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ÄMaMU M AWm stMUlNS 9!r. 100. zu Nr. 160 des Hauptblattes. 1931. Beauftragt mit der Herausgabe Regierungsrat Brau he in Dresden. Landtagsverhandlungen. (Fortsetzung der S3. Sitzung von Dienstag, den 7. Juli 1SS1.) Abg. Dieckmann (D Vp ): Ich möchte noch einige kurze Bemerkungen zu Kap. 12 machen und zu der Aus sprache, die sich hier ergeben hat. Ich halte das für not wendig, weil es hier bei diesem Gegenstand zu Aus- einandersetzunyen gekommen ist zwischen der Wirtschafts partei und meiner Fraktion, die, glaube ich, ohne weiteres hätten vermieden werden können, wenn für die Antrag steller das rein Sachliche im Vordergrund gestanden hätte. Ich glaube demgegenüber noch einmal betonen zu müssen, daß wir im Ziele einig sind, daß wir durchaus die Not wendigkeit bejahen, hier Abhilfe zu schaffen bei den fest gestellten Mißständen, die darauf beruhen, daß der Hausbesitz bisher nicht die Möglichkeit, wenigstens nicht in ausreichendem Maße, hatte, die Reparatur kosten, die bei dem jetzigen baulichen Zustand zum Teil außerordentlich hoch sind, auf die Mietzinssteuer an zurechnen. Wenn über diese Ziel Einigkeit bestand, dann wäre es bei gutem Willen und, wenn es den Antrag stellern darauf angekommen wäre, lediglich der Sache zu dienen, durchaus möglich gewesen, hierüber eine Ver ständigung mit denjenigen herbeizuführen, die bereit waren, an der Angelegenheit mitzuarbeiten. Aber ich muß doch noch einmal darauf Hinweisen, nunmehr als Redner meiner Fraktion, daß ich selbst als Bericht erstatter über dieses Kap. 11 bis zum letzten Augenblick keinerlei Kenntnis von den Absichten des Herrn Abg. vr. Weber gehabt habe und schon aus diesem Grunde im Ausschuß nicht einmal in der Lage war, einen Sach bericht zu erstatten. Das scheint mir mit Sachlichkeit nicht mehr allzuviel zu tun zu haben. Ich bedaure das aufs tiefste. Es wäre ein anderer Weg durchaus möglich gewesen, zumal ja bekannt war, daß auch die Regierung die ganze Angelegenheit schon seit längerer Zeit bearbeitete und daß auch die Regierung grundsätzlich in ihrer heutigen 'Erklärung sich dazu verstanden hat, hier nach der gegebenen Möglichkeit Abhilfe zu leisten, allerdings wohl kaum auf den Wegen, die von Herrn Abg. vr. Weber gewiesen worden sind und die zum Teil, wie die Regierung nachgewiesen hat, für Sachsen, wo die Verhältnisse durchaus anders liegen, nicht haltbar sind. Insbesondere wird auch im einzel nen die Frage sehr genau weiter zu prüfen sein, in welcher Weise die Tatsache berücksichtigt werden muß, daß heute scl-vn dem Hausbesitz die 10 Proz. der für den Wohnungsbau berettgestellten Steuermittel fürJnstand- setzungsarbeiten zur Verfügung stehen. Daß also die Regelung, die in Sachsen wird getroffen werden müssen, anders aussehen muh als die, die in Preußen besteht, ist mit dieser Feststellung schon ohne weiteres erwiesen, und wir können in diesem Punkte der Erklärung der Regierung folgen. Ich darf bei dieser Gelegenheit im allgemeinen die Bitte aussprechen, daß es in Zukunft vermieden werden möchte, wieder solche Wege zu gehen, wie sie diesmal gegangen worden sind. Ich glaube, daß die Interessen von Teilen der Wirtschaft und der gesamten Wirtschaft heute sehr stark gefährdet 'sind, und daß diese Wirtschaft es nicht verträgt, daß man ihr anscheinend mit Anträgen helfen will, die den Zweck der tatsächlichen Hilfe ver fehlen müssen, wenn sie nicht anders vorbereitet sind und in anderer Form gebracht werden, als das bei dem Antrag vr. Weber der Fall ist. Wir werden trotzdem als Partei diesem Anträge zu stimmen, um damit zu dokumentieren, daß wir mit dem Ziel, das der Antrag verfolgt, einverstanden sind. Abg Sieget (Komm): Eurige Worte zu dem Anträge, den die Wirtschaftspartei in Form eines Überfalles auf den Landtag gebracht hat! Die Tatsache, daß Herr Abg. vr. Weber die Zeit benutzt, um eine Forderung des Dresdner Hausbesitzervereins bei der Beratung des Steuerkapitels einzubringen, also quasi ein Überrumpe lungsmanöver zu machen, muß ganz offen ausgesprochen werden. Was war die Ursache dieses Antrages? Am 30. Juni tagte der Dresdner Hausbesitzerverein. (Abg. Günther: Das ist ein Märchen, was Sie da erzählen! Das haben wir schon seit Jahren gefordert!) Bei dieser Tagung ist klar zum Ausdruck gekommen, daß man mit der bisherigen Regelung der Verwendung der Mietzinssteuer nicht ein verstanden ist. Rund 30 Milliarden RM jährlich hat der Hausbesitz während der letzten 7 Jahre für die Jn- standsetzungsarbeiten in den Althäusern seit 1924, über 200 Mill. RM allein der Dresdner Hausbesitz, in der gesetzlichen Miete erhalten. Es hat also bisher weder an Zeit noch an Mitteln gefehlt, rückständige Reparaturen nachzuholen. Wo das unterblieben ist, liegt in der Regel ein Verschulden und nicht ein Mangel an Mitteln vor. Wenn dem Hausbesitz seit 1924 allein in Dresden an nähernd 200 Mill. RM zur Verfügung standen und er mit diesen Mitteln nicht verstanden hat, seine Wohnungen und Häuser herzurichten, so ist diese Maßnahme nichts anderes als ein Betrug am Volk. Wir sind der Meinung, daß von uns die Forderung an die Mieter gerichtet werden muß, aufzupassen und außerparlamentarisch diesem Raubzug der Hausbesitzer zu begegnen. (Bravo! b. d. Komm) Abg. Ferkel (Soz): Der erste kommunistische Diskussions redner hat gesagt, daß wir wohl einen Wink von oben bekommen hätten, well wir erneut beantragen, daß der Lohnausgleich bei Verkürzung der Arbeitszeit nur in Verbindung mit den Gewerkschaften geschehen soll. Wie sich doch in so einem Kommunistentopf die Welt malt! (Lachen b. d. Komm. — Abg. vr. Wilhelm: Stimmt!) Schon als wir das letzte Mal einen ähnlichen Antrag beraten haben, wurde im Ausschuß auf unseren Antrag eingefügt „Lohnausgleich in Verbindung mit den Gewerk schaften". Die Kommunisten haben dann im Plenum beantragt, diese Formel zu streichen. Das Haus hat so beschlossen. (Abg. Renner: Habt ihr da zugestimmt?) Nein, das haben wir abgelehnt. Das Haus hat beschlossen, zu streichen „in Verbindung mit den Gewerkschaften", und darauf haben wir aller dings der nun verbleibenden Formel zugestimmt, das ist richtig. Das bedeutet aber gar nicht, daß wir unsere bisherige Auffassung preisgegeben haben. Aber nun hat sich folgendes abgespielt. Nachdem der Beschluß des Landtags gefaßt war, haben die Arbeiter draußen in den Sächsischen Werken gemeint, nun be kommen sie, nachdem ja bereits alle kurz arbeiten müssen, einen vollen Lohnausgleich, und da hat die Aktiengesell schaft Sächsische Werke gesagt: Mit jenem Beschluß des Landtags kann ich nichts anfangen, weil ja ein Tarif vertrag besteht, und das geht weit über den Beschluß des Landtags. Dieser Tarifvertrag ist Berufsgesetz, und in diesem Tarifvertrag ist die Arbeitszeit und die Be zahlung festgelegt. (Zuruf b. d. Komm.) Weil nun der Landtag nicht beschlossen hat „in Verbindung mit den Gewerkschaften", haben die ASW. gesagt: Wir können mit diesem Beschluß nichts anfangen. Das war nun den Kommunisten sehr unangenehm. Ich hoffe, daß wenigstens heute die Kommunisten so vernünftig sind und die Fassung „in Verbindung mit den Gewerkschaften" beschließen. Wir sind grundsätzlich dagegen, daß die Gewerkschaften ausgeschaltet werden, und fordern das immer wieder. Ich hoffe, daß heute wenigstens das Haus unserem Antrag zustimmt, damit wirklich etwas geschehen kann. (Bravo! b d. Soz.) Damit ist die Aussprache erschöpft. Die Ab stimmung ist vertagt. Punkt 9: Zweite Beratung der Vorlage Nr. 3V über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und einiger damtt zusammenhängenden Gesetzesbestimmungen (Landes- finanzausgleichsgefetz von 1931) sowie über die hierzu vorliegenden Eingaben. (Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache Rr. 571.) über den wesentlichsten Inhalt der Vorlage Nr 30 wurde gelegentlich der ersten Beratung in der 44. Sitzung vom 9. Juni berichtet, (vergl. Landtagsbeilage Nr. 79 Seite 349 ff.) Der Ausschußantrag Drucksache Nr. 571 hat folgenden Wortlaut: (Die MinderheitSantrüge sind durch > besonders bezeichnet - Der Landtag wolle beschließen: I. in der Vorlage Nr. 30: ä. Art. I: 1. Ziff. 1 als Ziff. „1a" anzunehmen; 2. als Ziff. „1b" einzufügen: a) » in 8 1 Ziff. 1 wird die Zahl „47" er setzt durch die Zahl „40", in § 1 Ziff. 2 wird die Zahl „50" er setzt durch die Zahl „55", in § 1 Ziff. 3 wird die Zahl „3" ersetzt durch die Zahl „5". Herrmann (Leipzig). Mehlhorn. Schneider, b) im § 1 werden erseht: in Ziff. 1 die Zahl „47" durch die Zahl „43", in Ziff. 2 die Zahl „50" durch die Zahl „52", in Ziff 3 die Zahl „3" durch die Zahl „5". 3. Ziff. 2 anzunehmen; 4. Ziff. 3: ») » in folgender Fassung anzunehmen: „3. Im § 3 Abs. 2 und im § 7 werden die Worte „zur einen Hälfte" durch die Worte „zu zwei Fünfteln" und die Worte „zur anderen Hälfte" durch die Worte „zu drei Fünfteln" ersetzt" Herrmann (Leipzig). Mehlhorn. Schneider, b) anzunehmen; 5. Ziff. 4 anzunehmen; 6. Ziff. 5 anzunehmen; 7. Ziff. 6 anzunehmen; 8. Ziff. 7 anzunehmen; 9. Ziff. 8 anzunehmen; 10. Ziff. 9 anzunehmen; 11. Ziff. 10 zu ändern wie folgt: ») » „Hinter § 13 werden folgende Ab schnitte eingesügt: 3». Kraftfahrzeugsteuer. 8 13». Vom Landesanteil an der Kraftfahrzeug steuer erhalten: 1. der Staat 30 vom Hundert (StaatS- anteil, 2. die Gesamtheit der Bezirksverbände und bezirksfreien Gemeinden 60 vom Hundert (Bezirksanteil), 3. der Wegebaustock (8 13ck) 10 vom Hun dert (Anteil des Wegebaustocks)."; Herrmann (Leipzig). Mehlhorn. Schneider, b) „Hinter § 13 werden folgende Abschnitte etngefügt: .,3». Kraftfahrzeugsteuer. 8 13». Vom Landesanteil an der Kraftfahrzeug steuer erhalten . . 1. der Staat 40 vom Hundert (StaatS- anteil), . . ... . 2 die Gesamtheit der Bezirksverbande und bezirksfreien Gemeinden 50 vomHundert 3. der Wegebaustock (8 136) 10 vom Hun dert (Anteil des Wegebaustocks),"; o) » in 8 13b; . .. 1. im Abs. (1) in der zweiten Zeile die Worte „zur einen Hälfte" werden gestrichen; . . 2. im Abs.(1) in der vierten Zeile hinter dem Worte „werden", wird ge- 3. un Abs'(2) die Worte „nach Abs. 1" zu streichen; Herrmann (Leipzig). Mehlhorn. Schneider. 6) in 8 136 Abs. (2) folgenden Satz 4 an zufügen: „ „Dein Ausschuß ist alljährlich innerhalb einer Fust von 6 Monaten nach Abschluß des Rechnungsjahres ein Rechenschafts bericht über die Verteilung von Beihilfen aus dem Wegebaustock vorzulegen."; M s) » hinter § 13k einzufügen: „3o. Biersteuer. 8 13g. Die Hälfte des Landesanteils an der Biersteuer wird dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (8 1 Z 2) zu geschlagen." Kunz. k) im übrigen Ziffer 10 anzunehmen; 12. Ziffer 11: ») » zu streichen; Eventualantrag: in Ziffer 11 (8 16) im Absatz (3) Zeile 6 das Wort „verpflichtet" durch das Wort „berechtigt" zu ersetzen; Hermann (Leipzig). Mehlhorn. Schneider. b) anzunehmen; 13. Ziff. 12 wie folgt zu ändern: ») den neuen Abs. (3) zum 817 anzunehmen, b) 1. » im neuen Abs. (4) zum 8 17, dritte Zeile die Worte: „An die Bewilligung hat" usw. zu streichen; Herrmann (Leipzig), Mehlhorn, Schneider. 2. den neuen Abs. (4) zum 817 zu streichen; o) der neue Abs. (5) wird Abs. (4); 6) den alten Abs. (3), der nunmehr Abs. (5) wird, in folgender Fassung anzunehmen: „(,) Ter Lastenausgleichstock wird vom Ministerium des Innern verwaltet. Ein angemessener Teil der Gesamtsumme der dem Lastenausgleichstocke zufließenden Mittel ist schlüsselmäßig zu verteilen, über die Verwendung der Mittel des Lastenausgleichstocks beschließt ein Aus schuß, der aus drei Regierungsvertretern, drei Abgeordneten des Landtags, dre» Mitgliedern des Gemeindetags und einem Mitgliede des Verbandes der Bezirks verbände besteht Für jedes Ausschuß mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen. Der Ausschuß soll auch Richtlinien für die Verwaltung aufstellen und die Ver waltung überwachen." e) im übrigen Ziff. 12 anzunehmen; 14. Ziff. 13 anzunehmen; 15. Ziff. 14 anzunehmen; 16. Ziff. 15 anzunehmen; 17. Ziff. 16 anzunehmen; 18. Ziff. 17 anzunehmen; 19. Ziff. 18 anzunehmen; v. Art. II ») unter Ziff. 1 abzulehnen; d) unter Ziff. 2 abzulehnen: 6. Art. III anzunehmen; v. Art IV anzunehmen; L. den Art V: 1. unter Abs. (,) in folgender Fassung anzunehmen: „(1) Die Vorschrift in Artikel I Ziffer 1b dieses Gesetzes tritt mit Wirkung vom 1. April 1932, das Gesetz im übrigen aber mit Wirkung vom 1. April 1931 ab in Kraft"; 2. unter Abs. (2) anzunehmen; II. im übrigen die Vorlage samt Überschrift, Eingang und Schluß unverändert anzunehmen; HL die Regierung zu ermächtigen, die erforderlichen redaktionellen Änderungen vorzunehmen und die Paragraphenzahl entsprechend zu ändern; IV. die Regierung aufzufordern, 1 . bei der Reichsregierung und im Reichsrat die Beseitigung des Erzbergerschen Finanzsystems zu beantragen mit dem Ziele, Ländern und Gemeinden eigene Steuerquellen mit eigener Verantwortung für die Einnamen zuzuweisen, 2 der Reichsregierung zu erklären, daß die Regierung de« Freistaates Sachsen nicht in der Lage ist, mit Hilfe der Notverordnung des Herrn Reichs-