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Verordnungsblatt der KreiShauptmanusthaft Vautzeu zugleich als KoufiftorialbehSrde der vberlausttz. A m t s vta ! t der Amtshauptmannschaftex Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Oftritz, ves Hauptsteueramts Bautzeil, ingleichen der Ktadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderät« zu Schirgiswalde und Weißenberg, Organ der Handels» nnd Gewerbeka»«er z« Zittau. Verantwortlicher Neüaveur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bis 11 und von 3 bis 4 Uhr) — Fernsprechanschlutz Nr. 51. Mt« Vautzener Nachrtchtm erscheinen, mit Ausnahme der Sonn» und Festtage, täglich abeEi Preis des vierteljährlichen Abonnement« » JnjerttonSgebühr für de« Stau« »tn« Metit-Spaltzeilr gewöhnlichen Satzes 12'/, 4, in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern», Tabellen» u. anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. UachwetSgebühr kür jede An« zeige und Insertion SO Pfg., für brieflich» Aaskuaftterteilung l0 Pfg. (und Porto). 8,8 irüh 9 Uhr eingehende Inserate finden tn dem abend« erscheinender. Platte Aufnahme. Inserat« nehmen die Expedition und die AnnoncondureauS an, desgleichen die Herren Walde in Löbau Llauß tn Weihender«, Lippttsch tn LchtrgtSwalde, Gustav Krültng tn Lernstadt, Luhr tn Königs- hatn bet Ost'ttz, Rmßner tn Ober-TunnrrSdorf und von Lindenau in PulSnitz. 1894. Rr. «v Mittwoch, den 2«. März, abends. Bekanntmachung, den Schutz der Waldnngen gegen den Nonnenfalter betreffend. Unter Bezugnahme nuf die Bekanntmachung vom 2. Mä>z vorigen Jah-eS, den Schutz der Waldungen gegen den Nonnenfalter, — No. 52 der .Bautzener Nachrichten" vom Sonnabend, den 4. März t891 — werden auf Anordnung des Königlichen Ministeriums deS Innern der Bürger« meister von Schirgiswalde, sowie die Gem'indcoorstände des Bezirks, tn deren Gemetndebezirken Nadelhoizvestände vorhanden sind, angewiesen, 1. die waldb.fftzenden Gem tnd,Mitglieder anzuhalten, je nach der FrühjalpSwüt-rung von Ende März a», mit Rücksicht auf aus überwinterten Eiern auSlaufende R,u«eu raupen eine genaue und öftere Durchsicht ihm Waldbesiände vorzun-hmm. Dir Amtshaupimannschaft bemerkt hierzu, baff mtl Veriügung vom 3- Septemb-r 1892 den OrtSbehörden und Schulvorständen nachgenannter Orte (Comm-rau bet Guttau, Eauhtg, Groß postwitz, Kirschau, Königs wart ho, Luppa, Mtlkel, N-schwiy, Neukirch, N Udorf a. d Spree, Ober gurtg, Oppitz, Putzkau, Rachlou, Schtr^tSw.lde, Sohland a. d. Spree, St-wtgtwclmSdoif, Taute- «alde, Wetfa, Wehrsdorf, Wilthen) Abbildungen des Ronn-niallerS tn den veischtedenen Zetten seiner Entwickelung mit beschreibendem Text zugrsendet worden find, um zur Verbreitung der Kennt« nih dieses schädlichen Insekt« zu dienen Es wird sich empfehlen, daß von jeder Ortsb'hördc rin oder mehrere dazu geeignete Männer im Einversiändntß mit den Walrbefitzern bestimmt werden, welche von Ende März bis Mitte August d. I. monatlich 2 8 Mal die Durchsicht der sämmtltchen Waldbesiände deS Gemeind-beztrko be« sorgen und sich vorher über die äußere Erscheinung der Raupe und de« Falters durch Betrachtung der vorgelochten Abbildungen oder durch Befragung der benachbarten Förster belehren. 2. Ueber den Erfolg dt'ser Waldb-fichttgungen haben s) diejenigen Ortsbchörden, tn deren Gemetndebezirken Nonnenraupen oder Nonnenfalter beobachtet worden find, sofort »ach der E»td«ckrwg derselben stnzetge darüber zu erstatten; b) diejenigen Ortsbehörden, tn deren Gemetndedrztrk.n keine Roaneoraupro beobachtet wo ben find, bi« zum I. Mai diese« Jahre« und diejenigen O>tsd.hörnen, tn deren Bezirken keine Ronnrnfalter beobachtet worden find, bi« zum l. September dss. I«. dies ebenfalls arzuzeigen, jedoch mit der Einschrär kung, daß dtejentgen G-metndm, in deren Bezirken sich keine Nadelho zwaldungen befinden, von der Verpflichtung zur Einreichung von Vacatschetnen befreit sind. In gleicher Weise werden die Gutsvorsteher des Bezirks hiermit angewiesen, über die Maß regeln, welche zu der tn gletcher Weise ve»zunehmenden Durchsicht der Waldungen des GutSbezUks Setten der Eigenthümer derselben angeordnet worden find, und über dte dobet aemachten Wahr nehmungen zu den vorgedachten beiden Terminen, beziehentlich sofort nach Entdeckung der Nonncn- raupe oder deS Nonnenfalters Anzeige anhrr zu erstatten. Bautzen, am 15. März 1694. Die Königliche Amtshauptmannschast. N45 von Zezschwt». v. F. Bekanntmachung. Am 16. dss. MtS. ist dn praktische Arzt Herr vr. W. bou Bötticher in Bautze« alS Jmpfarzt für den VII., die Gemeinden resp. selbständigen Gutsbeztrke Großwelka, Kletnwelka, Eolvnie und Dorf, Kleirsetdau, Kronförstchen, Lubachau, Salzenforst, Lchmochi tz und Temritz um fassenden Jmpfbeztrk tn Pflicht genommen worden. Bautzen, den 14. März 1694. Königliche Amtshauptmannschast. Z42^. von Zezschwttz. Bekanntmachung. Die Maul« und Klauenseuche im Rittergut Ar scha ist «rlovvkvo. 687 Kgl. AmtShauptmannschaft Bautzen, den IS März 1894. von Arzschwitz. Kprth. Bekanntmachung. Der nächste Vtehmarkt findet S»»«a-e«P, dm 31 tzteseS MouatS, statt. Bautzen, am 19. März 1894 Der Stadtrat h. vr. Karublrr, Bürgermeister. R. Zwangsversteigerung. Das tm Grundbuche auf den Namen Ferdinand Schmale »tngetrageue Grundstück, No 42 des Brand-Lat., No. 309», 3O9b. 447a deS Flur- u 'd Fostuin No. 7 des Grundbuchs für Reuoppttz, nach dem Kiurbuche 15,0 Ar --- 81 OR. groß, mit 8,94 Steuereinheiten belegt and auf 174 Mk ge schätzt, sill an hiesiger Gertchlsstelle zwanaöwetse verst-tgerl weide» und es ist der 24. April 1894, vormittags 11 Uhr, al« Aumrldetermt«. ferner der 11. Mat 1894, vormittags 11 Uhr, al« Verstrigrrungstermiu, sowie der 18 Mat 1894, vormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung de« Vertheilungsplaues a-ibeeaumt worden. Die Realberechtigtcn werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrendcn Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Ueberstcht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres RangverhältnisieS kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts ein gesehen «erden. Bautzen, am 10. März 1894. Königliches Amtsgericht. Arnold Höfer. Gemüsebau. DaS Königliche Ministerium des Innern hat genehmigt, daß Landwirten und Gärtnern, deren bewirtschaftete Fläche nicht über 300 Steuereinheit-« um'aßt, je 8 Kilo Saat-Erbsen und 3 Kilo Saat-Bohnen umntg-ltlich und jenen mit 300 600 Steuereinheiten da» gleiche Quantum zur Hälfte des AnkaufSp-rise« zu vorschrtslsmäßta'm Anbau di-ser Pflanzen abqegcben w-rden können. Diejenigen Gärtner und Landwirte unsere« KreiseS, welche geneigt find, dte genannten Ge wächse zum Verkaufe der gewonrenen Eizeugnisse an dte Genossenschaft lür Verwertung landwtrt- schastllcter und gärtnerischer E-z-uanisie arzubumn, wollen ihre Gesuche um Abgabe von Saatgut an die Kanzlei d.s KrrtsoereinS alSbal» etnretchen. Bautzen, 30. März 1894. Das Direktorium des landw. Kreis-Vereins. G Pfannenstiel. I. B. Brugger. der Gemeinsamen Ortskrankenkaffe für Jenkwitz u. Umg. Sonntag, den 1. April, Rochmtttags 3 Uhr im R o st o ck s ch e n G a st h o f e zu Jenkwitz. Tagesordnung: I. Abnahme der Jahreörechnung pro 1893. 2. Besprechung über Kaffen-An- gelegenhett Alle Kaffenmitglieder, welche großjährig sind, sowie deren Arbeitsgeber weiden hierzu etngeladen. Rabitz, am 20. März 1894. A. Herrmann, z. Z. Vorsitzender. Die Bodenbefitzverhättniffe aller Kulturländer bewegen sich in extremen Gegensätzen zwischen Latifundien (ungeheuren Bodenflächen, die in der Hand eines Besitzers vereinigt sind) und winzigen Klein besitzen. In Deutschland ist dieser Gegensatz noch nicht zum äußersten Extrem getrieben. Er wird überdies dmch Mittelglieder, die in anderen Ländern fehlen, einigermaßen ausgeglichen und zu diese» Mittelgliedern rechnen wir nicht bloß Bauerngüter, sondern auch die gewöhnlichen Rittergüter. Immerhin giebt eine statistische Vergleichung der genannten extremen Bcsitzverhältnisse auch in Deutsch, land ein merkwürdiges Bild. Nach Heinrich Saiger haben die 17 größten Grundbesitzer, zu denen z. B. die Fürsten Fugger, Wied, Leiningen zählen, zusammen mehr als 4600000 Hektar, d. h. mehr als ein Neuntel der in Anbau genommenen Bodenfläche des Deutschen Reiches. Demgegenüber stehen 2 300000 landwirtschaftliche Betriebe, die nicht einmal einen Hektar ihr eigen nennen können. Diejenigen Besitzungen, die nur 1 bis 5 Hektar und die 5 bis 10 Hektar umfassen, machen zusammen fast die gleiche Zahl aus. In England, ja selbst in manchen Teilen von Nordamerika, ist das Verhältnis noch viel ungünstiger und es ist kein Wunder, daß gerade in diesen Ländern, nament lich in England, extreme Vorschläge zur Abhilfe gemacht werden. In England wird allen Ernstes das Projekt er örtert, den gesamten Grund und Boden zu verstaatlichen. Unsere .Bodenreformer" tragen sich mit ähnlichen Ge danken und die .Freilandbewegung", die nach einer kürzlich durch die Zeitungen gehenden Notiz nicht nur in Afrika, sondern auch irgendwo in Deutschland eine Ver suchsstation für ihren kommunistischen Landwirtschaftsbetrieb anlegen will, überbietet jene noch durch ihr utopistisches Ideal. Eigentlich sind solche Versuche unnötig! Man hat in Amerika unter den denkbar günstigsten Bedingungen kom munistische Gemeinden gegründet. Sie sind aber zuletzt doch immer wieder untergegangen. Man kann auch an die wirt schaftlichen Einrichtungen der specifisch-russischen Bauerdölfer denken, bei denen der Grund und Boden Gemeindebesitz ist und von Zeit zu Zeit an die einzelnen Hausväter zur Bewirtschaft- ung neu verteilt wird.') Die Folge einer solchen Einricht, ung läßt sich leicht denken: Willkür, Streit, Unzufrieden heit und vor allem nachlässiger Landwirtschaftsbetrieb. Das letztere würde auch bei einem thalkräftigeren Volke statt finden. Denn Freude an Verbesserung des Bodens ;c. wird doch nur der Landwirt haben können, dein entweder das Gut zu eigen gehört oder der auf Grund eines geordneten Pachtverhältnisses auf eine lange Reihe von Jahren es in seiner Bewirtschaftung behält und zuletzt eventuell unter Vergütung für die von ihm bewirkte Ausbesserung abgeben kann. Den oben genannten russischen Dorfkommunisten gegenüber sind vielleicht jene kleinsten Grundbesitzer (von einer noch nicht einen Hektar betragenden Bodenfläche) noch zu beneiden. Sie können doch wenigstens sagen: .Klein, aber mein.' Bei diesem minimalen Grundbesitze kommt es überhaupt darauf an, unter welchem Sehwinkel inan ihn betrachtet. Es klingt ja ganz entsetzlich, wenn man liest: j.Von unsern Landwirten sind mehr als 3 Millionen ge nötigt, neben dem Feldbau noch eine industrielle oder sonstige Thätigkeit auszuüben.' Aber wenn nicht für alle, so doch für einen sehr großen Teil dieser Kleingrundbesitzer wäre es richtiger, den Satz so umzukehren: „1—2 Mil lionen ländlicher oder industrieller Arbeiter haben noch einen kleinen Grundbesitz von 1, 2, 3 rc. Hektar, der ihnen wenigstens das bietet, daß sie ihren Bedarf an Kartoffeln ! und Gemüse selbst bauen können." Schreiber dieses kennt , aus eigener Anschauung Gegenden, wo die Dorfleute bei mäßiger Fabrikarbeit nebenbei, allerdings auf sehr frucht- baren Bodenparzellen, noch ein wenig Landwirtschaft be treiben und sich dabei in leiblicher und geistiger Bezieh- ung sehr wohl befinden. Es ist gewiß eine der besten socialen Bestrebungen, dem ländlichen und dem industriellen Arbeiter nicht nur ein eigenes Heim, sondern einen wenn auch kleinen Bodenbesitz zu verschaffen. Wie der winzige Kleinbesttz, so bedarf auch der riesige Großgrundbesitz einer gerechten Würdigung. Es kommt *) Es ist dem Schreiber dieses nicht bewußt, ob etwa in den letzten Zähren diese Einrichtung durch einen Ukas aufgehoben ist. doch alles darauf an, wie dieser Großgrundbesitz entstanden ist, und nach welchen Gesichtspunkten die Inhaber ihn be handeln. Unsere deutschen Latifundien stammen meisten teils aus der Zeit der vielen kleinen, reichsunmittelbaren Fürstentümer, die aber nun mediatisiert sind. Die jetzigen Inhaber gehören also zur hohen Aristokratie, die sich doch meist eine wirklich aristokratische Gesinnung — in der edelsten Bedeutung des Wortes — bewahrt hat. Sie lieben nicht nur den Grund und Boden, den sie auch nach Verlust ihrer reichsuninittelbaren Stellung behalten haben, sondern stehen zu den kleinen auf ihrem Gebiete wohnenden Leuten noch in einem gewissen patriarchalischen Verhältnis. Wenn, wie eS wohl öfter der Fall ist, der große Grundbesitz in größeren oder kleineren Parzellen an die Bewohner dieser Landstrecken unter billigen Bedingungen verpachtet ist, so giebt das ein wirtschaftlich recht befriedigendes Bild. Mancher kleine Bodenbesitzer, der dazu noch eine solche fürstliche Parzelle in Pacht hat, ist dadurch erst in stand gesetzt, eine wenigstens lohnende kleine Landwirtschaft zu treiben, und befindet sich in besseren Verhältnissen als mancher Bauer (zumal im Osten!), der zwar den ganzen von ihm bewirt schafteten Boden sein eigen nennt, aber unter einer enormen Hypothekenschuld leidet. Die eigentliche Latifundien-Not ist in Deutschland noch nicht vorhanden. Sie kann aber bald kommen, wenn nicht endlich dem „Aschenbrödel' der Bureaukratie, d. h. der Landwirtschaft, gründlich aufgeholfen wird. Die Latifundien- Wirtschaft des alten römischen Reichs rührte eigentlich von dem alles aufsaugenden Großkapitalismus her. Man sagt, daß Italien noch jetzt an den Nachwirkungen davon leidet. Anderwärts finden sich ähnliche Verhältnisse, die erst Wirkungen der neueren kulturellen Bedingungen sind. In Frankreich hat die jüdische Familie Rothschild, deren Vermögen auf 3000 Millionen Mark geschätzt wird, einen Grundbesitz von 200000 Hektar. Die Hälfte des ganzen kali fornischen Staatsgebietes in Nordamerika gehört 500 Leuten oder Firmen, denen dann eine ungeheure besitzlose, oft auch arbeitslose Menschenmasse gegenübersteht.— Aehnliche Zu stande, ja — wegen des weniger ergiebigen Bodens —