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Dresdner W Munal. königlich Lt<r«ts<rnzeigeV. Verordnungsblatt der Ministerien «nd der Ober- nnd Mittelbehörden. Nr. 157. » Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: i. B. Regierungsassessor vr Gerth in Dresden. < Sonnabend, 10. Juli . - . 1909. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der6mal gespalt.AnkündigungSse»te 2b Pf., die Zelle größere, Schrift od. deren Raum auf 3 mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. Preisermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, vom 1. Oktober an den Landgerichtsrat vr. Georg Emil Haupt in Leipzig zum Landgerichtsdirektor bei dem Landgerichte Plauen und den Gerichtsassessor vr. Arthur Friedrich in Leipzig zum Landrichter bei dem Land gerichte Leipzig zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Len Landrichtern Eduard Friedrich Wolf, Karl Julius Magirius, vr. Friedrich Emil Paul Heber und Karl Rudolf Georgi in Chemnitz, vr. Paul Emst Julius Walter Ackermann, Ernst Friedrich Kulka, vr. Friedrich Johannes Wilhelm Kromayer, Hermann Wilibald Küntzel und vr. Georg Rudolf Alexander Johannes Müller in Dresden, vr. Max Eduard Emperius und vr. Karl August Ludwig Hubert Isensee in Freiberg, Johann Karl Rösler, Gustav Richard Schingnitz und vr. Gustav Hermann Würfel in Leipzig sowie Hermann Alexander Just in Zwickau den Titel und Rang eines Landgerichtsrats, den Amtsrichtern Georg Ewald Scholze in Bischofswerda, Paul Emil Parzer und Willibald Edmund Werner in Chemnitz, Heinrich Alexander Georg v. Cotta in Döhlen, Anton Friedrich Wilhelm Stahl und August Richard Rauh in Dresden, vr. Viktor Arno Schlomka-Kabisius in Grimma, Franz Max Göllnitz in Großenhain, Friedrich Ferdinand Leo, vr. Otto Alfred Schwickert und Emil Hugo Mancke in Leipzig, Karl Heinrich Gustav Petzke in Plauen, Johann Paul Christian Schöncke in Taucha, Vr. Woldemar Willy Höckner in Zittau und Georg Friedrich Richter in Zwönitz den Titel und Rang eines Amtsgerichtsrats zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, >den Ober-Postschaffnern Tag und Maul in Leipzig und Langenberg in Pegau das Ehrenkreuz zu verleihen. In den Amtsblättern abzudrucken. Diphtherie-Serum mit der Kontrollnummer 190 (geschrieben: einhundertundneunzig) aus der Merck'schen Fabrik in Darmstadt ist wegen Abschwächung zur Ein ziehung bestimmt worden. S02IIL1 Dresden, den 8. Juli 1909. 4846 Ministerium des Innern. Sekanntmachung, bie Anmeldung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst betreffend. Die innerhalb des Bautzener Regierungsbezirks auf hältlichen jungen Leute, welche behufs der Erlangung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienste an der Ende September dieses Jahres hier stattfindenden Prüfung teilnehmen wollen, werden hiermit aufgefordert, ihre Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung unter genauer Angabe des Standes und Aufenthaltsorte« beziehentlich der Wohnung, sowie der beiden fremden Sprachen, in denen sie geprüft sein wollen, schriftlich Lis längstens zum 1. August diese» Jahres bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige einzureichen. Den Gesuchen sind beizufügen: 1. das GeburtSzeugnis, 2. eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters des Ge- Huchstellers zu dem Diensteintritte als Einjährig- Freiwilliger in nachstehender Form: Ich erteile hierdurch meinem Sohne — Münde — N. N., geboren am zu meine Einwilligung zu feinem Diensteintritte als Einjährig-Freiwilliger und erkläre gleichzeitig, «) daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhaltes mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen; oder L) daß ich mich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der Kosten de- Unterhaltes mit Ein schluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer des einjährigen Dienstes verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, ich mich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. Ort und Datum. Unterschrift. Vorstehende Unterschrift des N. N. und zu gleich, daß der Bewerber (der Aussteller der obigen Erklärung) nach seinen Vermögens verhältnissen zur Bestreitung der Kosten fähig ist, wird hiermit obrigkeitlich bescheinigt. Ort und Datum Unterschrift. (V.8.) Werden die unter b) bezeichneten Ver bindlichkeiten von einem Dritten übernommen, so hat dieser eine besondere Erklärung darüber in folgender Form auszustellen: Gegenüber dem N. N., geboren am zu der sich zu seinem Diensteintritt als Einjährig-Freiwilliger melden will, verpflichte ich mich zur Tragung der Kosten des Unterhalts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Be kleidung und Wohnung für die Dauer des ein jährigen Dienstes. Soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, verbürge ich mich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner. Ort und . Datum Unterschrift. Vorstehende Unterschrift usw. wie zu t>) an gegeben. Die Erklärung unter d), sowie Erklärung des Dritten bedarf der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung, wenn der Er klärende nicht kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhaltes an den Bewerber verpflichtet ist. 3. ein bis auf die neueste Zeit und tunlichst weit zurückreichendes Unbescholtenheitszeugnis, welches für Zöglinge höherer Lehranstalten auf die Zeit des Besuches einer solchen von dem Rektor oder Direktor, auf die nachfolgende Zeit aber, wie für alle anderen jungen Leute, von der Polizeibehörde des jeweiligen Aufenthaltsortes resp. von der vor gesetzten Dienstbehörde auszustellen ist, 4. Zeugnisse über den bisherigen Bildungsgang, 5. ein selbstgefertigter Lebenslauf und 6. die Angabe darüber, ob, wie oft und wo der Gesuchsteller sich einer Prüfung vor einer Prüfungs kommission für Einjährig-Freiwillige bereits unter zogen hat. Wegen der Vorladung zur Prüfung oder Zurück weisung der Gesuche wird an die Gesuchsteller besondere Bescheidung ergehen. Bautzen, am 6. Juli 1909. 4857 Die Königliche Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige. I. Die innerhalb des Regierungsbezirks aufhältlichen, im Besitze der Reichsangehörigkeit befindlichen jungen Leute, die zur Erlangung der Berechtigung zum ein jährig-freiwilligen Militärdienst an der im Herbste dieses Jahres hier stattfindenden Prüfung teilnehmen wollen, werden aufgefordert, ihre Besuche um Zulassung zu dieser Prüfung unter genauer Angabe des Standes, Aufenthaltes und der Wohnung, sowie der beiden fremden Sprachen, in denen sie geprüft sein wollen, schriftlich bis » längstens zum 1. August diese» Jahre» bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission einzureichen. Den Gesuchen sind beizufügen 1. das standesamtliche GeburtSzeugnis, 2. die Einwilligung deS gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen aktiven Dienstes die Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnun( von dem Bewerber getragen werden sollen. Etat dieser Erklärung genügt die Erklärung de» gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Be werber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu be scheinigen. übernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in dem vorstehenden Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Er klärung, sofern er nicht schon kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet ist, der ge richtlichen oder notariellen Beurkundung. 3. Ein bis in die neueste Zeit und tunlichst weit zu rückreichendes Unbescholtenheitszeugnis, das für Zöglinge höherer Lehranstalten auf die Zeit des Besuchs einer solchen von dem Rektor oder Direktor, auf die nachfolgende Zeit aber, wie für alle anderen jungen Leute, von der Polizeibehörde des jeweiligen Aufenthaltsorts bezw. der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist. 4. Zeugnisse über den bisherigen Bildungsgang bezw. die erlangte wissenschaftliche Befähigung, 5. ein selbstgefertigter Lebenslauf und 6. der Nachweis der Zugehörigkeit zu einem deutschen Bundesstaate. II. Junge Leute, die die Berechtigung zum Dienst als Einjährig-Freiwillige auf Grund von VefähigungS- zeugnifsen höherer Lehranstalten (Gymnasien, Real gymnasien pp., vergl. 8 90 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 und Muster 18) zu erlangen wünschen, haben ihre Gesuche um Erteilung des Be rechtigungsscheines unter Beifügung des Befähigungs zeugnisses sowie der oben unter 1—3 und 6 bemerkten Schriftstücke schriftlich hier anzubringen. III. Hierbei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nach § 89 der Wehrordnung die Berechtigung zum ein ährig-freiwilligen Dienst spätestens bis zum 1. Februar deS ersten Militärpflichtjahres (d. h. desjenigen Kalender- ahres, in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird) nach gesucht werden muß und vom vollendeten 17. Lebens jahre ab nachgesucht werden kann. Chemnitz, am 8. Juli 1909. 4858 KSnigliche Prüfungskommission für Einjährig- Freiwillige. Den einjährig-freiwilligen Militärdienst betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungs kommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in § 91 der Wehrordnung vom 22. November 1888 im Laufe des Monats September dieses Jahres die Herbst prüfungen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission nach §8 25 und 26 der Wehrordnung gestellungspflichtig sind, wollen ihr schriftliches Gesuch um Zulassung zu der Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens den l. August 19VS gelangen lassen. Nach diesem Tage eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche sind beizufügen: ») Ein standesamtlicher Geburtsschein. b) Die Einwilligung des gesetzliche« Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer deS einjährigen Dienstes die Koste« des U«terhattS mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen; statt dieser Erklärung genügt die Erklärung deS gesetzlichen Vertreters oder eine- dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpfiicht de» Bewerbers al- Selbstschuldner verbürge. -