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Donnerstag. Rr. 103. 1. September 1881. Weißerih-Ieitung. Amts-Matt für die Königliche «Amtshauptrnannschast Dippoldiswalde sowie für die Königüchen Amtsgerichte und die Stadträtpe zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redaeteur: Carl Irhne in Dippoldiswalde. Dieser BlLtt erscheint wSchmtlich drei Mal: Dienstag», Donnerstag» und Sonnabend». — Zu beziehm durch alle Post, Anstalten und die Agenturen. — Prei» vierteljährlich 1 Mark L8 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutmdm Auflage de» Blatter »ine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lv Pfg. für die Spalten-Zeile, »der deren Raum, berechnet. Amtlicher Theit. Bekanntmachung, die Darbietung musikalischer re. Leistungen außerhalb des Wohn- oder gewerblichen Niederlaffungsorts betreffend. Auf Grund ergangener im Verordnungsblatts Nr. 17 der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden veröffent lichter Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern werden die Polizeibehörden des hiesigen Verwaltungsbezirks zur Nachachtung davon in Kenntniß gesetzt, daß die Ausübung des Musikgewerbes innerhalb des Umkreises von 15 Kilo metern (2 Meilen) vom Wohnorte, beziehentlich gewerblichen Niederlafsungsorte nicht als Gewerbetrieb im Umherziehen zu betrachten und daher der Besitz eines Legitimationsscheines nach Mt. III. der Gewerbeordnung nicht als erforderlich zu erachten ist, daß aber außerhalb dieses Umkreises das Darbieten derartiger Leistungen nur dann als auf Bestellung er folgt und daher nach Z 55 Abs. 1 der Gewerbeordnung nicht von dem Besitze eines Legitimationsscheines abhängig anzu sehen ist, wenn die Musiker von einem Wirthe oder anderen Personen lediglich gegen feste Vergütung engagirt sind, wogegen eine Bestellung in dem Falle nicht anzunehmen ist, wenn dieselben ganz oder theilweise auf den Ettrag der Eintrittsgelder angewiesen sind. Hinsichtlich sonstiger, also nicht unter das Musikgewerbe fallender gewerblicher und künstlerischer Leistungen, wie sie in Vergnügungssalons, Schaubuden rc. dargeboten werden, hat es dagegen bezüglich der Verpflichtung der betreffenden Personen zu Lösung eines Legitimationsscheines bei der seitherigen Praxis zu bewenden, gleichviel ob diese Personen zur Bezahlung von Gewerbsteuer für den Gewerbebetrieb im Umherziehen gehalten sind oder nicht. Dippoldiswalde, am 29 August 1881 Königliche Amtshauptmannfchaft. von Kessinger. Semig. Erledigt hat sich der hinter den Viehhändler Gustav Eduard Scherber aus Rippien unter dem 17. August 1881 erlassene Steckbrief. Dippoldiswalde, den 17 August 1881 Der Königliche Amtsanwalt. I. St.: Aff. Taubert. Bekanntmachung. In der Nacht zum 25. dieses Monats sind von 27 Stück Garben, welche sich auf einem nach Elend zu gelegenen Wcizenfelde befunden haben, die Aehren abgeschnitten und gestohlen worden. Solches wird zur Ermittelung des oder der Diebe und Wiedererlangung des Gestohlenen hierdurch bekannt gemacht. Dippoldiswalde, am 29. August 1881. Dar Stadtrath. — Voigt, Brgrmstr. Bekanntmachung. Da es wünschenswerth ist, daß dem Nationalfesttag Deutschlands, dem 2. September, wie bisher, auch in diesem Jahr in unserer Stadt äußerlich ein festliches Gewand gegeben werde, so richten wir an die Bewohner unserer Stadt das Ersuchen, an diesem Tage die Gebäude in würdiger Weise mit Flaggenschmuck versehen zu wollen. Dippoldiswalde, am 31. August 1881. Der Stadt rat h. Voigt, Brgrmstr.