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Oktober unterwegs waren, demnächst erhält, hat die vorhandenen Mengen soweit sie von jeder Art (Erbsen, Bohnen, Linsen) mindestens 1 Doppelzentner (--- 100 KZ) betrage», getrennt nach Arten und Eigentümern der Gemeindebehörde auzuzeigeu. Jeder Landwirt und Händler prüfe genau, ob er hiernach anzeigepflichtig ist, lasse sich die erforderlichen Vordrucke von der Gemeindebehörde auShändigen und gebe sie nach sorgfältiger Ausfüllung in doppelten Stücken unverzüglich — spätestens am 1. Oktober — wieder ab. Wer die Anzeigen nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, oder wer wissentlich un richtige oder unvollständige Angaben macht, setzt sich schwerer Strafe (Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 15 000 Mark) aus. Vorratsräume, in denen Hülsenfrüchte zu vermuten sind, über die keine Anzeige er stattet worden ist, können polizeilich untersucht und die Bücher der zur Anzeige Ver pflichteten nachgeprüft werden. Die Gemeindebehörden haben diese Bekanntmachung sofort ortsüblich bekannt zu geben. Die Königliche Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 28. Sept 1915. Höchstpreise für Mehl und Brot. Für den Bezirk der Königlichen Amtshailptmai',»schäft Zwickau einschließlich der revidierten Städte Crimmitschau, Kirchberg uud Werdau werden für Mehl und Brot folgende Höchstpreise festgesetzt: Roggenmehl bei Ausmahlung von 80°/g — 31,40 M. für den Doppelzentner, Weizenmehl „ „ „ 75°/« -- 38,— „ „ „ , Roqgenmehl im Kleinhandel ---18 Pfg. für das Pfund, Weizenmehl „ „ ----23 „ „ „ Weizenbrot (Dreiling) — 5 Pfg. Roggenbrot für 6 Pfund --- 1 M. — Pfg. 4 — 67 »t t» 1, „ " ' n » - 0 „ — » HO ,, Wer diese Höchstpreise verletzt, ist nach 49 und 57 der Bundcsratsverord- nung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erutejahre 1915 vom 28. Juni dieses Jahres mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zn 1500 Mark strafbar. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Oktober 1915 in Kraft. Zwickau, am 27. September 1915. Der Bezirksvcrbaud der Königlichen Amtshanptmannschaft Zwickau. vr. Ja ui. Die Stadt Schneeberg gewährt jedem aus dem Felde »ach Schneeberg, seinem Wohnsitze, beurlaubten bedürftige» Kriegsteilnehmer eine einmalige Ehrengabe von 10 M. aus städtischen Mitteln, die pgen Vorzeigung des Urlaubspasses im Nathause.—Zimmer 10 — ausgehändigt wird. Schneeberg, am 25. September 1915. Der S t a d t r a t. Im Frühjahre 1916 soll die Schneeberger Straße von der „König Georg - Brücke" bis an die „Carola - Anlagen" mit Kleinpflaster versehen werden. ES ist nicht angängig, daß nach der Pflasterung Straßenaufgrabungen voc- zruommen werden. Wir fordern deshalb die Anlieger an jener Strußenstrecke auf - etwa geplante GoS-, Wasser» und Schleusenanschlüsse usw., die AufgrabungSarbeiten Sedingen, bis zum 1«. Oktober 1915 in unserem Stadtbauamte zu melden, damit fit noch vor Eincritt des Winters auSgesührt werden könne». Aue (Erzgeb.), 25. September 1915. Der Rot der Stadt. Aue. Kleieverteiinug. Alle im Stadtbezirke Aue wohnhaften Besitzer von Rindern, Schweinen und Ziegen, di« zu der Fütterung Kleie verwenden wollen, werden aufgefordert, die Zahl der Tiere bis zum 30. September 1915 abends 6 Uhr In unserer Polizeiregistratur — Zimmer Nr. 19 — anzuzeige». Nachträglich eingehendes Anzeigen können bei der Verteilung brr für Oktober 1915 zur Verfügung stehenden Kleie nicht berücksichtigt werde». Der Nnt der Stadt. — Polizelabteilung. WImz des UM u Dkl. Wi lü Wit. Am 1. Oktober 1915 Ist eine Erhebung de» Bestand» an Bohnen, Erbsen und Linsen (gedroschen wie ungedroscheu) vorzunehmen und zwar sind nur die Bestände «»»»zeigen, wenn die vorhandene Menge einer jeden Art (also von Bohne», Erbsen u»d Linsen) mindestens I Doppelzentner (— 100 Kg) beträgt. Wer in hiesiger Stadt solche Hülsenfrüchte in den genannten Mengen mit Beginn de» 1. Oktober 1915 wahrscheinlich I» Gewahrsam haben wird, wird hiermit aufgefordert, diese umgehend i» unsrrer RatSkauzlei zu meiden, damit sofort ein Vordruck de» ErhebungSbogens zugestellt werden kann. Im übrigen verweis,n wir auf die Verordnung de» Künigiichen Ministerium» des Innern vom 17. Eeplember 1S1S, abgedruckt in der Sächsischen StaatSzeltung. Mit Gefängnis bi» zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bi» zu fünfzehn» tausend Mark wird bestraft, wer die ihm nach dieser Verordnung obliegenden Anze gen nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Aue, am 27. September 1915. Der Ratder Stadt. Schubert, Stadtrat. Die landwirtschaftliche Bernfsgeuossenschaft für das Königreich Sachsen hat am 1. d. M. in Kraft getretene Nnfallverhtttungs- vorschrrfteu für die Verwendung elektrischen Stromes in laudwirtschaft- liehen Betrieben erlassen. Druckstücke für Arbeitgeber und Versicherte können in unserer Polizeiwache unent geltlich in Empfang genommen werden. Löstnih, den 27. September 1915. Der Nat der Stadt» Der "'N TO. September fällige 2. Termin der Staats« emkommen- nnd der Ergänznngsstener ist bei Vermeid»»»- der kostenpflichtigen Zwangsbeitveibttng spätestens bis znm 2V. Oktober ISIS an nnsere Stadtstenereinnahme abznführen. Dasselbe gilt auch für die alljährlich mit dem 2. Staatseinkommenstenertermine z» eutrichtcnden Haudcls- sind Gewerbcknmmerbciträge. Der Rat der Stadt Lößnitz, den 27. September 1915. Lößnitz. Pachtfreie Grundstücke. Pachtfrei sind 3 städtische Feidgrundstücke (zum Teil Wiese) im sogenannten „Amerika", zusammen 2 Acker groß. Pachtgebo'e sind in unserer Kanzlet oder bei dem städtische» Unterförster Passe abzugebe». Löftnitz, de» 18. Septen»der 1915. Der Rat der Stadt. Johämigeorgeisstadt. ... *»" Einkommen» nnd Ergänzttngsstener, der Beitrag zur Handels- und Gewerbe« Kammer, der 2. Termin der Brandversicherungsbeiträge und die Schank« gewerbe- nnd Branntweinsteuer auf das 4. Vierteljahr ISIS fällig. Die Einkommen- und Ergünznngssteuer nnd der Beitrag zur Handels- und Gewerbe« kammer ist spätestens bis znm 21. Oktober INI 5, der 2. Termin der Brandversicherungsbeiträge und die Schankgewerbe« und Branntweinsteun spätestens bis znm 13. Oktober IN 15. znr Vermeidung des Zwcmgsbeitrcibnngsverfahrcns an die hiesige Stadtsteuereinnahme ab znführen. Johanngeorgenstadt, am 24. September 1915. Der Bürgermeister. Die Auszahlung der Familienunterstützungen auf 1. Hälfte Oktober und der Bezirkszuschüsse auf die Monate Juli, August, September erfolgt Mittwoch, den 29. September 1915 in der üblichen Reihenfolge. Die Zeiten sind genau einzuhalten. Obevschlema, de» 28. September 1915. Der Gemeindevorstand. werden fällig am 30. September der 2. Ter» s U)l^lllll. min Einkommen- und ErgänznngSstener, de; ». Termin Schnlgcld; am 1. Oktober: der 2. Termin Brandkasse und an» 15. Oktober der Gemeindczins. Außerdem wird diranf aufmerksam gemacht, daß bis 1. No« vember der Fenrrschntzzins zu entrichten ist. Nach Ablauf der Zahlungsfrist noch nicht bezahlte Beträge werden zwangsweise beigetrieben. Niedrrsrhlema, den 28. September. Der G e m e i » d e v o r st a n d. BekmmLmachmtg. Das 19. und 20. Stück des diesjährige»! Gesetz- uud BerordnnngSblatts- sind erschiene» und liegen in den Expeditionen der unterzeichnete»» Behörde»» 14 Tage lang zur Einsichtnahme aus. Inhalt: Nr. 64. Landtagsabschied für die anßerordentlich« Ständrversammlnnß des Jahres 1915. — Nr. 65. Verordnung, die Vornahme einer Biehzwischenzählun- am 1. Oktober 1915 betreffend. — Sir. 66. Verordnung zur Abänderung der Verord nung, die Prüfung der Feldmesser betr., vom 25. März 1898. — Nr. «7. vewrdiumg über das Vermessung-gewerbe. — Nr. 68. Dritter Nachtrag zu der Urtueln über di« Stiftung einer Friedrich Angust-Medaille. — Nr. 69. Verordnung, die Veuüüignng von ZahlnngSfristen oder Teilzahlungen für nachgeforderte Grundwechstl«bgob«u betr. Die Ttadträte von Ane, Lössnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwärzender-, die Bürgermeister v. Grünhain, Hartenstein, Johamtgorgenstadt u. Wildenfels, die Gemeittdevorständo des amtShairptmannschaftlichei» Bezirks Schwarzenberg, Oeffentliche gemeinschaftliche Sitzung der städtischen Körperschaften zu Schwarzenberg Freitag, den 1. Oktober MS, nachmittag- Uhr im Sitzungszimmer de- Ratskeller-. Jahrmarkt in Johanngeorgenstadt am 3., 4. und S. Oktober MS. - > UmMche^ekänntnvM