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LMMU zm AWc» AMD»« Nr. 131. zu Nr. 47 des Hauptblattes. 1924. Beauftragt mit der Herausgabe: Regierungsrat Brauße in Dresden. Landtagsverhandlungen. (Fortsetzung der »4. Sitzung von Donnerstag, den 21. Februar.) Punkt 15: Anfrage des Abg. Siegert u. Gen., das Verhalten des Schulvorst an des zu Sosa in ein er Wohnungsfrage betr. (Drucksache Nr. 529.) Die Anfrage lautet: Ist der Regierung das rechtswidrige Verhalten des Schulausschusses zu Sosa i. E. bekannt, der ohne Rück sicht auf das klare Recht des dortigen Kirchenvorstandes als des Verwalters des Kirchschullehns die in dem Schuthaus frei gewordene Kantorwohnung verkleinert und später unter Zuziehung und Beihilfe der Hundert schaft mit einem von ihm berufenen Lehrer hat be setzen lassen? Wenn ja, wie lange will sie diese offenbare Ver letzung der Art. 13», 2 der Reichsverfasstmg dulden? Zur Begründung erhält das Wort Abg. Siegert (Ttschnat.): Das unerhörte Lehr- und Lesebücherverbot für höhere Schulen durch Verordnung vonr 21. Dezember 1923 ist von dem neuen Herrn Mi nister für Volksbildung zum Teil abgemildert, durch einen Komentar abgeändert und wesentlich unwirksam gemacht worden. Lehr-, Lese- und Geschichtsbücher waren von dem vergangenen Volksbildungsminister verboten worden wegen ihres zum Teil für die Schulen eines republikanischen Staates nicht geeigneten Inhalts. Mit diesem Begriffe „ungeeigneten Inhalts für die Schulen des republikanischen Staates" hat offenbar neben vielen anderen Leuten iir Sachsen auch der Herr Minister vr. Kaiser nichts auzufangen gewußt. Deshalb hat er für diesen Begriff von Herrn Fleißner gesetzt: Bücher, die eine monarchistische Tendenz verfolgen. Aber auch dieser Begriff läßt mancherlei Ausdeutungen zu. Ich möchte fragen, ob darin, wenn Lese- und Geschichtsbücher den Kindern etwas von der Monarchie erzählen, wie sie gewesen ist, wenn sie etwas erzählen von sympathischen Zügen in den Lebensbildern von Monarchen, schon eine monarchistische Tendenz vor handen ist. Ich möchte das leugnen. Monarchistische Tendenz in der Literatur kann ich nur dann und dort erblicken, wo ausgesprochen politisch die Wieder einführung der monarchischen Staatsform propagiert wild oder wo die Republik in politisch tendenziöser Weise verspottet oder verhöbnt wird. Beides kann in dell meisten der von Herrn Fleißner verbotenen Lehr und Geschichtsbüchern gar nicht der Fall fein, »veil ihre Entstehung schon vor 1918 liegt, und auf das eine Lese buch, das nach 1919, also im neuen System erschienen und eingeführt ist, komme ich noch Ich habe mich nun auf Grund der neuen Ver fügung des Herrn Vr. Kaiser beschäftigt mit den mir besonders naheliegenden und zugänglichen Lese- und Geschichtsbüchern, habe sie durchgesehen und kann wahrhaftig versichern: cs ist in keinem dieser Bücher irgendeine monarchistische Tendenz zu entdecken. Aller- dings, ich muß eine Einschränkung machen der Wahr- haftigkcit wegen. In den Gedichten eines Lesebuchs habe ich allerdings einzelne gesunden, die nicht mehr in die neue Zeit passen, nicht etwa, weil sie monarchi- stisch sind, sondern weil sic sich nicht haben anp .ssen können dem modernen Geist des Antimilitarismus, des Pazifismus, des Internationalismus, der Vötkcrvcr- söhnung usw. Diesen Dingen schlagen solche Gedichte allerdings ins Gesicht. Ein richtiggehender moderner republikanischer Pädagog wird aber auch diese ver alteten und altmodischen Erzeugnisse eines mili taristischen und nationalistischen Zeitalters nicht zu überschlagen brauchen, wenn er nur geschickt ist,- er kann aus dem Gegenteil beweisen, wie turmhoch die IHtrungenschaftcn des neuen republikanischen Systems diese ganze abgeklärte, reise, wcltbürgerliche Stimmung unserer neuen Zeit über diesem alten verrotteten System stehen. Wenn es z. B. in dem kleinen Liedchen eines deutschen Knaben heißt: Mein Arni wnd stark und groß mein Mut, gib Vater, mir ein Schwert! — dann wird das Liedchen wahrscheinlich, wie ich heute gemerkt habe, dem Herrn Liebercych sehr sympathisch sein, denn er trat doch ganz besonders für die Schwer- bcwaffnung der Streikposten stehenden Arbeiterschaft ein. (Heiterkeit.) Oder ein anderes Liedchen, das man auch verdächtig gefunden hat, das anfängt: „Schon früh m meiner Kindheit war meinlläglich Spiel der Krieg" — das wird wohl all denen fehr sympathisch sein, die immer und immer wieder den Krieg gegen die eigenen Volksgenossen, den Klassenkampf, propagieren. (Lachen bei den Kom.) Das alte, biedere Sachsenlied: „Gott fei mit dir, mein Sachsenland, ein frommes Herz und sleiß'ge Hand, das fei dein Losungs wort, hell leuchte deiner Tugend Glanz, du edle Perl' im deutschen Kranz" könnte, vielleicht nntcr- stützt durch Zitate und sächsische Parlamcntsbcrichte (Sehr gut! bei den Dtschnat.) oder durch bunte Licht bilder aus dem neuen freien Staat Sachsen, z. B Schwarzenberg, Limbach Oberfrohna, Schedewitz (Zu rufe bei den Kom.) zu sehr eindrucksvollen Schilderun gen — ich gebrauche Zitate von Herrn Liebmann oder Fellisch — „dieses ganz idyllischen, friedlichen Zustandes" in unserem schönen Sachsenlande unter der fürsorg lichen Obhut der kommunistischen Hundertschaften ge braucht werden. Ich begnüge mich mit diesen Beispielen, aus denen er sichtlich ist, daß ich offen genug bin und auch einige Stücke kritisiert habe, die nicht mehr indie Lesebücher hmempayen. Aber auch solche Stücke, die auf den ersten Blick als un modern und ungeeignet erscheinen, könnten auch aus Grund der Verfügung des Herrn 0» Kaiser in den Lesebüchern bleiben. Eine klare Pädagogik wird auch aus Gistblüten Honig saugen können. Tiefen toleranten Standpunkt vertritt denn auch die Verfügung des neuen Herrn Ministers, er findet sich auch ab, wie es dort in der Verfügung heißt, mit literarisch wert vollen, wirklichkeitstreuen Kriegsschilderungen in ange messener Zahl und duldet ebenso wertvolle Stucke, in denen religiöse Dinge in dichterischer Verklärung am Geiste des Schülers vorüberziehen, und damit bekundet er wohl deutlich genug, daß er auf dem entgegen gesetzten Standpunkte wie sein Vorgänger sich befindet, der alle Stücke spezifisch religiösen Inhalts, Gebete, Lieder, Erzählungen zum Lobe der Frömmigkeit auf den Scheiterhaufen geworfen wissen wollte. Ich nehme an, daß Herr vr. Kaiser als Voltsbil- dungsminister sich eine Kultur nicht ohne Religion, eine Jugenderziehung nicht ohne religiösen Einschlag denken kann iind daß er sich eine Erziehung deutscher Jugend doch sckliießlich nur denken kann als eine Erziehung zum Deutschtum. Daß Lesestücke aufdringlicher, ein seitig konfessionalistischer Tendenz abgelchnt werden, darin stimmen wir ihm durchaus zu. Ich nehme endlich an, daß durch die neue Ver fügung das Verbot des Lesebuches „Wägen und Wirken, 5. Teil", das jetzt in vielen höheren Schulen erst kürzlich eingesührt worden ist, ausgehoben ist. Merkwürdigerweise hatte Herr Fleißner das Buch ver- boten, das ausgerechnet, wie cs im Vorwort heißt, ein Führer zum Deutschtum sein wollte und auch wirklich ist. Es enthält Stücke, die zur Bildung der Persönlich keit dienen, eine Vertiefung der Lebensauffassung bringen und Verständnis für die sozialen und wirt schaftlichen Aufgaben der Gegenwart wecken wollen. Tas Buch, das methodisch und inhaltlich durchaus modern eingestellt, das frei und rein von jeder Partei- potrtik ist, das will an der Hand der deutschen Ge schichte und ihrer führenden Persönlichkeiten durch Bilder aus dem Arbeite- und Wirtschaftsleben der Gegenwart, durch Beispiele aus guter deutscher Kunst, durch Zeugnisse wertvollsten, alten und neuesten deut schen Schrifttums unsere Heranwachsende Jugend zu wahrhaftigen, tatfreudigen, opferbereiten und verinncr- lichten Deutschen erziehen helfen. Und ein solches Buch konnte in Sachsen verboten werden — eine hoffentlich bald vergessene, recht blamable Denkwürdig keit in der sächsischen Kulturgeschichte! (Sehr gut! bei den Dtschnat.) Mein Antrag bezieht sich in seinem zweiten Teile auch auf das Verbot deS Wirtschaft-Ministeriums, das alle Lese-, Lehr- rind Geschichtsbücher, soweit sie vor 1919 erschienen sind, als Untcrrichtsbücher grundsätzlich für unstatthaft erklärt hat. Ich möchte beim Wirt- schaftsministcrium ansragen, ob auch diese Verfügung nunmehr in ähnlicher Weise wie die des Volksbildungs ministeriums aufgehoben worden ist. Wenn ich eine bejahende Antwort darauf bekomme, dann erkläre ich beide Teile meines Antrags für erledigt Tics zu dein Antrag Nr. 648! Tann komme ich zu meinen drei Anfragen unter Nr 502. Hier nruß ich etwas Allgemeines voraus schicken. Sie sehen dort das Tatum des 17. September 1923 darauf. Ich hatte am Schlüsse meiner Anfrage sic als ganz besonders dringlich bezeichnet, und ich hatte deswegen um eine Antwort noch vor dem Zu sammentritt des Landtages, also Ansang Oktober ge beten. Ich habe diese Antwort nicht bekommen auf schrisllichcnr Wege, und auf eine mündliche Antwort habe ich ganze 5 Monate warten müssen. (Hört, hört! bei den Dtschnat.) Da ich nicht weiß, wo die Sache hängen geblieben ist, kann ich lediglich meiner Verwunderung Ausdruck geben über diese Verschleppung, die auch draußen im Lande in den interessierten Kreisen viel Beunruhigung hcrvorge- rufen hat. Der Sinn solcher parlamentarischer Anfragen kann nicht der sein, daß sic monatelan g in irgendeiner S chub lade liegen bleiben und dann durch solche Überalterung nut ^az«r beitragen, daß Mißstände, gegen die doch auf solchem Wege vorgcgangen werden soll, länger als nötig unverändert bestehen bleiben. Deshalb möchte rch höflichst darum bitten, das; künftig derartige An fragen in möglichst beschleunigtem Tempo beantwortet und verhandelt werden. Ich habe auch sonst den Ein druck, daß in Schulangelegcnheitcn die Entscheidungen manchmal recht zögern und erst nach langen Zwischen räumen erfolgen. So ist auf eine Beschwerdenemgabc deS Christlichen Eltcrnverbandes vom 15. Juni erst nach 6 Monaten (Hört, hört! bei den Ttschnat.) ein Besch» id erfolgt, und dabei mußte das Ministerium für Volks bildung die gerügten Nbelstände als tatsächlich vor Händen zugebcn und amtlich bestätigen. Auch untere Behörden scheinen in dieses Tempo manchmal zu ver- fallen. So ist z. B- von der Schulgemeinde Thurm und Stangcndorf trotz Erinnerung seitens des Bcznks- schnlamtcS Glauchau monatelang eine Erledigungsan zeige nicht erstattet worden. (Sehr richtig! bei den Dtschnat) Da meine Klagen und Anklagen hier sich nicht gegen den «reuen Herrn Volksbildungsminister richten, so wird er mir memc Bitte nicht übel nehmen, daß unter seiner Stabführung ein merkliches rwcvlenmcio einsetzen rnöge. Nun zu den« ersten Punkte meiner drei Anfragen! Die erste Anfrage richtet sich gegen die Beaufsichtigung des Religionsunterrichts der Volksschule durch den Be zirksschulrat von Tresden, Herr,« Arzt, und gegen das Eingreifen desselben in den Unterricht. Tas Vorgehen des Herrn Arzt hat in Lehrer- und Elternkreisen außer ordentlich starke Beunruhigung, ja Empörung hervor gerufen. Herr Arzt ist, wie bekannt, im Jahre 1921 aus der Kirche ausgetreten. Er hat, wie aus seinen Reden und Vorträgen klar genug hervorgeht, innerlich mit der evangelischen Kirche und dem dort verkündigten Christentum gebrochen. Ich sage das ohne jede Kritik. Er ist seit 1919 der prominente Vorkämpfer in der Be- we ung gegen die christliche Schule und gegen den Religionsunterricht in der Volksschule und für eine be kenntnisfreie weltliche Gemeinschaftsschule gewesen und ist es heute noch. In dieser Beziehung hat er freilich offenbar einen radikalen Umschwung seiner Überzeugung und Gesinnung durchgemacht, denn mir ist bekannt, daß er fiüher fast den entgegengesetzten Standpunkt als Lehrer wann und begeistert vertreten hat. (Heitere Zu stimmung bei den Ttschnat.) Tarüber, wie gesagt, kein Wort der Kritik. Tie Kritik setzt aber nun ein, wenn derselbe Herr Arzt in seiner amtlichen Stellung als Bezirksschulrat jetzt den Religionsunterricht inspiziert und in ihn selber unterrichtend cmgreist, in demselben Religionsunterricht, den er ablehnt. Er will, wie er ja vorausgesagt hat, besonders für Togmatisierung, für wörtliche Über einstimmung des Unterrichts mit der Augustana sorgen, obwohl er doch immer ein Vorkämpfer gegen den dog matisch-konfessionalistischcn Religionsunterricht gewesen ist. Er muß doch wohl wissen, daß es einet« solchen Religionsunterricht im Bekenntnis und nach den Be- kenntnisschristen, besonders nach dem Katechismus seit Tezember 1918 nicht mehr gibt und nicht mehr geben darf. Und er selber ist ja, wie schon erwähnt, früher bei seiner persönlichen Begeisterung über wahrhaftige, innere Religiosität gegen jeden dogmatisch-konscssiona- listischen Charakter des Religionsunterrichts vorgegangen. Hier klafft ein ganz unlösbarer Widerspruch. (Sehr richtig! rechts.) Und weiter: Art. 149 der Reichsoerfassung Abs. 1 fordert die Übereinstimmung des Religionsunterrichts in der Schule mit den Grundsätzen der betreffenden ReligionsgZellschast. Herr Arzt hat mit feiner Religions- gescllschaft gebrochen. Und trotzdem macht er sich mit feiner Beaufsichtigung des Religionsunterrichtes sozu sagen zum Sachwalter dieser Kirche und will amtlich beurteilen, ob dieser Unterricht mit den Grundsätzen der Kirche übereinstimmt, ja er will ausdrücklich bewrgt sein, daß diese Übereinstimmung eine völlige, ja wörtliche sei. Wir bestreiten ihm ganz entschieden die innere Be rechtigung und Befähigung hierzu. (Sehr richtig! rechts.) Noch eine Frage! Bringt Herr Arzt nicht auch durch feine Aufsicht den überzeugten christlichen Religions- lehrcr in eine peinliche Lage? Ein solcher weiß doch, wie Herr Arzt, sein Vorgesetzter, persönlich zum Religionsunterricht und zum christlichen Lehrstoff im Unterricht stehl — ablehnend —, und er weiß ebenso, daß Herr Arzt als Aumchtsbeamter von Amts wegen den Unterricht kontrolliert auf seine wörtliche und inhaltliche Übereinstimmung mit den Grundsäßen der evangelischen Kirche, mit der er selbst gebrochen hat und deren Förderung er doch selbst nicht wünschen kann. WaS für einen Unterricht soll nun der Lehrer geben? Einen Unterricht, der dem Herrn Schulrat Arzt gefällt, oder einen, der dem Dissidenten Arzt genehm ist? Tas ist der schwere innere Konflikt des Lehrers. Und wenn Herr Arzt dann selbst in den Unterricht lehrend emgrciit, wird er schließlich nickt auch die Kinder verwirren und verprellen, wenn er ihnen die christliche Glaubenslehre, wie er sie aufsaßt, ihnen bar bieret? Kurz, man kann die Sacke von allen Seiten betrachten — überall klonende Widelsprücke, Unmöglich keiten! Deshalb legen ivir mit allen christlichen Eltern und Lehrern Verwahrung ein gegen eine Religions- aussickt, die von einen« Dissidenten ausgeübt wird. (Lebhaftes Sehr richtig! rechts.) Nur« bat das Volksbildungs-Ministerium freilich schon am 13. Oktober 1923 enrickiedcn: Nack Landesrecht wie auch na^, Art. 144 und 149,1 der Reicks-Verfassung hat jeder Bezirksschulrat den gesamten Unterricht, mithin auch den Religionsunter richt zu beaufsichtigen und dieses Aussichtsreckt schließt auch die Befugnis ein, gegebenenfalls in den Unter richt einzugrelsen. Dabei bat aber dasselbe Ministerium am 31. Januar 1922 ckon entschieden und verfügt, daß Lehrern, die aus der Kirche ausgetreten sind, auf keiner Stufe der Volsgckule Religionsunterricht im Sinne von Art. 119 der ReichS- vcrfanung übertragen werden darf. Liegt denn da nickt als einzig logische Konieauenz hieivon die Anwendung auch auf die Beaufsichtigung des Religionsunterrichts auf der Hand in dem Sinne: Schulräten, die aus der Kirche ausgetreten sind, kann auf keiner Stufe dec Volksschule die Aussicht über den Religionsunterricht nn Sinne der Reicksverfassung übertragen werden ? In diesem Sinne appellieren «vir an der« neuen Herr,« Minister. Zum zweiten Punkt meiner Anfrage: Bezahlung von Ersatzlehrkrästen für den Religionsunter richt möchte ich folgendes bemerken. Nack der Verord nung vom 30. 9. 20 hat die Bezahlung solcher Rcligions- lehrer nach dem Tarif für Überstunde«« zu erfolgen. Der Begriff Überstunde«« setzt voraus, daß jemand über seine Pstichtstundenzahl hinaus einzelne Stunden mehr gibt — meist auf kurze Zeit —: er erhält dann neben dem vollen Gehalt noch eine Erfatzvergütung, die bezeichnender-