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A K» » » r» i» v« OIttltl. ruf im Landtag. Bezirksausschuß. Neue Flottenvorlage. Liederabend Lilli Lehmann.! KEnÄL? sviinadeno, 18. November UW5. Die Organisation der Bergbehörden im Königreich Sachsen. Dir berritS im vorigen Landtage angeschnittene Frage der Organisation der Bergbehörden im Königreich Sachsen, die von allen Bergbaukreisen mit der größten Aufmerksamkeit verfolgt wird und die auch für weitere Ldreise wegen des hineinspiclenden Momentes des Verhältnisses zwischen Juristen und Technikern Interesse hat, wird in der eben begonnenen Landtags- Periode erneut zur Verhandlung kommen. Es dürfte daher von allgemeinem Interesse sein, die hier einschlägigen Gesichtspunkte einer kurzen Beleuchtung zu unterziehen. Die Organisation der Bergbehörden im Königreich Sachsen wird durch den 8 174 des Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich Sachsen vom 16. Juni 1868 geregelt. Es Hecht dort: „Die nach dem gegenwärtigen Gesetze zu behandelnden Geschäfte sind, insoweit sie nicht nach den Bestimmungen dieses Gesetzes den allgemeinen Verwaltungsbehörden oder den Ge richtsbehörden zufallen, 1. in der unteren Instanz durch Berg- Sinter mit beigegebenen technischen Lokalbeamten: 2. in der oberen Instanz durch das Ministerium der Finanzen zu besorgen, kompetenzzweifel zwischen den unteren Verwaltungsbehörden unterliegen der gemeinschaftlichen Entscheidung der Ministerien der Finanzen und des Innern." Beim Finanzministerium selbst bestehen zwei Abteilungen. Der Bergbau untersteht der zweiten Abteilung — Bergregistrande —, „für welche ein bergmännisch juristischer und ein bergtechnischer Rat angestellt sind und welcher außerdem die fiskalischen Berg- und Hüttenwerke, sowie Stein- brüche, die Hauptbergkaffe, die Bergakademie und die Meißner Porzellan-Manufaktur unterstellt sind." Diese Organisation hat die 2. Abteilung des Königl. Sächsischen Finanzministeriums seit dem Jahre 186L gehabt, und es hat daher begreifliches Aufsehen und Befremden in den bergmännischen Kreisen Sachsens erregt, als bei Beratung des Staatshaushalts-Etats für die Jinanz- periode 1904 bis 1905 der Herr Finanzminister Dr. Rüger in der Sitzung der Zweiten Kammer vom I. Dezember 1903 u. a. erklärt«. eS sei eine technisch« Stelle, di« bisher dem Bergwerk« reserviert war, nicht wieder miteinem tech nische» Bergbeamien besetz« worden. Diese Stelle sei einem »weiten Vortragenden Rate für Forstsachen im Finanz ministerium übertragen worden. Man wird das Befremden, daS diese Ankündigung deS Herrn Ministers in den Bergbaukreisen hervorgerufen hat, um Io begreiflicher finden, wenn man bedenkt, daß früher und bis zum Jahre 1884 sogenannte Bergjuristen, also bergtcchnisch ge bildete Beamte, an der Spitze des König!. Bergamtes zu Frei- berg standen und außerdem, wie bereits erwähnt, in der höheren Instanz, dem Königs. Finanzministerium, ebenfalls eine besondere Ncscrentenstelle mit einem Bergtechniker besetzt war. Während ferner di« AuSsührungEerordnung zum Allgemeinen Berggesetz für da» Königreich Sachsen vom 2. Dezember 1863 in § 149 lediglich bestimmt, daß von den Mitgliedern des Bergamtes mindestens ein» zum Nichteramte juristisch befähigt sein muh - Woogen natürlich nichts einzuwenden wäre —, stelzen die Verhältnisse gegenwärtig so, dah nicht nur der Bergomtsdirektor ein Jurist ist. sondern außerdem noch weitere zweiJuristen Mitglieder des BergamteS sind. Von den sieben ordentlichen Mitgliedern des König!. Bergamtes sind zurzeit nur drei Bergtechniker. Während in den letzten 25 Jahren tatsäch- lich die rein technischen Fragen beim Bergbaue mit dem Ueber- hondnchinen deS maschinellen Betriebes, der Einführung der Elektrizität usw. ein« erheblich gesteigerte Bedeutung gewonnen haben, sind im umgekehrten Verhältnisse hierzu die Techniker im Bergamte immer mehr zurückgetreten und schließlich sogar in die Minorität gedrängt worden. Wenn nun auch noch in der dem König!. Bergamte zu Freibevg vor- gesetzten Dienstbehörde, dem König!. Finanzministerium, die berg- technische RatSstelle eingezogen wird, so erscheint die in allen Bergbaukreisen Sachsen- aufgetauchte und ausgesprochene Be- sürchlung. dah damit unvermeidlich eine Schädigung der Interessen deS Bergbaues eintreten wird, sehr wohl begreiflich. In dieser Befürchtung haben die drei im Königreich Sachsen bestehenden Vereine für bergbauliche Interessen zu Zwickau, im Lugau-OelSnitzer Steinkohlenrevier und der Braunkohlen werke de» Berginspektionsbezirks Leipzig gemeinsam eine Petition a» den Landtag gerichtet, in welcher sie darum bitten, der von der Königl. StaatSregierung geplanten Ein- zichung der bisher für den Bergbau reserviert gewesenen tech - nischen Ra »»stelle im König!. Finanzministerium die Ge- nchmigung zu versagen und diese RatSstelle nach wie vor be- stehen zu lassen. Der Petition haben die genannten drei Verein«, denen über SV Kohlenwerke mit mehr al» 25000 Ar- beiter» angehSren und di« somit mehr al» 75 Prozent de» ge- samten sächsischen Bergbau«» vertrete», «in« eingehend« Begrün- düng beigegeben. E» ist in dieser u. a. insbesondere auch her- vorgthodml. daß der Kohlenbergbau de» Königreich» Sachsen, stldst i» da» höchst ungünstigen Jahr« 1902, immer noch den sehr ansehnlichen Betrag von beiläufig einer halben Million Mark an direkten Staatssteuern bezahlt hat, und daß dieser Steucr- quote gegenüber die Kosten einer Resercntenslelle im Finanz ministerium nicht in die Wagschale fallen können. Am Schluffe der Petition werden die Stände noch gebeten, der Regierung die Erwägung zu empfehlen, ob es überhaupt noch zweck mäßig und ersprießlich sei, die früher imter ganz anderen Be dingungen und Verhältnissen erfolgte Zuteilung des Bergbaues unter das Finanzministerium überhaupt noch weiter bcizu- bchallen. Die Petenten weisen daraus hin, daß man in den beteiligten bergmännischen Kreisen keine einzige Stimme finden wird, welche anderer Meinung ist. als daß der Bergbau heute eine Industrie ist wie jede andere auch und daß ihre Ange legenheiten ebenso wie diejenigen der anderen Gewerbe und Industrien zum Departement des Innern gehören. Trotz der Ausführungen der Petition, deren vollständige Richtigkeit auch die Regierung nicht verkannt zu haben scheint, hat sie in der Finanzdcputation ^ der Zweiten Kammer durch ihren Vertreter erklären lassen, daß gegenwärtig ein bergtech nischer Beamter keine ausreichende Beschäftigung im Ministerium habe, daß sie sich bei Entscheidungen über technische Fragen auf Gutachten von bergtcchnisch gebildeten Beamten an der Königl. Akademie und den Königl. Bergwerken stütze. Von mehreren Mitgliedern der Deputation wurde trotzdem die Anstellung des technischen Rates für dringend geboten erachtet und die Ucber- Weisung der Petition an die Regierung zur Kenntnisnahme be antragt, was aber die Negierungsvertreler ablchnten. Man einigte sich schließlich aus eine von dem an den Beratungen teil- nehmenden Präsidenten Dr. Mehnert vorgeschlagene Resolution, und die Deputation beantragte nunmehr: 1. in Rück sicht auf die von den Herren Regierungskommissaren abgegebenen Erklärungen, iiisonderlmt in Anbetracht der Zusicherung, daß die Herren Vergdirektor Fischer beziehentlich Bergdirektor Georgi als Hilfsarbeiter bei technischen Fragen zugczogen werden, für diese Finanzperiode von der weiteren Verfolgung der Angelegen heit abzusehen, die Königl. StaatSregierung aber zu ersuchen, über die inzwischen auf diesem Gebiete gesammelten Erfahrun gen dem nächsten Landtage Mitteilung zugehen zu lassen; 2. die Petition der Vereine für bergbauliche Interessen zu Zwickau und Genossen durch die Beschlußfassung zu Kap. 73 Tit. 3. sowie durch die Annahme der Resolution unter 1 zurzeit für erledigt zu erklären. Daß übrigens gerade bei der Besetzung der bergtechnischen Stellen im sämsischcn Staatsdienste an die Qualifikation der betreffenden Beamten sehr weitgehende Anforde, rungenzu stellen sind, gehl u. a. daraus hervor, daß als Berg- inspektor-Affistenten und technische Bergamls-Referendare regel mäßig nur Männer angestellt werden sollen, welche schon einige Jahre Grubenpraxis sals Betriebsleiter oder Betriebshilss- beamte möglichst im Privatdienste, nach Befinden auch im Aus- landcs hinter sich haben. Diesen einigen Jahren Grubcnpraxis hat ein vierjähriges Studium an der Bergakademie und eine mindestens einjährige praktische Arbeit in einem Grubenbetrieb vorhcrzugehen. Wenn biese genau bestimmten Vorstudien für die untersten Stufen des bergtechnischen Beamtenkörpers für unerläßlich erachtet werden, so wird cs keiner umständlichen Beweise bedürfen, daß sie erst recht für denjenigen Beamten als gänzlich unentbehrlich angesehen werden müssen, welchem m der höchsten Instanz dos maßgebende Wort bei den wichtigsten berg- technischen Entscheidungen eingeräumt wird. Wenn überhaupt an einer Stelle di« peinlichsten Anforderungen — schon im Interesse der Regierung selbst — an die vorschriftsmäßige Qualifikation eines Beamten gestellt werden müssen, so ist es zweifellos hier der Fall. Ein für den Königl. Sächsischen Staats- dienst qualifizierter bergtcchnisch gebildeter Rcfc- rcnt erscheint nach alledem im Königl. Finanzministerium noch wie vor weder ganz, noch auch nur zeitweilig ent- bch rl i ch. Zum Vergleich mit den sächsischen Verhältnissen sei erwähnt, daß an der Spitze der sämtlichen Oberbergämter in Preußen mit einer einzigen Ausnahme Bergtechniker stehen. Es stehen bei den preußischen Bergbehörden im ganzen 34 Technikern 13Juristen gegenüber. JmKönigreichSachscn stehen in dem einzigen hier vorhandenen Bergamte den drei stimm- berechtigten technischen Mitgliedern drei Juristen gegenüber, wobei jedoch daS Präsidium nicht wie in Preußen in der Regel einem Bergtechniker, sondern einem Juristen anvertraut ist. Im Ministerium selbst ist nach dem Votum der Deputation künftig überhaupt kein Bergtechniker mehr vorhanden. Die gesamte Organisation der Bergbehörden im Königreich Sachsen ergibt also al» Resultat vier Juristen und drei Berg, techuiker, wobei in beiden Instanzen lediglich die Juristen di« entscheidende Stimme haben. Wie sehr die hier behandelte Frage weiter« fachmännische Kreis« interessiert, geht au» der Tatsache hervor, daß der Essener „Glückauf", da» Organ der dortigen bergbaulichen Verein«, dem Gegenstände eine eingehende Würdigung gewidmet hat. di« sich auf den Standpunkt der in der erwähnten Petition angeregten Aenderung in der Organisation der sächsischen Bergbehörde st«llt und es im Interesse des sächsischen Bergbaues für wünschenswert erklärt, daß dessen gesamte Angelegenheiten dem Ministerium des Innern unterstellt werden. Ncucste TrliljtmcldttiMN vom 17. Novlr. Koloniales. Berlin. Gouverneur Gras Götzen telegraphiert unterm 16. d. Mts.: Der größte Teil des Bezirks Lindi kann a!s beruhigt gelten. Ackerbau und Handel beleben sich dort wie der, nur Mahenge erscheint noch gefährdet, da das Detachement Wangenbein, den Bezirk Mrogoro-Kilossa nicht ganz entblößen konnte, und nach seiner Teilung zu schlvach war, um die Fluß- übergäuge über den Nuaba und Ulanga zu erzwingen. Am 21. ds. marschiert eine als Besatzung von Mrogoro bestimmte Abteilung von Dar-es-Lalaam ab, um dem Hauptmann von Wangenbein, freie Hand zu geben. Major Johannes erhielt Befehl, eine» Tc,i leines Expeditionskorps von Lima!« aus Mahenge zu detachieren, da Songea nach dem bereits gemeldeten j Gefecht bei Npamabengo außer Gefahr scheint. Hauptumnn i Nigmann kehrt nach dem Entsätze von Songea nach Äriuga! „ruck. Der Regierungsrat Boeter meldete nach seiner Rück- s chr^von der Bereisung des südlichen Teiles des Bezirkes Dar- es-^Salaam, daß Beruhigung eingctreten und die Arbeit wieder aufsenommen worden sei. In den Matumbi-Bergen kommt cs i noch zu gelegentlichen kleineren Zusammenstößen. Bcraarbciterbetveguug. Berlin. (Priv.-Tests Die Entscheidung des Handels- ministcrs über die Petition der Bergarbeiter steht unmittelbar bevor. Wie die „Nat.-Ztg." aus sicherer Quelle er fährt, neigt sich diesmal, die Ansicht der höchsten kompetenten Behörden aus seiten der Arbeitgeber. Man ist in den maß gebenden Krciieu der Ansicht, daß die Beschwerden der Berg arbeiter im oberschlesischcn Kohlendistrikte, wwcit sie die neue Arbeitsordnung betreffen, einer triftigen Grundlage insoweit ent behren, als bei der Handhabung dieser Arbeitsordnung von den Arbeitgebern gegen das Gesetz bisher in keiner Weise verstoßen wurde. Es scheint vielmehr, daß die Arbeiter eine unzutreffende und für ihr Interesse zu weitgehende Auslegung der neuen Berg- aesetznovellc und peziell der Arbeitsordnung sich zurechtgelegt haben, deren Erfüllung billigerweisc von den Arbeitgebern nicht verlangt werden kann. Aas die Lohnforderung der Arbeiter betrifft, so wird sich die Entscheidung des Ministers eines jeden Urteils enthalten, da er die Lösung dieser Frage dem freien Er messen und Uebereinkommen der Parteien überlassen zu müssen glaubt. Was die Beschwerden der Bergarbeiter in West falen betrifft, so dürste die Entscheidung über dieselben erst ln einiger Zelt erfolgen, da das Oberbergamt mit dem Studium des diesbezüglichen Materials noch nickt ganz fertig ist: doch wird auch d'.e Erledigung dieser AngelkDenheit an der maß- gebenden Stelle mit größtmöglicher Beschleunigung behandelt werden. Köln. (Priv.-Tcl.) In Bestätigung anderseitiger Meldun gen erfährt nunmehr auch die „Köln. Ztg.". daß an den unweit Ruhrort gelegenen Verladeeinrichtungen der Gewerkschcfft „Deutsche! Kaiser" dieArbeiten eingestellt wurden. Tie ganze Förderung der letzten Taue soll angeblich als Rücklage für de» Betrieb dienen, falls der Ansstand ins Werk gesetzt werden sollte. Die „Duisburger Zta." erklärt, daß die Arbeiter aus der Gewerkschaft ^Deutscher Kaiser" in den Gruben Versammlungen abhalten. Die sozialistische» Beraarbeiterblätter führen plötzlich eine auffallend scharfe Sprache und betonen, daß der Ruhrberg mann sich unter keinen Umständen russische Verhältnisse am- zwingen lasse. Die Bergleute sollten den Anweisungen der maßgebenden Führer folge» und zunächst die Arbeitsordnungen nicht unterschreiben. Hierüber sollen am nächsten Sonntag statt- findcirde Vcrsamiiilnngeii die Entscheidung bringe». Beuthen. Die ausständigen Bergarbeiter der MvSlo - wih-Grnbe beschlossen, morgen, Sonnabend früh, vollzählig wieder anzu fahren. Unter diesen Umständen erklärte sich Bergwcrksoirektor Fritsch bereit, die von den Bergarbeitern gewählte Kommission zu empfangen und ihre Wünsche entgegen- zunchmen, die eine Abänderung der Arbeitsordnung und einen Lohnausschlag von 25 Prozent bezwecken. Zur Lage iu Rustland. Petersburg. (Priv.-Tel.) Das Streikkomitee der Ar beiter erklärte in seiner gestrigen Äbeirdsitzrrng den gesamten Stadtrat Petersburgs für abgeseyt, weil dieser die Frage der Bildung einer Bürgermiliz verwars. Petersburg. lPriv.-Tel.s Der gestrige Tag ist voll- kommen ruhig verlausen. Die Straßenbahner haben sich dem Generalstreik nicht angeschlossen, und der Verkehr funktio niert unbehindert. Die Läden sind geöffnet, und nur das Aue- bleiben der Zeitungen erinnert an den Streik. Der Eisen bahnverkehr stockt zeitweilig; namentlich die Auslands züge können nicht abgelaffen werden. Auf der finnländischcn, sowie auf der Nikolai-Bahn hat der Verkehr keinen Abbruch erlitten. Petersburg. sPriv.-Tel.s DaS Kronstädter Blatt „Kotlin" bezeichnet die Gerüchte über große Unruhen im Libauer Hafen als falsch. — Dasselbe Blatt meldet, die. Voruntersuchung m der Kronstädter Meuterei werde mindestens zwei Wochen m Anspruch nähmen; bisher sei keiner der Verhafteten als Angeklagter zur Verantwortung gezogen worden. Petersburg. Der Telephonbetrieb ist heute mittao eingestellt worden. Die Telegvaphenbeamte» ver handeln noch immer über den Anschluß an ven AuSstand. Von Bahnen ist noch die finnländische und die kurz« «strecke nach Zarskoje-Ssclo in Betrieb Die Bäcker wollen am Sonntag in den Ansstand treten. Das Streikkomitee hat in einer Nachb- sitzuno beschlossen, im Ausstande zu verharren, bis ein« auf der Grundlage des allgemeinen direkten Wahlrechts gewAlte demokratische Regierung an die Spitze tritt. Aus dz« Sym pathien Wttte» verzichtete» die Arbeit«. 8/1 Msqspvy HMz * i»«w»8 SEMY4Z 148^1^8 8IIUVILr^