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Großenhainer Uuterhaltmzs- und AHchMM cr> Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. »8»« M II i iltts 946 151 5 Nr. 1087—1163, 1241 einzeln ?! 109 67 28 411 Rollen, Aeste, Abonnement: Dierteljährttch 1 Mart. Den Natk. Ludwig-Wotf. Sonnabend, den 29. Januar ns- ten ist :ik- vie Zlaälvenonänelvn. Kärtig, Vorsitzcnder. auf dem Holzschlage im Jacobsthaler Winkel, /er, Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 9 Uhr. Inserttonskekäge von auswärts werde» durch Postvorschuß erhöhen. ;n Uer cenNer leilung ienäen kmavic Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwalter zu Gohrisch zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revierverwaltung Gohrisch, am 17. Januar 1876. Michael. Roch. „ kiefernes Reißig, Nr. 1—63, / den 4. Februar d. I. kieferne Langhaufen, starke und schwache, Nr. 2 — 1021, in der Rustel, Strehlaer Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. 50 ?l., n unä en, vatten, vamen- Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 13. März 1876 das dem Franz Otto Guhlmann in Dresden zugehörige Haus- und Feldgrundstück Nr. 26/87 des Katasters, Nr. 22 des Grund- und Hhpothekenbuchs in Mülbitz, welches Grundstück am 15. December 1875 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 4434 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 17. December 1875. Königliches GerichLsamt Schröder. Feld und an der Eisenbahn, und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Ein thcurer Entschlafener wurde heute in ihm zur irdischen Ruhe gebettet, dessen Vertust nicht nur von den unterzeichneten städtischen Collegien, von denen er -cm einen Jahre lang als Stadtverordneter angchört hat und von denen er dem anderen seit fünf Jahren als Stadtrath gegenwärtig angehörte, sondern mit ihnen zugleich von der hiesigen Stadtgemeinde, der er in diesen Ehrenämtern seine Zeit und seine Kraft in so reichem Marche widmete, tief bedauert wird. So wie er in bürgerlichen Kreisen als biederer, offener und ehren- werther Charakter allgemein bekannt und allgemein geachtet war, so war er den College» im Amte ein treuer Bersther, ein fleißiger, sorglicher, umsichtiger Mitarbeiter und feiner Gemeinde ein Vorbild strenger Rechtlichkeit, Selbstaufopferung und Uneigennützigkeit. Sanft ruhe er im Schoost der Kühlen Erde! Großenhain, sm 27. Januar 1876. Amtsblatt der Königl. Amtshauptmannschaft, des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Fischerei-Verpachtung. Auf Anordnung des Königlichen Hohen Finanzministeriums soll Sonnabend, am L. Februar 1876, Vormittags 11 Uhr im Hotel „zur goldenen Kugel" in Großenhain — Zimmer Nr. 2 — -die von der Gemeinde Folbern und vom Herrn Fischhändler Paschke in Großenhain zeither .erpachtete Fischerei 1) in der Röder vom Wehrhause an bis an die Folbernsche Grenze vor der Mühle daselbst, 2) im sogenannten Neugraben im Licitationswege unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen aus sechs Jahre verpachtet werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Königl. Forstrentamt Moritzburg, am 20. Januar 1876. E. Michael. Mchrus, dem am 24. Januar 1876 verstorbenen Ilt i in 8tMrM 1<U'I 6ottlvb 8e!ilim<mn zu Großenhain gewidmet. den 3. Februar d. I. Stück kieferne Stämme, von 11—28 Centim. Mittenstärke, , Nr. 266-1211, Stück kieferne Klötzer, von 11—36 Centim. oberer Stärke, I Nr. 4-104, ! Stück kieferne Stangen, von 15 Centim. unterer Stärke, ' Nr. 1, / Raumcubikmeter kieferne Scheite, ) t Bekanntmachung. Im Gasthofe zu Gohrisch sollen den 3. und L. Februar 187V von Vormittags 9 Uhr an folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Hiller, als: , . u, , h nstr. ffse- n Ball. rth. t, mz. er. , den ra. ke. "ff iö. mnd- ch. ider, für Die Erneuerung der Handelsverträge. Nach dem bekannten völkerrechtlichen Grundsatz, daß der Krieg alle Verträge zerreißt, war der deutsch-französische Handelsvertrag im Jahre 1870 aufgehoben. Bei den Friedensverhandlungen weigerte sich Frankreich, denselben zu erneuern, und zu einem Handelsverträge kann man ver ständiger Weise selbst eine unterjochte Nation nicht zwingen, denn der Handel beruht auf Friede und Freundschaft und nicht auf dem Rechte des Eroberers. Die beiden Reiche bestanden also eine Zeit lang ohne Handelsvertrag neben einander. Für die Nachtheile, die daraus erwuchsen, such ten wir uns durch eine ganz kleine Retorsion schadlos zu halten; wir erhöhten den Zoll auf französische Weine — nicht ganz auf das Doppelte. In kurzer Zeit aber wurde der Zustand auf beiden Seiten für unerträglich gehalten; die Franzosen boten die Hand dazu, das Vertragsverhält- niß zu erneuern. Ausgeschlossen blieben freilich die Tarife, welche nicht wieder erneuert wurden. Aber diese Ausschlie ßung war praktisch ohne alle Bedeutung, denn vermöge der Klausel von den meistbegünstigten Nationen und ver möge des Umstandes, daß Frankreich rechtsgiltige Verträge mit Oesterreich und Italien hatte, blieben die alten Tarife, die alten Verhältnisse bestehen. Wir haben von 1871 bis heute mit Frankreich genau auf demselben Fuße gelebt, wie von 1865 — 1870. Man wolle für Einen Augenblick erwägen, was das sagen will. Frankreich war ganz und gar vom Geiste der Revanche erfüllt; Frankreich wurde Don den ärgsten Schutzzöllnern Europas regiert; der gegen seitige Verkehr zwischen den beiden Ländern war sehr herab gedrückt. Und trotzdem hatten sie es nicht ertragen können, länger als ein paar Monate ohne Handelsvertrag neben einander herzugehen. Dieser Hergang ist ein gutes Omen dafür, daß auch die in 2 bis 3 Jahren ablaufenden verschiedenen Verträge wieder werden erneuert werden. In Oesterreich giebt es zahlreiche Stroh-Renommisten, die umhergehen und be haupten, Oesterreich habe nicht nöthig, Handelsverträge abzuschließen; seine Industrie werde sich besser stehen, wenn man das Zollwesen auf dem Wege der Autonomie regele. Auch bei uns fehlen leider solche Renommisten nicht. Dennoch beruht eine solche Behauptung auf der gröbsten Unkenntniß der Verhältnisse. Es giebt keinen Industrie zweig, der nicht auf das Empfindlichste geschädigt werden würde, wenn die Zustände, die vor 1865 bestanden, wieder zurückgerufen würden. Und, um zwei Beispiele hervorzu heben, die deutsche Färberei und die österreichische Baum wollweberei würden geradezu tödtlich getroffen werden, wenn sie auf das Appreturverfahren verzichten müßten. Hüben mnd drüben hat man ein starkes Interesse an der Erneuerung der Verträge, und dies Interesse wird dafür sorgen, daß die Verhandlungen nicht resultatlos verlaufen. Der deutschen Regierung fällt die Aufgabe zu, dafür zu sorgen, daß uns möglichst große Vortheile ausbedungen werden. Sie kann bei ihren Bestrebungen auf die Sym pathien aller Parteien rechnen; denn die, welche den Frei handel für Deutschland wollen, wollen ihn auch für Oesterreich, und die Deutschen, welche den Schutzzoll für Deutschland wollen, sehen die österreichischen Schutzzölle mit scheelen Augen an. Die deutsche Regierung darf aber auch das Vertrauen beider Parteien fordern; sie hat zahl reiche Beweise geliefert, daß sie bei ihren handelspolitischen Verhandlungen guten Willen und Geschick an den Tag legt. Sie wird erreichen, was zu erreichen ist. Handelspolitische Verhandlungen müssen in der Stille der Cabinete geführt werden; von der Presse ist dabei Discretion und Resignation zu fordern. Ihre Erörterungen werden der Sache nur in seltenen Fällen dienen können; denn dasselbe Argument, was in dem Einen Lande den Interessen der Freihandels partei dient, dient in dem Anderen denen der Schutzzollpartei. Die Presse wird nur da ihre Stimme erheben können, wo alle Parteien einig sind. Und alle Parteien werden unter Anderen in dem Grundsätze einverstanden sein, daß es ohne Verlängerung des Appreturverfahrens einen Handelsvertrag überhaupt nicht giebt. Alle Parteien in Deutschland werden ferner darüber einig sein, daß Deutschland durch Erhöhung seiner Weinzölle einen Druck auf diejenigen Staaten aus üben darf, die sich billigen Anforderungen verschließen. Es liegt aber im wohlverstandenen Interesse der Schutz zollpartei, nicht mit unerfüllbaren Anforderungen hervor zutreten; denn jede Demonstration von ihrer Seite muß eine Gegendemonstration der Freihandelspartei Hervorrufen, welche den Zweck der Verhandlungen vereiteln kann. Und umgekehrt muß sich die Freihandelspartei gegenwärtig hal ten, daß sie mit einer starken Betonung ihrer principiellen Argumente den österreichischen Gegnern Waffen in die Hände liefert. Daß die Verlängerung der Eisenzölle abgelehnt worden ist, hat der deutschen Regierung eine günstige Position ge schaffen und nicht ihre Lage verschlechtert. Es ist damit den «schutzzöllnern der Nachbarstaaten das Argument ent wunden worden, daß die Regierung selbst sich von der Bahn des Freihandels abgewendet habe. Wir dürfen den Verhandlungen mit dem Vertrauen entgegensehen, daß sie uns auf der Bahn des Friedens und der Freundschaft unter den einzelnen Nationen wiederum einen Schritt vorwärts führen werden. Lagesnachrichten. Sachsen. Dem am 26. Januar stattgehabten großen Hofballe in den Paradesälen des königl. Residenzschlosfes, zu welchem über 700 Einladungen ergangen waren, haben Ihre Majestäten der König und die Königin, sowie Ihre königlichen Hoheiten Prinz und Frau Prinzessin Georg und Se. Hoheit der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg- Schwerin beigewohnt. Unter den Geladenen befanden sich auch die Mitglieder der gegenwärtig in Dresden versam melten Deputationen der beiden Kammern des Landtags. Am 24. Januar Abends wurde im Gasthofe „zum Paradies" zu Zwickau eine aus fünf Köpfen bestehende Zigeunerbande von der Polizei festgenommen, und hat sich über den Grund der Verhaftung Folgendes ergeben. Eine zu dieser Zigeunerbande gehörige Frauensperson war nach Cainsdorf gekommen und hatte dort in drei verschiedenen Gütern den Leuten wahrgesagt und Zaubermittel gegen Be- schreien des Viehes und dergl. angepriesen und verkauft. Bei dieser Gelegenheit vermochte sie nun die Betreffenden, ihr verschiedene Sachen, Geld u. s. w., welches Alles sie zur Zauberei angeblich brauchen wollte, herbeizuschaffen; aber mit dem größten Theile dieser Sachen war dann plötz lich dje Zauberin verschwunden. Die abergläubischen Leute sahen nun freilich ein, daß sie von einer schlauen Betrügerin gefoppt worden waren. Es ist allerdings kaum zu glauben, daß sich jetzt noch Leute finden, die in solche plump an gelegte Fallen gehen. Im Dresdner Bahnhofe zu Leipzig ist in der Nacht zum 24. Januar ein Wagenwärter, einige 20 Jahre alt und erst seit Kurzem verheirathet, beim Wagenrücken vor einem eben abgestoßenen Wagen zu Falle gekommen und überfahren worden, so daß derselbe auf der Stelle todt liegen blieb. Auf dem Rittergute Zunschwitz bei Döbeln wurde am 24. Januar ein 16 jähriger Knecht beim Ausfahren von Runkelrüben aus einer mit gefrorenem Erdreich bedeckten Feime, die, nachdem etwa 8 Meter entfernt waren, zu sammenbrach, verschüttet und getödtet. Deutsches Reich. Der Reichstag genehmigte in seiner Sitzung am 25. Januar in erster und zweiter Lesung den Nachtragsetat für 1876, wobei die Aufbesserung des Ge haltes des zum Botschafter designirten deutschen Gesandten in Rom von der Centrumspartei lebhaft bekämpft wurde, nahm sodann in dritter Lesung den Gesetzentwurf über die weitere geschäftliche Behandlung der Justizgesetze an und erledigte zum Schluß mehrere Petitionen. Der zum Botschafter beim deutschen Reiche ernannte italienische Gesandte in Berlin, Graf Launay, hielt am 25. Januar Mittags seine feierliche Auffahrt, um in einer