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Dresdner Journal : 27.02.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-02-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189702278
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18970227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18970227
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1897
-
Monat
1897-02
- Tag 1897-02-27
-
Monat
1897-02
-
Jahr
1897
- Titel
- Dresdner Journal : 27.02.1897
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Grf-et»e>: Täglich «ü Luluahme der Soun- und Feiertage abend«. Fernfpr-«»stV-ß: Nr 1295 ve»>«»»ret«: Für Dresden vierteljährlich: » Mart 50 Ps., bei den Kv > cr. lich deulf^cn PvÜ-i!,,I.il!c>i Verteljährlich » Mart; außer halb de« Deutschen Reiche« Post, and Slem-elzuschlag. E,n««lnr Nummern: »0 Pf Dresdner LR Journal. «»lündtguugrgcbühren: für den Raum ^uer gespal» tenen Zeile kleiner Schrist »v Pf Unter „Einaefandt" die Zeile so Pf. Bei Tabellen» und Ziffcrnsatz entsprechender Aufschlag. Herausgeber: Königliche Expedition de« Dre-duer Journal« Dresden, Zwmgerstr 20 Fernspr.»Anschluß Nr 1295 M48. Sonnabend, den 27. Februar, abends. S897. Uachbellellungen auf das „Dresdner Journal" für den Monat März werden zum Preise von 85 Pf. angenom men für Dresden: bei der unterzeichneten Ex pedition (Zwingerstraße Nr. 20), für auswärts: bei den Postanstalten des betreffenden Orts zum Preise von 1 M. In Dresden-Neustadt können Bestellungen abgegeben werden in der Hofmusikalienhandlung des Herrn Adolf Brauer (F. Plötner), Haupt straße 2, wo auch Ankündigungen zur Be förderung an unser Blatt angenommen werden und wo, ebenso wie bei dem Bahnhofsbuchhändler Herrn Weigand (Personenhauptbhf.), Herr« Kaufmann Simon, Cirkusstr.24 (Ecke Pillnitzer Straße), Herrn Kaufmann Lebr. Wesser, Prager Straße 2 und Frau verw. Siegmeier, Alauustr. 19, einzelne Nummern des „Dresdner Journals" zu habe« sind. König!. Expedition des Dresdner Journals. Ämtlichcr Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst ge ruht, dem Bahnhofsinspektor II. Klasse bei der Staats eisenbahnverwaltung Tömlich in Frohburg das Ver dienstkreuz und dem Stations-Assistenten I. Klasse bei derselben Verwaltung Teubner in Schandau das Albrechtskreuz zu verleihen. Nichtamtlicher Teil. Friedensstörer ist jedenfalls der allereinzige Weg, die ebenso verfahrene wie gefährliche kretensische Angelegenheit wieder in Ordnung zu dringen. Tenn auch jetzt denken die Griechen offenbar noch nicht daran, sich dem Willen der Mächte zu unterwerfen, sondern scheinen geneigt zu sein, die Frage der Ein verleibung Kretas von einer .Volksabstimmung" der Kretenser abhängig machen zu wollen. Nur die allerempfindlichste Züchtigung ist solchen Streichen gegenüber angebracht. — Durchaus einverstanden mit dem russischen Vor gehen sind die „Hamburger Nachrichten". Sie schreiben heute folgendes: Dies entschiedene russische Vorgehen stellt die natürliche Situation wieder her und läßt deutlich erkennen, um was cs sich in der kretensischen Frage in Wirklichkeit handelt Wenn Griechenland davor gewarnt wird, sich durch selbstsüchtige Freunde zum Beharren in seinem Widerstande verleiten zu lassen, so weiß ganz Europa, wohin das zielt, und der Eindruck hiervon wird noch verstärkt durch die Hinzusügung des russischen Textes, daß Rußland in der angedrohten Weise gegen Griechen land auch dann vorgehen werde, wenn sich einzelne Mächte dem Schritte nicht anschließen sollten. Das kann abermals in erster Linie nur an die englische Adresse gerichtet sein und erst in zweiter vielleicht an die italienische. Wir stehen also vor der gesunden, innerlich wahren Entwickelung der kretensische» Frage, welche als Unter grund den englisch-russischen Interessengegen satz enthüllt. Es ist bemerkenswert, daß die gleichzeitigen Londoner und Wi.nec osfiziellcn oder offiziösen Mitteilungen die Möglichkeit eines ferneren Dissenses unter den Mächten eicht zum Ausdruck bringen. Das Organ des Wiener Auswärtigen Amtes, das dortige .Frcmdenbjatt", glaubt, daß sich keine Macht von der durch Rußland vorgeschlagenen Aktion ausschließen und daß auch England die Blockade mitmachen werde Die St Peters burger authentische Mitteilung hingegen rechnet nicht nur nicht bestimmt hieraus, sondern rm Gegenteil mit der Möglichkeit der Abschwenkung einiger Mächte AuS der gestrigen Erklärung Lord Salisburys im englischen Oberhauie geht nur hervor, daß England die Autonomie Kretas will und bereit ist, zu diesem Zwecke die Türken wie die Griechen auS dem Lande mit Waffengewalt vertreiben zu helfen. Zwischen der Londoner und St Petersburger Kundgebung besteht jedenfalls ein großer Unterschied nicht nur im Ton, sondern auch im Inhalt, dessen Ausgleich abgewartet werden muß Mit besonderer Befriedigung erfüllt uns die volle Über einstimmung, welche die St Petersburger amtliche Mitteilung zwischen der deutschen und russischen Politik konstatiert. Wir hoffen zuversichtlich, daß sie erhalten bleiben wild. Wenn sich Frankreich und Österreich-Ungarn dem Einvernehmen amchließen, so dürste dies nicht nur der Erreichung seines Zweckes, auch gegen etwaige englische Quertreibereien, zu statten kommen, sondern auch der Sicherung des Weltfriedens überhaupt, dessen Bestand wesentlich von den Beziehungen ..zwischen Deutschland und Rußlands einerseits und Frankreichs zu diesen beiden Ländern anderseits abhängt. Zur kretenfischeu Fragt. Die gestern auch an dieser Stelle zum Ausdruck gebrachte Ansicht, daß zwischen den über die Lösung der kretensischen Frage kundgegebcnen Anschauungen Rußlands und Englands ein wesentlicher Gegensatz be stehe, wird von dem maßgebenden Teile der deutschen Presse geteilt. Solange derartige Widersprüche be stehen, erscheint es aber auch noch durchaus unange bracht, von der „Einmütigkeit" der europäischen Mächte allzugroße Dinge zu erwarten. Auffallenderweise fehlt es heute noch durchaus an einer Antwort Englands auf das in energischen Ausdrücken gehaltene russische „Commuuiquä". Hoffent lich bewahrheitet sich nicht etwa die von Wien aus telegraphisch gemeldete Anschauung der dortigen „in formierten Kreise", daß das ganze Communiquv „apokryph" sei, also überhaupt gar nicht existiere! Der von Deutschland zuerst vorgeschlagenc und — wenn das Communique echt ist — von Rußland wieder aufgcnommene Weg des energischen, gewaltsamen Vor gehens gegen die großsprecherischen griechischen . » Kunst und Wissenschaft. Toukünstlcrverein. Der zweite Aufführungs abend, der gestern bei Anwesenheit Ihrer König!. Hoheiten ves Prinzen Georg und der Prinzessin Mathilde vor einer lehr großen Hörerschaft im Gewerbehaussaale stattfand, gestaltete sich zu einer Nachfeier des hundertsten Geburts tages Franz Schuberts. Das zweite Klaviertrio des Meisters, das Streichquintett in und Lieder bildeten dm Inhalt der Borträge. Unter diesen stand der des Quintetts zu obcrst; es war eine vollkommen gleichmäßige, fein durchgebildete, begeistigte und tonschöne Ausführung, an welcher die Herren Rappoldi, Blumer, Wilhelm, Grützmacher und Hüllweck mit größter Hingebung sich be teiligten. Mit tiefstem Eindruck und besonders gehoben durch das beseelte Spiel des Primgeigers geriet ihnen der langsame Satz, dieses überirdisch schöne, wie von Engeln musizierte, herrlichste Stück in dem Werke, das als Ganzes ein Wunder an melodischen und harmonischen Kostbarkeiten ist Wir haben das Quintett, das sämtliche Kammermusiken Schuberts überragen würde, wenn der Schlußsatz — bei aller heiteren Bewegung und Wirkung diese« Genrebildes an sich — vom Stil de« Vorher gehenden weniger schroff abwiche, in einer so trefflichen, unmittelbar fesselnden und mehrfach erhebenden Wieder gabe wie der gestrigen feit langem nicht gehört. Leider läßt sich über den Dortrag de« KlavicrtrioS nicht das nämliche sagen Die Herren Scholtz, Feiger! und Böckmann, von denen nur der Pianist und dieser auch nur in den zwei ersten Sätzen auf der vollen Höhe der Aus gabe stand, faßten die warmblütige, frisch sprudelnde Musik im allgemeinen recht zimperlich an, was sich in dem großen, sür Kammerkompositioncn schlecht geeigneten Saale doppelt rächte Ihrem Spiele fehlten fast durchweg die rechte Herz- Der ntttt Entwurf einrs Jnvali-r»- versicherungsgtseves. Ter vom Bundesrate festgestellte und gestern an den Reichstag gelangte Entwurf eines abge- ü'nderten Jnvaliditäts- und Altersversicher ungsgesetzes weicht in verschiedenen Punkten von dem seiner Zeit auch von uns veröffentlichten ersten Gesetzentwürfe ab. Schon der Titel des Gesetzes ist von „Jnvaliditäts- und Altcrsversicherungsgesetz" in „Jnvalidenversichernngsgesetz" umgeändcrt, und damit ist einem noch vor kurzem auch von uns ausge sprochenen Wunsche nach einer weniger zungenbrechen den und leichter anzuführenden Gesetzesüberschrift ent sprochen worden. — Weiter ist das sogenannte Mandel gesetz mit seinen I V Artikeln gänzlich verschwunden und sein Inhalt ist in das Hauptgesetz hincingcarbeitet worden. An materiellen Änderungen sind uns die nachstehenden als die wichtigsten erschienen: Der VcrsicherungSpfl cht sollen in Zukunft r icht unterliegen Personen, welche Lohnarbeit nur in bestimmten Jahren für nicht mehr als 12 Wochen übernehmen, im übrigen aber ihren Lebensunterhalt als Betriebsunternehmer oter anderweit selbständig erwerben oder ohne Lohn oder Gehalt, und zwar gleichviel ob im Betriebe des Faniilienhau ptes oder Hastigkeit, der unbefangene lraftrge Zug und erwär mende Schwung, und namentlich blieb bei dem Geiger Kraft und Reiz des Tons sehr zu vermissen Für die Lieder vorträge war Hr. Kammersänger Scheidemantel ge wonnen worden, der von Hrn. Schuch am Flügel begleitet, vier Müllerlieder, „Prometheus" und eine spärlich bekannte Komposition „Dem Unendlichen" sang. Der Künstler zeigte nicht die sonstige stimmliche Frische, entfaltete aber große Wärme im Ausdruck und erweckte mit einigen seiner Darbietungen stürmischen Beifall, so besonders mit „Prometheus" und „Ungeduld", welches Lied er wiederholte. H P Tic erste internationale Kunstausstellung zu Dresden, die vom l. Mai bis zum Oktober d. Js. stattfinden wird ist bekanntlich seit langer Zeit von der Dresdner Künstlcr- schaft geplant und vorbereitet worden Die Absicht zur Abhaltung dieser Ausstellung wurde schon am 1. September 1895 bei der feierlichen Eröffnung der akademischen Kunst ausstellung in der Ansprache ihres Vorsitzenden, des Hof- rats Prof. Pauwels, an Se. Majestät den König öffent lich ausgesprochen Im Anfang November 1895, bald nach Schluß der akademischen Ausstellung, wurden sodann die für die internationale Ausstellung von 1897 vorläufig festgesetzten Prozrammpunkte bekannt gegeben Schon damals wurde darauf hingewiesen, daß die erste internationale Kunstausstellung zu Dresden nicht so wohl auf einen allgemeinen Wettbewerb hin ein gerichtet werde, als auf die Auswahl der Kunstwerke durch Mitglieder der Dresdner Künstlerscbast und durch ihre auswärtigen Vertrauensmänner. Wenn hierdurch schon angedeutet war, daß in Dresden andere Ziele ver folgt würden, al« sie bei den Massenausstellungen in Mün chen und Berlin zu tage getreten waren, so wurde darüber noch weiterer Aufschluß gegeben in der ersten Sitzung anderwärts thätig sind Ausländer, welchen der Aufent halt im Jnlande nur sür eine bestimmte Zeit behördlich ge stattet ist und die nach Ablauf dieser Zeit in das Ausland zurückkehren müßen, z B russische Arbeiter, können vom BundcSraie von der Versicherungspflicht befreit werden Ferner ist durch eine Zusatzbestimmung die Füglichkeit gegeben worden, auch Konfektionäre mit Versicherungsbeiträgen sür die von ihren Ausgeber», Faktoren, Zwiichenmeistern beschäftigten Hausgewerbetreibenden und deren Gehilfen, Gesellen und Lehr lingen heranzuziehen. Der Begriff der Invalidität in 8 4 ist üvereinstimmend mit 8 9 dahin sestgestellt worden, daß sie angenommen wird, wenn die Betreffenden nicht mehr im stände sind, durch eine ihren Kräften und Fähigkeiten ent sprechende Lohnarbeit, die ihnen unter billiger Berücksichtigung ihrer Vorbildung und bisherigen Berufsthätigkeit zugemuict werden kann, ein Drittel desjenigen zu erwerben, was körperlich und geistig gesunde Lohnarbeiter derselben Art durch Arbeit zu verdienen pflegen Invalidenrente soll auch derjenige nicht dauernd erwerbsunfähige Versicherte sür die weitere Dauer seiner Erwerbsunfähigkeit erhalten, welcher während 26 Wochen — statt wie im ersten Entwürfe eines Jahres — ununterbrochen erwerbsunfähig gewesen ist Die Bestimmungen, betreffend die Übernahme des Heilverfahrens bezüglich eines Versicherten durch die Versicherungsanstalt sind gleichfalls nicht un wesentlich, zumeist allerdings redaktionell, abgeänderl worden. Tie Bestimmung wegen Abfindung ausländischer Renten berechtigter mit dem dreifachen Betrage der JahrcSrcnte soll durch Beschluß des Bundesrats für bestimmte Grenzgebiete oder für die Angehörigen solcher auswärtiger Staaten außer Kraft gesetzt werden könne», durch d>rcn Gesetzgebung deutschen Arbeitern eine entsprechende Fürsorge für den Fall der Er werbsunfähigkeit oder des Alters gewährleistet ist. Die Warte zeit ist sür die Invalidenrente von 220 aus 200 Beitrags wochen herabgesetzt worden. Richt nur die Dauer einer Krankheit ist sortan als Beitragszeit in Anrechnung zu bringen, ohne daß Beiträge entrichtet zu werden brauchen, sondern auch die an eine Krankheit sich anschließende Rekonvaleszenz sowie ein regelmäßig verlausendes Wochenbett sür die Tauer der da durch veranlaßten Erwerbeunsähigkcit, aber höchstens sür sechs Wochen von der Entbindung an gerechnet. Wesentliche Veränderungen haben die Bestimmungen über Berechnung des von den Versicherungsanstalten aus zubringenden Teiles der Invalidenrente im 8 '-'6 cr- sahren. Sie soll in der Weise erfolgen, daß einem Grund- bctrage, der »ach den verschiedenen Lohnklassen aus so bis 180 M. sich beläuft, bieder Zahl derBeitrag-wochenentsprechenden Steigerungssätzc (sür die Woche 2 bis 6 Ps ) hinzugereckniet werden. Die bisher streitig gewesene Frage, inwieweit Erben einen Rentcnansvruch geltend machen können, ist in tz 29 — übrigens in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Rcichsversichcrungsamts — dahin gelöst worden, daß dies nur insoweit geschehen kann, als der Anspruch noch zu Lebzeiten des Versicherten bei der unteren Verwaltungsbehörde angemclder worden ist. Ter Anspruch aus Erstattung der Hälfte der Bei träge derjenigen Versicherungspflichtigen, welche verstorben sind, bevor sie in den Genuß einer Rente gelangen, muß bereits vor Ablauf eines statt von zwei Jahren nach dem Tode des Versicherten geltend gemacht werden. In 8 34 ist der Betrag der anderweit bezogene» Rente, Pension rc. unter Hinzurech nung der zug.sprochenen Invaliden- oder Altersrente, während deren Bezugs das Recht aus Bezug der letzteren Rente ruhen soll, von 41k auf 450 M. erhöht, im übrigen ist auch aus drücklich ausgesprochen wordcn, daß während des Bezugs von Invalidenrente der Anspruch aus die Altersrente ruht. Auch die Überweisung von Rentcnbeträgen an Gemeinden oder Armenverbändc, welche Unterstützungen an den hilfsbedürftigen Rentenempfänger geleistet haben, ist im 8 35 einigermaßen anders als im ersten Entwürfe geregelt worden. tz 41 enthält neue Bestimmungen über die Versicherung dericnigen Personen, deren Beschäftigung in einem Betriebe stattfindet, dessen Sitz in dem Bezirke einer anderen Versicherungs anstalt belegen ist, als der des Bcschäftigungsortes. Den Wünschen der bei den Versicherungsanstalten beschäftigten Bureau-, Kanziei- und Umcrbeamten sowie Kontrollbeamten ist durch die Bestimmung in 8 47 einigermaßen Rechnung getragen morden, wonach ihnen, soweit sie nicht bereits laudcSrechtlich als Staais oder Kommunalbeamte anzuschcn sind, die Rechte und Pflichten solcher übertragen werden können Die Befugnisse des Staats - kommijsars in 8 63 sind in einer Weise festgesetzt worden, die sich mehr dem geltenden Rechte nähert als den Bestimm uugcn des ersten Emwurss. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die, daß die Verteilung der Lasten derart zu geschehen habe, daß jeder Versicherungsanstalt unbeschadet der dem Reich zur Last fallenden Beilrüge die Hälfte (statt eines Viertels» der jenigen Belastung verbleibt, welche ans den von ihr festgesetzten Renten erwächst, während die andere Hülste (statt drei Vierteilen) von sämtlichen Ver sicherungsanstalten gemeinsam getragen und aus die selben verhältnismäßig (zu vergl 88W flg.) verteilt wird. Die Notwendigkeit einer derartigen Ausgleichung ist noch vor ein'gcn Tagen in der „Nordd Allg Ztg." gegenüber Aus- inkrungen des Grälen Kani» in der „R. Pr Zia." sckars betont des Ehrenrates der internationalen Kunstausstellung am 15. Januar 1895. Damals wies der Vorsitzende des AusstellungSkommission, Prof. Gotthard Kuehl, darauf hin, wie notwendig es sei zum Gelingen der schwie rigen Vorarbeiten, „daß Männer von Bedeutung der ver schiedensten Berussstellungen, die den intellektuellen Mittel punkt unseres Gemeinwesens bilden, mit dem Gewicht ihrer Personen lind ihrer Stellungen für unser Vorhaben mit eintreten, damit der Überzeugung immer breiterer Boden verschafft wird, daß die Idee einer internationalen Ausstellung gerade hier in Dresden von unberechenbarem Einflüsse sein muß und daß das Unternehmen gelingen wird, wenn alle Kräfte in uneigennütziger Weise und fern von jedem Parteistandpunkte das eine hohe Ziel im Auge behalten." Der Vorsitzende konnte damals schon auS- svrechen, daß durch das Protektorat Sr. Majestät des König« und durch den Ehrenvorsitz Sr König! Hoheit des Prinzen Georg, ferner durch die thatkräftige und materielle Unterstützung des Staates und der Stadt dem Unternehmen eine feste Grundlage gegeben sei. Er konnte zugleich mitteilen, daß über die Beschickung der Ausstellung bereits mit Erfolg Verbindungen mit auswärtigen Kunst mittelpunkten angeknüpft worden seien. Und er sprach es schon damals unzweideutig auS: „Wir wollen einfach da« Gute gleichviel in welchem Gewände, ohne Unterschied der Richtung: wir wollen keine Massenausstelluna, sondern eine Eliteausstellung von nur tausend Bildern." Auch die auswärtige Künstlerschaft wurde hiervon durch eine im März 1896 versandte Mitteilung des Ausschusses mit folgenden Worten benachrichtigt: Nicht auf eine möglichst umfangreiche Gestaltung ist e« bei der geplanten Ausstellung abgesehen Cie soll nicht möglichst Viele«, sondern eine Auswahl vom Besten, wa« in der heutigen Kunst geschaffen wird, in sich ver einigen, eine Reihe künstlerisch bedeutender Werke, von denen jedes in den vornehm auSgcstatteten Räumen de« und es ist dort insbesondere daraus hingewiejen worden, daß diejenigen, welche von dem Fortbestehen des jetzigen Zustandes, d h der Benachteiligung der Versicherungsanstalt Ostpreußen und anderer vorwiegend landwirtichafilicher Bezirke gegen über anderen Versicherungsanstalten, insbesondere in Berlin, den Hanfestädlen, dem Königreich Sachsen, finanzielle Nachteile zu erwarten hätten, der Regierung sür ihre rechtzeitige Für sorge Dank zu wissen und sie in der Durchsührung ihrer ge wissenhaft erwogenen und auSsührlich begründeten Pläne zu unterstützen allen Anlaß hätten, um so mehr, da voraussichtlich diejenigen, denen die gegenwärtige Entwickejung der Verhältnisse finanziellen Vorteil gebracht habe, vielfach auf dessen Bei behaltung hinzuwirken bemüht sein würden Nach unserer Ansicht kommt es in der Frage hauptsächlich daraus an, ob, wie von den Einen behauptet wird, die Versicherungsanstalten Ostpreußens:c., die Thatsache, daß sür sic in Zukunft die jetzigen Jnvalidcnbeiträge nicht ausreichen werden, um Vie zu zahlenden Renten zu decken, durch ungenügende Kontrol- maßregetn und Beitragseinziehung sowie durch Bewilligung von Renten ohne vorherige ausreichende Prüfung selbst verschuldet haben, oder ob die Ursache dieser finanziellen BenachteiHgung im wesentlichen, wie von anderer Seite behauptet wird, in der Verschiedenheit der örtlichen Verhältnisse liege, aus deren Aus gestaltnng die Leitung der Versicherungsanstalt keinen be stimmenden Einfluß habe, insbesondere in der verschiedenen Altersgruppicrung in den einzelnen Versicherungsanstalten, insofern als in Versicherungsanstalten, die gegenüber dem Durchschnitte zu wenig junge und zu viel alte Versicherte auf weisen, wie dies insbcwudere in Ostpreußen der Fall sei, die Belastung durch Invalidenrenten eine ungleich größere fein müsse als in anderen Anstalten, >n denen, wie z. B. in Berlin, die Verhältnisse nmgelebit lägen. Es könnte, vorausgesetzt, daß die letztere Behauptung richtig und nachweisbar ist, als einer gewissen BilligkeitSrücksicht riilsp-cchend bezeichnet werden, daß durch neue, angemessene Bestimmungen über die Ver- tcüung der Rentcnlast unter die verschiedenen Träger der Ver sicherung zur Verhütung wirtschaftlicher Schäden aus der einen Seite und übertriebener Kapitalansammlung aus der anderen eine teilweise Ausgleichung geschaffen würde. Die betreffenden Bestimmungen der Vorlage in ihrer jetzigen Gestalt dürften auch für diejenigen Versicherungsanstalten, die bei dem Aus gleiche die Gebenden, nicht die Empfangenden sein würden, als nicht unannehmbar zu bezeichnen sein Neu sind seiner die Bestimmungen im 8 74 d, wonach landcsgefetzlich angeordnet werden kann, daß die zur Durch führung der Invalidenversicherung errichteten Schiedsgerichte auch sür die Unfallversicherung m land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie gewissen Baubetrieben (des Reichs, des Bundes rats, der selbständigen Verbände rc.) zuständig sein sollen, sowie die Bestimmung im 8?ö, wonach der Bescheid über den Rcntcn- anspruch im Zweifel von derjenigen Versicherungsanstalt zu erteilen ist, an welche sür die letzten 200 Beüragswochen die größte Summe an Versicherungsbeiträgen entrichtet worden ist Ebenso ist die Höhe der von den Versichernngsanstalten zu erhebenden Bei träge in den Lohnklassen I und II von 14 und 20 Pfen nigen auf 12 und 18 herabgesetzt worden. Die Bestimm ungen des 8 104 des ersten Entwurss, wonach eine nicht bis zum Schlüsse des siebenten Jahres zum Umtausche eingereichte Quittnngrkarte ihre Giltigkeit verlieren solle, ist gestrichen worden. Im 8 109 b findet sich die Bestimmung, einmal, daß Arbeitgeber, deren Zahlungsunsähigkeit im Zwangs- beitreibungsversahren sestgestellt worden ist, bei Ein ziehung der Beiträge nach 88 "2 flg. die Lohnabzüge zu machen und deren Betrag josort an die zuständige Ein- zngsstelle abzuliesern haben, und daun, daß eine gegen den Arbeitgeber auf Grund des 8 52» ves Kranke n- versicherungs Gesetzes getroffene Anordnung sich auch auf die von der beteiligten Krankenkasse emzuziehendcn Beiträge sür die Jnvaliditäts- und Altersversicherung erstreckt. Diese Be jtimmungen waren sür die Staaten, in denen das Einzugs verfahren eingcsührt ist, länger kaum zu entbehren; erwünscht erscheint auch tue in 8 1-2 den Landeszentralbehörden erteilte Besngnis, die Verhältnisse der Versicherungsanstalt gegenüber den nickit von ihr selbst eingerichteten Einzugsstellen zum Zwecke der Fürsorge sür eine ordnungsmäßige Ersüllung der denselben übertragenen Ausgaben zu regeln. Freiwillig Versicherte, die sich in das Ausl ano begeben, sollen fortan berechtigt sein, die Versicherung dert unbeschränkt fortzusetzcn, und zwar unter Verwendung von Marken derjenigen Versicherungsanstalt, in deren Bezirk sie zuletzt beschäftigt waren oder sich aufgchalten haben. Die Einziehung der Beiträge bei der frei willigen Versicherung kann übrigens nicht vorgefchriebcn werden (8 1>2, letzter Absatz). Allseitig beifällig ausgenommen dürfte wohl auch die neue Bestimmung im 8 129 werden, daß die Bestände der Versicherungsanstalten mit Genehmigung der LandeSzentrolbehörde auch in gewissen Erfordernissen ent- wrechenven Schuldverschreibungen inländischer kommunaler Körperschaften angelegt werden dürfen. Im V Abschnitt des Gesetzentwurfs sind die Aussichts befugnisse des Reichsversicherungsamts gegenüber den Ver sicherungsanstalten einigermaßen verschärft oder doch mindestens genauer sestgestellt worden. Ob die Bestimmung des 8 133, wonav die EntlchciVungen des RcikdsvcrsicherungSamts in der Ausstellung« gebaudes zu voller Geltung soll kommen können. Indem wir so beabsichtigen, der Ausstellung einen durchaus intimen Charakter zu geben und alles von ihr auszuschließen, was an einen Kunstjahrmarkt er innern kann, glauben wir dennoch in Berücksichtigung der erwähnten hervorragend günstigen Verhältnisse und im Vertrauen auf den bekannten Kunstsinn Dresdens und Sachsens überhaupt auf ein gutes finanzielles Ergebnis mit Sicherheit rechnen zu dürfen, um fo mehr, als wir uns dabei auf das erfreuliche Resultat der früher in kleinem Rahmen hier veranstalteten internationalen Aquarell ausstellungen berufen können. Neben den in München und Berlin regelmäßig wiederkehrcnden internationalen Kunstausstellungen sollen in Dresden sortan Ausstellungen desselben Charakters gleichfalls in regelmäßiger Wiederkehr veranstaltet werden.... In der vorher erwähnten Sitzung des Ehrenrates hatte der Vorsitzende noch mitgeteilt, daß schon im Frühjahre 1896 die bedeutenden Künstler des In- und Auslandes persönlich zur Beschickung aufgefordert werden würden Und infolge der damals schon notwendig gewordenen Vorbereitungen zur Ausstellung hatte der akademische Rat beschlossen, im Jahre 1896 von der Nb« Haltung einer akademischen Kunstausstellung abzusehen. Gleichzeitig mit der Bekanntgabe dieses Beschlusses konnte in der Presse ausgesprochen werden, daß man sich sowohl in den Kreisen unserer Künstlerschaft, wie in denen der Industrie und des Handels dessen vollständig bewußt sei, daß die Pflege der Kunst und des Kunstsinnes, die in der Veranstaltung einer internationalen Kunstausstellung zum Ausdruck gelange, in vielfacher Hinsicht dem ganzen Lande zu Ehre und Vorteil gereichen müsse. Das Gelingen der Ausstellung sichere nicht nur einen künstlerischen, son dern auch einen wirtschaftlichen Erfolg Und wie sehr man sich der Wahrheit dieser Worte in Dresden und Sachsen bewußt wurde, das beweist die Höhe de» damals gezeichneten Garantiesond« der Au«stellung, wozu auch der
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