Königliche AmtShauptmannschast voaKirchbach. Vg Konkursderfnizren. DaS KonkuiSvrrsahren über daS Vermögen de« Gastwirt« Otlv Focke In Bautzen wird nach Ab haltung deS Schlußtermine« hierdurch aufgehoben. Bautzen, den IS. Januar 1903. Königliches Amtsgericht. Genuin»» IirieLr. Dio LnrusIdunA dor Kindei-, dio Ostern diesos dakres in dis städtiseken sv. LLdeksnsodulso und jo «iw Vorbvr«ituux88vkulv eintreten sollen, wird der Dnterrsiekvots im kurterreriirnmer Ur. 5 des LekulZobtiudvs nm Dauvvgrabsa ent- gegenasdwen tür die köksro ll'üoktsrsckuls: Vlittwock, den 21. llaauar 1903, mittags von I I—12 vkr, die Vorksrvitungssekulo: ^l^ttwook, dsn 21. danuar 1903, mittags von 12—I Ddr, die UadokenHürgersekule: Donnerstag, den 22. dan. 1903, mittags von 11—1 Dkr, die krentxslsoks Stittssckuls: k'reitag, den 23. danuar 1903, mittags von 10—I Dkr. 8eliuli»tllelitig Mr Ostern 1908 sind alle die Kinder, die in der 2sit vom I ßlai 1896 ins rum 30. ilpril 1897 geboren wurden, d. k. alle, die bis auin 3l>. ^pril 1903 das 6. Dvbvusjakr volle!, den. Aaeb Z 4, ^bs. 3 des 8üeks. Vollissebulgesvtrea dürkea auf Wunsek der Kltern und Krxisksr auek solebe Kinder ankgenommen werden, die bis xum 30. .kunl 1903 svvks dadre alt werden. Hei der Anmeldung sind vorrnlegen für alle: der Imptsekvin, für die Kinder, die nivllt in das Oeburtsregister des kiesigen Standesamts» eingetragen sind, auek noek: das Oleburts- und 1'anfLengnIs. 8 aut 2 eo, den 2. dauuar 1903. Lekuldtrelitor H^1lIlI16. Ortskrankenkasse Schirgiswalde. Den Mitgliedern zur gefl. Kenntnis, daß von beute an dnS Krankengeld laut 8 25 des Kassenstatal« nur jeden Sonnabend von vormtt'ags 8 bis nachmittags 2 Uhr von Unterzeichnetem auSgezahlt wird. Jedoch muß zuvor vom Kass-nsührer Kretschmer dl« Anweisung ausgestellt werden. Schirgiswalde, den 13 Januar 1903. Gustav Kleikle, Vorsitzender. Die soziale Gesetzgebung. Die Sozialdemokratie ist unermüdlich darin, unsere Ar« beiterschutz-Gesctzgebung herabzusctzen und einem Biffen zu vergleichen, den man einem Hunde hinwirft. Während sie das Verdienst, die Arbeiter gegen die Folgen von Krank- heit, Unfällen, Alter und Invalidität geschützt zu haben, gern für sich in Anspruch nehmen möchten, obwohl ihre Vertreter im Reichstage gegen das große Werk der Ar beiterversicherung gestimmt haben, suchen sie die soziale Ge setzgebung auf alle mögliche Weise zu verkleinern, um die Unzufriedenheit zu schüren und den Appetit nach Größerem rege zu erhalten. Als letztes Ziel schwebt ihnen nicht die Arbeitslosen-Versicherung, nicht die Versorgung der Witwen und Waisen auf Staatskosten, sondern eine allgemeine Pensionskaffe vor, aus der jeder Arbeiter in den Tagen des Alters ein auskömmliches Ruhegehalt bezieht. Daher der Unmut, mit dem die Alters- und Jnvaliditäts- rente vielfach in Empfang genommen wird. Ob sich dieses Ziel jemals erreichen läßt, wollen wir jetzt dahingestellt sein laffen, möchten es aber bezweifeln. Daß die soziale Gesetzgebung jedoch immer noch des Aus baues bedarf und der Weiterentwickelung fähig ist, kann nicht in Abrede gestellt werden. Wir hoffen sogar, daß uns die nächste Zeit wieder einen gewaltigen Schritt vor- wärts bringen wird. Ueber dem aber, was noch zu hoffen ist, wollen wir das nicht vergeßen, was schon erreicht ist. Und dessen ist nicht wenig. Wohin wir uns umblicken in der Welt: in der Schweiz, in Frankreich, in Belgien, in England, nir gends finden wir die Arbeiterversicherung in ähnlicher Voll kommenheit durchgeführt wie bei uns. Als kürzlich eine Abordnung der englischen Fricndly Societies in Berlin zum Zwecke des Studiums der deutschen Arbeiterversiche rung weilte, da war der Führer derselben durch die von der Vollkommenheit unserer Einrichtungen gewonnenen Ein- drücke so ergriffen, daß er in seiner Abschiedsrede immer wieder auf die Worte der Allerhöchsten Botschaft vom 17. November 1881 zurückkam und bemerkte: »Selbst wenn die Namen eines Cäsar und Napoleon längst ver gessen sein werden, so wird dieses deutsche Kaiserwort fort leben, noch in den fernsten Jahrhunderten die Herzen be wegen und andauernd das Gedächtnis an den großen deut schen Kaiser wachhalten, der die Worte seiner an den Reichstag gerichteten Botschaft nicht nur ausgesprochen, sondern auch kraftvoll in die Tat umgesetzt hat." Und in der Tat ist es auch etwas Großes, was durch die soziale Gesetzgebung geschaffen worden ist. Nach zu- verlässiger Schätzung wird für diese Zwecke in Deutschland etwa 1 Million Mark täglich ausgegeben. Für die Kranken-, Unfall- und Jnvaliden-Verstcherung sind bis zum Ende des Jahres 1901 für 50 Millionen Personen (ein schließlich der Angehörigen) 3 Milliarden Mark verwendet worden. Allein die Unfallversicherung hat in den letzten 15 Jahren den versicherten Arbeitern 605 Millionen un mittelbar zugeführt. Die Gesamtausgaben der Unfall- Versicherung beliefen sich auf 732 l/, Millionen Mark, die nur von Arbeitgebern gedeckt wurden. Wir wissen wohl, daß all die aufgeführten Errungen- chaften nicht ausreichen, aller Rot des Lebens zu steuern, und daß noch unendlich viel zu tun bleibt, dieses Ziel zu erreichen. Aber wir halten auch nicht zurück mit der un umwundenen Anerkennung dessen, was das soziale Emp finden der Mehrheit unseres Volkes im letzten Vierteljahr- hundert geleistet hat. Wir halten es für ein Unrecht, wenn die Sozialdemokratie über die Verbesserung der Lebenshaltung der Arbeiterschaft spöttelt oder sie mit Hohn überschüttet. Man möge sich doch einmal an den obigen Ziffern klar machen, wie viel Jammer und Not von unsern Volksgenossen dadurch ferngehalten worden ist. Will die Sozialdemokratie vielleicht leugnen, daß diese Leistungen, die an der Besserung der Lebenshaltung unserer Arbeiter erheblich beteiligt sind, beigetragen haben zur Stärkung des Eelbstbewußtseins, zur Förderung der Menschcnwürd und selbst des politischen Bewußtseins? Es wird Zeit daß die Arbeiterwclt das rückhaltlos anerkennt und sid loslöst von Elementen, die nur in der Kritik und tn de Erregung von Unzufriedenheit und Haß ihre Stärke haben, an positiven Leistungen für das Wohl des arbeitende Volkes aber völlig bar sind. Dann wird auch die Lu und Freudigkeit wachsen zu einem ersprießlichen Weiter ausbau unserer sozialen Gesetzgebung, der eine der wich tigsten Aufgaben des nächsten Reichstages sein wird. -mi. Zur Trennung der Kroupriozessin vom Hause Wettiu. Aus dem Königreich Sachsen schreibt man der »Tägl. Rundschau": »Sie erwähnen in Nr. 18 das Gerede, daß seit 200 Jahren keine sächsische Königin einem Sohne das Leben gegeben habe, sondern die Krone immer von Bruder auf Bru)er vererbt worden sei, weil sonst das Königshaus wieder protestantisch werden müsse. Man wäre Ihnen in Sachsen zu Danke verpflichtet, wenn Sie diese seit Jahrzehnten umlaufende Fabel durch Veröffent lichung folgender Zeilen widerlegten: Der Uebertritt Augusts des Starken zum Katholizismus erfolgte 1697. Im Jahre 1733 kam sein Sohn König August III. (als Kurfürst Friedrich August II. genannt) zur Regierung. Dessen Gemahlin gebar nach der Thronbesteigung als Königin zu ihren zwei bereits vorher vorhandenen Söhnen Friedrich Christian (dem Thronfolger seines Vaters) und Laver noch drei Söhne: Karl, Albert und Klemens, von denen Albert erst 1822 gestorben tst. Diese hätten also nach dem angeblichen Hausaesetze alle drei protestan- isch werden müssen; sie sind aber sämtlich katholisch ge- blieben, und Prinz Klemens ist sogar Erzbischof von Trier gewesen. Es würde demnach, falls Kronprinzessin Luise Königin geworden wäre und noch Kinder bekommen hätte, ebenso wenig von einem Zwange zum Protestantischwerden die Rede gewesen sein, wie bei diesem Prinzen Klemens und seinen Brüdern. — Seit 200 Jahren ist in Sachsen achtmal Thronwechsel eingetreten; dabei ging die Krone viermal auf den Sohn, dreimal auf den Bruder und ein mal auf den Brudersohn über.' Wie die „Neue Freie Presse' erfährt, ist zwischen Kaiser iranz Joseph und dem Prinzen Johann Georg die Angelegenheit derKronprinzessinselbstverständlichzur Sprache gekommen, obwohl der Prinz tn dieser Beziehung keine esondere Mission hat. Von einer Versöhnung der säch sischen Königsfamilie mit der Prinzessin könne keine Rede sein, auch hatte man in Dresden recht, wenn man be hauptete, die Kronprinzessin verscherze durch ihr Verhalten den Verkehr mit ihren Kindern und die Gelegenheit, auf ihre Erziehung Einfluß zu nehmen. Daher sei auch dar Gerücht von dem späteren Aufenthalte der Prinzessin auf einem österreichischen Schloß nahe der sächsischen Grenze ganz unbegründet. Der Dresdener Sondergerichtshof werde zunächst nur die Ehescheidung nach bürgerliche« Gesetz aussprechen, alles weitere sei späterer Zeit vorbe- halten. Ob die kirchliche Auflösung der Ehe erfolge, müsse dahingestellt bleiben; man habe allerdings als Präzedenz fall die Auflösung der Ehe des Fürsten von Monaco i« Auge und im weiteren die Auflösung der ersten Ehe der Gräfin Bülow mit dem Grafen Dönhoff (der jetzigen Ge mahlin des deutschen Reichskanzlers, einer geborenen sizi lianischen Prinzessin Campo Reale, die damals im Wiener Leben eine große Rolle spielte). Es liege daher kein An laß vor, eine ähnliche Entscheidung des Papstes im gegen wärtigen Falle für unmöglich zu halten. Vielfad) wurde die Frage erörtert, ob die Kronprinzessin in Genf als exterritorial zu betrachten sei und daher de» schweizerischen Gesetzen nicht unterstehe. Nach der großen Mehrzahl derVölkerrechislehrer steht, wie der „Bund" schreibt, die Exterritorialität den Familienangehörigen eines Sou veräns nicht zu. Besonders unterschieden wird immerhin die Gemahlin des Souveräns, die dessen Rang und Titel teilt. Würde also die Kronprinzessin Königin, so hätte sie in der Schweiz zwar immer noch keine Exterritorialität, aber sie könnte völkerrechtlich gesteigerte Rücksichten be anspruchen. Dienstag nacht traf, wie aus Gern mitgeteilt wird, von Dresden ein Kammerdiener bei der Kronprinzessin ein, welcher ihr zwei Koffer überbrachte, welche verschiedene Kleidungs- und Wäschestück« enthielten, sowie ferner eine Geldtruhe, in welcher sich verschiedene Schmuckgegenftände befanden. Der Polizeikommiffar Schwarz stattete vor seiner Abreise der Kronprinzessin einen Abschiedsbesuch ab, bei welchem diese ihn auf das liebenswürdigste empfing und hm für seine Diskretion und seinen Takt, den er während einer Anwesenheit in Gens bewiesen habe, dankte. Am Mittwoch vormittag begab sich die Kronprinzessin nach dem Hotel Bergues, wo sie mit Dr. Zehme von vormittags 10 Uhr bis Mittag eine Unterredung hatte. Im Hotel d Ängleterre fand sodann zwischen der Kronprinzessin, vr. Zehme, Lachenal, Körner und dem deutschen Konsul Bothe wiederum eine Unterredung statt. Zwischen dem Anwalt des Kronprinzen und demjenigen der Kronprinzessin wurde eine Frist festgesetzt, während welcher noch verschiedene leinere Punkte auf dem Korrespondenzwege erledigt werden ollen. Körner verließ am Mittwoch Genf; l)r. Zehme ileibt noch einige Tage in Genf. Giron weilt immer bei der Kronprinzessin. Aus Dresden schreibt man: Nach der Meinung eine» hiesigen bedeutenden Frauenarztes, der ein gewichtiges Urteil bezüglich der Kronprinzessin abgegeben hat, ist eine Suggestion Girons auf die Kronprinzessin durchaus nicht ausgeschlossen. Man kann im Hinblick auf ihre ebenmalige Mutterschaft und ihren jetzigen Zustand ihre. Gesundheit als gestört ansehen.