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Motmuer D Tageblatt und Anzeiger ? Anzeig,nprris,: Die 4S mm breite Alillimeterreile 7 Pf: die YZ mm breite 2MUimeter,eile im Lext- teil L5 Pf.; Nachlahstaffel L; Ziffer- und Nachweirgebuhr 25 Pf. rurüglirh Porto. Vas „Zschopauer Tageblatt und Anzeiger" ersckeint werktäglich. Monatlich. Bezugspreis 1.70 AM. Zustellgebühr 20 Pf. Bestellungen werden in unserer GeschLstsst.,von den Boten, sowie von allen Postanstalten angenommen. Vas „Zschopauer Tageblatt und An; «1ger" ist das ,ur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen des Landrats ,u Flöha und des Bürgermeisters ;u Zschopau behördlicherleit» bestimmte Blatt und enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Zln^omtts^Zschopau^—, B ^n k k o^n t^n^^Lr,gebngss e. S. m. b. H. Zschopau. Semeindegirokonto Zschopau Nr. 24>, Zeitung für die Orte: Vörnichen, Dittersdorf, Dittmannsdorf, Gornau, Sohndorf. Krumhermersdorf, Scharfenstein, Schlößchen Porschendorf, Waldkirchen, Weihbach, Wilischthal, Witzschdorf n«. sr d«« 6. April 1939 19?. Jahrgang Verkündung der Zugenddienslpslicht Zwei neue Erlasse des Mrers / Nur die Slamm-HZ Gliederung der NSSW Der Führer hat zwei Durchführungsverordnungen zuin Gesetz über die Hitler-Jugend vom 1. Dezember 1936 erlassen. Nach der Schaffung der Arbeitsdienstpflicht und der Wehrpflicht wird nn» anch der Dienst in der Hitler- Jugend zum Ehrendienst am deutschen Voll erklärt. Die erste Durchführungsverordnung enthält die „All gemeinen Bestimmungen" und stellt im 8 1 nochmals die nnsschlicßliche Zuständigkeit dcS Jugendführers des Deut- scheu Reiches für alle Aufgaben der körperlichen, geistigen und sittlichen Erziehung der gesamten Jugend des Reichs gebietes außerhalb von Eltern und Schule fest. Auf den Geschäftsbereich des Jugendführers des Deutschen Reiches gehen nach dieser ersten Verordnung ans dem Geschäfts bereich des Reichserzichungsministeriums alle Angelegen- heile» der Jugendpflege, des Jugendherbergs- wcrkcs sowie der Unfall- und Haftpflicht im Interesse der Jugendpflege über. Die Frage der Zuständigkeit für das Landjahr bleibt einer besonderen Regelung Vorbehalten. Hinsichtlich der Finanzgebarung für die Ausgaben des Jugendführers des Deutschen Reiches wird der NSDAP, besondere Ver antwortung übertragen. Die zweite Durchführungsverordnung regelt im ein zelnen die Frage der Untauglichkeit, der Zurückstellung, Befreiung vom Dienst und der blutsmäßigen Anforde rungen. Wer gehört zur Gtamm-Hitler-Iugend? Mit der ersten Verordnung wird innerhalb der Hitler« fugend die Stamm-Hitler-Jugend begründet. Wer seitdem 20. April 1938 der Hitler-Jugend angehört, ist Angehöriger der Stamm-HI. Jugendliche, die sich mindestens ein Jahr in der Hitler-Jugend gut geführt haben und ihrer Abstammung nach die Voraussetzungen für die Ausnahme in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei erfüllen, können in die Stamm-HI. ausge nommen werden. Die Aufnahme in die Stamm-HI. kann bei Personen über 18 Jahre, die in der Führung oder der Verwaltung der HI. eingesetzt werden sollen, sofort er folgen. Gliederung der NSDAP, ist nur die Stamm-HI. Die Zugehörigkeit zu ihr ist freiwillig. Die Tauer der Dienstpflicht wird in der zweiten Durchführungsverordnung der sogenannten Jugend dien st v e r o r d n u n g geregelt. Sie gilt für Jugend liche vom 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und be stätigt die bisherige Einteilung der Hitler-Jugend in „Deutsches Jungvolk" für die zehn bis vierzehnjährigen Jungen, „Hitler-Jugend" für die vierzehn- bis achtzehn jährigen Jungen, den „Jungmädelbund" für die zehn- bis vierzehnjährigen Mädel, den „Bund Deutscher Mädel" für die vierzehn- bis achtzehnjährigen Mädel. Schüler und Schülerinnen in der Grundschule, die das zehnte Lebens jahr bereits vollendet haben, werden bis zum Verlassen der Grundschulklasfcn vom Dienst in der Hitler-Jugend zurückgestellt. Schüler und Schülerinnen in der Volksschule, die das vierzehnte Lebensjahr bereits vollendet haben, bleiben bis zur Schulentlassung Angehörige des Deutschen Jungvolks oder des Jungmädelbundes. Minderheitenjugen- ausgenommen Jugendliche deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen beide Elternteile oder der Vater nach ihrem Volkstnmsbekenntnis zur dänischen oder polnischen Volksgruppe gehören, sind auf Antrag derjenigen, denen die Sorge für ihre Person zusteht, von der Zugehörigkeit der Hitler-Jugend zu befreien. Steht das Recht zur Pflicht, für d e Jugendlichen zu sorgen, mehreren zu, und stellt nicht jeder von ihnen den Antrag, so kann der Jugendliche befreit werden. Anmel-everpflichiung jeweils bis 1S. März , Alle Jugendlichen sind bis zum IS. März dcS Kalender lahres, i» dem sie das 1ll. Lebensjahr vollenden, bei dem zu ständigen HJ.-Führcr zur Aufnahme in die Hitler-Jugend anzumeldcn. Treten bei einem Jugendlichen die Voraussetzun gen für die Aufnahme in die Hitlerjugend nach diesem Zeit- Lebrun bleibt PrasMni Wiederwahl im ersten Wahlgang mll M Stimmen Im Schloß von Versailles sand die Wahl des 15. Präsidenten der Französischen Republik statt. DaS Schloß war von einem starken Aufgebot von Polizei, Mvbilgardc und Militär abgeriegelt, und eS herrschte leb haftes Treiben an der Stätte der Wahl, wo Senatoren, Abgeordnete und Journalisten ein und aus gingen. Nach- dem der bisherige Präsident Lebrun seine Kandidatur ausgestellt hatte, war seine Wahl so gut wie sicher, und cs fehlte daher die Spannung, die sonst bei derartigen Wahlen üblich ist. Gegen 15 Uhr wurde der Name des 15. Prä sidenten Frankreichs verkündet. Er lautet: Lebruu. Er wn.de sofort im ersten Wahlgang gewählt. pkMMwN Le-nms unter Lärmszeneu Nachdem der Wahlakt geschlossen war, gab Senats- Präsident Jcanncney vor dem Kongreß in Versailles sollendes Ergebnis der Präsidentenwahl bekannt: Zahl der abgegebenen Stimmen 910, «ngültige Stimmen 6, gültige Stimmen 90t, absolute Mehrheit 453, Albert L e b r u n 506 Stimmen. Tie Bekanntgabe der übrigen Stimmen ging in dem laut"» Beifall unter, mit dem die Rechte und die Mitte die Wahl Lebruns aufnahm. Die Sozialdemokraten und Kommu nisten verlangten in unaufhörlichen Sprechchorcu den soforsioen Rücktritt Lebruns. Immer wieder ertönte der Rus: „Demission! Demission!", was znr Folge hatte, daß der Beifall der Mehrheit sich noch steigerte. Vergeblich versuchte der Senatspräsident, sich Gehör z-: verschaff. ». Schließlich horte man im allgemeinen Lärm d e übliche Formel, mit der der Senatsprästdent den ge wählten Kandidaten Lebrun ans sieben Jahre zum Prä- scheuten der Republik proklamierte, da er die absolute Mehrheit erzielt habe. D!e Rechte und die Mitte stimmten daraufhin die Marseillaise an, während die Linke immer wieder mit dein Ruf: „Demission!" protestierte. * Albert Lebrnn hatte seine erste Präsidentschaft am 10. Mai 1!32 übernommen. Er war der Nachfolger Doumers, der drei Tage vorher ermordet worden war, als er eine Ausstellung eröffnen wollte. Nunmehr ist Lebrun für weitere sieben Jahre zum französischen Staats präsidenten gewählt worden. Er wurde am 29. August 1871 in ver Mäb- No» Meb aeboren und steht im Staatspräsident Lebrun mW Frau. 67. Lebensjahr. Er war von Beruf Bergwerksingenieur, übernahm 1911 in der Regierung Caillaux zum erstenmal ein Ministeramt, und zwar das Kolonialministerium, das er auch während der Negierungen Poincarü und Dou mergue von 1912 bis 1914 verwaltete. Im Kriege leitete er u. a. das Blockadeministerium und während der Neber- gangszeit nach Kriegsschluß das Ministerium der „be freiten" Gebiete. Seit 1920 gehörte Lebrun dem Senat an, dessen Präsident er im Juni 1931 wurde. Wie schon oft in der Dritten Republik, zog dann der Senatspräsident als Staatspräsident in das ElysSe, der Wohnstätte der französischen Präsidenten, ein. punkt ein — zum Beispiel: Entlassung aus der behördlichen Verwahrung, dauernde Niederlassung im Deutschen Reich —, so ist der Jugendliche innerhalb eines Monats nach Eintritt der genannten Vorausscbungcn anzumelden. Für die Anmel dung ist der gesetzliche Vertreter des Jugendlichen verpflichtet. Die Aufnahme erfolgt zum 20. April eines jeden Jahres, die Entlassung nach Ablauf der festgesetzten Dienstzeit, und bei Mädchen nur dann, wenn sic in den Ehestand treten. Führer und Führerinnen bleiben nach Ablauf der im 8 1 festgesetzten Zeit Angehörige der Hitler-Jugend. Ihre Ent lassung erfolgt auf besondere Anordnung. Auf ihren Antrag sind sie zu entlassen. Für die Tauer des aktiven Wehrdienstes ruht die Zugehörigkeit zur Hitler-Jugend. Angehörige des Reichsarbeitsdienstes dürfen sich im Dienst der Hitler-Jugend nicht betätigen. Für die Jugendlichen der Jahrgänge 1921 bis 1 929, die bisher der Hitler-Jugend noch nicht angehörten, be stimmt der Jngendführer des Deutschen Reiches de» Zeitpunkt der Einberufung zur Hitler-Juaeud. * In einem Kommentar zn dem Erlaß des Führers weist der Amtliche Pressedienst des Neichsjugendführers darauf hin, daß nunmehr für alle Zukunft den Jugend lichen vom zehnten bis zum vollendeten achtzehnte» Lebensjahr die Verpflichtung auferlegt sei, in der Hitler- Jugend Dienst z» tun. Dieser Pflichtdienst der deutschen Jugend schlicht sich würdig den vom Führer erlassenen Bestimmungen über die Wehrpflicht und die Arbeitsdienst pflicht aller Deutschen an. Durch die Turchsührimgsverordnungen des Führers zum Gesetz über die Hitler-Jugend vom 1. Dezember 1936 wird nunmehr festgestellt, daß sie in eindeutiger Fest legung eine aus der Bewegung erstandene und gewachsene Erziehungsarbeit rechtfertigen und für alle Zukunft die Grundlagen der Jugenderziehung außerhalb der Schule bestimmen. Sie erweitern die Aufgaben der Hitler-Jugend im größten Umfange und verpflichten die Hitler-Jugend für die Durchführung der gesamten körperlichen, geistigen und sittlichen Erziehung der Gesamtheit der deutschen Jugend außerhalb von Elternhaus uud Schule. Dieser totale Erziehungsanspruch, den die Jugend selbst aus dieser Verpflichtung des Führers geltend machen muß, ist einmalig und mit keiner anderen Jugendorganisation in der Welt zu vergleichen. Mit den der Jugend übertragenen Vollmachten und Aufgaben werden die künftigen Generationen des deutschen Volkes frühzeitig in einen Erziehungsgang eingereiht, der sie ver pflichtet, für die Idee der nationalsozialistischen Be wegung zu leben und in ihrem Geiste zu dienen. StuW-slowaliWe Besprechungen Eintägiger Aufenthalt Tisos in Berlin Der slowakische Ministerpräsident Tiso weilte in Begleitung des slowakischen Ministers des Acußcren Durcansky, des nc» ernannten slowakischen Gesandte» in Berlin Cernak, des Chefs des slowakische» Presse büros Carnogurskh sowie dcS LegationSsckrctärS PiLko am Mittwoch zu laufenden Besprechungen in Im Auftrage des Reichsministers des Auswärtigen von Ribbentrop war zur Begrüßung auf dem Bahnhof Staatssekretär Freiherr vou Weizsäcker mit dem Chef des Protokolls, Gesandten Freiherrn von Dörnberg, und dem Vortragenden Lcgationsrat Altenburg erschienen. Nach Nb7chrcitcn der Ehrenkompanie begab sich der slowakische Ministerpräsident mit den Herren seiner Begleitung ms Hotel Adlon. GirNs MuirMä'i Erklärung der litauischen Negierung. In Kowno trat der litauische Sejm (Parlament) zur Entgegennahme einer Ncgierungserklärung zusammen, die bei dem Diplomatischen Korps, bei Publikum und Presse große Beachtung findet. Ministerpräsident Cernins verlas die Erklärung, in der er betonte, daß die neue Negierung bestimmt sei, in einer schweren Zeit und nach der Abtrennung des ehe maligen Memelgebietcs ihre Arbeit zu beginnen. Daraus ergäben sich neue Aufgaben und Probleme, deren Lösung die schöpferische Mitarbeit verlange. Der Umstand, daß in die Negierung auch andere Richtungen ausgenommen wurden, berechtige zu der Hoffnung auf Mitarbeit aller Schichten der Bevölkerung. In der Außenpolitik weHe die neue Regierung wi« die früheren den Grundsatz der E i n h a l t u n g strikter Neutralität und die Pflege guter und beständiger Beziehungen mit allen Staaten, vor allem mit den un mittelbaren Nachbarn, anstreben.