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12 » »ud. in. 8 W: I > -im I rvimn« I HS ei«- I I. Md. 'ein 2 Uhr, xscheim aud. Vereins vurfr für kkk. >ege« Lange. wir sicht wir unser Aschen zu li. lchmittagt M m -»«« U AHeiM und Tageblatt. '-IP Amtsblatt deS Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. GerichtSämter und der Stadträche zu Freiberg u. Brand ^rias. Erscheint i. Sreiberg jed. Wochen». Ab. 6 U. für den and. Tag. Jnser. werden di» V. 11 U. für nächste Nr. angen. Dienstag, den 14. Mai Prei» vierleljShrl. 20 Ngr. Inserate werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 8 Pf. berechnet. 1872 4- Freiberg, 13. Mai 1872. Die beim Reichstage eingegangenen zahllosen Petitionen für und wider die Jesuiten find nun endlich vor das Forum der Pe- titionS-Lommission gelangt. Referent ist der bekannte Reichstags« abgeordnete Professor vr Gneist Die jedenfalls noch in dieser Woche stattfindenden Plenar-Verhandlungen rechtfertigen es wohl, wenn wir hier ausführlicher de» Stand der Dinge in der Com mission verzeichnen. Der Referent befürwortet folgenden Antrag: „Die sämmtlichen Petitionen dem Reichskanzler mit dem Ersuchen zu überweisen: auS dem Inhalt derselben es zur Kenntniß der ver bündeten Regierungen zu bringen, in wie weitem Maße der Orden Jesu und die von ihm geleiteten Einrichtungen und Vereine auf dem Boden deS freien Vereinsrechtes ihre Thätigkeit innerhalb des deutschen Reiches entwickelt haben, sowie mit der Aufforderung: 1) die verbündeten Regierungen zu veranlassen, sich über gemeinsame Grundsätze zu verständigen in Betreff der Zulassung religiöser Orden, in Betreff der Erhaltung deS Frieden« der Glaubensbekenntnisse unter sich und gegen die Verkümmerung staatsbürgerlicher Rechte durch die geistliche Gewalt; insbesondere 2) womöglich noch in dieser Session dem Reichstage einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Niederlassung von Mitgliedern der Gesellschaft Jesu und der ihm verbündeten Corporationen ohne ausdrückliche Zu- laflung der betreffenden Landesregierung unter Strafe gestellt wird." Der Correferent Abg. 0r Grimm stellte dagegen den Antrag, über die Petitionen zur Tagesordnung überzugehen, unter Vorlage derselben an den Reichstag mit den Gründen: 1) weil die auf Aufhebung deS Jesuitenordens und seiner Wirksamkeit in Kirche und Schule gerichteten Petitionen nur mittelst eines, die Verhält nisse der Einzelstaaten zur katholischen Kirche berührenden und uormirenden Gesetzes erfolgen könnte, diese Rechtsgebiete der Ge- setzgebungSgewalt deö Reiches nicht unterworfen find; 2) weil eine, ein Ausnahmegesetz rechtfertigende Gefährdung der Existenz und Sicherheit des Reiches durch die Ausführungen der Petitionen nicht nachgewiesen ist. Ein dritter Antrag der Abgg. v. Helldorf und Genoffen geht dahin: „Sämmtliche Petitionen der Reichsregierung zu überweisen mit der Aufforderung: 1) darauf hinzuwirken, daß gegenüber den für daS Reich und seinen Angehörigen durch den Bestand und die Wirksamkeit religiöser Orden und Genoffenschaften erwachsenden Gefahren, die bestehenden Gesetze mit Energie gehandhabt werden ; 2) ohne Verzug einen Zustand deS öffentlichen Rechtes anzubahnen, in Gemäßheit dessen zur Sicherung des Reiches und seiner Ange hörigen insbesondere der confesstonellen Parität, sowie des religiösen Friedens, die rechtliche Stellung der religiösen Orden und Ge nossenschaften geregelt und die Rechte der Staatsbürger gegen Ein griffe der geistlichen Gewalt geschützt werden." Wer wollte es leugnen, daß das Ueberhandnehmen der geist lichen Orden in Deutschland ein Schaden für daS Land ist Bon liberaler Seite ist oft genug darauf hingewiesen worden, aber gleich wohl wurden diese „Stützen der Autorität" gehätschelt. Jetzt, wo fie ausangen die Autorität im Stich zu lassen, fällt es schwer, die selbstgerufenen Geister wieder loS zu werden. ES ist eine Unge heuerlichkeit, religiöse Genoffenschaften einfach unter das VereinSge- setz stellen zu wollen. DaS geht schon deshalb nicht, weil fie willenlose Werkzeuge in den Hände» einer unfaßbaren Autorität sind und weil der Schwerpunkt ihrer Thätigkeit nicht in den für Behörden zugänglichen Versammlungen liegt. DaS BereinSgesetz bedarf also, um e» vor ähnlichen mißbräuchlichen Auslegungen zu schützen, deS declaratorischen Zusatzes, daß eS auf religiöse Genossen schaften keine Anwendung finde. Sodann bedürfen wir eines der definitiven Regelung der kirchlichen Verhältnisse vorgreifenden Noth- gtsetzeS, welches alle religiösen Genossenschaften W Ausnahme derjenigen verbietet, die sich mit der Krankenpflege beschäftigen und lediglich der bischöflichen Gewalt unterworfen find Genossenschaften und Orden, deren Obere im Auslands wohnen, find unbedingt zu verbieten und demselben Verbot müssen auch die erlaubten Orden verfalley, wenn nachgewiesen wird, daß ihre Mitglieder religiöse Propaganda machen. Daß Etwas geschehen muß, um im Reiche den schwet bedrohten religiösen Frieden zu sichern, ist klar. Der einfachste Weg wäre eben nur der, die Friedensstörer zum Tempel hinaus zu werfen. Mindestens kann der Reichstag nicht weniger beschließen, als was der Antrag deS Referenten Oe Gneist fordert. In der österreichischen Presse ist man bemüht, die jüngsten Abmachungen der Regierung mit dem Episkopat als vollkommen harmlos und ungefährlich hinzuftellen. Wir möchten dagegen /' fragen, ob man denn noch nicht zu der Ueberzeugung gelangt ist, daß weder mit ShllabuS und Enehclika ein Ausgleich möglich ist, noch Rom sich jemals mit einzelnen Konzesfionen zufrieden gestellt hat, sondern stets völlige Unterwerfung verlangt. DaS Ministerium Auersperg scheint auf dem besten Wege zu sein, ein neues Konkordat abzuschließen. Unter solchen Umständen bleibt die einzige Hoffnung, daß sich das Abgeordnetenhaus einem derartigen herhängnißvollen Beginnen entgegensetzen werde. — Der jetzt versammelte Reichsrath wird den galizischen Ausgleich nicht eher dkskutiren, bevor der galizische Landtag über die Vorlage sich schlüssig gemacht. Man will damit von vornheröstt die Unmöglichkeit ausschließen, daß der Reichsrath von einem Einzellandtage insofern kompromittirt werden könnte, wenn derselbe die reichSräthlichen Beschlüsse ablehnte. In Italien scheint man auf dem besten Wege zu einem recht freundlichen Verhältnisse mit Frankreich zu sein. Erst dieser Tage überreichte der italienische Gesandte, Herr Nigra, dem Prä sidenten ThierS ein eigenhändiges Schreiben Victor Emanuels, worin dieser der französischen Regierung für ihr sympathisches Ver halten gegenüber der spanischen Regierung während der carlistischen Erhebung seinen lebhaftesten Dank zu erkennen giebt. Unter den Nachrichten aus Frankreich nimmt Marschall Bazaine'S Stellung vor daS Kriegsgericht das meiste Interesse in Anspruch. Wenn die Franzosen glücklicher sind, nachdem durch Urtheil eines solchen Gerichts festgestellt sein wird, daß die Deutschen nicht gesiegt haben würden, wenn dies oder das anders gewesen wäre, wer wollte ihnen dies Vergnügen mißgönnen? Daß man aber gerade Bazaine zum Gegenstände der Prozedur aussuchte, während eS doch an anderen geschlagenen Generälen nicht mangelt, hat seine guten Gründe. Bazaine soll zunächst den Sündenbock fürs Kaiser reich hergeben und man kann nicht leugnen, daß er ja eine der treuesten Stützen Napoleons war. Mac Mahon hat zwar auch ein französisches Heer den deutschen Armeen geradezu in die Hände ge führt, aber er ist eine Persönlichkeit, mit welcher die französischen Machthaber noch rechnen müssen, während ihnen Bazaine als auf gegebener Mann gilt, von dem Niemand etwas mehr hofft oder fürchtet. Die Bahn ist frei, darum hat eS keinen Anstand, Ba zaine zu hassen und mit einigen zweideutigen oder gar komplimen- tirenden Redensarten über die wunderbare Feldherrschaft des Herzog« von Magenta hinweg zu gehen. UebrigenS scheint eS doch in Ver sailles immer ungemüthlicher zu werden; der Kriegsminister von Liffey reichte des Bazaine'schen ProceffeS wegen bereit« seinen Ab schied ein, den aber ThierS nicht angenommen hat. (Siche unter Paris.) Die spanischen Carlisten haben in Navarra eine vernichtende Schlappe erlitten. Wie e« scheint, danken sie die Niederlage der RücksichtSnahme auf die Person deS Prätendenten. Um denselben auf spanischen Boden feierlich zu empfangen, zog der rebellische Obergeneral Rada sich mit seiner kleinen Armee bis dicht an die ftanzöfische Grenze zurück. Dadurch begab er sich der Möglichkeit,