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Reichenbmnd, Siegmar,. Neustadt, Ravenstein und Rottluff - M 48 Sonnabend, den 29. November ge Reichenbrand, am 27. November 1913. Der Gemeindevorstand. m ^ttsetzung). (Nachdruck verboten.) zur Gewißheit. Fortsetzung folgt. Fernsprecher Nr. 325. Fernsprecher Nr. 325. ar che Der Kirchenvorstand. Weidauer, Pfarrer. durch besonders herzlich eingeladen. Rabenstein, 29. November 1913. Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen, sowie überhaupt gegen die Anweisungen des Totenbettmeisters bez. des Gottesackerinspektors werden, soweit dieselben nicht schon nach anderen Gesetzen bez. Verordnungen strafbar sind, von dem unterzeichneten Gemeindevorstande nach 8 366,10 des Reichs strafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. — Pfg. geahndet. Auch hat der Täter seine Wegweisung vom Gottesacker, nach Befinden seine sofortige Arretur zu gewärtigen. Neustadt, am 7. November 1913. Der Gemelndevorstand. Geißler. 1. Bei Beerdigungen und sonstigen gottesdienstlichen Verrichtungen auf dem Gottesacker ist Alles verboten, was die Andacht der Trauerversammlung zu stören oder den Ernst und die Würde der Handlung zu beeinträchtigen geeignet ist. Ferner ist auf dem Gottesacker verboten: 2. das Mitbringen von Körben und anderen Transportgegenständen, ausgenommen insoweit, als nachweislich mittels derselben Blumen und dergl. zur Ausschmückung von Gräbern herbeigeschafft werden; 3. das Mitbringen von Hunden; 4. das Tabakrauchen; 5. das Verlassen der gebahnten Wege, ausgenommen soweit dies geboten ist, um zu einem bestimmten Grabe zu gelangen; es ist aber auch in diesem Falle das Betreten oder Über schreiten anderer Grabhügel zu vermeiden; 6. das Mitbringen kleiner Kinder bei Beerdigungen, dafern sie nicht zu den Leidtragenden gehören; das Mitbringen von Kinderwagen, sowie das zwecklose Herumtreiben von Kindern; letztere sollen vielmehr in der Regel nur in Begleitung und unter Aufsicht erwachsener Personen dort Zutritt haben; 7. alle und jede Beschädigung von Grabmälern, Bänken, Einfriedigungen, insbesondere auch das Abbrechen von Blüten, Blumen und Zweigen von den Pflanzen, Sträuchern und Bäumen an den Wegen und auf fremden Gräbern; 8. der Aufenthalt auf dem Gottesacker außer den in 8 8 der Eottesackerordnung festgesetzten Zeiten. wie damals ihre Mutter. Bei der Testamentseröffnung verging ihr freilich die Lust am weiteren Komödienspiel. Aber weder ihre Beleidigungen gegen den Gerichtsbeamten, die Erben und den Verstorbenen selber nützten ihr etwas, sie hatte sich den ihr zustehenden Erbteil eben schon vorweg gesichert und mußte sich jetzt bescheiden. Außer sich vor Wut über soviel Ungerechtigkeit, reiste sie zu ihrer Mutter nach Flensburg, die sie seit ihrer Verheiratung nicht mehr gesehen, und versöhnte sich mit derselben wieder, als sie hörte, daß derselben die neue Ehe auch nichts als Ent täuschungen gebracht. Der Gatte trieb sich, nachdem er schon während der Flitterwochen das Geld mit vollen Händen zum Fenster hinausgeworfen und sein betrogenes Weib geprügelt, jetzt in der Welt umher. Da beschlossen denn Mutter und Tochter irgendwo in einer größeren Stadt wieder eine Restauration oder so etwas für den Rest ihrer Barschaft zu erwerben. Das geschah auch, aber mit Glanz und Flitter war es für sie zu Ende. Man hörte nach Jahren nur einmal von ihnen in Arendrup, daß die Mutter im Armenhaus gestorben und Hermine als Kellnerin in einer schmutzigen Kellerwirt schaft ein erbärmliches Dasein friste. 11. Frieden. Das Arendruper Mühlengrundstück, sowie den Moorhof und den Eichhof besaß jetzt ein entfernter Verwandter des Bohnerwachs Terpentinöl — Stahlspäne Fuhbodenöl Broneen, Osenlack Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Wasserwage. Verloren: 1 Handtasche. Der Gemelndevorstand zu Rabenstein, am 27, November 1913. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Amfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 3 Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Ahr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Die Nachbarn vom Heideland. Roman von Ludwig Blümcke. ite le, fg- n. :k, verstorbenen Thorö, ein Großstädter, der keine Ahnung vom landwirtschaftlichen Betriebe hatte. Dem war es darum lieb, an Hinrichsen und Lorenzen treue Berater zu haben. Er verstand sich auch bereitwillig dazu, den Pachtvertrag zu des Eichhofers Gunsten zu ändern. Wie dann in diesem Jahre in Holms Garten und in dem grünen Gerank um das schlichte Schulhaus die Rosen wieder blühten, da traf aus Thüringen die Nachricht von Hans ein, daß man ihn jetzt jeden Tag erwarten könnte. Seine Lunge wäre gottlob vollständig geheilt und der Fehler am rechten Bein hätte sich soweit verloren, daß er jetzt schon meilenweit spazieren gehen könne. „Ihr seht", sagte da der biedere alte Lehrer zu den Getreuen vom Eichhof, die allsonntäglich seine Gäste waren, „Ihr seht, es muß doch Frühling werden! Es walten höhere Mächte über uns, und unseres Herrgotts Wege gehen über unser Wissen und Verstehen." Ein dunkler Schatten war und blieb in diesem Sonnenschein nach rauher Winternacht nur Ewalds unbekanntes Geschick. Man hatte nichts unterlassen, seinen Aufenthalt zu ermitteln, als seine Unschuld erwiesen und der Steckbrief aufgehoben war. Der alte Holm bot bis zur Stunde seinen ganzen Scharfsinn auf, neue Entdeckungsversuche zu ersinnen. Die Wahrscheinlichkeit, Ewald müßte dort drüben in Amerika seinen Tod gefunden haben, wurde ihnen mehr und mehr Bekanntmachung. Am 1. Dezember dieses Jahres findet eine Viehzählung statt, die sich auf Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen erstreckt. Die Zählung selbst erfolgt durch die mit der allgemeinen alljährlichen Konsignation der Pferde und Rinder beauftragten Gemeindebeamten. Es wird ersucht, den Beamten auf Verlangen entsprechende Auskunft zu erteilen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 27. November 1913. Bekanntmachung. Anläßlich der Kirchenvisitation am 1. Advent wird die Einwohnerschaft der Kirchgemeinde wie zum Besuch des Gottesdienstes, so zur Beteilung an der Besprechung der Hausväter und Haus mütter in Köhlers Restaurationssaal, desgleichen die Jugend zum Besuch der Unterredung hier- Vekanntmachung. Am 1. Dezember 1913 ist der 4. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen und der letzte Termin des Schulgeldes fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Anlagen und das Schulgeld zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens bis zum 15. Dezember 1913 an die hiesige Gemeindekasse abzuführen sind. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 26. November 1913. -kmukion Wacholdersaft — Fenchelhonig — Johannisbeersaft — Husten-Bonbons und -Tropfen — Bienenhonig, garantiert rein vniginsI-Neivkel-LssenLen zur Likörbereitung Viehzählung. Die Viehbesktzer des hiesigen Ortes werden hiermit davon in Kenntnis gesetzt, daß zufolge Ver ordnung des König!. Ministeriums des Innern vom 29. September 1913 am 1. Dezember 1913 eine kleine Viehzählung stattftndet. Die Aufnahme erfolgt durch den Schutzmann gleichzeitig mit den üblichen Aufzeichnungen der Pferde und Rinder für die Zwecke der Viehseuchenentschädigung u. s. w. Rottluff, am 25. November 1913. Der Gemeindevorstand. I Polizeiverbot. ' Mit Zustimmung des Gemeinderates zu Neustadt wird in Gemäßheit der Gottesackerordnung für Gottesacker in Neustadt hiermit folgendes bestimmt: Haushalt-Seisen in Stücken und Riegeln. Div. Schmierseifen Starke - Gallseife ochenblatt für Rechnungs-Einreichung. Diejenigen, welche für Lieferungen re. im Jahre 1913 noch Forderungen an die hiesige Gemeinde- Misse haben, werden hiermit ersucht, die Rechnungen umgehen-, spätestens aber bis zum 31. Dezember dieses Jahres d<her einzureichen. Reichenbrand, am 29. November 1913. Der Gemeindevorstand. Gemeindeabgaben. § Am 1. Dezember a. v. ist der 4. Termin der Gemeindeabgaben und des Schulgeldes fällig. Der unterzeichnete Gemeindevorstand macht dies mit dem Bemerken hierdurch bekannt, daß nach ^lauf der für die Bezahlung zugelassenen 14tägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bez. HkMndungsverfahren eingeleitet werden wird. Reichenbrand, am 25. November 1913. Der Gemeindevorstand. § Schornsteinreinigung. ) Die nächste Reinigung der Schornsteine in hiesiger Gemeinde erfolgt in der Zeit vom 1. bis ^Dezember 1913. „Ich entsinne mich aus meiner Kindheit der biblischen 'schichte vom reichen Manne und vom armen Lazarus", § ^te er eines Tapes zu Lehrer Holm, der ihn aus christlicher j sUtenliebe häufiger besuchte. „Geradeso wie dem reichen § inne, der in seinen Höllenqualen nach einem Tropfen sfser lechzte, geht cs mir." Niemand konnte sehnlicher wünschen, daß der Tod ihn löste, als Hermine. Wie Doktor Schröder ihr heute zu Stehen gab, daß bei des Kranken zäher Natur dieses Leben Qual noch Monate währen könnte, da machte sie sich es Tages mit einer ansehnlichen Barsumme und ihrem si tzen Staat auf die Reise nach Hamburg, um dort in 8 >us und Braus zu leben. Sie fühlte sich hier bei ihrem A >lten vollkommen überflüssig. Das hatte zur Folge, daß Thorö, außer sich über diese AI 'blosigkeit, den Rest seines Vermögens in seinem Testament . A "ten vermachte, die wahrlich nicht daran gedacht hatten. ! A Mar der Lehrer Holm wurde mit einigen hundert Talern A W. Endlich nach dreimonatlichen Qualen wurde der SMe von seinen Schmerzen erlöst. A Da erschien Hermine mit einem kostbaren Trauerkostüm 8 ö spielte die Rolle der betrübten Witwe ebenso großartig ! Neu vorgerichtete, preiswerte MMige MMWN oder 1. Januar 1914 zu vermieten, ^benstein, Oststraße 2, näheres im protze Stube . Sroßer Schlafstube, großer Boden- ^er und Keller, sofort zu vermieten Gasthof Neustadt. Eine Halb-Etage mit Zubehör und eine Giebelstube für ältere Leute sind per 1. Januar zu verm. Siegmar, Friedrich-August-Str. 32. Gutmöbl. Zimmer zu verm. Limbacher Str. 2, Villa Elise. MW» erWWmk Logis Reichenbrand, Hofer Str. 55, I. Mehrere MWiW im Preise von 300 Mark in Siegmar, Luisenstraße, sofort oder später zu ver mieten. Näheres Sächsische Glasfabrik „Union", Siegmar. Kleine Stube für einzelne Person sofort zu vermieten Neichenbrand, Hohensteiner Str. 23. 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