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ender. n in Leipzig. >: ASf. I> Mrg» .: Z! «bd«. S v. ichnellz. — Ank. U 15 M. (vom « N U. 4.' M., i A»k. t) Mrg«. z«. « U. 45 M. I k> SIdd«. 5 »I gug. ll.sipr. - >. dort hl-rh-r Mrgg. 8'/, II.. : 4i Abd«. > Mrg«. S'/. »., : Abd«. 5'/. U. Zum Anschluß ot: s) Mrgn«. Aber Dürre» I k. 25 M. sm. z> Rchl«. w U. »ach Pari«!; i». 4 U. 45 «., M. - Ank. s> M. «nach 7 «>. hierüber auch 1 au«: Mr«n» Abs. I»Mrg«. SS M. <n »nn< »rg«.7U.MM., lledernachlen in ösknkok! c. ». 7 U. Z0 M. S) Rchm. 2 II. i, zugleich nach nk. s> Mrgn«. : 14 SI. M. el« anher beför- u^«r. N^Nnk I SU., SUeug 4> Rchm. 2 U. u.; W Rchm. I5M., «ilzug 1! Mra«. 7 II. - iber Köln ); 2) > Wittenberge), über Köln!; 5) 10 II. - Lnk. . II. »5 M.; v) I.45M., jedoch - u. Personen,. »Ssd. Suduli. vell-rsu. Bürgerschule e ii—ru.> zeöffnet Lag !r«SdnerOtr. ns, ^sdinsi BadebauseS. ej.8-«U. « Abeiw» in inthalgaml. inkS vor dein zigcr Gärt- '/-IS Uhr. ue in Brei den. — Hr. Krl. Minug rd. Grosch Leipzig. Leipzig ein eine Toch- , Sohn. — Hermann e Ernestine u. — Hrn. ein Sobn. in Leipzig. Dieustag lUlll ! Di« Zeitung «scheint out Ausnahme de» Montag« täglich und wird Nachmittag« ä Uhr aus- grgeben. PreiK für das Vierteljahr 1'/, Thlr.; jede einzelne Nummer 2 Ngr. Mx 229. 3S. September 1886. Dcitschk AllgtMM Zcitmig. Zu beziehen durch alle Postämter de« In- und Auslandes, sowie durch die Erpedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Insertionsgebühr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. Deutschland. Preußen, -^Berlin, 28. Sept. Das Rundschreiben des Für sten Gortschakow an die russischen Vertreter im Auslande liegt also jetzt vollständig vor un«. (Vgl. Nr. 228 und die heutige Beilage.) Als wir neulich desselben Erwähnung thaten, hoben wir zuvörderst daö von Ruß- land angenommene Prineip hervor: sich aus sich selbst zurückzuziehen, an seiner inner«-Entwickelung zu arbeiten und sich in die europäische Politik nur in Fällen wirklicher Nothwendigkeit einzumischen. Gleichzeitig verlau tete auch, jedoch nur ganz im Allgemeinen und unbestimmt, daß Rußland in dem betreffenden Actenstücke auch die neapolitanische Frage berühre. Es ist darum interessant, daß auch in dieser Beziehung das Nähere jetzt vor- lirgt. Die Art üpd Weise, wie Rußland sich hier zum Bcrtheidiger und Schuhhort des- europäischen Rechts und der ungeschmälerten Souveränetät aufwirft, ist in der Thas echt russisch. Für Rußland, sagt Fürst Gor- tschakow , sei die gewissenhafteste Achtung der fremden SouveränelätSrcchte immer das leitende Princip gewesen. Was hat Rußland denn mit der Souveränität des Sultans machen wollen? Hätte die Türkei damals die Koderungen des Fürsten Mentschikow acceptirt, so wäre der Sultan ferner nur noch ein Vasall beS russischen Zar gewesen, und sehr richtig sagte darum auch der damalige türkische Gesandte in Paris: „II taut nou8 lmlt.ro, cm clüosmper. Von andern Punkten, in Betreff welcher Rußland im Laufe der Zeit das -vertragsmäßige europäische Recht misachtet und aufs tiefste verletzt hat, gar nicht zu reden. Sieht man aber von alledem auch gänzlich ab, >so würden gegen den Souveränetätsbegriff des Fürsten Gor tschakow doch auch schon an und für sich die triftigsten Einwendungen zu erheben sein. Wenn Fürst Gortschakow sagt, daß der König von Neapel das Recht habe, seine Unterthanen zu regieren wie es ihm gutdünke (oommo il 1'ontonZ), so ist dies, wie wir meinen, eben nur ein durchaus russi scher Souveränetätsbegriff. Bei uns im übrigen Europa regiert der Fürst nicht nach seinem persönlichen Gutdünken, sondern nach ganz bestimmten Gesetzen, und die Cultur, auf welcher wir stehen, bringt es mit sich, daß diese Gesetze mit den vernünftigen Anfoderungen der Zeit, im Allgemeinen wenigstens, nicht gut in Widerspruch stehen können. Bei uns gilt, mit andern Wor ten, das Volk, die Menschheit auch etwas. Neben diesem Verhältniß der Souveräne zu ihren Unterthanen kommt ferner auch das Verhältniß der Souveräne unter sich in Betracht. Europa ist nicht dec Souveräne we gen, sondern die Souveräne sind Europas wegen da. In dem Interesse der übrigen Souveränetätcn und Nationalitäten findet die Souveränität des Einzelnen ihre natürliche Beschränkung, und eine weitere, wenn auch weniger handgreifliche Beschränkung liegt in der allen Souveränen ge- Mtinsamen Aufgabe, die europäische Menschheit in stetiger Entwickelung dem Fortschritt zuzüführen. Was der König von Neapel in beide» Beziehun gen unterlassen hat, liegt am Tage, und wie das Interesse anderer Staa ten durch diese Unterlassungen fortwährend bedroht wird, ist ebenfalls be- kannt. Daß die Revolution in Italien fortwährend in so höchst bedrohli cher Weise gährt, ist zumeist, wenn nicht lediglich, die Schuld der neapo- titanischen Regierung, und wenn nun andere Staaten von diesem Zustande mehr oder weniger selbst asficirt oder bedroht werden, so ist nichts natürli cher und gerechtfertigter, als bäß sie 'sich vorstcllcnd an die neapolitanische Regierung wenden. Selbst schon dieibloße Vorsorge, Europa vor einer Ruhe- Körung, vor einem Unglücke bewahren zu wollen, würde einen solchen Schritt durchaus rechtfertigen, um wie viel mehr die von ganz Europa getheilte Gewißheit, daß e§, wenn Neapel nicht einlenkt, zu den bedroh lichsten Ereignissen kommen muß. Die Wcstmächte wollen die Souverä nität de- Königs von Neapel nicht antasten, sondern nur einem Ge brauch seiner Souveränetät cntgegentretcn, der in seinen Folgen leicht für ganz Europa gefährlich werden kann. Bei Dem, was die Wcstmächte vom König von Neapel verlangen, kann seine Souveränetät noch immer gut bestehen. Vielleicht möchte er wol lieber nach dem Souveränetätsbegriff des Fürsten Gortschakow regieren wollen; aber darin liegt ja eben der Knoten. Vor diesem Souveränetätsbegriff, der, wenn er an Ausdehnung gewönne, Europa russisch machen würde, mag uns der Himmel in Gnaden bewahren. UebrigenS werden die Westmächle, wir zweifeln nicht daran, dem Fürsten Gortschakow auf seine Expectoraiionen schon in gehöriger Weise zu dienen wissen. — ES ist vor einigen Tagen von einer zweiten englischen Note über die Schlangeninfelfrage an das Petersburger Cabinct die Rede gewesen. Wie wir jetzt von unterrichteter Seite vernehmen, existirt diese zweite Note wirklich, und e» wird unS'hinztigkfügt, daß die Fassung derselben sehr scharf fein soll. Fürst Gortschakow hatte in seiner Antwort auf die erste englisch« Mste bemerkt, daß es England nicht zukomme, namens sämmtlicher Unter zeichner deS Pariser FriedenSvertragS das Wort zu führen und die Bestim mungen des Vertrags allein zu interpretier«. Hieraus soll jetzt von engli- scher Seite erwidert worden sein, daß von alledem, was Rußland da sage, nicht die Rede sei, daß England aber, in seiner Eigenschaft als activerGeg- «er Rußlands in dem soeben beendigten Kriege, in vorwicgendem Grade daö Recht und die Pflicht habe, darüber zu wachen, daß die Bedingungen des Friedens in der Ausführung nicht illusorisch gemacht würden. Russi scherseits ist diese scharfe Entgegnung äußerst misfällig ausgenommen worden. Es wird nun aus Konstantinopel unterm 19. Sept, berichtet, daß dem englischen Viceadmiral Houston Stewart der Befehl geworden sei, vorläufig nicht daö Schwarze Meer zu verlassen. Daß dieser Befehl mit der erwähnten zweiten englischen Note in innerer Verbindung stehen dürfte, ist wol nicht zu be zweifeln.— In Betreff der neuenburgcr Frage haben wir noch einige kurze Bemerkungen zu machen. Die Pariser Conferenz wird, zur nöthigen Erledigung einzelner, zum Friedensvertragc vom 3V. April gehörender Punkte jedenfalls noch im Laufe dieses Jahres zusammentreten. Der Zeitpunkt, wo die neuenburger Frage in diplomatische Behandlung genommen werden soll, ist also nicht allzu fern. Für den Augenblick handelt cs sich also zu nächst nur um eine Einwirkung zu Gunsten der Gefangenen. Das Nöthige hierzu ist nach verschiedenen Seilen hin eingeleitet. ES wird im Allgemei nen indessen angemessen sein, das Resultat davon abzuwarten und bis dahin die Details auf sich beruhen zu lassen. — Der Preußische StaatS-Anzciger enthält folgende, das Verbot der augsburger Allgemeinen Zeitung in Preußen betreffende amtliche Mittheilung: Bekanntmachung. Nachdem bereits früher preußische Gerichte mehrfach auf Ver- nichtung einzelner Nummern der augsburger Allgemeinen Zeitung nach Maßgabe der Vorschriften des § 50 des Gesetzes über die Presse vom 12. Mai 1851 erkannt haben, wird gegenwärtig auf Grand des tz.52 dieses Gesetzes die fernere Verbreitung der ge nannten Zeitung bei Vermeidung der ebendaselbst im §. 53 angedrohten Strafen hier mit untersagt. Berlin, 25. Sept. 1856. Der Minister des Innern: v. Westphalen. Wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, 27. Sept. 1856. König liches Polizeipräsidium: Krhr. v. Zedlitz. — Der Kölnischen Zeitung schreibt man auS Berlin vom 26. Sept.: „An, 20. Sept, ist, wie versichert wird, ein Schreiben von hoher Hand an den Kaiser Napoleon über die neuenburger Angelegenheit von hier abge- gangen. Dasselbe soll sich hauptsächlich auf die Frage der Gefangenen be ziehen. In den anderweitigen Unterhandlungen scheint eine bestimmte Basis für die Lösung der Schwierigkeit noch nicht gewonnen zu sein." — Das berliner Correspondenz-Bureau sagt: „Der Nachricht, welcher wir vorgestern zu widersprechen Veranlassung hatten, daß der König von Nea- pel das Ultimatum der Westmächte abgelehnt habe, steht jetzt die noch mehr beweisende Thatsache entgegen, daß das Ultimatum noch gar nicht abgegan gen ist. Man bezweifelt hier an unterrichteter Stelle überhaupt, daß der Conflict der Westmächte mit dem Königreich beider Sicilicn eine die Ruhe Europas bedrohende Wendung nehmen werde, und man will hier mit Bc- stimmtheit wissen, daß nicht nur die französische, sondern auch die englische Negierung durch ihre Gesandten allen Höfen die beruhigendsten Zusiche- rungen gemacht habe." Baiern. Dem Nürnberger Korrespondenten schreibt man aus Bam berg vom 19. Sept.: „Bei der am 11. Sept, hier stattgefundenen Beer digung des Unterarztes des bairischen 5. Jnfanterieregimens, vr. Carius, haben drei hier anwesende Mitglieder des Corps Bavaria zu Erlangen auf dessen Sarg einen Kranz mit einem blau weiß-blauen Bande, als die Far ben ihres CorpS, umwunden, gelegt, die Leiche selbst aber, wie üblich, in entsprechender Trauerkleidung begleitet, da vr. Carius mehre Jahre hindurch Mitglied dieser Verbindung war. Schon bei der Beerdigung selbst zeigte sich der Commandant des 5. Infanterieregiments gegen diesen Act der Pie tät äußerst ungehalten, bezeichnete diesen Schmuck des Sarges, einen mit den bairischen Nationalfarben umwundenen Kranz, als unpassend und un geziemend und versuchte denselben hinwcgnehmen zu lassen. Da jedoch dicsir Versuch vereitelt wurde und man nun einmal die Ansicht des Unpassenden dieses Acts, wie es scheint, festhalten zu müssen glaubte, wurde bei dem Stadtmagistrat zu Bamberg dienstlich der Antrag gestellt: «gegen die un bekannten Thätcr wegen dieser ungeeigneten Verzierung Untersuchung ein- zuleitcn!» Der Magistrat soll jedoch, da derartige Acte der Pietät beste henden Verordnungen und Gesetzen durchaus nicht zuwiderlauscn, dem An sinnen nicht entsprochen haben." Württemberg. HH Stuttgart, 26. Sept. Soeben gehen die Verhandlungen der Philologenvcrsammlung mit einem Hoch auf Thiersch zu Ende. Eine große Anzahl der Theilnbhmcr hat sich schon cnl- ftrnt oder wird heute noch unsere Stadt verlassen. Zum nächstmaligcn Ort der Zusammenkunft ist Breslau und zum Präsidenten Professor Hase ge wählt, — Die Prinzessin Mathilde ist gestern Abend hier cingctroffen. Morgen ist der Geburtstag Ihres Oheims, Unsers Königs. Am 29. Sept, ist das landwirthschaftliche Volksfest in Cannstatt, mit welchem eine kleine LandesgewerbeauSstellung im großen Cursaal daselbst verbunden ist.