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- n^t^LP »-»d rzjanüitrrmrtE < W' rienswg, den ID September. j SL« daS w Mfereni,- gierungspräsident v>it junger buc die schwere iigen" wu: lsnal setze nicht Widerspruch Wtzterloa- SLiÜe errichtet, rechts davon ^ein Pavillon für die MhM?«ArschWö.«sULMMM die Offizierkorps atz Pß rati st' Urheber andern Theiles, ldercnweW nove, wi^ über ii Dis werden könne. tt^Köstlin: „I tag, den der, MM Gejl sch»! des över des eine , ladet er- «I». heit in den Tod t, mit gutem Ge- mit diesem Ge- chsen, ge- Botschafter aeobi, Re ¬ cht, wenn es derjelHgen B n^d^en anKcHhuzen ist, da^ Kvrpsmanovn endete Miitaßs markirten Feinl luonUr» st cinlad« lümel. ichneten sind» ember, r theilvchm n beim^ e ausgesetzten Vcrmäch berMetchen Besti'm ürn^cmhthesle des übeD esetvt des Professor GMee abgelehnt, deSg schafft einen El er für ^i^ Grundsätze deS fich 'ffftt dem Erreichsiaren der im reale 9 Uhr dir m. ranzlehm. und. die K r: „Der der Prinzesftn Albrecht rn AHc den Feldprobst einige reie die Hand. Dann er- VMU°M eschen Ulanen - RdgWnts ging des Vorbeiniarsches sdr' nach dem Schlöffe. rsas TeptemdN' ien. SPM chrer^, id»rf. MN Erultstp , Hofma^j -ontag, W :in oder nie!" Der durch seine, ganze Zusammensetzung zu einem maßgebenden Urtheil'berufend 20. deutsche Juristentag ist in diesem wohlwollenden Sinne ap^die Kritik des Entwurfs eines -enchhen bürgerlichen Gesetzbuches herangetreten und sicher werän die in Straßburg stattgefundenen Verhandlungen dazu dienen, das wünschenswerthe Werk der deutschen Rechts«ucheit F.fMtn. / Am Mittwoch, den M d. M. beschäftigte sich der Juristentag milder schwierigen Frage: „Wie soll der Satz: „Muf bricht "" " SubhajMM^^Mfizirt werben hat die öffentliche Ml' Mothe" Lest Stab ge! 'kachMbet eilten „in lutze. 8M,ffl>f. nerplatz^^ hirm« , ber, ladet Hima-, Sept, ladet < UhrE v Lantzs»^ rag des Rechtsanwalts Bacher - SWtjMs «Ptties Hufsehem BfiWllWug Ueber alle Anträge ans Abänderung ,desMitwürfcs einLS bürgerlichen Gesetzbuches, sowie ich» -MH Urbeber zür Täa.esoxdnuW ü^ 2) Zur GÄmgihminH "r«-MW^WMV Freiberg, den 16. Septembers Das deutsche Kaiserpaar begab sich mit dem Großfürst- Truppe,lüb.tngen. Nachdem deTKaifer die Front d'-rTruppen abciUutten —c. - nicht .Miethes ich Falle der < Mit sellenev Eitmiüthkgkeit- den GWW: „Kauf briH - -r. Khndgebcmgen hon juristischer Seite gipfelten in dem Beschlusse des vorjährigen Juristentages: „Kauf bricht nicht Miethe", welcher, auf den Fall freiwilliger Ucherejgnung der Such« sich beschränkend, die Frage: „Wie' soll es werden im Falle der Zwangsversteigerung und des Konkurses?" offen gelassen HD! Die Gesetzgebungen scheiden sich hier in zwei Gruppen: die eine eMll besondere Leu, Satz, für. den KM ein : der Zwangsverx sieigerünh äusschließeHoe Wer erhebuch mvdistzirende Vorschriften, die andere kenn-beföfider» .Wftimmungen nicht. Der Mßtwuxf des deutschen bürgerlichen Gesetzbuches will sich demFogs^ühereh Juristcntagen empfohlenen System fiep Zwangsversteigerung anschlicßcn. Der Juristentag billigte unter Ablehnung eines GutachtensvlmJoscpbFischxL-Ä^ die vonAf ferenten, dem Reichsgerichts-Senats-PrÜfidentenOr. Drechsler- Leipzig, fürden Fall »der ZwangsvcrMigernncj vorgeschlagenen Modisistlfivnen M KrüüWtzes bKMfwricht nicht Miethes. — Den nächA.«.V«cffhH^ die Frage: MetdMl die ißl' KiMch: '"M^vSMvnchW'Msetzbuch^ vorgefchldgeps Abschaffung der wechselseitigen Testamente Zustimmung'?"'Der Entwurf verbietet alle lMwjll-M Perfügungeü -nwh^ sonew jq einer? Wd deMh« .MPM, .Dagegen M - ivechsel- seilige Zuwendungen verschiedener Personen, atzch wenn sic- sich in der Art aiff einander beziehen, daß die letztwilligeVerfügung des Einen zur Voraussetzung oder zur BedinauM. den Richt- der Ehe als. ejmr ppr, Willen des Individuums unabhängigen sittlichen Einrichtung obenan stelle. Demgemäß, jxi s die Ehe scheidung nur dann zulässig, wenn durch Verschuld^ eines der Gatte« eine so tiose Zerrüttung der Ehe. eiugetreten. fi, daß ein Zusammen leb« dmdmcheren Gatten nicht mehr zugemuthet werden könne. Der Referent erllärte sich gegen die Zulassung von Geisteskimtkheff als Ehescheidungsgrund. Die gleiche Wirkung müßte sonst auch anderen körperlichen Leiden .zger- kannt Ml-en; Unheflhyrkeit des Geisteskrankheit sei mD^byllig sicher zu konstaiöeettffüd eine Absondxrutzg.der FE praktisch unmöglich. Der Korreferent, Ministerlalraty Förtsch-Straß burg, vertheidigte glrichfaltL den Grundsatz, daß die Ehe nur im-Falle eines Verschuldens zu trennen sei: freilich lei tß^ur geben, daß das Verschuldungsprinzip eine zu örleidssn, Habe,. fiaüfllch füt upheilbare Geisteskranrhest. Die Erörterung der Fr-ag,Wter welchen Voraussetzungen Geistes krankheit einen Ehescheiduugsgrund äbgeb« soll, sej fachch licher Nahur. Schließlich trat Redner füt'^jie Mmtbsätzr EMMirfs^ eiy-UW «t die Gegner, Der Zü. deutsche Juristentag. Der in voriger Wochein Straßburg abgehaltene 20. deutsche, Juristentag h«rt sich eingehend mit dem Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuches beschäftigt. Der Meinungs austausch der in Straßburg erschienenen hervorragenden Juristen hat jedenfalls die vielfach gehegte Besorgniß, beseitigt, daß der so mühevolle Versuch zurSchaffung eines einheitlichen deutschen Rechtes erfolglos blechen werde. Gleich in der Eröffnungsrede, erllärte der langjährige Präsident des Juristentages, Geheimrath Professor vr. v. Gneist, daß,„nur eine lwhere Offenbarung uns einen Entwurf geben kvunte, der gleich hei seinem.Er scheinen die allgemeinste Billigung gesunden hätte." Der be rühmte Rechtslehrer fugte hinzu, daß ein Fehlschlägen dieses Werkes der größte legislative Mißerfolg sein und daß dann' eine nicht wieder aufzuhaltende Entmuthigung Platz greifen würde. Mm soll« daran denken, daßtrotz aller UnvoUkvucmew- heiten die gemeinschaftliche Arbeit doch Großes zu Wege bringen werde, daß dem Vaterlande mit der Rechtseinheit mehr gedient sei, als mit einem ggicz uumotivirten Pattikularismuch Ge- heimralh von Gneist schloß mit dewWorten: „Wik-müffen das Gute nehmen vorbehaltlich des Bessern, im Bewußtsein: Jetzt s im geinrmschäsmchem oder sonstigen, dieKkhtz Nch, nur giltig, -sdwoik Ehegatten.KriklM*l ^-7—...^.^-«- ---^lljarburg sich-dKlN ^^MrbkMOptgchuenmelLMMmachtzuc Gründen.aMloU den Arbeiten des Juristen In den Ausschüssen des JurtstefftsgeSwurde.aMistll. duW^ s^Magc behandelt"?'„Ist der Begriff der Anspruchsverwhrung Mungssrist, wcc im gemeinen Rechte,: 30 Jahre. Für zahl- Me-oorderungen aus Geschäft«; deS - .täglichen-,Verkehrs ist ^ Eurze, 2jährige Verjährung ausgesprochen. An Stelle des Ausdrucks „Klagenverjährung" setzt der Entwurf die Bezeich- halhstündige eingehende Kritik Seitens des Kaisers, lvelchitr den Gwßfstrst. - ^rvMtHS.AGz W» Mßß zeigte ützd erklärte. NwHerMgm die am L>onuabLnb tm RcsjLcnjWosse^ zw ÄsthE fvurdf/. saßen rechts von der Kaiserin der Kaiser uW die Prinzessin Albrecht von Preußen sowie der Großherzog von Hessen, links der Großfürst- Landeskonsistoriatpräfident Meyer, ObeolaudeSgerichtstucäsident v. der Stadt und des Landes heiße ich, die Herren der Provinz von Herzen bei mir willkommen. Unter allen den Worten und ustter allen dqu^,Jvsthvfte»,.die,.nys Lei pnserem Empfange entgegengeNungen sind, haben besonders zwei mein Herz be rührt : der eine ist der Gruß der Innungen au uns Beide, eS üfh daS »tze„Wat, daß in großer RWfa da»Gewerk als solches, - als Stand sich füh.end, unS entgegengetreten ist und mit Völler Wärme und Herzlichkeit uns begrüßt bat. DaS zweite ist eine WMW kis ist/eiiM ftagtz Md die lautete: „Wir Deutsche furchten Gott, sonst Niemanm'. Bei einer solchen GesiMusia. wie-üe in Provinz und Stadt mir entgegengeklungen, und bel det'pätnotischen Hingebung, mit'der die Söhn? Han ¬ fühl erhebe ich mein Glas. uuv triicho,Lttf<daS Blühen und dem Kaiser gewidmeter Trinkspruch. Nach dem Prunkmahl fcucd ein größerer Lnpfaim statt, tvobei-^hre-MaMAeu der M^Zj«zPlf^Wu,MlFoWabcuch Abmch ^fuLnßerst alänzeyd« ZcmfMstrelch, per auDdpii^elettrtWLLrwalisch und -den bis Bormittag 11 Uhr ätMin dettägt der Preis für die gespaltene 8 oder deren Raum Id Ps^ wurde.mch?MwMützt 'rmd gelangte nicht zurBerathü veranlaßt!' 'Zn? schriftliche Beschwerde Bachers, worä! erklärte, den Antrag üvch sel r mild. bMichd^ALdc sb-Ue Lbu <aL^eiueK^i'hnende.KritiTK« W nung: „Anspruchsverjährung^" Profxffor Hanausek-^ien trat für die Beibehaltung des biWr Älichep„AtzSd^uckes ein^, Gegenstand der Klageverjährung , sei nicht das prozesstwlische Klagerecht, sondern der materiellrechtliche Anspruch. Die Re ferenten Professor PfafMien und WcherMeijswalde stellten dw Anträge: „Dre AnspruchSverjührung des Entwurfes des bürgerlichen Gesetzbuches ist nicht beizubehalten. Es empfiehlt sich eine Regelung der Wirkung der erloschptzden ^Verjährung iu der Weise, daß die.Geltendmachung eiZs»-Rechtsanspruches auch im Wege ber FeststellungSklagc und Einrede ausgeschlossen ist. Jedoch ist Aufrechnung einer verjährten Forderung zu ge- st-tten, wenn zur Zeit des Eintritts der Möglichkeit. der Auf- rechnpng die Verjährung noch nicht völlendst «ar- Es muß ferner rechtlich möglich bleiben, auf, qinp, zverjäkrt^. Schuld Leistungen zu machen, deren RückfordenMK^^geMMy ist.,; Diese Anträge fanden einstimmige Atsyqhpf^^ , Vop allen Berachungsqegenstäuden des Jursttentages fand das grüßte Interesse die Frag-: „EmpfiehlG, sich, die Ehe scheidungsgründe in der vom Entwurf des düraerlichsn^Gesetz- buches beabsichtigten Weise zu beschränken?^D StaatSrath von Köstlin-Stuttgart sagte da Entwurf treffe im Wesentlichen das Richtige; er schließe die landesherrliche Entscheidung auS -uM schasst?eju. Ppp, leiigiöscm Bckenntniß unabhävgiges nationales Recht, das den Charakter er ilvd anz Vorstand. rvmin. M esst heule längerer Debatte,.,Snider sich.ProfcssM,O.-Maykr-Straßhqrx, Rechtsanwalt vr. Jacom-Berltn, RechKälffvalt Vr: Zirffdorfer, HwfcMrgZmstfKüyjgschrg, Jssstizrath Wilke-Berlin undAutz^ richter Hünten' bethecllgteü,, wurden die nackssthoflMr AnlWge.des Professors vv. AWkc'-Bbrkin und des ResstorVerkel-MMMtss angenommen: „bs Nicht nur-Verschuldung schafft einen Ehc- IchefWMttlnv? Anheilbarer Wahnsinn " ' " sllwidwigsgrund.f. .jDer Antrag Zirtttrarss-r Körperverletzung den absoluten Ehescheidungsgr Amtsblatt für die königlichen M städtischen Behörden zu Freiberg Md Braud. p . i Erscheint jeden Wochentag Nachmitt.' llö Ühr für den — andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mart 25 Pfg., h-zwennonamch 1 M SV Pf. und ennnonatlich 7ü gestellten 'ÄwtrW mM der Antragsteller bezeichnen dürfen. Er habe als Vorsitzender seine Pflicht gethan nach derMMMts- oMu«g Und tzum Schützt der ehrenwerthen MitgliM^« an Arbeiten des Juristentag^ theikgsnSmstim!hätten. (Stür-^ , , , her Beifyfl-V DemÄkechtsanwalt Bacher wurde das Wort' :dä«h fast elnstimnMM^eschlftß der-BvVssÄtSftlstßtÄrwtigert. Am Schlaffe der-Mtzung nahm man die Wahl der Mitglieder der ständig«, jDeplstatioMiW Juristentages vor. v. Gneist dynkte dem Statthalter von Elsaß-Lothringen, sowie der Stadt- zu Hannover wurde zum P yerwaltuna und dem Rektor der Universität, Professor Merkel,. Dis Kaiserin, wollte hrutt für-die gästliM Mfnahme d^.Ju^ifstntagss, »M^BtraßbiM, —" Nachdem Präsident. DrossMer Herrn v. Gneist für die Führung des Vorsitzes Dank gesagt hatte, erfolgte dar Schluß der dies jährigen Verhandlungen des Juristentages. dHLMFkUVM-HÄßencmHMMel's „Calamity". Äon den nach' TauMv?Mzählenden ZtWmMn wurden die Kaiser- lichia^ MajSstLttü mtdLjubslndtn.iZliruftal r lstgrüßto Der Kaiser hat: aus Anlätz' -fetifik MWoseichsiki ^L drr Provinz Hannover zu den diesjährige«:Herbstmanövörn zahlreiche Per- spnetz HuO Perleihuna vöu-Orven und Titeln und durch Be- Wm«lMMusgezAhüÄ.' Mr Oberpräsident vr. v. Bennigsen Wirkliche^ Hehssi,Ml -Rach esmannt. „»LWMag Hannover wieder verlaffen uch mit ihrer. M«en Pakpis bei. Potsdam zurückkehren. Der Kaiser Mrd sich hagcgen ,poch,dem Schluß der Uebuugen von Koppepbrüggk, aus, zu Wagxn nach Springe begeben und im dortigen Jagdschlösse Wohnung nehme«. Dor Antwg des Refsrettten iStäatsrath- Bei der rm,<Eniwurf vorgesehen« Regelvvg -de» ! sütziidu Hai,-ssöbssW sse 4>oA -^WEch^dewen Lstatorowin Eheslyeidpugsgründe ist Lichts zu erinnern" wurde als erlediat Mmntor.-UrktMdewEich^werdt«, allgemem zziLW?»AMyw, VchSGHMÄl der Mayersche AntrMMLWUsss Gutachtenrdes-JuststvaM Laup-Berli«. nwllst,^xletzMllig?« „Alle relativen ^hescheidungsgründe sind im Gesetze genau und , vqn EbelsMn in gemeinschaftlichen.Testament« bestimmtMHzejG , > :> als olchergSSrachteSitte aufrecht erhalten sehen, schsoß sich .asM Jy.hxr letzten Pleimrsitzuna am 13. d. M. erregte ein Aff- , im UcbtiM AM: Entwürfe an. Ein Gutachten des JusM- trag dps Rechtsanwalts Bacher - SchttlMfjAsgßes Hufsehem mit yaÄAü^MKcht«K'''M vorWöUDchlosse in Haniwver. von str Mvffkkpr^ und SM Spielleuten ausgeführt wurde. Se. Majestät der Kaiser wohnte demselben mit dein Großfürsten - Thronfolger von den Fenstern des Wintergartens en"Ehescheidungsgründ« kinzuzu- aus bei nob.uabmEpäter den TLec in feinen Gemächern. Gestern gleichen der Antrag Z§rck:- »Nur ÄÄMwH WrHHt IM!-<WMÄ»Wi8estät der Kaiser im chescheidungsgrund; beim Fall der Schlosse eine Abo.rduuffg-ex,GecMiL;,MMH-Universität in ihme vom Prinzip ansdrWM' zu Götting«.;- HiWaff!, bMhsn Kaiser "und die Kaiserin -e nicht Widerspruch vMDArfen v« Prm'doWkst« '^MdnfolgeEWW den fürstlichen Gästen -züHisgen n«h dem Waterloa-Plätz, wo, um MUHr 10 D!iru,ten DoLrFeldgottesdienst begann. Der Altar war am Fuße: der