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Dresdner Journal : 07.10.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-10-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186910076
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18691007
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18691007
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1869
-
Monat
1869-10
- Tag 1869-10-07
-
Monat
1869-10
-
Jahr
1869
- Titel
- Dresdner Journal : 07.10.1869
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U 233. ^vmmrumusprrttc: I» Ior4X AHrlicdi 6 Urlr. — ^MrlieL: 1 „ 15 ,. HoucUlieü:— „ 15 „ Li»ew« Kummern: 1 „ l»?r»u»»» tritt jRkrlloi» 2 lülr. 8t«ml>«Ix-dUkr, LU»erü»N> uo- Korää. 8uu6e» kost - unä 8t«mp«I»ui(:KI»x Kiuru. raseratrnprcise: kür äeu R»um eiuer ^«»p»Itenen 2«>I«: 1 Kxr Unter „Lioxernnät" Lia 2«il«: S Kzr. Lrsqctnr«: ^t^Iicd, mit Lu»n»km« äer 8onn- noä keiarta^a, Xdeuä, kür La» kolxanäen Donnerstag, den 7. October 186S. Dres-nerIMnal. Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann. Hckeratenammhmt a«swört«: 1,»iPriU: I n. Linxorrnriu», 6oinini»»ionlr äe» Oresäuer äouru»!,; «deuäa».: 8. L^ouuii, Lvoe» I'our; Ssrndur^-UerU»- Vi»u-l.aix»ix-S»iaI-rr»o>rkurt » lt : U^musrut» Lk Voaunn, UerNu. üuueivs'scde öucöii., Niruxer»»'» Lureu», Nvovl-i-u Ilu.rn: Lrameu: 8. 8c»l.orr»r Ur«,Isa: Q. 8tmoux'a Xnnoncev'ourvnu, 6inr X I'iiuvxo; krnulckurt » N.: ck^rors'sode kuukk.; LLU>' Xu. NLounk:». karir: llnvns, Otrrir«, Lvi-uin« LOo., (8, klue« äs I» Nourse); kr»z: I'». Lnuuicn's Luckü.; Vieu: Xu. Oei-n.1«. Herausgeber: LLnixl. Lrpaäition äs« vrssäuer sollen»!«, vresäeu, Hsrieustr»»» Llo. 7. Amtlicher Theil. Dresden, 1. Oktober. Se. Majestät der König haben dem Pfarrer August Ferdinand Reh in Bärnsdorf daS Ritterkreuz vom Albrechtorden zu ver leiben geruht. Nichtamtlicher Theil. Telegraphische Nachrichten. Berlin, Mittwoch, 6. October, Nachmittag» A2 Uhr. (W. T. B^) Soeben hat im weißen Saale deS königl. Schlosse» die Eröffnung des Landtag» durch Se. Majestät den König stattgefunden. Die Thronrede sagt: „In der bevorstehenden Session weiden Sie zur Bethcilignng an wichtigen Aufgaben für die Wohlfahrt dcr Monarchie und die Entwickelung der Gesetzgebung berufen sein. Obwohl die Zuversicht auf Erhaltung des Friedens, sowie der im Allgemeinen gesegnete Aus fall dcr Ernte die Aussicht auf die Wiederkehr des frühern naturgemäßen Wachsens der Einnahmen gewäh ren, hat sich die Finanzlage des Staates doch zunächst noch nicht wesentlich günstiger gestaltet. Aus dem Finanz- Nachweise über das Jahr 1868 ersehen Sie, daß infolge unabwendbarer Verhältnisse einerseits die Einnahme hinter dem Voranschläge zurückgeblieben ist, anderer seits die ctatsmäßigen Ausgaben überschritten wurden und nicht vollständig gedeckt werden konnten. Ange sichts dieser Ergebnisse und der Lage des diesjährigen StaatshaushaltsetatS war die Regierung erfolglos be müht, durch Vermehrung der Einnahmen des Nord deutschen Bundes eine Erleichterung Preußens in bun desmäßigen Leistungen herbeizuführcn. Im Staats haushaltsetat für da- Jahr 1870 konnte daher daS Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben trotz thunlichster Beschränkung der letzter« nicht hergestcllt werden. Dies Regierung muß somit behufs vollstän diger Deckung der ctatsmäßigen Ausgaben ciucn Stcuer- zuschlag beanspruchen. Opfer zur Herbeiführung der uothwendigen Ordnung in den Finanzen dürfen nicht gescheut werden. Ich rechne zuversichtlich darauf, daß Lie den Regierung-Vorschlägen znstimmen werden. Die Regierung wird eine Vorlage machen, welche eine Ab änderung der gesetzlichen Vorschriften über die Veran lagung der classificirten Einkommensteuer bezweckt, be hufs Sicherung gleichmäßiger Ausführung des Gesetzes. Der Kreis vrdnungsentwurf zunächst für die sechs östlichen Provinzen trifft nicht als eine Abänderung als verbesserungsbedürftig beeeichnetcr und regierungs seitig anerkannter Bestimmungen die bestehenden Kreis- ordnungcn. Derselbe bezweckt auch mit der Umge staltung der bisherigen Kreisvcrsammlungen die Bil dung von KreiscommunalvcrwaltungSorganen behuss Belebung und Sicherung der Theilnahme der Kreis angehörigen und der Kreiscommunalverwaltung und behuss theilwciscr Uebcrnahme der bisher von den staatlichen Behörden verschonen Geschäfte der allge meinen Landcsvcrwaltung. Gelangt zunächst in den östlichen Provinzen die Selbstverwaltung durchgreifend zur Verwirklichung, so wird die Ausdehnung derselben auf die übrigen Landestheile und die weitere Ent» Wickelung nach oben folgen. Ein vollständiger und umfassender Entwurf eines Unterrichtsgesetzes wird vorgelegt, die Bergthung zur Reform der Gesetzgebung über Grundeigcnthum und dingliche Rechte wieder ausgenommen werden. Auf dem Gebiete des Straßenbaues müssen bedauerlicher Weise wegen Unzulänglichkeit dcr Staatseinnahmen Einschränkungen eintrcten. Die wirthschaftliche Zu sammenlegung dcr Grundstücke macht auch dort, wo sic erst neuerdings gesetzlich ermöglicht und erleichtert wor den ist, erfreuliche Fortschritte. Feuilleton. Literatur, „vr. G- V. Schmid: Historisches Taschenbuch oder chronologische Uebersicht der Welt- und Kulturgeschichte. Leipzig, Haynel. 1869. Dritte vermehrte Auflage, in 8°. (IV u. 68S.)" Die Nützlichkeit des vorliegenden geschichtlichen Vade mecums oder Repetitionsbuches wird schon durch das schnelle Erscheinen dieser dritten Auflage bewiesen. Man kann mit dem Herrn Verfasser sicherlich darüber nicht rechten, warum er dieses oder jenes Factum aus genommen hat oder nicht, denn die Ansichten über die Wichtigkeit dieses oder jenes Ereignisses sind eben relativ. Daher mag es kommen, daß namentlich die Begebenheiten des 19. Jahrhunderts im Verhäliniß zu den frühern ungemein sorgfältig verzeichnet sind. Ebenso verhält es sich mit den biographischen und culturhistorischen Daten, deren in dem Buche Erwäh nung geschieht, z. B. ist Friedrich Förster genannt. Fr. Christoph Schlosser aber nicht. Ebenso wenig ist es ganz genau, daß 1615 die erste politische Zeitung überhaupt erschienen sei, es hätte heißen müssen: die erste gedruckte Zeitung, denn geschriebene Zeitungen gab es lange vorher, und selbst die soaen. Postreuter waren doch gewissermaßen politische Blätter. Die Erfindung de- Schießpulvers wird noch ins Jahr 1315 gesetzt, es ist aber gtwiß, daß rS schon 1232 in einem Kriege zwischen den Tataren und Chinesen und 1247 bei der Belagerung von Sevilla anaewendet ward. S. 20 heißt eS, 1589 sei das erste chinesische Porzellan nach Europa gekommen; dies ist ganz irrig, schon seit 1518 führten die Portugiesen solches nach Europa herüber, und die in der k. Porzellansammlung ausbewabrten 6 Teller deS Kaisers Karl v. mit dem spanischen Wappen müssen ja älter sein als 1589, da Kaiser Karl schon 1558 gestor- Die sorgsamen Bestrebungen Meiner Regierung, den Frieden zu erhalten, sowie die Beziehungen zu d n auswärtigen Mächten vor jeder Prüfung zu bewahren, sind mit Gottes Hilfe erfolgreich gewesen. Ich hege die Zuversicht, daß auch für die Folge die von Mir in demselben Sinne geleitete auswärtige Politik zu denselben erfreulichen Ergebnissen führen werde: För derung friedlicher und freundschaftlicher Beziehungen zu allen auswärtigen Staaten, Entwickelung des Ver kehrs, Wahrung deS Ansehens und der Unabhängigkeit Deutschlands. Jüngst war es Mir vergönnt, in mcinern Pro vinzen Kundgebungen der Treue und des Vertrauens entgcgenzunchmcn, welche Mich hocherfreuten. In dem Geiste, aus dem dieselben bervorgcgangen, darf Ich eine neue Bürgschaft für die stetige und hoffnungs volle Entwickelung des Vaterlandes finden. Diese Entwickelung in allen Richtungen nach bestem W^st" öu fördern, ist Mein unablässiges Bestreben. DaS Ge lingen hängt großenthcils von Ihrem bereitwilligeu Zusammenwirken mit Meiner Regierung ab, und gern spreche Ich die Zuversicht aus, daß cs daran zum Segen des Landts auch in dieser Session nicht fehlen werde." Berlin, Mittwoch, 6 October, Nachmittag» 2 Uhr. (W.T. B.) Der geh. LegationSrath Baron Keudell ist heute früh von Varzin hier eingetroffen und wird noch heute nach Wien abreiscn, um sich dort der Begleitung des Kronprinzen anzuschlie- ßen. Graf v. Usedom hat die Einladung zur Reise nach dem Orient abgelehnt und wird in Verona den Kronprinzen erwarten und fernerhin geleiten. Die ministerielle „Prov.-Corr." schreibt über die Reise de» Kronprinzen nach Wien: „Der Besuch des preußischen Thronerben am öster reichischen Kaiserhofe ist mir Recht überall als ein be deutsames Anzeichen dafür aufgefaßt worden, welchen Werth beide Regierungen auf eine erneute Bcthätigung freundschaftlicher Beziehungen legen. In solchem Sinne wurde dcr Besuch unscrs Kronprinzen diesseits in Aus sicht genommen und in gleichem Geiste von dem Kaiser Oesterreichs entgegenkommend begrüßt." Frankfurt a. M., Mittwoch, 6. Oktober, Mittags. (W.T.B.) Beider heute erfolgten Wahl eines Landtagsabgeordneten an Stelle des Ur. Kugler wurde der Candidat des demokratischen Wahlvereins, Ur. Guido Weiß, Redacteur der „Zukunft" in Berlin, gewählt. (Ur. Knglcr hatte sein Mandat nicdergclcgt, weil er glaubte, wegen sei ner Haltung auf dem Landtage, namentlich in der Rcccßangclcgenheit, nicht mehr im Einklänge mit dcr Mehrheit seiner Wähler zu stehen, zugleich aber die Bereitwilligkeit erklärt, ein erneuertes Mandat anzu nehmen.) München, Mittwoch, 6.Oktober,Mittags. (W. T B.) In dcr Abgeordnetenkammer wurde heute vor Beginn desachten Scrutiniumö zur Präsidentenwahl durch den Alterspräsidenten ein königl. Decret, datirt aus Schloß Berg vom heutigen Tage, ver- lesen, welches die Auflösung der Kämmer verfügt. Gutem Vernehmen nach werden die Neuwahlen zur Abgeordnetenkammer auf das Schnellste wieder ausgeschrieben werden. Der Kronprinz von Prenßen hat heute Vor mittag aus seiner Reise von Baden-Baden nach Wien München pasfirt. Karlsruhe, Dienstag, 5. Oktober, Abends. (W. T. B.) In der Zweiten Kammer wurde heute nach fiebenstündiger Debatte der Lamey'schc Adreß- entwurf (vcrgl. unter „Tagesgcschicktc") mit allen gegen 8 Stimmen angenommen. Ein von Baum stark verfaßter Entwurf erhielt nur 4 Stimmen. (Nach einer Meldung des „T. B. f. N." wurde in dem letztgedachten Entwürfe die Herstellung eines süd deutschen Bundes, Auflösung der Kammer und Ent lassung dcr Minister gefordert, und soll es während der Adrcßdebatic zwischen der Ministerbank und den Klerikalen zu sehr heftigen Sceuen gekommen sein.) Wien, Dienstag, 5. October. (Tel. d. Boh.) DaS Kaiserpaar ist angekommen. Die Nachricht, daß Graf Usedom mit dem Kronprinzen von Preu ßen hier ankommen werde, wird durch nicht» be- stätigt. Graf Usedom soll den Kronprinzen erst in Venedig erwarten. (Vgl. oben unter Bertin.) Lemberg, Dienstag, 5. October. (Tcl. d. Abp.) Die „Gazeta JwowSka" meldet, daß die Lember ger LandtaaSwablcn bi» zur Sanktion de» vom Landtage beschlossenen Wahlreformgesetzes vertagt wurden. Florenz, DienStag, ».Oktober, Abends. (W. T. B.) Wie verlautet, steht die Ernennung von 58 Senatoren bevor. General Cialdini ist mit eiuer Mission nach Spanien gesandt worden. Die Bankhäuser, welche mit der Regierung das Kirchengütcrgeschäft abgeschlossen haben, haben die vertragsmäßige Caution bei der Nationalbank hinterlegt. Madrid, Dienstag, 5. October, Abends. (W. T. B.) Jy der heutigen Sitzung dcr Eortcö wurde die Debatte über die Suspcndirüng der verfassungs mäßigen Freiheiten in aufständischen Octen fort gesetzt. Eine Vertagung dcr Corics ist wahr scheinlich. Die Nachrichten über die Ausständc in den Pro vinzen lauten günstig. Tagtsgeschichte. Dresden, 6. Oktober. Die bereits erwähnten, ge stern in der Zweiten Kammer eingebrachtcn, auf die Revision der Landtagsordnung bezüglichen Anträge lauten wörtlich: 1. „Unterzeichnete (Abg. vr. ^ur. Minckwitz und 18 Gc- nassen) beantragen: Die Zweite Kammer wolle beschließen, für diejenigen Fälle, in welchen die Kammer im Einverständnisse mit den Reaiernngöcommissaren von den in der Landtaqsord nung voraeschrievenen Formen der Bcrathungcu und Be schlußfassungen nach 8 >58 der Landtugsordnung abzugehen beschließen wird, die nachstehenden Normativbestimmungen für die Dauer der gegenwäriigcn Session als maßgebend für den Geschäftsgang anzunehmcn, und in jedem einzelnen Falle die Genehmigung der königlichen Regierungseommissare hierzu er bitten": „Normativbestimmungen für die Berathung und Be schlußfassung in dcr Zweiten Kammer des Landtags in benjeni- gen Fünen, m welchen im Einverständnisse mit den RegierungS- commissareu ein Abgehen von den in der LMdlagsordnung vor geschriebenen Formen beschlossen wird. 8 I. Wenn die Kammer beschließt, im einzelnen Falle über Gesetzesvorlagen dcr Staatsregicrung sowie Anträge dcr Mitglieder der Kammer, oder an dieselbe gelangende Petitionen und Beschwerden, anstatt sic in Gemäßheit der Landtagsordnung einer Deputation zur Berathung ini Plenum der Kammer vor zulegen, oder ohne jede besondere Vorberaihung in die Schluß- berathung einzutreten, so wird die Kammer in jedem einzelnen Falle die königliche Staatsregrerung nm ihre Zustimmung dazu ersuchen, daß die Berathung und Beschlnßsassung abweichend von der Landtagsordnung mutz folgenden Normen geschehe. 8 2. Die Vorberaihung im Plenum der Kammer darf frühestens am vierten Tage, nachdem die Gesetzesvorlage oder der Antrag gedruckt in die Hände der Mitglieder gekommen, er folgen Die Kammer hat sich während einer solchen Vorbcra- tbung nur mit dem ihr überwiesenen Gegenstände zu beschäfti gen. Anträge und Abänderungsvorschläge sind schriftlich zu stellen, bedürfen aber keiner Unterstützung. Es kann jedoch m jedem Stadium der Vorderathung ein Beschluß auf Verweisung dcr Sache an die Deputation, und auf den Geschäftsgang vor derselben gefaßt werden. Nach dem Schlüße der Vorberalbung stellt der Präsident mit Zuziehung des Vicepräsideuten und der Schriftführer die gefaßten Beschlüsse nebst der Vorlage zusam men. Diese Zusammenstellung wird okue weitern Bericht aus die Tagesordnung des Plenums gebracht. 8 3. Wird von der Kammer mit Genehmigung der könig lichen Staatsregierung beschlossen ohne besondere Vorderathung in die Schlußberathung einzutretcn, so clnennt der Präsident einen oder mehrere Berichterstatter (Referenten oder Conreferen ten), welche mündlich über den betreffende» Gegenstand berichten." II.) „Die Unterzeichneten (vr. Biedermann undl3(Ke- uossen) beantragen, daß, unerwartet der Revision der Land- tagsordnung, schon jetzt, nach ß >58 der bestehenden Landtags ¬ ordnuug, unter Einholung der daselbst vorgeschriebenen Ge nehmigung der Regierang eine Abkürzung deS Geschäfts ganges in folgenden Punkten eintrete: l) Die Nichtvorlesnng der Deputalioosberichle sammt den königl. Decreten vor dem Eint itt in die Verhandlung darüber, die schon jetzt öfter beliebt worden, wird zur Regel gemacht und in diesem Sinne jedesmal die Zustimmung dcr Regierung dazu nachgesucht. 2) Die gefertigten Landtagsschriften werden nicht verlesen, sondern zur Einsicht für die Mitglieder auSgelegt und nach einer bestimmten Frist, wenn keine Ausstellung dagegen erho- den worden, für genehmigt erklärt. 3) Ebenso die täglichen Protokolle über die Sitzungen." Dresden, 6. Oktober. Das Verfahren bei der Bc- erdigung der Leichen von Selbstmördern beruhte bisher gesetzlich nock wesentlich auf den Vorschriften des Mandats vom 20. November 1779, durch welches zwar Solchen, welche sich in unzurechnungsfähigem Zustande das Leben genommen, ein stilles Begräbntß, ohne alle Ccremonien zugestanden, hingegen bei freventlichen Selbstmördern, dann wenn sie sich im Bewußtsein eines begangenen Verbrechens oder aus Furcht vor Strafe entleibt hatten, ihre Einscharrnng auf dem Anger, falls sie sich aus andern Beweggründen getödtet, die Ueber lassung ihrer Leichen an die anatomischen Anstalten oder an Angehörige, welche zur Bestreitung der Ko sten vermögend, zur Beerdigung an einem abgesonder ten Orte angeordnct wurde. Da diese Bestimmungen in ihrer ganzen Härte den geläuterten Anschauungen der Gegenwart nicht mehr entsprechen, hat die Praxis unter Konnivenz dcr Behörden allmählich einer mil dern Bchandlungswcise Eingang verschafft. Von der letzten ordentlichen Ständcversammlung wurde auf Ver anlassung einer Petition aus Adorf der Amrag an die Regierung gebracht, eine Revision aller frühern auf die Behandlung und Beerdigung der Leichname von Selbst mördern sich beziehenden gesetzlichen Bestimmungen vor zunehmen. Zur Richtschnur bei dieser Revision wur den von den Ständen die Grundsätze empfohlen, daß Selbstmörder, die sich in unzurechnungsfähigem Zustande das Leben nehmen, in üblicher kirchlicherWeise beerdigt wer den können, zurechnungsfähige Selbstmörder hingegen an die Anatomie abgeliefert werden sollen, dafern sie nicht von den Angehörigen nnter Berichtigung der Beerdi gungskosten reclamirt werden, welchenfalls ihre Be- crdignng in dcr Stille zu erfolgen hat. Die Regie rung acoptirtc diese Grundsätze, gelangte aber bei der an ihrer Hand vorgcnommencn Revision dcr zeitheri- gen Bestimmungcn zu der Ansicht, daß die Entwerfung eines neuen, den Gegenstand erschöpfenden Gesetzes vor einer bloscn Abänderung einzelner Bestimmungen dcr bisherigen Gesetzgebung der Vorzug zu geben sei. Sie ließ daher den durch kgl. Decret vom 30. v. M. mit Erläuterungen, denen die vorstehenden Angaben entlehnt sind, an die Erste Kammer gelangten, auf den obigen Grundsätzen beruhenden Gesetzentwurf ausarbeiten. Der selbe bestimmt in § 1, daß Personen, welche im Zu stande notorischer oder ausreichend nachgcwiesener Un Zurechnungsfähigkeit ihrem Leben ein Ende gemacht ha ben, in üblicher kirchlicher Weise beerdigt werden kön nen, wobei den Gemeinden statutarische Regelung der Art des Begräbnisses nachgelassen bleibt. — Einem solchen Selbstmörder das gewöhnliche kirchliche Begräb- niß zu versagen, war unbillig, da seine That ihm nicht als Vergehen ungerechnet werden kann. Aber die Un zurechnungsfähigkeit darf freilich nicht vorausgesetzt wer den, sic muß notorisch oder genügend bescheinigt sein. Wer dagegen mit Bewußtsein Hand an sein Leben legt, frevelt an dcr göttlichen und gesellschaftlichen Ord nung, und zumal angesichts der schrecklichen Ueber- handnahmc des Selbstmordes in neuerer Zeit muß der Staat suchen, diesem Vergehen durch Präven- tivmaßregcln zu steuern. Am wirksamsten geschieht dies durch Ausschließung des kirchlichen Begräbnisses nnd die Bestimmung der Leichen solcher Sclbstmöroer zu anatomischen und chirurgischen Curzwccken. Durch die letztere Verordnung trifft einerseits den Selbstmörder kein Unrecht, denn cs hing von seinem Willen ab, ob er diesen Nachthcil erleiden wollte oder nicht, anderer seits ist das in diesen Leichen sich bietende Material ben ist. Ebenso hat I. Fr. Böttger (nicht Böttcher, wie es S. 23 heißt) 1707, nnd nicht erst 1709 das erste sächsische Porzellan fabricirt. Ganz falsch aber ist die Notiz S. 19, daß Barbara Uttmann das Spitzcnklöp- peln erfunden habe, sic erlernte dasselbe von einem noch Annaberg in Sachsen vor den Verfolgungen Alba's geflüchteten protestantischen Niederländer und begründete nur die deutsche Spitzenindustrie. Als das Jahr, wo zuerst die Magnetnadel in Europa bekannt worden sei, nennt Hr. Schmidt 1180, allein der erste sichere Nach weis des Bckanntscins derselben ist nicht viel älter, als 1204 (s. llibri, Ilist. ä. «oi. mstk. T. II. p. 63). Derglei chen kleine Jrrthümcr thun aber dem Buche keinen Ein trag. Hervorheben müssen wir noch, daß cs Etwas ent hält, was man sonst immer an dergleichen Geschichts- tafeln schmerzlich vermißt, ein sehr genaues Register. vr. Gräße. Reiscliteratur. Von Meyer s Reiscbüchern (Hildburghausen, bibliogr. Institut) sind zwei neue Bände erschienen. De? eine, von E. G. Ravenstein bearbeitet, behandelt „London, England und Schott land". Den Verfasser, Topograph im englischen Kriegs- departement, von der wissenschaftlichen Welt als Geo graph und Kartograph geschätzt und eine um das öf fentliche Leben dcr Deutschen jenseits deS Canals ver diente Persönlichkeit, befähigen ein langjähriger Auf enthalt und gründliche Orts- und Sachkenntniß zum Führer in dcr Weltstadt, wie wenig Andere. Auf dem Gebiete der Kunst, Geschichte rc. fand er werthvolle Unterstützung an Herrn F. Althaus, dem deutschen Pu blicum durch seine lebensvollen Schilderungen eng lischer Zustände seit lange bekannt. Nicht minder reich mit Karten, Plänen und sauber in Stahlstich ausgc- führtrn Ansichten ist da- zweite neue Buch auSgestattrt, das, von Berlepsch bearbeitet, Nord deutsch land be handelt. Dieses Buch, das Rcisegebiet von der Ostsee bis zum Rhein und Main und von Kopenhagen bis Obcrschlesien umfassend, reiht sich in seiner sorgfältigen Bearbeitung ebenbürtig den Schriften des Verfassers über die Schweiz, Westdeutschland u. s. w. an. Ein gleichartiges Buch über Süddcutschlaud soll sich nächstes Jahr anreihen. f In den nächsten Tagen soll in Koburg eine Rückertbüste feierlich ausgestellt werden. Die Büste wurde, der „Weim. Ztg." zufolge, im Jahre 1843 von dem Bildhauer Ernst Conrad in Hildburghausen auf Wunsch des ihm befreundeten Dichter' nach dem Leben modellirt. Als nach dem Tode des Dichters in Ko burg ein komite zur Errichtung eines Denkmals zu sammentrat, wurde Ernst Conrad's Porträtbüstc von allen vorhandenen zur Ausführung in kolossaler Größe bi stimmt, und zwar in Erzguß, und erst später aus des Künstlers Vorschlag in tiroler Marmor. Die Aus führung wurde von dem konnte Herrn Ernst Conrad und von diesem (privatim) Herrn Bildhauer Müller in Meinigen übertragen. Literarische Neuigkeiten. A. Menk: Gajus Grac chus. Trauerspiel. Wiesbaden, Feller. — I. Schanz: Lieder aus Italien. Düsseldorf, Budich. — Melchior Meyr: Erzählungen aus dem Ries. Neue Folge. Hannover, Rümpler. - I. Westritz: Gegen den Strom. Roman.. Leipzig, Nötschke. — St. Graf Grabowski: Der Schützling des Kaisers. Roman. Berlin, Langmann u. Co. — G. zu Putlitz: Die Llpenbraut. Novelle. Berlin, Duncker. — D. Wil libald: Kleines Treiben au- einer kleinen Stadt. Roman. Leipzig, Grunow. — R. L. Stab: Auf dornigem Pfade. Künstlernovellc. Berlin, v. Decker. — Helcn.e (Frau v. Hülsen): Novellen und Skizzen für ihre Freunde. Ebendaselbst. — A. Mels: Ge bilde und Gestalten. Drei Bände. Leipzig, Grunow. B. Möll Hausen: Das Hundertgüidenblatt. Er zählung. Berlin, Jancke. — Gottfried Flammberg: Die Rose von Urach. Erzählung. Stuttgart. Stein kopf. — Ludwig Ziem ßen: Fürst und Waidmann. Historische Novelle. Berlin, Liebheit und Thiesen. — K. F. Meißner: Denkschrift auf Karl Fr. PH. v. Martius. München, Franz. — Moritz Bnsch: Ge schichte dcr Mormonen. Leipzig, Abel. — W. Gil bert: LucreziA Borgia, Herzogin von Ferrara. Eben daselbst. — A. v. Humboldt: Briefe an CH. C. I. Freiherr» v. Bunsen. Leipzig, Brockhaus. — Fr. Körner: Große Männer, große Zeiten. Leipzig, Fleischer. — L. Ettmüller: Altnordischer Sagen- schätz in 9 Büchern. Ebendaselbst. — G. Eberty: Waldeck. Ein Lebensbild. Berlin, Marcus. — A. Weber: Indische Streifen. Berlin, Nicolai. — H. Burckhardt: Aus dem Walde. Hannover, Rümpler. — B. und F. Ma reck: Der rationelle Weinbau. Wei mar, Voigt. — C. G. Giebel: Landwirthschaftliche Zoologie. Giogau, Flemming. — H. Contzen: Ein leitung in das staats- und volkswirthschaftliche Stu dium. Leipzig, Wilfferode. — I. Feßler: Samm- lung vermischter Schriften über Kirchengeschichte und Ktrchenrecht. Freiburg, Herder. — Karl Zehm«: Landeskirche und Freikirche. Vortrag. Leipzig, Nau mann.— Th. Hansen: Am Strom des Lebens. Pre digten. Gotha, Perthes. — H Ritter: Ueber das Böse und seine Folgen. Ebendaselbst. — C. Her mann: Philosophie der Geschichte. Leipzig, Fleischer. — F. Lortnser: Vor dem Concil. Breslau, Ader- Holz. — A. Jässing: Zur Reform der Bühne. Leip zig, Matthes. — H. Ptndtrr (Egalis): Der Kate- chlSmus der Ehe. Kaaden, Uhl
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